Sonderkündigung bei T-Mobile und tele.ring möglich (neue AGB

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McMephistoXXL
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Re: Angebot von Telering

Beitrag von McMephistoXXL » 14.06.2010, 18:57

britzka hat geschrieben:Heute halte ich ein Schreiben mit eigentlich ganz guten Angeboten in der Hand:
kostenloser Tarifwechsel in einen der folgenden Tarife:
- halbe Zehn - 250 Freiminuten in alle Netze um 5 Euro
...
Kann es sein, dass in den neuen "Zehn"-Paketen eine andere kostenpflichtige(!) Hotline-Nummer anzurufen ist und nicht mehr die 0800-650650 oder irre ich mich da ?
Das steht bei den "Zehn"-Tarifen ganz unten:
tele.ring Serviceline: 0820-650 650 (Vergebührung 0,20 Euro)
[EDIT]
Habe bei Telering nachgefragt - es kann nach 9 Monaten problemlos gekündigt werden
Zuletzt geändert von McMephistoXXL am 14.06.2010, 19:48, insgesamt 1-mal geändert.

Azby
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Beitrag von Azby » 14.06.2010, 19:16

Kroko87 hat geschrieben:Wisst ihr was man da genau schreiben soll, wegen Sonderkündigung und Rufnummermitnahme.
wdrex hat geschrieben:Kann ich von dem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen? Falls ja, wie müsste die Kündigung aussehen und ab wann könnte ich vom Vertrag draußen sein?
Nochmal zur Klarstellung für alle, die noch nicht verstanden haben, wofür es die Sonderkündigung gibt:
Wenn ein Anbieter einseitig die AGB ändert und dabei auch nur die geringste Verschlechterung für den Kunden eintritt, besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht für den Kunden, da ihm nicht zugemutet werden kann, dass der Betreiber einseitig ohne mögliche Konsequenzen den Vertrag abändert.
Dementsprechend hat ausnahmslos jeder T-Mobile-Kunde ein außerordentliches Kündigungsrecht gem. §25 (3) TKG. Eine etwaige Mindestvertragsdauer ist dabei unbeachtlich. Ein "günstiger" erworbenes Handy muss nicht zurückgegeben werden, ebenso muss eine andere, bereits verbrauchte Bonifikation (zB einmalige Gutschrift für Vertragsverlängerung) nicht zurückgezahlt werden. Es besteht allerdings kein Anspruch darauf, noch nicht verbrauchte Bonifikationen in bar abgelöst zu bekommen (wenn zB eine VVL-Gutschrift noch nicht aufgebraucht ist).
Die Sonderkündigung funktioniert wie jede andere Kündigung, nur dass darauf geachtet werden muss, dass man klar macht, dass man nicht "normal" kündigt, sondern aufgrund des außerordentlichen Kündigungsrechts.
Du schreibst also ungefähr rein:
Aufgrund der für mich nicht ausschließlich begünstigenden Änderungen Ihrer AGB mache ich von meinem kostenlosen außerordentlichen Kündigungsrecht gem. §25 (3) TKG Gebrauch. Ich ersuche Sie in diesem Zusammenhang auch zur Ausstellung einer NÜV-I zwecks Portierung meiner Rufnummer zu einem anderen Betreiber. [sofern gewünscht]
Mit freundlichen Grüßen,
[Name, Anschrift, Kundennummer, Rufnummer, Datum, Unterschrift]
Der Vertrag läuft noch bis zum Ende der Gültigkeit der alten AGB, in diesem Fall also bis einschließlich 23.7.2010. Daraus ergibt sich, dass die Sonderkündigung bis spätestens zu diesem Tag möglich ist - idealerweise per Fax oder direkt im Shop.

wdrex
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Beitrag von wdrex » 14.06.2010, 19:26

Frage an Christian Wien.

Hallo Christian!
Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Im Klartext heißt das, dass ich meinen Vertrag sofort künigen kann. Sprich eine "außerordentliche Kündigung" obwohl mein Vertrag noch bis 10/2011 läuft, da sich die AGB´s zu meinem Nachteil ändern?

1. Ich bin von t-mobile über die neuen AGB noch nicht informiert worden, muss ich abwarten bis ich eine Information erhalte, oder kann ich die Kündigung sofort aufsetzen?
2. Passt das, wenn ich die Kündigung so aufsetze: "Ich möchte von meinem außerordentlichen Kündigungsrecht (aufgrund der AGB-Änderungen) Gebrauch machen und meine Rufnummer(n) xxx mittels Sonderkündigung per sofort kündigen."
3. Habe ich wegen der vorzeitigen Kündigung irgendwelche Kosten zu erwarten?
4. Was muss ich für ein Kündigungsdatum (per 23.7. per 24.7.) einfügen?
5. Kann ich meine Rufnummer behalten wenn ich anschließend wieder bei t-mobile einen Vertrag abschließen würde?
Das aus dem Grund, da ich gerne ein neues Handy (i-phone mit i-phone tarif) hätte.

Vielen Dank im Voraus.
mfg, Wolfi

wdrex
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Beitrag von wdrex » 14.06.2010, 19:30

Hallo nochmal.

Azby hat mir soeben fast alle offenen Fragen beantwortet.
Danke!!!

Nur noch eins. Kann ich die Rufnummer behalten, wenn ich beabsichtige, wieder eine Erstanmeldung bei t-mobile zu tätigen - ist das überhaupt möglich?
Danke

markusstrauss
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Beitrag von markusstrauss » 14.06.2010, 19:38

also ich könnte mir durchaus vorstellen, dass du bei einer sonderkündigung für eine zeit von einer neuanmeldung gesperrt wirst. da müsstest du ja dann trotzdem wieder die neuen AGB akzeptieren. immerhin kann sich noch immer jeder anbieter aussuchen, wer sein kunde wird, und wer nicht.

mfg

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Stefan
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Beitrag von Stefan » 14.06.2010, 19:39

wdrex hat geschrieben:Nur noch eins. Kann ich die Rufnummer behalten, wenn ich beabsichtige, wieder eine Erstanmeldung bei t-mobile zu tätigen - ist das überhaupt möglich?
Theoretisch ja, praktisch nein.
Wenn, dann würde das so aussehen: Zuerst portierst du deine Nummer "weg" (bspw. auf jede beliebige Wertkarte) und dann wieder zurück zum Provider.
Ich glaube, mich erinnern zu können, dass gerade t-mobile das "re-portieren" von eigenen Nummern nicht durchführt --- die Betreiber sind NICHT verpflichtet, Nummer nach einer Portierung einzubinden ...

Grüße
Stefan

Azby
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Beitrag von Azby » 14.06.2010, 19:43

wdrex hat geschrieben:Nur noch eins. Kann ich die Rufnummer behalten, wenn ich beabsichtige, wieder eine Erstanmeldung bei t-mobile zu tätigen - ist das überhaupt möglich?
Nein, das geht so nicht.
Portierungen gehen nur zwischen verschiedenen Betreibern, nicht Betreiber-intern. Du könntest lediglich eine Portierung deiner alten Nummer zu einem anderen Betreiber machen, dann einen Vertrag abschließen und die alte Nummer wieder zu T-Mobile portieren. Aber auch dieser Weg ist unsicher, da dir T-Mobile in dem Fall die Rückportierung verweigern kann. T-Mobile ist nur verpflichtet, die Nummer herzugeben, nicht, eine Nummer (auch wenn es keine 0676-Nummer ist) zu importieren.
Des weiteren könnte T-Mobile auch einfach keinen neuen Vertrag mit dir eingehen, da es keinen Kontrahierungszwang gibt.
Bzgl. deines Kündigungsentwurfs: Du kündigst nicht "per sofort", sondern mit Ende der Gültigkeit der alten AGB, das ist der 23. Juli 2010, 24:00.
Du kannst den Sonderkündigungsstichtag nicht nach vorn verlegen. Du musst gar keinen Kündigungsstichtag einfügen. Kosten fallen, wie bereits mehrmals gesagt KEINE an. Nur die Grundgebühr(en) und Verbindungsentgelte musst du bis zum 23.7.2010 zahlen.
Wenn du einen neuen Vertrag anmeldest, gelten übrigens für diesen bereits die neuen AGB. Du kannst also auch nicht schnell einen neuen Vertrag anmelden, um ihn gleich wieder sonderzukündigen. Die alten AGB gelten nur für Bestandskunden (genaugenommen Bestandsverträge) bis zum 23.7. Wenn du irgendwelche Angebote annimmst (spezieller Tarif, Anmeldung eines Pakets, Vertragsverlängerung), stimmst du ebenfalls automatisch den neuen AGB zu und kannst dann nicht mehr sonderkündigen.

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Stefan
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Beitrag von Stefan » 14.06.2010, 20:09

@wdrex,
markusstrauss hat geschrieben:also ich könnte mir durchaus vorstellen, dass du bei einer sonderkündigung für eine zeit von einer neuanmeldung gesperrt wirst.
Das ist zwar denkbar, aber für mich schon fast Kinderkram. Das würde so sein, als spielte ich beleidigte Leberwurst, weil ein Kunde einmal reklamiert hat und ich ihm deshalb nichts mehr liefere; nein, beim nächsten Mal schlage ich doppelt auf und hols mir dreifach zurück.

Und genau das macht t-mobile nun, wenn du neuanmelden würdest: dann knallt dir t-mobile ohnehin die neuen AGB vor den Latz, fertig.

Anders ist es bei SoKü seitens Betreiber wegen Zahlungsschwierigkeiten ...


Was die Rufnummer betrifft: Ich habe da eine abstrakte Idee, kann meine Theorie aber nicht konkretisieren: Vllt. ist es möglich, eine Rufnummer von einem Vertrag auf einen anderen Vertrag zu übertragen oder umgekehrt... Das wär noch ein Gedanke von mir ...

Sonst hat es Alex alias Azby auch noch einmal ausführlich beschrieben, warum das "behalten" so nicht funktioniert.

Grüße
Stefan

wdrex
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Beitrag von wdrex » 14.06.2010, 20:15

Nochmal vielen Dank für all eure Anworten zu dem Thema.

Ok, das mit der Rufnummermitnahme war ja nur eine Idee, das muss auch nicht unbedingt sein.
Im Kartext ist es so, dass mein derzeitiges Handy den Geist aufgibt. Da ich aber aus beruflichen Gründen, jederzeit erreichbar sein muss, habe ich mich mit der Serviceline von t-mobile in Verbindung gesetzt. Nach 45 Minuten in der Warteschleife verlor ich die Geduld und legte auf. Am nächsten Tag wurde ich nach 15 Minuten durchgestellt. Ich schilderte der Mitarbeiterin mein Problem und fragte sie, ob wir irgendwas zufriedenstellendes machen könnten. Wie gesagt, seit Jahren t-mobile Kunde mit aktuell vier auf mich lautenden Verträgen.
Ich fragte sie höflich, ob wir den Vertrag vorzeitig kündigen bzw. jetzt schon verlängern könnten. Bei Kündigung hätte ich sofort einen neuen i-phone Vertrag abgeschlossen.
Die Antwort war - Da können wir gar nichts machen, sie können nur einen 5ten Vertag abschließen und so zu einem iphone kommen. Die Art und Weise wie sie das sagte, hat mich verärgert.
Aber machen kann ich ja leider nichts dagegen.
Deswegen möchte ich gern den bestehenden Vertrag kündigen und dann nach dem 24.7. einen neuen (iphone mit iphone tarif) abschließen. Glaubt ihr das funktioniert????????

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Stefan
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Beitrag von Stefan » 14.06.2010, 20:22

wdrex hat geschrieben:Deswegen möchte ich gern den bestehenden Vertrag kündigen und dann nach dem 24.7. einen neuen (iphone mit iphone tarif) abschließen. Glaubt ihr das funktioniert????????
Was ich glaube, ist belanglos.

Fakt ist, dass Telering bei der letzten SoKü vor 2 Jahren mit so einer Konstellation Probleme machten: Sie hätten gemeint, alle Verträge müssten gekündigt werden.

Aber wenn dir die Nummer egal ist, dann würde ich auf jeden Fall einmal kündigen und abwarten, ob nicht vielleicht ein "Gegenangebot" zur Kündigungsabwehr kommt. Wenn so etwas hereintrudelt, kannst du noch immer auf den iPhone-Vertrag bestehen oder neu anmelden.

Meine Meinung zum "Anmeldeverbot" habe ich vorher schon kundgetan.

Grüße
Stefan

Matula
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Beitrag von Matula » 14.06.2010, 23:19

@wdrex:

Es ist unsicher, ob es geht, von 4 Verträgen 3 zu kündigen und 1 weiterlaufen zu lassen.

Was aber ziemlich sicher geht ist, alle Verträge vor 23.07. zu kündigen und ab 24.07. neu anzumelden. Manche Anbieter haben aber den Passus, dass man dann (bei Neuanmeldung wenn eine Kündigung +/- 30 Tage danach/davor erfolgt war) die Aktivierungsgebühr (59,90€) zahlen muss, auch wenn sie aktionsbedingt gerade gratis sein sollte.

erdie
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Beitrag von erdie » 15.06.2010, 08:48

McMephistoXXL hat geschrieben: Du unterwirfst dich tatsächlich den neuen AGB. Aber mir wurde es am Telefon so versichert und es ist auch online im Zusatzpaket so ersichtlich - die Vertragslaufzeit ist nur 10 Monate und dieser Vertrag kann auch nach genau dieser Frist gekündigt werden. Ich weiß allerdings nicht, ob bereits nach den neuen AGB die 3 Monate Kündigungsfrist gilt oder nocht das eine Monat - ich nehme an 3 Monate.
Naja, muss ich dann wohl zuerst 3 monate vor ablauf der 10 monate das zusatzpaket kündigen, und dann erst den eigentlichen vertrag.
jedenfalls gibts nirgendwo anders etwas gleich günstiges, 1000SMS/Min/1GB um 9,9.-, ev. das von drei: 500/500/100MB um 9,6.- mit nur SIM

alexanderdap
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Beitrag von alexanderdap » 15.06.2010, 10:19

Matula hat geschrieben:@wdrex:

Es ist unsicher, ob es geht, von 4 Verträgen 3 zu kündigen und 1 weiterlaufen zu lassen.

Was aber ziemlich sicher geht ist, alle Verträge vor 23.07. zu kündigen und ab 24.07. neu anzumelden. Manche Anbieter haben aber den Passus, dass man dann (bei Neuanmeldung wenn eine Kündigung +/- 30 Tage danach/davor erfolgt war) die Aktivierungsgebühr (59,90€) zahlen muss, auch wenn sie aktionsbedingt gerade gratis sein sollte.
Hi Leute!
Habe selbst 4 Verträge bei T-Mobile.
Jetzt habe ich aufgrund der Sonderkündigung ein Fax gesendet wo ich nur 3 Verträge zur Kündigunng vermerkt habe.
Im Moment sieht es so aus als ob es funktionieren würde das nur 3 Verträge gekündigt werden. Denn im My T-Mobile, wenn man auf Vertrag geht und den Tarif ändern möchte, steht bei 3 Verträgen das eine Änderung aufgrund einer laufenden Änderung nicht möglich ist.
LG Alex

lg

Azby
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Beitrag von Azby » 15.06.2010, 11:31

Das ist durchaus plausibel und nachvollziehbar. Du hast ein Kündigungsrecht für jeden einzelnen Vertrag, unabhängig voneinander (ausgenommen vielleicht Partnerkarten, die gemeinsam mit der Hauptkarte einen Vertrag bilden). Da unter gewissen Voraussetzungen eine nachteilige Änderung hingenommen werden kann und unter gewissen anderen Voraussetzungen nicht, kannst du auch nur einzelne Verträge außerordentlich kündigen. Auch das TKG ist hier eindeutig. Es spricht davon, dass der Kunde berechtigt ist, "den Vertrag" kostenlos zu kündigen, nicht davon, sämtliche Geschäftsbeziehungen aufzulösen. Das außerordentliche Kündigungsrecht steht dir also für jeden Vertrag und unabhängig voneinander zu.
Aber natürlich probieren sie's. Wenn ein Kunde nur manche Verträge kündigt, liegt die Vermutung nahe, dass er ein Interesse hat, zumindest einen Vertrag zu behalten. Droht man ihm an, dass diese Vorgehensweise nicht möglich ist, überlegt er sich's vielleicht nochmal. Genauso wollten sie mir ja einreden, eine Portierung im Zuge der Sonderkündigung wäre nicht möglich. Da muss man hart bleiben.
Wenn sie ganz dumm werden, kündigt man halt wirklich alle Verträge. Dann haben sie sich unterm Strich nur selbst geschadet.

medermannar
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80 Euro zu bezahlen?

Beitrag von medermannar » 15.06.2010, 11:55

Hallo Leute,
Ich hab einen Partnertarif mit meinem Bruder und wir möchten diesen außerordentlich kündigen (liefe noch bis Okt.2011)
Ich möchte jetzt von telering zu bob wechseln, weiß aber nicht genau wie ich vorgehen soll, denn auf telering.at habe ich gelesen, dass eine Portierung der Rufnummer innerhalb der Mindestvertragsdauer 80 € koste (dass das normal 19 Euro kostet ist mir klar, aber 80 wären dann doch etas viel)
http://faq.telering.at/app/answers/deta ... /related/1
(link nachträglich eingefügt)
Soll ich jetzt
1. telering schreiben ich möchte per 23.7.2010 außerordenltich kündigen und meine Rufnummer portieren --- (oder fallen dann die 80 Euro an??)
Soll ich mir für die Portierung gleich ein Formular zuschicken lassen?
2. bei BOB ein startpaket kaufen und eine Portierung in die Wege leiten.
3. Sobald die Portierung möglich ist, die Rufnummer mitnehmen?
Oder geht die Rufnummernmitnahme erst NACH dem 23.7.2010? (sorry für die Umstände aber ich kenn mich da überhaupt nicht aus)

wär super wenn Ihr mir helfen könntet.

Lg und thx im Voraus!!!
Zuletzt geändert von medermannar am 15.06.2010, 17:26, insgesamt 2-mal geändert.

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