Frage wenn ich bei bob anrufe und die NÜVI beantrage und der Mitarbeiter sagt der Vertrag wird dann gekündigt und wenn ich mich aber dann wieder doch anders entscheide .Wann wird der Vertrag gekündigt nach der ausstellung der NÜVI sobald die Nummer portiert wurde ?
P.S.die portierung wurde von meiner seite her nicht durchgeführt.
Portierung und Kündigung bei bob
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Christian3000
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Das macht die Mobilkom nicht.jxj hat geschrieben:Mit Portierung hast du nur eine Rufnummer woanders untergebracht, aber es ist keine Kündigung und bei Bob sollst du eine neue Rufnummer bekommen.
Portierst du eine Nummer weg von der Mobilkom (A1 oder bob), sieht die Mobilkom das als Kündigung und dreht die Karte ab.
Allerdings kann sie die Karte erst abdrehen, wenn die Portierung bereits erfolgt ist. Würde sie die Nummer gleich mit der Ausstellung der NÜVI abdrehen, könnte man die Nummer im Anschluss gar nicht mehr portieren.
Diese Vorgehensweise der Mobilkom halte ich für sehr gewagt, ungerechtfertigt und die Ansichtsweise, dass eine Portierung einer Kündigung gleichkommt an den Haaren herbeigezogen.
Was ist beispielsweise, wenn man sich innerhalb einer MVD befindet? Dann muss man die ganze Grundgebühr bis Vertragsende fertig ausbezahlen - unter Umständen auch noch einen Aufpreis für ein preisgestütztes Handy.
Es kann ja aber sein, dass einfach zB eine T-Mobile-Karte zur Hauptkarte wird und man die Mobilkom-Karte weiterhin verwenden will (und sei's nur um die MVD ablaufen zu lassen). Nur weil ich meine Rufnummer dort haben will, wo ich sie am meisten benötige, heißt das noch lange nicht, dass ich nur mehr über den entsprechenden Anschluss telefoniere - und selbst wenn würde das noch immer nicht heißen, dass ich deshalb alle anderen Verträge kündige.
@Azby
Danke für die Info.
Ja, ob das rechtens ist, ist wirklich fraglich. Der Vertrag ist ja nicht an einer Nummer gebunden, wäre theoretisch eine Kündigung von der Mobilkom's Seite. Da der Kunde ja nichts gebrochen hat, muss er theoretisch auch nichts mehr zahlen. Geht aber wohl nur mit einer Klage, sein Recht durchzusetzen.
Danke für die Info.
Ja, ob das rechtens ist, ist wirklich fraglich. Der Vertrag ist ja nicht an einer Nummer gebunden, wäre theoretisch eine Kündigung von der Mobilkom's Seite. Da der Kunde ja nichts gebrochen hat, muss er theoretisch auch nichts mehr zahlen. Geht aber wohl nur mit einer Klage, sein Recht durchzusetzen.
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Christian3000
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Nein, eben nicht. Ab erfolgter Portierung wird der Vertrag gekündigt.
Würden sie schon bei der Ausstellung der NÜVI komplett abdrehen, wäre deine Nummer ja sofort weg und du könntest sie nicht mehr portieren - wofür sollte sich dann jemand eine NÜVI holen? Außerdem muss die Mobilkom dir das Wegportieren ermöglichen.
Aber du müsstest es ja selbst sehen können, oder?
Wenn du die NÜVI schon ausstellen hast lassen, probier's einfach aus: Ist die Nummer tot, solltest du nicht mal mehr ins Netz kommen.
Würden sie schon bei der Ausstellung der NÜVI komplett abdrehen, wäre deine Nummer ja sofort weg und du könntest sie nicht mehr portieren - wofür sollte sich dann jemand eine NÜVI holen? Außerdem muss die Mobilkom dir das Wegportieren ermöglichen.
Aber du müsstest es ja selbst sehen können, oder?
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Christian3000
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