breitband flat für 2 häuser
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breitband flat für 2 häuser
Hallo,
Hab eine frage bezüglich einer breitband flat. Zurzeit hab ich eunet (etel). I würde gerne auf etel business flat mit 2048kbps umsteigen.
Nun meine frage: Kann ich mit einem dsl Wlan-router ins internet gehen und über eine kleine distanze mit 2 notebooks "gleichzeitig" ins internet gehen?
Danke im vorraus!
Hab eine frage bezüglich einer breitband flat. Zurzeit hab ich eunet (etel). I würde gerne auf etel business flat mit 2048kbps umsteigen.
Nun meine frage: Kann ich mit einem dsl Wlan-router ins internet gehen und über eine kleine distanze mit 2 notebooks "gleichzeitig" ins internet gehen?
Danke im vorraus!
Sorry. Gerade mal wieder die Gesetze nachgesehen. Da hat es seit meinem Studium eine Änderung gegeben.
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Der Bereich der Datenfunksysteme ist seit dem 21.05.1997 durch die Verfügung 122 im Amtsblatt 14/1997 des Bundesministeriums für Post und Telekommunikation (BMPT) neu geregelt worden.
Dadurch dürfen Funknetze auch über Grundstücksgrenzen hinaus installiert werden.
Das Firmennetz per Funk zu erweitern, um auch Heimarbeitsplätze anzubinden oder um zum Beispiel mit dem benachbarten Produktionsbetrieb Daten auszutauschen, ist mit Inkrafttreten der Amtsverfügung genehmigungs- und gebührenfrei möglich.
Einzige Ausnahme sind kommerzielle Funk-Netzwerke zum öffentlichen Gebrauch (Public City Network) wie z.B. Internet-Dienste seitens eines Internet Service Providers (ISP). Betreiber einer derartigen öffentlich zugänglichen Funklösung benötigen eine Lizenzklasse III
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Der Bereich der Datenfunksysteme ist seit dem 21.05.1997 durch die Verfügung 122 im Amtsblatt 14/1997 des Bundesministeriums für Post und Telekommunikation (BMPT) neu geregelt worden.
Dadurch dürfen Funknetze auch über Grundstücksgrenzen hinaus installiert werden.
Das Firmennetz per Funk zu erweitern, um auch Heimarbeitsplätze anzubinden oder um zum Beispiel mit dem benachbarten Produktionsbetrieb Daten auszutauschen, ist mit Inkrafttreten der Amtsverfügung genehmigungs- und gebührenfrei möglich.
Einzige Ausnahme sind kommerzielle Funk-Netzwerke zum öffentlichen Gebrauch (Public City Network) wie z.B. Internet-Dienste seitens eines Internet Service Providers (ISP). Betreiber einer derartigen öffentlich zugänglichen Funklösung benötigen eine Lizenzklasse III
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- Cheinzle
- Moderator oder Gottheit !?
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- Registriert: 06.08.2005, 11:43
- Wohnort: Vorarlberg

Dachte mir doch, daß das nur noch für verbuddelte Leitungen gilt, war mir aber auch nicht mehr sicher - der Post ist ja einiges zuzutrauen

OT: Letzteres habe ich selbst mal erlebt: Ein Unternehmen will zwei Firmengebäude vernetzen und muß dazu über das benachbarte Grundstück eines anderen Unternehmens.
Dort ist man ohne weiteres einverstanden und erteilt die Einwilligung mit dem scherzhaften Beisatz, daß die Wiese dann wenigstens einmal gemäht werde.
Die Rohre werden verbuddelt, die Anschlußkästen sind gesetzt - jetzt erst kommt die Post daher, denn so bitte geht das ja wohl nicht!
Zwei Wochen später stehen 9 Mann von der Post rund um den Schaltkasten, über den der zehnte Postler durch das fertig verlegte Rohr das bereits gelieferte Kabel bis in den anderen Betrieb durchschiebt.
Dauer der Aktion: Effektiv 15 Minuten, ein Mann.
Verrechnet: 10 Mann zu je 2 Stunden
Kosten: gegenüber der Planung etwa 14x so hoch.
Insofern: Gut, daß es heute Funk gibt und die Post da nicht auch noch den Finger draufhat.
Manche Leute haben das mit der Demokratie einfach falsch verstanden: Man darf eine Meinung haben und sie sagen. Man muß nicht. Ich wäre sehr froh, wenn sich das endlich mal herumsprechen würde.
Keinen verbindlichne Kostenvoranschlag machne lassen? ups!
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- Cheinzle
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Natürlich - aber die Privatfirma durfte es dann nicht ausführen, weil die Post den Finger drauf gelegt hat!bullbaer hat geschrieben:Keinen verbindlichne Kostenvoranschlag machne lassen? ups!
Und Kostenvoranschläge hat's bei der Post sowieso nicht gegeben zu Zeiten, da die Rechnung ein offizieller Bescheid war...
Manche Leute haben das mit der Demokratie einfach falsch verstanden: Man darf eine Meinung haben und sie sagen. Man muß nicht. Ich wäre sehr froh, wenn sich das endlich mal herumsprechen würde.
Tja und wieder: Ein hoch auf die Liberalisierung des Telekomunikationsmarktes. Das ihr alle jetzt mal Bescheid (
) wisst!
Die Zeiten sind vorbei, no Monopol! Thanx
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Bei Inode z.B. an sich schon
21.7. Der Auftraggeber darf Dritten unter Beachtung von § 29.2. mit Zustimmung von UPC Austria die Inanspruchnahme von Leistungen gestatten, sofern das ausschließlich Konzessionsinhabern im Rahmen deren Konzession zustehende Recht, konzessionspflichtige Telekommunikationsdienste zu erbringen, nicht verletzt wird. Bei ständiger und alleiniger Benutzung eines Anschlusses oder bei ausschließlicher Inanspruchnahme einer Leistung durch Dritte haften diese nach bereicherungsrechtlichen Grundsätzen neben dem Auftraggeber für alle Entgeltforderungen und Schadenersatzanspr�che als Gesamtschuldner. Der Auftraggeber hat die ständige und alleinige Benutzung eines Anschlusses durch Dritte UPC Austria anzuzeigen und eine entsprechende Haftungserklärung des oder der Dritten UPC Austria zu übermitteln.
Es ist rechtlich eine nicht geregelte Grauzone. Aber solange die Produkte großteils limitiert und die Preise in Österreich so hoch sind, stellt es für den ISP kein ernstzunehmendes Problem dar.miko hat geschrieben:Ist es eigentlich erlaubt, das Internet mit seinem Nachbarn zu teilen ? Also einer zahlt, und der Nachbar bekommt über den Router einen Anschluss zum Internet ?
P.S. "Teilen" ist m.M.n. auch nicht bei inode geregelt. Anderenfalls dürfte in Zukunft nur mehr lediglich exklusiv der Vertragsinhaber die Internetdienste in Anspruch nehmen - keine Familienmitglieder, Freunde, Bekannten, Mitarbeiter, ...
Grüße
Stefan
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