In den AGB von yesss steht:
"Falls bei Anschlüssen mit YESSS! Vertragsoption 6 Monate lang keine Umsätze anfallen, können diese Anschlüsse von YESSS! ohne gesonderten Ausspruch einer Kündigung deaktiviert werden. Sofern dieser Fall eintreten kann, wird im Anmeldeformular angemessen darauf hingewiesen und wird der Kunde zudem einen Monat vor Ende dieses Zeitraums schriftlich darauf hingewiesen."
Ist diese Kann-Bestimmung schon einmal angewendet worden
Gültigkeit von yesss Vertrag
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Gerhard
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Re: Gültigkeit von yesss Vertrag
brus hat geschrieben: ...
Ist diese Kann-Bestimmung schon einmal angewendet worden
Du hast es wohl schon richtig erkannt:
Es dürfte sich wohl höchstwahrscheinlich um eine (theoretische) Kann-Bestimmung handeln, mit welcher Yesss die Kunden zu einer regelmäßigen Nutzung motivieren will.
Notorische Nicht- bzw. Nicht-Mehr-Nutzer werden - wie bei den Konkurrenten auch - wohl erst nach 13 Monaten mit einer Kündigung/Deaktivierung rechnen müssen.
Bisherige Erfahrungen mit Yesss-Wertkarten zeig(t)en, daß leere und nicht mehr aufgeleadene Karten häufig erst viel später (bei mit so ca. nach 20 Monaten) deaktiviert werden.
Nachdem jedoch eine rechtzeitige schriftliche Verständigung des Kunden vor einer etwaigen Deaktivierung vorgesehen ist, sollte der Kunde dabei keine negative Überraschung erfahren.
Re: Gültigkeit von yesss Vertrag
Diese Deaktivierung von Wertkarten ist logisch und wohlbekannt.ChristianWien hat geschrieben:Bisherige Erfahrungen mit Yesss-Wertkarten zeig(t)en, daß leere und nicht mehr aufgeleadene Karten häufig erst viel später (bei mit so ca. nach 20 Monaten) deaktiviert werden.
In dem von mir zitierten Satz aber sind dezidiert Vertragskarten gemeint. So eine Bestimmung ist mir bei anderen Anbietern nicht bekannt, deshalb meine Frage.
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Gerhard
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