Für mich stellt sich auch nicht die Frage, ob sie es technisch bewerkstelligen können, sondern ob sie es dürfen.Azby hat geschrieben:Machen sie das denn wirklich?Matula hat geschrieben:Darf 3 sagen "Nein sorry wir lassen Ihnen die alten Roamingtarife und darum können Sie nicht kündigen" oder nicht?
Meiner bescheidenen Meinung nach - und auch erstinztanzlich von Gericht - darf es A1 genausowenig wie drei. Es kann nicht angehen, dass ein Betreiber (im Extrem formuliert) im Wochenabstand eine Änderung nach der anderen (jeweils mit Sokü-Recht) hinausschickt und der Kunde jeweils jedesmal Einspruch erheben muss [um alte AGB zu behalten - kündigen geht ja sowieso nicht]; wenn ich von 5 SoKü-Rechten nur 4 beeinspruche, sitze ich auf den neuen AGB.
Ich als Kunde bin im Glauben, einen Vertrag auf 24 Monaten abgeschlossen zu haben und es kann von mir nicht erwartet werden (Stw. Sitte), dass ich laufend die Vertragsbedingungen "überwache". Das ist in weiterer Interpretation des Urteils gegen A1 auch nicht "zumutbar" bzw. für einen Laien nicht "nachvollziehbar", warum denn das so ist.
Wie von mir schon an anderer Stelle formuliert: Der Betreiber stellt dich vor die Wahl: Würfelst du 1-5 bist du in den neuen AGB, würfelst du 6, darfst du noch einmal würfeln --> klar entgegen guten Sitten.
Grüße
Stefan