tommy hat geschrieben:
beim nationalen banktransfer kannst du keine iban eingeben...das geht nicht...
Sorry, das ist leider Unsinn.
Natürlich kannst du national auch mit IBAN (mitunter auch ohne BIC, da die BLZ im IBAN enthalten ist und national das Routing eindeutig ist) überweisen.
Wie sonst sollten die Banken die für 2014 bestehende EU-Verpflichtung, ab dann sämtliche Überweisungen nur noch als SEPA-Zahlungen (= mit IBAN/BIC) durchzuführen und die bisherigen nationalen Systeme (auch aus Kostengründen) aufzulassen?!
Bisher hast du bei Inlandsüberweisungen beim Onlinebanking eine Auswahl zwischen dem bisherigen "Kontonummer + BLZ" System, wo du einen Verwendungszweck, einen Zusatztext und numerische Kundendaten (bzw. für Verkehrsstrafen etc. eine Identifikationsnummer) zur automatisierten Verarbeitung angeben kannst, und der "IBAN/BIC" Variante, wo es nur mehr eine Zahlungsreferenz (für automatisierte Verarbeitung) oder einen Zusatztext angeben kannst.
Manche Banken lassen derzeit bei nationalen IBAN/BIC Überweisungen noch sowohl Zahlungsreferenz und Zusatztext gleichzeitig zu, obwohl in SEPA eigentlich per Definition nur entweder Zahlungsreferenz oder Zusatztext vorgesehen ist.
Für dich bzw. deine Strafzahlung wird wohl eine Zahlungsreferenz angegeben sein.
Wenn der Kontrollor schon den Zahlschein nicht für dich ausgefüllt hat, dann werden diese Daten wohl auf einer Beilage etc. zu entnehmen sein, wo wohl auch deine Daten, der Zeitpunkt und die Linie, wo du ohne Fahrausweis ertappt worden bist sowie der Strafbetrag angeführt sein werden.
Und falls - wider Erwarten - keine Beilage etc. dabei sein sollte, dann müßte auf dem Erlagschein zumindest Strafhöhe und Zahlungsreferenz drauf sein.
Damit ist dann eine eindeutige Zuordung zu deiner Person gegeben, wenn du entweder den Original-Zahlschein nutzt oder eben diese Daten korrekt beim Onlinebanking eingibst.
Diese Details hat Azby aber schon sehr gut erklärt.