Wir Eigentümer sind extrem unzufrieden mit unserer Hausverwaltung, die ihre einzige Aufgabe im Händeaufhalten sieht und gleichzeitig die höchsten Betriebskosten Wiens hat.
Nun haben wir Eigentümer anteilsmäßig die Mehrheit gegenüber den Mietwohnungen, welche der Hausverwaltung gehören, was ja Voraussetzung fürs Adieusagen zur Verwaltung ist.
Was sind die nächsten Schritte?
Austausch der Hausverwaltung
Moderatoren: Matula, jxj, brus
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Unter der Voraussetzung, daß die Wohnungseigentümer tatsächlich mehr als die Hälfte der Anteile haben und tatsächlich Wohnungseigentum begründet ist (In manchen teilweise umgewandelten ehem. Miethäusern erfolgte keine Nutzwertfestsetzung, sondern wurde bloß "schlichtes Eigentum" begründet, wo oft auch der ehem. Hausherr sich die Mehrheit mit den Mietwohnungen behalten hat) kann über Einberufung einer Eigentümerversammlung bzw. auch über einen Umlaufbeschluß die Abberufung des Verwalters beschlossen werden.
Falls die Anteilsmehrheit der Eigentümer zustimmt, kann es aber durchaus passieren, daß der Verwalter den Beschluß nicht anerkennt und die Mehrheit bzw. das korrekte Zustandekommen bestreitet und dann müßte die Abberufung über das Gericht erfolgen.
Allerdings wäre es beim Wunsch einer Abberufung wichtig, sich bessere Alternativen zu überlegen und da beißt sich die Katze in den Schwanz:
Es gibt leider keine guten Verwalter, sondern nur schlechte und noch schlechtere.
Gerade in "gemischten" Häusern und dort, wo es keine aktive, kritische Mehrheit an Eigentümern gibt oder sich diese durch die bekannten taktischen (Intrigen, Gewährung von Vorteilen oder finanz. Zuwendungen an einzelne Eigentümer und/oder den Hausmeisteretc.) oder (partei-)politischen "Spielchen" austricksen läßt, hat der Verwalter freie Hand.
Und bei einem Verwalterwechsel gibt es häufig erhebliche Probleme bei der Übergabe der Unterlagen, Belege, etc. und Abrechnung der korrekten Abrechnung und Übergabe von Konten, Rücklagensparbüchern, Verträgen etc.
Falls die Anteilsmehrheit der Eigentümer zustimmt, kann es aber durchaus passieren, daß der Verwalter den Beschluß nicht anerkennt und die Mehrheit bzw. das korrekte Zustandekommen bestreitet und dann müßte die Abberufung über das Gericht erfolgen.
Allerdings wäre es beim Wunsch einer Abberufung wichtig, sich bessere Alternativen zu überlegen und da beißt sich die Katze in den Schwanz:
Es gibt leider keine guten Verwalter, sondern nur schlechte und noch schlechtere.
Gerade in "gemischten" Häusern und dort, wo es keine aktive, kritische Mehrheit an Eigentümern gibt oder sich diese durch die bekannten taktischen (Intrigen, Gewährung von Vorteilen oder finanz. Zuwendungen an einzelne Eigentümer und/oder den Hausmeisteretc.) oder (partei-)politischen "Spielchen" austricksen läßt, hat der Verwalter freie Hand.
Und bei einem Verwalterwechsel gibt es häufig erhebliche Probleme bei der Übergabe der Unterlagen, Belege, etc. und Abrechnung der korrekten Abrechnung und Übergabe von Konten, Rücklagensparbüchern, Verträgen etc.
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