Gold/Silberankauf anonym?

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Wowo
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Gold/Silberankauf anonym?

Beitrag von Wowo » 10.12.2010, 22:42

Hallo,

wenn ich Gold/Silbermünzen oder -barren kaufe, wird das behördlich registriert?
Haben also Finanzmarktaufsicht etc. Einblick wie bei einer Lebensversicherung oder andren Wertpapieren, oder ist es meine Angelegenheit und also anonym?

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Cheinzle
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Beitrag von Cheinzle » 12.12.2010, 09:23

Unter 15.000 je Transaktion ist es anonym möglich. Darüber bist Du per Gesetz terror- und geldwäscheverdächtig. :lol:
Manche Leute haben das mit der Demokratie einfach falsch verstanden: Man darf eine Meinung haben und sie sagen. Man muß nicht. Ich wäre sehr froh, wenn sich das endlich mal herumsprechen würde.

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Beitrag von Wowo » 12.12.2010, 16:14

Das heißt, ich gehe in die Bank, kaufe eine Silbermünze, und niemand erfährt davon bei Überprüfung des Vermögens?

Azby
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Beitrag von Azby » 12.12.2010, 17:03

Wowo hat geschrieben:Das heißt, ich gehe in die Bank, kaufe eine Silbermünze, und niemand erfährt davon bei Überprüfung des Vermögens?
Was meinst du mit "Überprüfung des Vermögens"?
Die Bank erfährt es natürlich.
Glaubst du, für jede geringfügige Anschaffung werden Meldungen erstattet? Da hätten die Behörden viel zu tun. Schließlich meldet der Billa auch nicht an die zuständige Krankenkassa, wenn du dir einen Doppler kaufst. ;)
Im Gegenteil unterliegt die Bank dem Bankgeheimnis, das in deinem Fall durch die Meldepflichten bei Verdacht der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung im Bankwesengesetz durchbrochen werden kann. Wäre dieser Verdacht gegeben, muss die Bank eine Meldung an die Geldwäschemeldestelle im Bundeskriminalamt erstatten. Die würden dann ermitteln und, sofern du die Anschaffung tatsächlich aus persönlichen Motiven ohne Geldwäsche- oder Terrorismusbekämpfungshintergrund getätigt hast, die Ermittlungen wieder einstellen. Das war's dann auch schon wieder. Wenn du nur einmalig eine Silbermünze kaufst, wird kein solcher Verdacht bestehen.

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Beitrag von Wowo » 12.12.2010, 17:07

Es geht um etwas ganz andres.

Ein Freund von mir ist bis kommenden Sommer leider Empfänger von Mindestsicherung. Voraussetzung hierfür ist, über kein verwertbares Vermögen zu verfügen. Irgendwie ja auch einleuchtend.

Es ist anzunehmen, dass die Behörden immer wieder Überprüfungen durchführen diesbezüglich.

Was nun mit dem Kauf einer oder mehrerer Silbermünzen? Sickert das durch?

Azby
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Beitrag von Azby » 12.12.2010, 17:56

Wowo hat geschrieben:Was nun mit dem Kauf einer oder mehrerer Silbermünzen? Sickert das durch?
Gegenfrage: Wie kann sich dein Freund dann die Silber- oder Goldmünzen leisten? Oder willst du ihm die Münze kaufen und zB zu Weihnachten schenken?

Nicht desto trotz ändert der Bezug der Mindestsicherung nichts am BWG und dem Bankgeheimnis. Sofern kein Strafverfahren gegen ihn wegen vorsätzlicher Finanzvergehen oder eine gerichtliche Bewilligung wegen eines anderen Strafverfahrens vorliegt, darf die Bank ohne weiteres keine Auskünfte erteilen, außer er stimmt dem zu. Der andere Fall wäre der Verdacht der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, wo die Meldung erstattet wird (werden muss) - der Verdacht liegt beim Kauf von einer oder "einiger" Silbermünzen aber wohl nicht vor.

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Beitrag von Wowo » 12.12.2010, 17:58

Wie er sich das leistet, ist doch seine Sache. Man muss ja nicht all seine Rücklagen bekanntgeben...

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Beitrag von Azby » 12.12.2010, 19:12

Wowo hat geschrieben:Wie er sich das leistet, ist doch seine Sache. Man muss ja nicht all seine Rücklagen bekanntgeben...
Auf deinen Anspruch auf Mindestsicherung wird aber sehr wohl auch das existierende Vermögen angerechnet. In Wien bspw. beträgt der Vermögensfreibetrag 3.720,05€.
Auch wenn dir die Behörde schwer nachweisen kann, dass du uU mehr am Konto hast (siehe weiter oben Bankgeheimnis), heißt das nicht, dass du es deshalb nicht angeben müsstest!

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Beitrag von Wowo » 12.12.2010, 19:14

du? :shock:

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Beitrag von Wowo » 12.12.2010, 19:17

Das heißt, wenn jemand angibt, kein Vermögen zu haben, ihm nichts nachgewiesen wird und er Tage nach Beenden der Mindestsicherung plötzlich 20.000 Euro aufs Konto/Sparbuch legt, werden die Behörden aktiv?

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Beitrag von Azby » 12.12.2010, 19:37

Wowo hat geschrieben:du? :shock:
Ich? Oder wer? Und was überhaupt? :?:
Wowo hat geschrieben:Das heißt, wenn jemand angibt, kein Vermögen zu haben, ihm nichts nachgewiesen wird und er Tage nach Beenden der Mindestsicherung plötzlich 20.000 Euro aufs Konto/Sparbuch legt, werden die Behörden aktiv?
Das habe ich so nicht gesagt. Außerdem musst du immer Behörde von Behörde unterscheiden. Die Mindestsicherung wird vom Land (zB Wien) ausgezahlt und dementsprechend werden hier Landesbehörden tätig. Die Meldung an das Bundeskriminalamt (wie der Name schon sagt: vom Bund) wird aus anderen Motiven erstattet - hier wird wegen Geldwäsche und Terrorismusbekämpfung ermittelt, nicht wegen Betrug.

Edit: Jetzt habe ich verstanden was du mit "du" meinst - das war allgemein geschrieben und hat sich nicht auf dich als Person bezogen.

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Beitrag von Essotiger » 13.12.2010, 07:45

Wowo hat geschrieben:Wie er sich das leistet, ist doch seine Sache. Man muss ja nicht all seine Rücklagen bekanntgeben...

Das sehe ich aber anders!

Das ist eigentlich das Problem der Allgemeinheit und nicht Deines Freundes! Wenn er nämlich Angaben, welche den Bezug der Mindestsicherung unmöglich machen würde, einfach verschweigt, dann erschleicht er sich den Bezug zu Unrecht und schädigt damit jene Bürger, die das System finanzieren.

Einfach zu sagen, dass es sein Problem ist ist zwar vielleicht auf den ersten Blick richtig, in Wahrheit ist es jedoch ein assoziales Verhalten, dass unser Sozialnetz extrem belastet. Aber das ist halt leider heute so. Jeder will haben und keiner hat den Anstand, dass er nur das nimmt, was ihm auch zusteht. :cry:
Es ist selten zu früh und niemals zu spät!

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Beitrag von Essotiger » 13.12.2010, 07:47

Cheinzle hat geschrieben:Unter 15.000 je Transaktion ist es anonym möglich. Darüber bist Du per Gesetz terror- und geldwäscheverdächtig. :lol:
War das nicht 10000 oder sogar darunter? Oder gilt bei Überweisungen eine andere Grenze?
Es ist selten zu früh und niemals zu spät!

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Stefan
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Beitrag von Stefan » 13.12.2010, 17:31

Wowo hat geschrieben:Ein Freund von mir ist bis kommenden Sommer
...
leider
...
Empfänger von Mindestsicherung.
Der ist gut! ;-)
Aber als kleiner Trost: Dein Freund kann "freiwillig" auf diese Mindestsicherung verzichten ...

Auf deine Frage: Ich glaube kaum, dass es die Behörden so offen legen werden, welche "Methoden" sie anwenden, um Sozialbetrug zu verfolgen.

Aber auch ich schließe mich meinen Vorrednern an: Die Bank unterliegt dem Bankgeheimnis.
Aber die Behörden machen es sich bei einem Verdacht (wie auch immer der zustande kommt) oft viel einfacher: Sie streichen einfach die Mindestsicherung und lassen dich beweisen (durch Kontoauszüge, etc.), dass du/man doch anspruchsberechtigt ist.

Dass es "sozialpolitisch" und/oder ideologisch eine heikle Sache ist, wurde schon erwähnt ...

Grüße
Stefan

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