Ich weiß auch nicht, wo es steht. Tszr hat das geschrieben.
Ich kann mich auch nur an die alten Bestimmungen erinnern, dass man innerhalb einer Frist ab der Abmeldung einer alten Anmeldung keinen Neukundenbonus annehmen kann.
Ich nehme mal an, dass es diese Bestimmungen immer noch gibt.
Meine Mutter ist nämlich vor einiger Zeit einen Tarifwechsel haben.
Da sie die Umstiegsgebühren nicht zahlen wollte, hat sie zuerst überlegt, die Kündigung auszusprechen und dann ein Angebot zu bekommen. Die Kündigung ist aber anstandslos durchgegangen, weshalb sie in den UPC-Shop gegangen ist und gefragt hat, ob sie jetzt umsteigen kann. Die Mitarbeiterin hat von sich aus gesagt, sie kann das Produkt normal kündigen und einfach den anderen Tarif auf eine andere (volljährige) Person im Haushalt anmelden, da der Neukundenbonus für sie sonst nicht gelten würde. Das hat sie dann auch gemacht. Da UPC sowieso einige Zeit braucht, um das analoge Fernsehen abzudrehen und meine Mutter nicht so internetwild ist, hat sie ca. eineinhalb Monate ohne Internet verbracht, was ihr nicht sonderlich weh getan hat, das Fernsehen wurde in dem Zeitraum aber auch noch nicht abgedreht.

Danach hat sie das Angebot 1 Jahr keine Kabelfernsehgebühren in Anspruch genommen und das Kabelfernsehen mit chello fun&phone wieder angemeldet.
Wie gesagt: Wo das jetzt genau steht, weiß ich nicht. Da aber die Mitarbeiterin von sich aus gesagt hat, sie soll den neuen Vertrag auf jemand anderen anmelden, da das mit dem Bonus sonst nicht geht, gehe ich davon aus, dass es diese Bestimmung immer noch (wo auch immer) gibt.