Ich habe nun (ein letztes Mal) bei der Hotline angerufen und zwar diesmal bei der Business-Hotline (0800 30 30 80). Die haben nun intern eine Anfrage weitergegeben: Entweder Tarifwechsel auf 3Data300MB-SimOnly (€ 5,-) unter Einhaltung der MVD bis Feb. 2009 oder Sokü von meiner Seite.
Was mir dann noch eingefallen ist, A1 hat mit 01.06.04 das Zonenroaming eingeführt, nur dass es im Gegensatz zu drei rechtlich sauberer formuliert war - hier ist eindeutig die Möglichkeit der Sokü zu entnehmen. Noch einmal beide Texte zum Vergleich:
A1-Rechnung hat geschrieben:Liebe Kundin, lieber Kunde,
unsere Entgeltbestimmungen ändern sich mit 1. Juni 2004. Die Roaming-Tarife (Telefonieren im Ausland) von mobilkom austria werden einfacher und transparenter!
GPRS Roaming-Verbindungen werden in Zukunft einheitlich in begonnenen 100 KB Datenblöcken pro Verbindung abgerechnet, und durch die Anpassung der Netzbetreiber kommt es zu Preisänderungen bei einzelnen Netzbetreibern.
Bis zum Inkrafttreten der Änderung können Sie Ihren Vertrag gemäß § 3 AGB Mobil kostenlos außerordentlich kündigen. Verzichtet mobilkom austria Ihnen gegenüber binnen 4 Wochen ab Zugang der Kündigung auf die o.a. Änderungen, wird diese wirkungslos.
Drei-Rechnung hat geschrieben:Am 18.7.2008 führen wir für unsere Kunden nach Zonen gegliederte Preise für internationales Roaming ein. Damit finden Sie in Zukunft den für Sie geltenden Roamingpreis ganz einfach auf den ersten Blick!
Sollten Sie mit einer Umstellung auf das Zonenroaming bei der Verrechnung Ihrer Roaminggebühren nicht einverstanden sein, teilen Sie uns dies bitte bis 18.7.2008 schriftlich mit. Die Verrechnung Ihrer Roaminggebühren erfolgt dann für Sie wie bisher. Falls Sie mit dem neuen und übersichtlicheren Zonenroaming einverstanden sind und sich bis 18.7.2008 nicht bei uns melden, werden Sie kostenlos und automatisch umgestellt. Alle Details finden Sie in Kürze auf
www.drei.at.
Was auffällig ist: Drei vermeidet 4 Jahre später ganz bewusst das Wort Kündigung, sondern gibt zu verstehen, selbstverständlicherweise die alten Tarife weiterlaufen zu lassen.
A1 dagegen hat nur von der Möglichkeit gesprochen, dass sie ev. die alten Tarife weiterbestehen lassen könnten und im Endeffekt war es so, dass A1 die alten Roamingtarife technisch gar nicht weiterlaufen lassen konnten --- inzwischen hat auch drei auf der Homepage eingelenkt, dass es nicht möglich ist, die alten Tarifen zu behalten; alle Kunden werden umgstellt - die System-Umstellung ist einfach zu groß. Nochdazu ist zu bedenken, dass es sich beim Roaming um eine (sekundengenaue) Verrechnung handelt, die automatisiert im System abgerechnet wird.
Die AGB-Änderung bei A1 von 2008 mit den Wechselgebühren ist verglichen damit eine Kleinigkeit: Sollte jemand mit alten AGB die höhere Wechselgebühr zahlen müssen, dann reklamiert er und A1 hat sich einfach "geirrt" - nach Einspruch wird rückvergütet und den alten AGB ist Rechnung getragen.
Was immer noch unklar ist: Müssen alle Rufnummer gekündigt werden oder funktioniert es auch bei Einzelnen?
Ich für mich habe es jetzt so gelöst: Wenn drei nicht freiwillig die Tarif-Umstellung macht, dann mache ich zuerst eine Sokü. Nachdem ich dann eine Bestätigung für Sokü bekommen habe, melde ich mit meiner noch aktiven Kundennummer einen neuen Vertrag an - von einer Anmeldesperre wissen sie an der Hotline nichts.
Geht das auf einmal auch nicht mehr, bleibt eh nur mehr eine andere Person zum Anmelden über.
Fazit: Nachdem ich mich jetzt wirklich lange genug mit der Sache beschäftigt habe, bin ich mir in diesem Fall sehr, sehr sicher, dass es ein Sokü-Recht gibt - kein Vergleich zu dem, wie unklar es damals mit der Abschaltung des UMTS-Telering-Netzes war.
Grüße
Stefan