darf.One,jetz alte Verträge kündigen,oder wurde das verboten
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Mr.Dailer
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darf.One,jetz alte Verträge kündigen,oder wurde das verboten
Hallo!
habe im Dezember,als ich mich das letze mal damit,beschäftigt habe,gelesen,das mehrere Verbraucherschutzorganisationen,gegen One vorgingen,da Leute,gekündigt wurden,die in den schwammig definierten Agbs,zu viel telefonierten!
kamen die damit durch,und es darf inzwischen nicht mehr,"einseitig"gekündigt werden,oder bleibt alles beim alten?
und es hat sich ,in dieer Sache nix getan?
habe im Dezember,als ich mich das letze mal damit,beschäftigt habe,gelesen,das mehrere Verbraucherschutzorganisationen,gegen One vorgingen,da Leute,gekündigt wurden,die in den schwammig definierten Agbs,zu viel telefonierten!
kamen die damit durch,und es darf inzwischen nicht mehr,"einseitig"gekündigt werden,oder bleibt alles beim alten?
und es hat sich ,in dieer Sache nix getan?
Und ich dachte, hier hat der Konsumentenschutz interveniert und argumentiert, dass für die Kunden "unilmitiert" zu verstehen war...
Aber gut, ich glaube ohnehin, dass durch die sinkenden Terminierungsentgelte auch wieder ganz andere Tarife auf den Markt kommen werden: Schließlich kann der Betreiber aus € 20,- mit Taktung, etc. schon fast 500min schlagen...
Grüße
Stefan
Aber gut, ich glaube ohnehin, dass durch die sinkenden Terminierungsentgelte auch wieder ganz andere Tarife auf den Markt kommen werden: Schließlich kann der Betreiber aus € 20,- mit Taktung, etc. schon fast 500min schlagen...
Grüße
Stefan
jeder Vertag kann von beiden Seiten gekündigt werden
Jeder bestehende Vertrag kann unter einhaltung der AGBs beidseitig gekündigt werden
man kann sich nicht darauf verlassen das man einen Vertag den man mit besonders günstigen bedingungen abgeschlossen hat auf ewig zu behalten
man kann sich nicht darauf verlassen das man einen Vertag den man mit besonders günstigen bedingungen abgeschlossen hat auf ewig zu behalten
nur tatsachen zählen
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Mr.Dailer
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,wie die Konsumentschützer argumentierten,ist eine einseitige Kündigung,des Anbieters,nicht zulässig,da in den Agbs,nicht oder nur unzureichend,die Fair Use Klausel definiert wurde,ein Kunde ,kann also auf Grund,von viel Telefonierens,gar nicht,laut Auffassung,der Konsumentenschützer gekündigt werden,da es eben doch pasiert ist,wurde die Klage eingereicht,auf das Resultat warten wir noch,bin in dieser Sache gespannt!
Dann kündigen sie dem Kunden halt aus einem anderen Grund. Ein Vertrag ist ein Vertrag und kann, sofern er nicht befristet ist und der der kündigen will keinen Kündigungsverzicht eingeräumt hat jederzeit unter einhaltung einer etwaigen vereinbarten Kündigungsfrist von beiden Seiten gekündigt werden.Mr.Dailer hat geschrieben:,wie die Konsumentschützer argumentierten,ist eine einseitige Kündigung,des Anbieters,nicht zulässig,da in den Agbs,nicht oder nur unzureichend,die Fair Use Klausel definiert wurde,ein Kunde ,kann also auf Grund,von viel Telefonierens,gar nicht,laut Auffassung,der Konsumentenschützer gekündigt werden,da es eben doch pasiert ist,wurde die Klage eingereicht,auf das Resultat warten wir noch,bin in dieser Sache gespannt!
Ein interessanter Fall ist der innerhalb der MVD, da es sich sogesehen um einen befristeten Vertrag handeln könnte. Wir hatten vor einigen Tagen die Diskussion mit becks, der seither aber noch nicht geschrieben hat. Er vertrat die Meinung, der Provider könnte innerhalb der MVD nicht kündigen, da ein befristeter Vertrag besteht. Meiner Auffassung nach handelt es sich um einen unbefristeten Vertrag bei dem der Kunde (Verbraucher) einen Kündigungsverzicht unterzeichnet, da ihm als Gegenleistung eine Vergünstigung (in welcher Form auch immer) gewährt wird. Der Provider kann sich als Vertragspartner der jederzeit kündigen kann fein raus halten.
Eigentlich versuche ich die ganze Zeit hier im Forum klar zu machen, dass der Anbieter immer besser aussteigt bzw. am längeren Ast sitzt.
Bei Arbeitnehmer gibt es noch eine Lobby (genannt Arbeitnehmervertretung) und ein Arbeitsrecht, die ungerechtfertigte Kündigungen vor Gericht klären wollen; aber trotzdem gibt es immer wieder fristlose Kündigungen.
Gibt es eine "Mobilfunkkunden-Lobby" oder ein "Mobilfunk-Vertragsrecht"??? Und wer geht bitte für vielleicht € 300,- vor Gericht!? Lächerlich.
Grüße
Stefan
Bei Arbeitnehmer gibt es noch eine Lobby (genannt Arbeitnehmervertretung) und ein Arbeitsrecht, die ungerechtfertigte Kündigungen vor Gericht klären wollen; aber trotzdem gibt es immer wieder fristlose Kündigungen.
Gibt es eine "Mobilfunkkunden-Lobby" oder ein "Mobilfunk-Vertragsrecht"??? Und wer geht bitte für vielleicht € 300,- vor Gericht!? Lächerlich.
Grüße
Stefan
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Mr.Dailer
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,so wie sich das für mich anhörte,ist es bei den "Extremtelfoniereren";die dann angeblich bis 5000 Minuten raufkamen,eben nicht bei den 300€ geblieben!
bezogen auf die neunen Verträge jetzt,tapten sie zimlich schnell in die Kostenfalle,der Kunde bezhalt,heutzutage,wenn er einen 1000 Minuten Vertrag hat,natürlich erheblich mehr,wie One,oder wer auch immer,für die Interconection Gebühr!
man nehme nur Tmbole her,die mit ihrer "adequaten" Berechnungsweise,am meisten Kundenbeschwerden am Hals haben!
wären ,also 120€ für 600 Minuten,das ganze mal 8€ für die Berühmten 5000 Minuten Telefonirerern die angprangert wurden,und schon sind,wir bei der 1000€ Marke!
der "klassische"dauertelfonierende Teenager,wird wohl damit gemeint sein!
Weiters wurden Stimmen laut,das künftig,eine einseitige Vertragskündigung,wie sie die Anbieter im Moment durchführen,nicht mehr möglich sein wird,sondern,das,der sogenannte Mindestvertragszeitraum,also 2 Jahre,von beiden Parteien,eingehalten werden muß!
würde,die Argumentation stimmen,das der Anbieter,immer das Recht hat,bezogen auf die alten Verträge,die Leute rauszuwerfen,aufgrund von angeblichen "FehltelefonieVerhalten";und Verstoß,gegen nicht existierende,oder noch fehlende Paragraphen,in den alten Agbs,wären,die Konsumentenschüzter,sicherlich nicht,dagegen vorgegangen,ich glabue viel mehr,da man inzzwischen,nichts mehr von einer Kündigungswelle,hört wie zu Anfang,das One den Tag bereut,jemals die Flat,auf den Markt gebracht zu haben,und die,die Gesetzteslage so ist,das,man ,eben auf Grund,von viel telefonieren,nicht mehr gelündigt werden darf!
wo kein Paragraph,auch kein "Gesetz!"
es,kommt,also immer noch darauf an,wie die Richter,nun abschliesend,die Sachlage beurteilen!
wenn,ein Anbiter kündigen darf,ohne eine triftigen Grund zu nennen,oder einen,der in den Agbs,nicht verankert ist,könnte man ihm,das auch,als Vertragsbruch auslegen!
über die gerichtlichen Entscheidungen,der Zig,Einzelfälle,bin ich zuwenig informiert,es sollen sich,hier halt einfach mal Betroffene Personen zu Wort melden,damit wir im Detail mehr erfahren,ich finde es nur allzu amüsant,das das ganze,über Monate durch die Medien geistert,und bald jeden Tag,irgendwo zu lesen ist,und dann auf einmal das Schweigen im Walde herscht,und jeder so tut,als ob nix gewesen wäre!
ich glaube,viel mehr,das die Ak doch was erreicht hat,in dieser Sache,und man nun versucht,Gras drüber wachsen zu lassen,damit das ganze,nicht allzupeinlich wirkt!
oder,ist etwas jemand,von One,die lezten 4 Monate,gekündigt worden,wenn ja warum?
bezogen auf die neunen Verträge jetzt,tapten sie zimlich schnell in die Kostenfalle,der Kunde bezhalt,heutzutage,wenn er einen 1000 Minuten Vertrag hat,natürlich erheblich mehr,wie One,oder wer auch immer,für die Interconection Gebühr!
man nehme nur Tmbole her,die mit ihrer "adequaten" Berechnungsweise,am meisten Kundenbeschwerden am Hals haben!
wären ,also 120€ für 600 Minuten,das ganze mal 8€ für die Berühmten 5000 Minuten Telefonirerern die angprangert wurden,und schon sind,wir bei der 1000€ Marke!
der "klassische"dauertelfonierende Teenager,wird wohl damit gemeint sein!
Weiters wurden Stimmen laut,das künftig,eine einseitige Vertragskündigung,wie sie die Anbieter im Moment durchführen,nicht mehr möglich sein wird,sondern,das,der sogenannte Mindestvertragszeitraum,also 2 Jahre,von beiden Parteien,eingehalten werden muß!
würde,die Argumentation stimmen,das der Anbieter,immer das Recht hat,bezogen auf die alten Verträge,die Leute rauszuwerfen,aufgrund von angeblichen "FehltelefonieVerhalten";und Verstoß,gegen nicht existierende,oder noch fehlende Paragraphen,in den alten Agbs,wären,die Konsumentenschüzter,sicherlich nicht,dagegen vorgegangen,ich glabue viel mehr,da man inzzwischen,nichts mehr von einer Kündigungswelle,hört wie zu Anfang,das One den Tag bereut,jemals die Flat,auf den Markt gebracht zu haben,und die,die Gesetzteslage so ist,das,man ,eben auf Grund,von viel telefonieren,nicht mehr gelündigt werden darf!
wo kein Paragraph,auch kein "Gesetz!"
es,kommt,also immer noch darauf an,wie die Richter,nun abschliesend,die Sachlage beurteilen!
wenn,ein Anbiter kündigen darf,ohne eine triftigen Grund zu nennen,oder einen,der in den Agbs,nicht verankert ist,könnte man ihm,das auch,als Vertragsbruch auslegen!
über die gerichtlichen Entscheidungen,der Zig,Einzelfälle,bin ich zuwenig informiert,es sollen sich,hier halt einfach mal Betroffene Personen zu Wort melden,damit wir im Detail mehr erfahren,ich finde es nur allzu amüsant,das das ganze,über Monate durch die Medien geistert,und bald jeden Tag,irgendwo zu lesen ist,und dann auf einmal das Schweigen im Walde herscht,und jeder so tut,als ob nix gewesen wäre!
ich glaube,viel mehr,das die Ak doch was erreicht hat,in dieser Sache,und man nun versucht,Gras drüber wachsen zu lassen,damit das ganze,nicht allzupeinlich wirkt!
oder,ist etwas jemand,von One,die lezten 4 Monate,gekündigt worden,wenn ja warum?
Ja Moment mal! Es geht darum, dass dein Vertrag innerhalb der MVD gekündigt wird, bevor du noch telefoniert hast und obwohl er noch - sagen wir - 10 Monate mit € 20,- GG und "unlimitierten Fremdnetzen" laufen sollte. Da kannst kannst du jetzt nicht schreiben, dass solche Leute noch mit einem Vertrag - den sie gar nicht mehr haben - 5.000min im Monat telefonieren.Mr.Dailer hat geschrieben:,so wie sich das für mich anhörte,ist es bei den "Extremtelfoniereren";die dann angeblich bis 5000 Minuten raufkamen,eben nicht bei den 300€ geblieben!
Punkt ist, dass der Anbieter einen Vertrag kündigt, obwohl du ihn noch gerne haben würdest und das, wegen schwammigen Formulierungen, die zugunsten des Anbieters geschrieben sind...
Und selbst wenn es so ist, dann haben die Konsumentenschützer beschlossen, dass der Kunde kündigen darf, wenn der Anbieter die AGB ändert.Mr.Dailer hat geschrieben:würde,die Argumentation stimmen,das der Anbieter,immer das Recht hat,bezogen auf die alten Verträge,die Leute rauszuwerfen,aufgrund von angeblichen "FehltelefonieVerhalten";und Verstoß,gegen nicht existierende,oder noch fehlende Paragraphen,in den alten Agbs,wären,die Konsumentenschüzter,sicherlich nicht,dagegen vorgegangen,
Also nichts leichter als das, dass der Anbieter in den AGB sagt: "Alle Kunden mit 'unlimitierten' Minuten werden auf 'limitierte' Minuten umgestellt." Als Kunde darfst du kündigen, aber du hast kein Recht auf den alten Tarif --- hat der Konsumentenschutz so bestimmt.
Also bitte aufwachen: Wir leben nicht im "Wunderland", höchstens in einem Land, wo du dich wundern kannst.
Grüße
Stefan
was die mobilfunk verträge betrifft leben wir zur zeit sowieso noch im schlaraffenland, weildie preise immer noch im sinken begriffen sind. sogar bei mietverträgen (und die sind rechtlich ein viel schützenswerteres gut) steigen die preise nach dem index (ist natürlich vertraglich geregelt). wenn die preise fürs mobiltelefonieren einmal wirklich nicht mehr fallen, werden auch die verträge entsprechend angepaßt werden.
grüße, gerhard
grüße, gerhard
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Mr.Dailer
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,nun in Deutschland,wirds inzwischen auch billiger,mit dem Handy zu telfonieren,habe erst grad gestern,eine Werbung von o2 gesehen,die man sogar ohne Vertragsbindung,3 Monate kostenloes testen kann, unbegrenzt ins Deutsche Festnetz,und zu O2 Netzintern,für nur 5€ im Monat,also wenn das so weitergeht,hat uns Deutschland,bei den Preisen bald "überholt>"!
Die Diskussion darüber hatten wir schon.Mr.Dailer hat geschrieben:man nehme nur Tmbole her,die mit ihrer "adequaten" Berechnungsweise,am meisten Kundenbeschwerden am Hals haben!
Es handelt sich nicht um eine adäquate Verrechnung sondern um eine aliquote Verrechnung. Und mit dieser ist T-Mobile nicht allein.
Bei dieser Verrechnung handelt es sich nur um die erste Rechnungsperiode des bestehenden Vertrags. Die Netzbetreiber haben mehrere fixe Tage, an denen Rechnungsperioden beginnen/enden. Meldest du deinen Tarif an, dauert die erste Rechnungsperiode nur bis zum nächsten Rechnungsperiodentag. Beispiel: Die nächstmögliche Rechnungsperiode würde am 16. beginnen, dein Vertrag wird am 11. angemeldet. Dann wird bei deinem Vertrag ab jetzt immer die Rechnung mit 15. abgeschlossen, die neue Rechnung fängt am 16. an. Da dein Vertrag ursprünglich aber am 11. begonnen hat, wird dir nur die aliquote (=anteilsmäßige) Grundgebühr für diese 5 Tage (11., 12., 13., 14. und 15.) verrechnet. Bei einem Fairplay also beispielsweise 4,16€, da 25€ Monatsgrundgebühr/30=0,83Cent Grundgebühr am Tag x 5 Tage=4,16€, gerundet 4,17€. Da du aber nur die anteilsmäßige Grundgebühr zahlst, werden dir (wie gesagt nur für diese erste kurze Rechnungsperioe!) auch nur die anteilsmäßigen Freiminuten zur Verfügung gestellt. In diesem Fall 166 Minuten zu T-Mobile, 166 zum Festnetz und 166 in die übrigen Netze, da 1.000/30=33,3 x 5=166,6 Minuten sind.
Das ist alles rechtlich und auch moralisch in Ordnung. Warum sollte dir T-Mobile für eine anteilige Geldleistung die volle Dienstleistung geben?
Solche Tarife kosten den Betreiber auch nichts. Daher ist es ein leichtes, 5€ zu verlangen, wo an sich (kaum) Kosten anfallen. Noch dazu musst du bedenken, dass O2 nicht gerade ein Netz mit vielen Kunden ist. Für Leute, die viele Bekannte im O2-Netz haben und auch ins Festnetz gratis telefonieren wollen ist der Tarif natürlich super. Aber ähnliche Tarife gibt es in Österreich auch. Auch von größeren Anbietern.Mr.Dailer hat geschrieben:unbegrenzt ins Deutsche Festnetz,und zu O2 Netzintern,für nur 5€ im Monat,also wenn das so weitergeht,hat uns Deutschland,bei den Preisen bald "überholt>"!
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