@Wowo
dass sich unser Haus, seit ein Stock vor fünf Jahren aufgesetzt wurde
Wie lange hast du schon deine Eigentumswohnung?
Hattest du der Aufstockung zugestimmt (die wohl nur einstimmig genehmigt werden kann) oder hast du die Zustimmung "automatisch" mit dem Kaufvertrag erteilt?
Ich gehe von letzterem aus, da dies in Altbauten, wo ehemalige Hausherren und Langzeit-Mehrheitseigentümer gern auf solche Art und Weise agieren.
Wem gehört die Aufstockung und gibt es die schuldigen Baufirmen/Architekten noch?
Gibt es schon Haftungs- bzw. Regreßforderungen an die beteiligten Baufirmen und/oder denjenigen, welcher die Aufstockung betrieben hat?
Als Wohnungseigentümer hast du leider denkbar schlechte Karten, da zumeist auch der Verwalter sowohl einerseits an "generöser" bzw. exzessiver Bewirtschaftung auf Kosten der Wohnungseigentümer (und den dadurch erzielbaren "Kickbacks") interessiert ist oder - noch schlimmer - im Dunstkreis des ehemaligen Hausherrn bzw. Mehrheits-Eigentümers angesiedelt ist und daher dessen Interessen vertritt.
Was soll ich mit der Eigentumswohnung tun? Schnellstmöglich verkaufen?
Theoretisch ja.
Praktisch haftest du aber auch gegenüber einem Käufer, wenn du arglistig vorsätzlich dir bekannte negative Dinge (wie z.B. schwer Baumängel, extreme Nachbarschaftsstreitigkeiten etc.) verschweigst und dieser dies glaubhaft beweisen bzw. darlegen kann.
Sollte der Käufer also dir draufkommen, daß du ihm den schweren Baumangel arglistig verschwiegen hast, kann er Schadenersatz fordern und den Kauf anfechten.