alte Häuser/Wohnungen
Moderatoren: Matula, jxj, brus
alte Häuser/Wohnungen
Hallo,
ich lese soeben, dass immer mehr Gründerzeithäuser abgerissen werden (oder einstürzen).
Was passiert, wenn man eine Eigentumswohnung besitzt und - von wem auch immer- entschieden wird, das Haus abzureißen?
Was, wenn das Haus einstürzt (und man überlebt)?
Eigentum futsch?
ich lese soeben, dass immer mehr Gründerzeithäuser abgerissen werden (oder einstürzen).
Was passiert, wenn man eine Eigentumswohnung besitzt und - von wem auch immer- entschieden wird, das Haus abzureißen?
Was, wenn das Haus einstürzt (und man überlebt)?
Eigentum futsch?
Naja, wenn Du eine Eigentumswohnung besitzt, dann gehört Dir ja eigentlich ein Teil von dem Haus und wahrscheinlich auch von dem Grundstück darunter. Somit bist Du Hauseigentümer und bist auch für die Instandhaltung mitverantwortlich und kannst mitentscheiden, falls das Haus abgerissen werden soll.
Wenn es einstürzt, dann ist es "Pech" und/oder eine Versicherungsfrage.
Im schlimmsten Falle hast Du immer noch ein Stück vom Grundstück.
PS
Ich weiß nicht genau, wie die Lage in Österreich ist, aber Deutschland kann es sein, dass Hausbesitzer und Grundstücksbeitzer verschieden sind. Somit musst Du, wenn das Haus einstürzt, die Trümmer entsorgen und hast gar nix mehr.
Wenn es einstürzt, dann ist es "Pech" und/oder eine Versicherungsfrage.
Im schlimmsten Falle hast Du immer noch ein Stück vom Grundstück.
PS
Ich weiß nicht genau, wie die Lage in Österreich ist, aber Deutschland kann es sein, dass Hausbesitzer und Grundstücksbeitzer verschieden sind. Somit musst Du, wenn das Haus einstürzt, die Trümmer entsorgen und hast gar nix mehr.
Das sind i.d.R. Mietshäuser.Wowo hat geschrieben:ich lese soeben, dass immer mehr Gründerzeithäuser abgerissen werden (oder einstürzen).
Bei Eigentumswohnungen müsste für einen Abriss nach meiner Interpretation des WEG ein einstimmiger Beschluss Grundlage sein und das ist aus meiner Erfahrung praktisch unmöglich --- darum gibt es auch die Pflicht der Hausverwaltung, entsprechende Instandhaltungs-Rücklagen zu bilden --- auch ein Auto kann mit entsprechender Wartung mehr als 20 Jahre betrieben werden, mit entsprechenden Umbauten sogar wirtschaftlich ...
Das wäre mir zumindest bei Eigentumswohnungen nicht bekannt.sweber hat geschrieben:PS
Ich weiß nicht genau, wie die Lage in Österreich ist, aber Deutschland kann es sein, dass Hausbesitzer und Grundstücksbeitzer verschieden sind. Somit musst Du, wenn das Haus einstürzt, die Trümmer entsorgen und hast gar nix mehr.
Es gibt so eine "Sonderform" bei Schrebergärten, wo die Umbauten bei den Häuschen dann quasi Eigentum der Pächter sind.
Grüße
Stefan
an Stefan:
Danke für deine Antwort.
Seit langem frage ich mich, was denn "Mietshaus" bedeutet.
In meinem Haus wohnen Eigentümer (ich beispielsweise) und Mieter (meine Nachbarn z.B.)
Dieses Jahr brachte die Verwaltung eine Nachricht "Sehr geehrte Mieter!...." an.
Frage mich, was das für ein Haus ist.
Letzlich gehört doch auch jede Mietwohnung jemandem.
Mein Haus wurde 1880 gebaut.
Was, wenn z.B. die Baupolizei entscheidet, dass es abgerissen werden MUSS?
Was bleibt mir dann von meiner Wohnung?
Danke für deine Antwort.
Seit langem frage ich mich, was denn "Mietshaus" bedeutet.
In meinem Haus wohnen Eigentümer (ich beispielsweise) und Mieter (meine Nachbarn z.B.)
Dieses Jahr brachte die Verwaltung eine Nachricht "Sehr geehrte Mieter!...." an.
Frage mich, was das für ein Haus ist.
Letzlich gehört doch auch jede Mietwohnung jemandem.
Mein Haus wurde 1880 gebaut.
Was, wenn z.B. die Baupolizei entscheidet, dass es abgerissen werden MUSS?
Was bleibt mir dann von meiner Wohnung?
Dann gehört Dir noch ein Anteil vom Grundstück. Alles andere ist futsch.Wowo hat geschrieben:an Stefan:
Mein Haus wurde 1880 gebaut.
Was, wenn z.B. die Baupolizei entscheidet, dass es abgerissen werden MUSS?
Was bleibt mir dann von meiner Wohnung?
Du bist Miteigentümer und musst Dich natürlich auch um Dein Eigentum kümmern.
Setze Dich mit Deiner Hausverwaltung in Verbindung und kläre alle Deine Fragen und bringe bedenken ein. Du kannst auch eine Eigentümerversammlung einberufen lassen um solche Fragen zu besprechen.
Bei der Mitteilung von der Hausverwaltung kommt es natürlich auf den Inhalt an.
Ich würde das so sehen - Du bist Miteigentümer und die Hausverwaltung kann Dir keine Vorschriften machen. Du kannst Dir die Hausverwaltung aussuchen oder das auch selber machen. Solche Entscheidungen müssen aber immer alle Eigentümer treffen.
Grüße
- Steffen
PS
Klingt fast so, als solltest Du die Wohnung schnellstmöglich verkaufen.

Ich kenne die Entwicklung, dass inzwischen Mietwohnungen aus klassischen Mietshäusern verkauft werden.Wowo hat geschrieben:Seit langem frage ich mich, was denn "Mietshaus" bedeutet.
Daneben gibt es den Unterschied/Sachverhalt des MRG* (Mietrechtsgesetz) und des WEG* (Wohnungseigentumsgesetz) ...
So einfach funktioniert das nicht. Nochdazu musst du dir nur überlegen, was ein Abriss kostet - in verbautem Gebiet würde ich da locker von € 300.000,- sprechen, da kann man schon gut renovieren ... Jedoch stimmt es schon, dass rein theoretisch die Kosten anteilsmäßig hängen bleiben.Wowo hat geschrieben:Mein Haus wurde 1880 gebaut.
Was, wenn z.B. die Baupolizei entscheidet, dass es abgerissen werden MUSS?
Aber für mich ist die Frage relativ einfach zu beantworten, warum Mietwohnungen verkauft werden - wenngleich ich die Beweggründe nicht gerade als ehrenswert erachte: Die Erhaltungskosten steigen bei Altbauwohnungen in Relation zu den (fremdüblichen) Mieteinnahmen viel stärker, was wiederum die Rendite beträchtlich schmälert. Nach dem Verkauf können diese Kosten über die Betriebskostenabrechnung dann auf die (neuen) Eigentümer abgewältzt werden - dem Mieter dürfen die Instandhaltungskosten lt. MRG nicht über die Nebenkosten abgerechnet werden, die müssen mit der Miete abgedeckt sein. Allerdings wird es schwierig sein, eine höhere Miete zu verlangen, als beim Neubau nebenan ...
Am einfachsten kann man es mit Autos vergleichen: Kein Auto ist mit 20 Jahren noch leasingfähig, weil einfach die Kosten für ein Unternehmen zu hoch würden, daher werden sie verkauft --- Allerdings verkauft sich ein Auto leichter als eine Altbauwohnung.
P.S. Uns wollten sie die (teilsanierte) Altbauwohnung im 3. Bezirk (ohne Lift oder Tiefgarage) auch verkaufen, allerdings um € 2.000,-/m² (!). Wenn ich überlege, dass wir eine 10 Jahre alte, geförderte Eigentumswohnung in einer 15.000 Einwohnerstadt um nur 1.800,-/m² verkauft haben, allerdings mit Lift, TG und Energieeffizienz C+ --- noch dazu in grüner aber trotzdem zentraler Lage (innerhalb 5 Gehminuten gab es Bus, Shoppingcenter und Gesundheitszentrum, innderhalb 10 Gehminuten noch Baumarkt, Landeskrankenhaus und Beginn des Stadtzentrums) --- dann bewerte ich solche Angebote doch schon als dreist ...
Grüße
Stefan
*
http://www.jusline.at/Mietrechtsgesetz_(MRG).html
http://www.jusline.at/Wohnungseigentums ... (WEG).html
Nein, ich habe damit gemeint, dass der Handel mit alten Autos wesentlich einfacher ist - besonders dann, wenn man merkt, dass Reparaturen anstehen, man aber kein Schrauber ist.Wowo hat geschrieben:Meinst du mit dem letzten Absatz, dass - bevor das Haus abgerissen wird- die Wohnung verkauft wird und man Geld erhält?
Wenn sich bei Wohnungen "herumsprechen" sollte, dass es sich um ein zukünftiges Abbruchaus handelt, wird es relativ schwer werden, eine Wohnung noch zu verkaufen und dafür Geld zu bekommen; da bleibt man auch auf den Abbruchkosten sitzen. Im Gegensatz dazu erhält man für ein Schrottauto noch immer etwas Geld.
Klar steht man dann noch im Grundbuch als Eigentümer, aber bevor ein lukratives Neuprojekt realisiert wird, wird der zukünftige Investor einmal versuchen, alle Anteile unter Wert zu erwerben. Und das wird ihm deshalb gelingen, weil man mit so einem kleinen Anteil lediglich eine Sperr-Minorität hat, aber niemanden zum Umsetzen eines Projektes zwingen kann --- somit würde man "ewig" auf virtuell viel Kapital sitzen, das man als kleiner Anteilseigner aber niemals bekommen wird ...
Nebenbei musst du als Eigentümer die Wohnung IMMER selber verkaufen - du hast zwar nicht mehr Rechte als ein Mieter, aber dafür mehr Pflichten.
Du kannst ja mal die Hausverwaltung anschreiben und sie höflich bitten, dass sie dich nicht mehr als "Mieter" ansprechen mögen sondern als "Eigentümer", was du ja bist.
Grüße
Stefan
Was meinst du genau damit!? Warum soll es verboten sein?Wowo hat geschrieben:Dachte, so etwas sei schon verboten...
Es gibt geförderte Eigentumswohnungen, wo der Eigentümer im Hauptwohnsitz gemeldet sein und auch dort wohnen muss --- Vermietung per Gesetz verboten.
Dann gibt es Eigentümer, die vermieten und ihren Mietern eine Untermiete verbieten.
Grüße
Stefan
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