Frage an die Rechtsexperten: SoKü bei drei

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Stefan
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Beitrag von Stefan » 22.07.2008, 23:48

Azby hat geschrieben:
Matula hat geschrieben:Darf 3 sagen "Nein sorry wir lassen Ihnen die alten Roamingtarife und darum können Sie nicht kündigen" oder nicht?
Machen sie das denn wirklich?
Für mich stellt sich auch nicht die Frage, ob sie es technisch bewerkstelligen können, sondern ob sie es dürfen.
Meiner bescheidenen Meinung nach - und auch erstinztanzlich von Gericht - darf es A1 genausowenig wie drei. Es kann nicht angehen, dass ein Betreiber (im Extrem formuliert) im Wochenabstand eine Änderung nach der anderen (jeweils mit Sokü-Recht) hinausschickt und der Kunde jeweils jedesmal Einspruch erheben muss [um alte AGB zu behalten - kündigen geht ja sowieso nicht]; wenn ich von 5 SoKü-Rechten nur 4 beeinspruche, sitze ich auf den neuen AGB.
Ich als Kunde bin im Glauben, einen Vertrag auf 24 Monaten abgeschlossen zu haben und es kann von mir nicht erwartet werden (Stw. Sitte), dass ich laufend die Vertragsbedingungen "überwache". Das ist in weiterer Interpretation des Urteils gegen A1 auch nicht "zumutbar" bzw. für einen Laien nicht "nachvollziehbar", warum denn das so ist.

Wie von mir schon an anderer Stelle formuliert: Der Betreiber stellt dich vor die Wahl: Würfelst du 1-5 bist du in den neuen AGB, würfelst du 6, darfst du noch einmal würfeln --> klar entgegen guten Sitten.

Grüße
Stefan

Azby
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Beitrag von Azby » 23.07.2008, 00:09

Das Beispiel mit dem Würfelspiel halte ich für sehr treffend, was den AGB-Poker angeht. Der Betreiber kann gegenüber dem Kunden (hier derjenige, der würfeln muss) nach jeder einzelnen Runde im schlimmsten Fall genausogut bzw. -schlecht dastehen, wie zuvor - oder besser. Im wahrscheinlichsten Fall steht er gegenüber der Masse an Kunden schlussendlich viel besser da, da wohl mindestens 80% der Kunden (unwissend) in die Falle der neuen AGB gerasselt sind. Und die anderen bleiben bei den alten Bestimmungen.

Matula
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Beitrag von Matula » 25.07.2008, 06:21

3 hat jetzt auf mein Fax reagiert und mir in einem Brief mitgeteilt:
Die Voraussetzung für das Roaming ist bei Ihrem Vertrag nicht gegeben. Beim dem Tarif 3Pronto ist das internationale Roaming von grundauf nicht aktiv.
Somit ergeben sich durch die Einführung des Zonenroamings keinerlei Nachteile.
Leider ein 1:0 für 3. Ich habe die 3 Homepage jetzt genau durchforstet, auf der Suche nach einem Schlupfloch. Bei 3Pronto steht im Kleingedruckten:
Für alle Tarife gilt: Internationales Roaming ist für 3ReLoad- und 3Pronto-Kunden deaktiviert, ausgenommen in den 3Netzen der 3 Like Home Länder Italien, Großbritannien, Irland, Schweden, Dänemark, Australien und in Hongkong.
Man könnte doch jetzt argumentieren, dass - wenn Roaming in diesen Ländern also möglich ist - man sich in diesen Ländern theoretisch ja auch in ein anderes Netz einbuchen kann, somit dann also die "normalen" (nicht-3-Like-Home) Roamingtarife gelten und somit die Änderungen in dieser Konstellation sehr wohl auch 3Pronto-Kunden betreffen. Es kann natürlich sein, dass man sich bei 3Pronto im Ausland NUR in 3-Netze (also "3 Like Home") einbuchen kann und in die anderen nicht, jedoch der oben zitierte Satz sagt dies nicht aus. Er sagt, dass Roaming nur in diesen Ländern möglich ist, also müsste ich mich dort auch in fremde Netze einbuchen können, wodurch die normalen Roaminggebühren anfallen.

Schlupfloch gefunden? Was meint ihr?

.oO( Hoffentlich liest 3 nicht mit )

Matula
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Beitrag von Matula » 25.07.2008, 06:23

Ok, Frage hat sich erübrigt. Habe den Text gerade nochmal gelesen und leider was entdeckt:
Für alle Tarife gilt: Internationales Roaming ist für 3ReLoad- und 3Pronto-Kunden deaktiviert, ausgenommen in den 3Netzen der 3 Like Home Länder Italien, Großbritannien, Irland, Schweden, Dänemark, Australien und in Hongkong.
Somit kein Argument mehr :(

Fällt noch wem was ein?

Matula
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Beitrag von Matula » 29.07.2008, 13:39

Kann man vielleicht sagen, da sie den Punkt 20.2 aus den AGB streichen, dass nicht nur eine Roaming-Änderung, sondern auch eine AGB-Änderung vorliegt und dadurch eine SoKü begründen?

cicero7
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Beitrag von cicero7 » 29.07.2008, 22:54

Matula hat geschrieben:Kann man vielleicht sagen, da sie den Punkt 20.2 aus den AGB streichen, dass nicht nur eine Roaming-Änderung, sondern auch eine AGB-Änderung vorliegt und dadurch eine SoKü begründen?
Tja da scheiden sich nun die Geister....

Generell wäre es wohl qualifiziert eine "nicht zwingend verbessernde Änderung" gem TKG §25 zu sein -> ergo automatisch ao Kündigungsrecht.

Nur die Leute bei der drei beharren darauf das ihr AGB § diesen Punkt aufhebt, was mir gänzlich neu wäre das AGB ein geltendes Gesetzt aufheben. Meine SIM wurde übrigens nun doch nicht abgeschalten was mich nun etwas nervt.....

Als nächstest erlässt die Mafia neue AGB in denen sie das Strafgesetzbuch bei Geschäften mit der Mafia für ungültig erklären (ergo Morde und dorgenhandel per AGB erlaubt) -> ich weiß das Beispiel ist extrem, aber es trifft es leider ziemlich.
inter arma enim silent leges

Matula
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Beitrag von Matula » 30.07.2008, 12:23

cicero7 hat geschrieben:
Matula hat geschrieben:Kann man vielleicht sagen, da sie den Punkt 20.2 aus den AGB streichen, dass nicht nur eine Roaming-Änderung, sondern auch eine AGB-Änderung vorliegt und dadurch eine SoKü begründen?
Generell wäre es wohl qualifiziert eine "nicht zwingend verbessernde Änderung" gem TKG §25 zu sein -> ergo automatisch ao Kündigungsrecht.
Heisst es nicht "bei nicht ausschliesslich begünstigenden Änderungen" = auch bei "neutralen" Änderungen? Die Streichung des Punkt 20.2 könnte 3 dann nämlich als neutral und nicht als "verschlechternd" betrachten...

Was kannst bzw. wirst Du unternehmen dass sie Deine Nr. nicht abgedreht haben? Meine eben auch nicht, wer soll uns helfen das durchzusetzen? Die RTR verunsichert einen ja mehr als dass sie einem hilft...

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