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Stefan
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Beitrag von Stefan » 25.07.2010, 21:27

ChristianWien hat geschrieben:Somit würde ich empfehlen, solche Nummern wesentlich günstiger über Callthrough-Anbieter anzurufen, sofern man noch Freiminuten hat.
Und genau darum ging es t-mobile: Ein System "vorsichtig" einzuführen, wo auch Einwahl-Anbieter [das von dir genannte "CallThrough"] unterbunden werden ...

Ich habe bislang nur "Erklärungs-Versuche" geäußert, aber gegen die Intention von t-mobile, "unerwünschte Nummern" zu unterbinden, gibt es bislang keine "Lösung" ...

Grüße
Stefan

ChristianWien
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Beitrag von ChristianWien » 25.07.2010, 22:37

@Stefan
Und genau darum ging es t-mobile: Ein System "vorsichtig" einzuführen, wo auch Einwahl-Anbieter [das von dir genannte "CallThrough"] unterbunden werden ...

Ich habe bislang nur "Erklärungs-Versuche" geäußert, aber gegen die Intention von t-mobile, "unerwünschte Nummern" zu unterbinden, gibt es bislang keine "Lösung" ..
Die Androhung, daß "normale" geographische Einwahlnummern u.U. zukünftig anders (=teurer) berechnet werden sollen, kann man nur als Versuch einer Abschreckung Callthrough-Anbieter nutzender, juristisch uninformierter Kunden und somit Lukrierung eines höheren Gewinns, wenn diese Kunden statt über Callthrough eben wieder direkt teure Ziele anrufen, sehen.

Juristisch haltbar wäre nämlich eine solche Sondertarifierung aus zweierlei Gründen nicht:

Einerseits fehlt es an einer den Kunden vorab mitgeteilten, leicht zugänglichen und aktuellen Auflistung sämtlicher ausgenommener und abweichend tarifierter geographischer Festnetznummern (samt Sondertarif), sodaß dieser Passus schon mangels ausreichend konkreter Bestimmtheit nicht durchsetzbar wäre.

Andererseits würde dies auch der KEM-V wiedersprechen, wonach geographische Festnetznummern zwar prinzipiell quellnetztarifiert sind, jedoch sicher keine willkürliche, abweichende Tarifierung einzelner geograhischer Festnetznummern zulässig ist.

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Beitrag von Stefan » 25.07.2010, 23:37

ChristianWien hat geschrieben:Juristisch haltbar wäre nämlich eine solche Sondertarifierung aus zweierlei Gründen nicht:
Das Problem ist: Wer klagt das !?!?

Grüße
Stefan

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Beitrag von Azby » 26.07.2010, 01:28

Vielleicht eine Verbandsklage nach KSchG...
Wäre wohl aussichtsreich genug, dass sich da eine Einrichtung drüber traut.

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Beitrag von Stefan » 28.07.2010, 22:22

Azby hat geschrieben:Vielleicht eine Verbandsklage nach KSchG...
Wäre wohl aussichtsreich genug, dass sich da eine Einrichtung drüber traut.
Welcher "Verband" sollte da klagen!?
Der VAT hat schon genug Mist gebaut und die Mobilfunker würde es wohl kaum stören ...

Grüße
Stefan

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Beitrag von Azby » 28.07.2010, 22:47

Stefan hat geschrieben:Welcher "Verband" sollte da klagen!?
Keine Ahnung. Sie könnten.
Natürlich stellt sich die Frage, ob das alles medienwirksam genug ist, dass sie es überhaupt für wertvoll genug erachten. Schließlich weiß der 0815-Kunde wahrscheinlich gar nicht, was Callthrough überhaupt bedeutet.
Andererseits denke ich, dass hier der Verband (welcher auch immer) gute Chancen hat und es von daher nicht unlukrativ wäre.

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Beitrag von Stefan » 28.07.2010, 22:57

Azby hat geschrieben:Andererseits denke ich, dass hier der Verband (welcher auch immer) gute Chancen hat und es von daher nicht unlukrativ wäre.
Wobei alles nach wie vor im "Konjunktiv" zu behandeln ist --- m.M.n. ist der Ausschluss aus den Freiminuten durchaus gesetzeskonform, wenngleich auch nicht "kundenfreundlich" ...

Grüße
Stefan

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Beitrag von Azby » 29.07.2010, 00:18

Vielleicht nicht gegen das Gesetz, aber ob die Bestimmung über den Ausschluss von Freiminuten zu ganz bestimmten Nummern, die mehr oder weniger der Willkür des Betreibers unterliegen (Stw. sich ändernde Einwahlnummern), konkret und verständlich genug ist (Transparenzgebot des KSchG), würde ich mich nicht mit Sicherheit vorweg sagen trauen. Hier sehe ich ehrlich gesagt eher "den Verein" im Vorteil, wenn es zu einer Klage kommen würde.

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Beitrag von ChristianWien » 29.07.2010, 01:22

@Stefan
Das Problem ist: Wer klagt das !?!?
...
Welcher "Verband" sollte da klagen!?
Klageberechtigt wären z.B. der VKI (Verein für Konsumenteninformation) und die Arbeiterkammer.
Da wäre sowohl ein Grundsatzurteil, als auch eine kostenbewehrte Unterlassungsverpflichtung durchsetzbar.


Im Fall des Falles, wenn irgendwann einmal nach willkürlichem Gutdünken eines Netzbetreibers dieser einzelne geographische Rufnummern abweichend tarifiert, kann jeder Betroffene juristisch dagegen vorgehen.
Dies ist nichts Anderes, als wenn dir jetzt etwas falsch zu deinen Ungunsten berechnet würde und der Betreiber dies nicht korrigieren will.

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Beitrag von Stefan » 29.07.2010, 09:31

ChristianWien hat geschrieben:Klageberechtigt wären z.B. der VKI (Verein für Konsumenteninformation) und die Arbeiterkammer.
Den traue ich das aber mit Sicherheit nicht zu ... Die haben eine ähnliche Durchsetzungskraft wie die RTR: Kuschelkurs und Schlichtung ist deren Motto.

Grüße
Stefan

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