Frage an die Rechtsexperten: SoKü bei drei

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Stefan
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Beitrag von Stefan » 18.07.2008, 13:12

cicero7 hat geschrieben:
Matula hat geschrieben:Die ernüchternde Antwort:
Da wir Sie leider telefonisch nicht erreicht haben, erhalten Sie die
Antwort auf diesem Weg:

§ 25 TKG 2003 sieht ein kostenloses Kündigungsrecht für den Fall vor, dass einseitig nicht ausschließlich begünstigende Änderungen von Ihrem Betreiber vorgenommen werden. Den uns vorliegenden Informationen zur Folge erfolgt die Umstellung am 18.07.08, wenn keine entgegenstehende Mitteilung vom Teilnehmer übermittelt wird. Im Lichte des Grundsatzes der österreichischen Rechtsordnung, dahingehen, dass geschlossene Verträge grundsätzlich einzuhalten sind, ist nicht anzunehmen, dass § 25 TKG 2003 auch für den Fall, dass dem Teilnehmer die Möglichkeit eingeräumt wird, den Änderungen
zu widersprechen und der Vertrag zu den ursprünglichen Bedingungen weitergeführt wird, ein kostenloses Kündigungsrecht einräumen soll.

Sie haben somit die Möglichkeit diesen Änderungen zu widersprechen und es gelten für Sie dann die bisherigen Konditionen weiter.

Wir hoffen Ihnen mit dieser Antwort weitergeholfen zu haben und
verbleiben

mit freundlichen Grüßen

RTR-GmbH
die RTR ... hält es auch für sehr wahrscheinlich das der Sachverhalt im Internet falsch wiedergegeben wurde oder an ihrer Aussage etwas falsch verstanden wurde
Jaja, schon sehr wahrscheinlich, dass beim Kopieren eines eMails etwas "falsch wiedergegeben" wird! :lol:
Die RTR, immer wieder für einen Lacher gut!

Also interessant, dass die RTR bei A1 nichts geprüft hat. Drei stellt ja auch angeblich eine Wahlmöglichkeit frei. Bei A1 hat die RTR nicht geprüft, bei drei prüft sie.
Ich hoffe nur, dass dieses Kasperle-Theater der RTR nicht auf Kosten der Kunden/Steuerzahler finanziert wird.

@cicero7, trotzdem wäre es interessant zu wissen, wie du die Kündigung per Telefon durchgebracht hast.

Grüße
Stefan

Matula
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Beitrag von Matula » 19.07.2008, 05:34

cicero7 hat geschrieben:Ich habe ich mit dieser angeblichen RTR Aussage und dem Sachverhalt bei drei an die RTR gewandt (Leitung Schlichtungsstelle), die RTR kann sich leider nicht erklären wie solche Aussagen getätigt wurden und hält es auch für sehr wahrscheinlich das der Sachverhalt im Internet falsch wiedergegeben wurde oder an ihrer Aussage etwas falsch verstanden wurde, die RTR distanziert sich von dem hier wiedergegebenen Text.
Soll das heissen ich hab was falsch wiedergegeben? Ich garantiere euch, genauso war mein Mailverkehr mit der RTR... Mails habe ich noch aufgehoben! Aber leider schreiben sie ja keine Namen dazu...
cicero7 hat geschrieben:Es wurde mir bestätigt das JEDE NICHT ZWINGEND BEGÜNSTIGENDE ÄNDERUNG DER AGB, EB ODER LB ausnahmslos ein außerordentliches Kündigungsrecht auslöst
Das glaub ich schon, in dem Fall geht es aber darum ob der Anbieter dieses Recht umgehen kann indem er einem die "alten Bedingungen" lässt... Haben sie Dir das auch bestätigt?

cicero7
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Beitrag von cicero7 » 21.07.2008, 14:45

Matula hat geschrieben:Das glaub ich schon, in dem Fall geht es aber darum ob der Anbieter dieses Recht umgehen kann indem er einem die "alten Bedingungen" lässt... Haben sie Dir das auch bestätigt?
Du glaubst ja nicht wikrlich das die sich mit aussagen in einem offenen Verfahren die Finger verbrennen? die schauen mal zu und übernehmen dann das Urteil. :D
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Stefan
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Beitrag von Stefan » 21.07.2008, 14:52

cicero7 hat geschrieben:die schauen mal zu und übernehmen dann das Urteil. :D
Du sagst es, die RTR schaut immer und überall zu und übernehmen dann irgendwelche Urteile, anstatt selbst die Initiative zu ergreifen, wofür sie eigentlich da wären. :roll:
Aber jetzt wissen wir wenigstens schon, dass bei A1 die "willkürliche" AGB-Änderung sittenwidrig ist, egal ob integrierter Vertragsbestandteil oder nicht...

Grüße
Stefan

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Beitrag von cicero7 » 21.07.2008, 15:05

Stefan hat geschrieben:Du sagst es, die RTR schaut immer und überall zu und übernehmen dann irgendwelche Urteile, anstatt selbst die Initiative zu ergreifen, wofür sie eigentlich da wären. :roll:
Aber jetzt wissen wir wenigstens schon, dass bei A1 die "willkürliche" AGB-Änderung sittenwidrig ist, egal ob integrierter Vertragsbestandteil oder nicht...
Dir ist schon klar, das weder die Worte Sittenwidrig noch willkürlich teil des Urteilsspruchs waren, oder?
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Beitrag von Stefan » 21.07.2008, 18:14

cicero7 hat geschrieben:noch willkürlich teil des Urteilsspruchs waren, oder?
Ich kann es nicht anders formulieren, wenn sich ein Betreiber die Frechheit herausnimmt und 4 Wochen überlegt, ob er dich jetzt behält oder feuert...
Aber du hast absolut recht, das ist nicht Willkür sondern skrupelloses Kalkül. :roll:

Den Rest können wir dann im anderen Thread besprechen.

Grüße
Stefan

Matula
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Beitrag von Matula » 21.07.2008, 23:22

Ich würd jetzt nur gern wissen, was die wirkliche Meinung der RTR zu dieser Sache ist, wenn sie sich angeblich von der E-Mail distanzieren. 3 hat meine SoKü ignoriert und nicht mal drauf geantwortet, geschweigedenn die Verträge deaktiviert. Und ich würd gern wissen ob ich jetzt im Recht bin die SoKü noch durchzusetzen oder nicht... :(

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Beitrag von cicero7 » 21.07.2008, 23:55

Matula hat geschrieben:Ich würd jetzt nur gern wissen, was die wirkliche Meinung der RTR zu dieser Sache ist, wenn sie sich angeblich von der E-Mail distanzieren. 3 hat meine SoKü ignoriert und nicht mal drauf geantwortet, geschweigedenn die Verträge deaktiviert. Und ich würd gern wissen ob ich jetzt im Recht bin die SoKü noch durchzusetzen oder nicht... :(
Die Sachlage ist ihnen bekannt, aber das mit dem "Handeln" ist leider net so die Stärke der RTR. wir werdens ja sehen, wenn sie reagieren dann ist es so wie bei der ONE, dass auf einmal nach einem halben bis dreiviertel Jahr auf einmal wieder eine AGB Änderung da ist, weil die erste doch net ganz so war, oder es passiert einfach nichts. (was wir auch schon ein paar Mal hatten)
inter arma enim silent leges

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Beitrag von Matula » 22.07.2008, 16:18

Wenn die RTR dieser Ansicht:
cicero7 hat geschrieben:Es wurde mir bestätigt das JEDE NICHT ZWINGEND BEGÜNSTIGENDE ÄNDERUNG DER AGB, EB ODER LB ausnahmslos ein außerordentliches Kündigungsrecht auslöst
ist, dann muss es auch durchsetzbar sein, trotz:
cicero7 hat geschrieben:Die Sachlage ist ihnen bekannt, aber das mit dem "Handeln" ist leider net so die Stärke der RTR. wir werdens ja sehen
Ich möchte nur wissen: HAB ich jetzt ein SoKü-Recht oder nicht? Darf 3 sagen "Nein sorry wir lassen Ihnen die alten Roamingtarife und darum können Sie nicht kündigen" oder nicht?

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Beitrag von Azby » 22.07.2008, 16:23

Matula hat geschrieben:Darf 3 sagen "Nein sorry wir lassen Ihnen die alten Roamingtarife und darum können Sie nicht kündigen" oder nicht?
Machen sie das denn wirklich?
Ich meine, wenn ein Kunde daherkommt und sagt, er will die alten Roamingtarife behalten, aber nicht sonderkündigen, kann er die alten Roamingtarife wirklich behalten, oder ist das nur eine dumme Aussage von Drei, damit ja keiner auf die Idee kommt, sonderzukündigen, aber niemand auch die alten Tarife behalten will?

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Beitrag von Matula » 22.07.2008, 16:35

Azby hat geschrieben:
Matula hat geschrieben:Darf 3 sagen "Nein sorry wir lassen Ihnen die alten Roamingtarife und darum können Sie nicht kündigen" oder nicht?
Machen sie das denn wirklich?
Das kann ich nicht überprüfen, weil ich heuer nur nach Italien komme und da gilt ja "3 Like Home". Aber behauptet haben sie es zumindest an der Hotline.

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Beitrag von Azby » 22.07.2008, 16:38

Muss ein ziemlicher Aufwand sein, die alten Tarife beibehalten zu können.
Meiner Meinung nach sollte die SoKü aber möglich sein. Komisch, dass sie all deine Wünsche in Richtung SoKü ignorieren. Wahrscheinlich rechnen sie damit, dass es nach Ablauf der Frist niemanden mehr interessiert.

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Beitrag von ichbinich111 » 22.07.2008, 21:37

Azby hat geschrieben:Muss ein ziemlicher Aufwand sein, die alten Tarife beibehalten zu können.
Meiner Meinung nach sollte die SoKü aber möglich sein. Komisch, dass sie all deine Wünsche in Richtung SoKü ignorieren. Wahrscheinlich rechnen sie damit, dass es nach Ablauf der Frist niemanden mehr interessiert.
Klar kannst du die alten Tarif behalten.
Wer sich mit IT-Systemen halbwegs auskennt, weiss, dass da nur irgendwo eine Option angehackt wird und fertig.

Bei der heutigen Tariflandschaft ist das für moderne Billingsysteme überhaupt kein Problem.

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Beitrag von Azby » 22.07.2008, 22:22

Sicher, ist es möglich, ohne viel großen Aufwand. Das wird halt als eigener Tarif im System verbucht. Trotzdem finde ich es genauso wie bei unterschiedlichen AGB für verschiedene Kunden ungünstig, wenn eigentlich allgemein geregelte Bedingungen plötzlich von Kunde zu Kunde separat und unterschiedlich geregelt werden. Denn warum sonst sollten alle Kunden immer die selben Roamingtarife haben, wenn es nicht um die Einfachkeit gehen würde? Dann könnten sie gleich bei jedem Tarif einen separaten Roamingtarif einführen...

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Beitrag von Stefan » 22.07.2008, 23:10

ichbinich111 hat geschrieben:
Azby hat geschrieben:Muss ein ziemlicher Aufwand sein, die alten Tarife beibehalten zu können.
Klar kannst du die alten Tarif behalten.
Wer sich mit IT-Systemen halbwegs auskennt, weiss, dass da nur irgendwo eine Option angehackt wird und fertig.
Bevor ich die eigentlich Frage von Michael alias Matula im nächsten Posting beantworten will, noch einmal kurz zu dieser Aussage: Es geht nicht nur um die Tarife, sondern auch um die Vertrags-Verhandlungen mit den ausländischen Betreibern: Bei einem Zonenroaming ist es egal, wenn ein einzelner ausl. Anbieter die Tarife erhöht oder senkt, der heimische Provider verlangt pauschal für eine Zone. Somit müssen geänderte Tarife nicht im System eingepflegt werden und es besteht kein Risiko, dass in einem Land exorbitante Verluste eingefahren werden, weil "mischkalkuliert" wird.
Also der Aufwand beschränkt sich nicht nur aufs "Häkchen machen", warum sonst haben inzwischen alle (zumindest heimischen) Anbieter ein "ach so günstiges" Zonenroaming?

Grüße
Stefan

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