YESSS2000
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YESSS2000
Habe mir Yesss2000 zugelegt um meinem 3Sixback was Gutes zu tun. Folge: nach 1200 Einheiten wurde einfach abgedreht.
DANKE YESSS!!!! NIE MEHR WIEDER ORANGE UND YESSS: DAS MIESESTE NETZ, DIE UNFREUNDLICHSTE UND INKOMPETENTESTE HOTLINE UND JETZT WERDEN ZUGESAGTE LEISTUNGEN EINFACH NICHT ERBRACHT!!!!!!
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Re: YESSS2000
Das ist ja auch nicht der Sinn des Yesss200.porteno hat geschrieben:Habe mir Yesss2000 zugelegt um meinem 3Sixback was Gutes zu tun.
Zuletzt geändert von brus am 08.06.2011, 15:41, insgesamt 1-mal geändert.
Grüße
Gerhard
Gerhard
Du mißbrauchst den Tarif und suderst noch rum, wenn man dir nach 1200 Min. - 72 Euro auf deine Sixback Ladeaktion auf die Schliche kommt und dich sperrt ... sehr wahrscheinlich hast du die Karte zum reinen Aufladen benutzt ... 1200 Min. wahrscheinlich am Stück, mit sofortiger Wiederverbindung nach Abbruch ... man, meinst du etwa das merken die nicht!? Wie weltfremd ... du kannst dich ja bei der RTR beschweren, dass man dich Sixback nicht aufladen läßt ... also, wenn man schon so "dreist" ist, sollte man mehr Geschick beweisen ... mein Mitleid ist hier nicht vorhanden
Gruß Ray
Re: YESSS2000
Was soll das bringen? Ist es nicht besser, Du telefonierst gleich mit Yesss?porteno hat geschrieben:Habe mir Yesss2000 zugelegt um meinem 3Sixback was Gutes zu tun. Folge: nach 1200 Einheiten wurde einfach abgedreht.
BTW: Ein Dose Mitleid für "porteno"!
*pfffff* ... ooooooohhhhhh
Grüße
- Steffen
Re: YESSS2000
Was hat denn die Hotline gesagt?porteno hat geschrieben:Habe mir Yesss2000 zugelegt um meinem 3Sixback was Gutes zu tun. Folge: nach 1200 Einheiten wurde einfach abgedreht.
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Wurde nur zu drei gesperrt oder alle Anrufe?
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Alle sagten, das geht nicht.
Bis meinereiner kam, der das nicht wusste und es einfach machte.
Alle sagten, das geht nicht.
Bis meinereiner kam, der das nicht wusste und es einfach machte.
Re: YESSS2000
Du hast doch sicher eine Genehmigung laut AGB dafür?porteno hat geschrieben:nach 1200 Einheiten wurde einfach abgedreht.
Sonst kannst du dir schonmal 530 € richten.yesss AGB hat geschrieben:Ohne derartige Genehmigung beträgt das Minutenentgelt 40 Cent (inkl. USt) für Telefonate in österreichische Netze zuzüglich einer Bearbeitungspauschale von EUR 50,-- je genehmigungslos verwendetem Anschluss.
Glaubst du ernsthaft sie haben es nötig einen Kunden der Verluste macht zu halten?DANKE YESSS!!!! NIE MEHR WIEDER ORANGE UND YESSS:
Wo steht, dass das Sixback loaden eine zugesagte Leistung ist?JETZT WERDEN ZUGESAGTE LEISTUNGEN EINFACH NICHT ERBRACHT!!!!!!
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schon
Ich wusste nicht, dass es in den AGB von YESSS eine "Einschränkung" dazu gibt, WIE ich meine bezahlte Leistung von max. "2000 Einheiten" zu konsumieren habe ausser den angeführten Regeln in den AGB bzw. Entgeltbestimmungen ... darf ich dann auch nicht 2000 Einheiten Internetzugriff auf die selbe IP-Adresse machen ? Ich denke, ich darf ja auch 2000 Einheiten mit meinem Partner telefonieren, auch wenn er einen 3SixBack Tarif hat (ok, ich kenne den Tarif nicht im Detail) ... oder liege ich hier falsch ? Ich frage doch nicht vorher an, welchen Tarif mein Gegenüber hat ?!
Ohne jetzt den Thread-Ersteller in Schutz zu nehmen, aber die Provider nehmen sich da schon was heraus. Ich denke, hier wurden seitens des Kunden keine Provider- bzw. Vertrags-Regeln verletzt, maximal Wissen legal genutzt ...
Ich wusste nicht, dass es in den AGB von YESSS eine "Einschränkung" dazu gibt, WIE ich meine bezahlte Leistung von max. "2000 Einheiten" zu konsumieren habe ausser den angeführten Regeln in den AGB bzw. Entgeltbestimmungen ... darf ich dann auch nicht 2000 Einheiten Internetzugriff auf die selbe IP-Adresse machen ? Ich denke, ich darf ja auch 2000 Einheiten mit meinem Partner telefonieren, auch wenn er einen 3SixBack Tarif hat (ok, ich kenne den Tarif nicht im Detail) ... oder liege ich hier falsch ? Ich frage doch nicht vorher an, welchen Tarif mein Gegenüber hat ?!
Ohne jetzt den Thread-Ersteller in Schutz zu nehmen, aber die Provider nehmen sich da schon was heraus. Ich denke, hier wurden seitens des Kunden keine Provider- bzw. Vertrags-Regeln verletzt, maximal Wissen legal genutzt ...
Doch gibt es.McMephistoXXL hat geschrieben:Ich wusste nicht, dass es in den AGB von YESSS eine "Einschränkung" dazu gibt, WIE ich meine bezahlte Leistung von max. "2000 Einheiten" zu konsumieren
yesss AGB hat geschrieben:Ein gewerblicher Wiederverkauf von YESSS!-Diensten oder die Verwendung der YESSS!-SIM-Karte in Vermittlungseinrichtungen (z.B. least-cost-router) ist nur mit schriftlicher Genehmigung zulässig.
Solange keine Gewerbliche Gewinnabsicht dahinter steckt schon.McMephistoXXL hat geschrieben:darf ich dann auch nicht 2000 Einheiten Internetzugriff auf die selbe IP-Adresse machen ?
Klar darfst du die 2000 Einheiten zu einen Sixback telefonieren wenn wirklich telefoniert wird und es nicht gewerblich ist.McMephistoXXL hat geschrieben:Ich denke, ich darf ja auch 2000 Einheiten mit meinem Partner telefonieren, auch wenn er einen 3SixBack Tarif hat (ok, ich kenne den Tarif nicht im Detail) ... oder liege ich hier falsch ?
Aber erzähl das lieber den Richter der auch die Leute mit einer großen Hanf Plantage verurteilt die diese selbstverständlich nur für den Eigengebrauch haben.
Klar nehmen sie dich etwas heraus. Schließlich hat keine Firma Kunden gerne die Verluste machen.Ohne jetzt den Thread-Ersteller in Schutz zu nehmen, aber die Provider nehmen sich da schon was heraus. Ich denke, hier wurden seitens des Kunden keine Provider- bzw. Vertrags-Regeln verletzt, maximal Wissen legal genutzt ...
Weiters sollte der Threadstarter schon längst mitbekommen haben, dass es die Anbieter nicht gerne mögen und hätte bei Yesss nachfragen können ob der die 2000 Einheiten zum Sixback loaden verwenden darf.
Ich gehe dann Wertpapiere drucken. Steht doch nirgends in den AGB, dass sie die selber gedruckten nicht annehmen.
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Danke dir für die ausführlich Antwort !
Der Hinweis auf den "gewerblichen Wiederverkauf" bzw. "GSM-Gateways" etc. stimmt natürlich, da bin ich voll bei dir !
"Gewerbliche Nutzung" wäre ja wieder was anderes - aber dies ist in den AGB nicht ausgeschlossen wie ich beim schnellen Suchen gesehen habe. Somit dürfte auch ein Unternehmer die Karte nutzen.
Zur "gewerblichen Gewinnabsicht" kann jetzt (auch in Bezug auf portenos Nutzung) wenig sagen, da bin ich zu wenig Jurist ... aber im konkreten Fall wurde ja von ihm selbst die Gewinnabsicht angegeben, zumindest auf privater Ebene.
Einfach gesagt: wenn ich wirklich NORMAL mit dem Tarif telefoniere, also auch nicht stundenlang ohne Unterbrechung einen Sixback-Teilnehmer anrufe und sozusagen unauffällig bleibe, dann würde die Situation anders aussehen und der Kunde könnte sich dagegen wehren. Also selber schuld in porteno's Fall
Alles klar würde ich sagen, und nochmals danke für die Erläuterung !
LG
Der Hinweis auf den "gewerblichen Wiederverkauf" bzw. "GSM-Gateways" etc. stimmt natürlich, da bin ich voll bei dir !
"Gewerbliche Nutzung" wäre ja wieder was anderes - aber dies ist in den AGB nicht ausgeschlossen wie ich beim schnellen Suchen gesehen habe. Somit dürfte auch ein Unternehmer die Karte nutzen.
Zur "gewerblichen Gewinnabsicht" kann jetzt (auch in Bezug auf portenos Nutzung) wenig sagen, da bin ich zu wenig Jurist ... aber im konkreten Fall wurde ja von ihm selbst die Gewinnabsicht angegeben, zumindest auf privater Ebene.
Einfach gesagt: wenn ich wirklich NORMAL mit dem Tarif telefoniere, also auch nicht stundenlang ohne Unterbrechung einen Sixback-Teilnehmer anrufe und sozusagen unauffällig bleibe, dann würde die Situation anders aussehen und der Kunde könnte sich dagegen wehren. Also selber schuld in porteno's Fall
Alles klar würde ich sagen, und nochmals danke für die Erläuterung !
LG
Das stimmt.McMephistoXXL hat geschrieben:"Gewerbliche Nutzung" wäre ja wieder was anderes - aber dies ist in den AGB nicht ausgeschlossen wie ich beim schnellen Suchen gesehen habe. Somit dürfte auch ein Unternehmer die Karte nutzen.
Meine Aussage bezog sich auf die gewerbliche Nutzung der Gesprächsminuten. Also alles wo der Hauptzweck die Auszahlung Terminierungsentgelte oder der Weiterverkauf der Telefondienstleistung durch zum Beispiel Call Through oder VoIP ist.
Es gibt gewisse Größen da kann man nicht mehr sagen dass es Privat war. Wenn man zum Beispiel einen größeren Onlineshop hat kann man schlecht sagen, dass es ein Privatverkauf ist.Zur "gewerblichen Gewinnabsicht" kann jetzt (auch in Bezug auf portenos Nutzung) wenig sagen, da bin ich zu wenig Jurist ... aber im konkreten Fall wurde ja von ihm selbst die Gewinnabsicht angegeben, zumindest auf privater Ebene.
Aber das müsste dann ein Richter entscheiden.
Ich glaube auch nicht, dass yesss versucht die 530 € nachzuverrechnen solange sich der Threadstarter nicht rechtlich gegen die Sperre wehrt.
Also, dieser Tarif ist zur Telefonie, SMS oder Daten - Nutzung gedacht, wenn nun eine Drei-Nummer angerufen wird, die "zufällig" ein Sixback ist und der Grund jener ist, der der Telefonie entspricht, ist ist sicher hinzunehmen - für den Anbieter, wird die Nummer allerdings gewählt, primär zum Zwecke des Aufladens, ist das Gespräch als Grund nicht vorhanden ... dafür steht das Angebot nicht, wenn also 1200 Min. so gut wie durchgehend zu einer Drei Nummer "telefoniert" wird, dann ist hier eher der Grund des Aufladens anzunehmen, daher dann die Sperre ... nun, ist ist der Tarif ja allein dazu gedacht gewesen, mit 10 Euro 120 Euro Drei Guthaben zu generieren ... also ... hier darf man sich nicht wundern ...
Gruß Ray
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