Bob und EVN - Einzelgesprächsnachweis ...
Moderatoren: Matula, jxj, brus
Bob und EVN - Einzelgesprächsnachweis ...
Bob und der EVN ... echt seltsam ... erst einmal muss man die gebührenpflichtige Hotline anrufen, damit man zu dem Formular kommt ... mal abgesehen habe ich so ein Formular ... halt nicht das von Bob ... weiß nicht, ob das akzeptiert wird ... ausprobieren, klar kann man das, nur vielleicht hat ja einer dieses Formular von Bob, das er mir dann per Mail zulassen kommen könnte, wäre nett!
Zitat:
Weil auf einem Einzelverbindungsnachweis alle deine Telefonate nachgewiesen werden können und damit deine Privatsphäre geschützt wird, musst du dich uns gegenüber identifizieren. Das erledigst du, indem du zuerst von deinem bob handy bei der bob hotline unter 0900 680 680 anrufst und uns deine PUK Nummer - die findest du auf deiner bob simkarte in deinem Startpackage - durchgibst.
Wir senden dir dann ein Antragsformular zu, das du unterschreiben musst und an uns zurücksendest. Damit erlangst du für ein halbes Jahr die Berechtigung, dir detaillierte Einzelverbindungsnachweise ausstellen zu lassen.
Weiters gibt Bob den EVN nur auf ein halbes Jahr, was soll denn der Schmäh? Bis auf Widerruf, aber ein halbes Jahr, damit macht man sich und dem Kunden mehr Arbeit und Kosten!
Das ist auf jeden Fall verbesserungswürdig!
Also, falls jemand das Formular hat und mir zukommen lassen würde, vielen Dank ... wäre super!
Zitat:
Weil auf einem Einzelverbindungsnachweis alle deine Telefonate nachgewiesen werden können und damit deine Privatsphäre geschützt wird, musst du dich uns gegenüber identifizieren. Das erledigst du, indem du zuerst von deinem bob handy bei der bob hotline unter 0900 680 680 anrufst und uns deine PUK Nummer - die findest du auf deiner bob simkarte in deinem Startpackage - durchgibst.
Wir senden dir dann ein Antragsformular zu, das du unterschreiben musst und an uns zurücksendest. Damit erlangst du für ein halbes Jahr die Berechtigung, dir detaillierte Einzelverbindungsnachweise ausstellen zu lassen.
Weiters gibt Bob den EVN nur auf ein halbes Jahr, was soll denn der Schmäh? Bis auf Widerruf, aber ein halbes Jahr, damit macht man sich und dem Kunden mehr Arbeit und Kosten!
Das ist auf jeden Fall verbesserungswürdig!
Also, falls jemand das Formular hat und mir zukommen lassen würde, vielen Dank ... wäre super!
Gruß Ray
der EVN + die rechnungen sind doch online abzufragen, der EVN im csv format ! https://rechnung.bob.at
warum machst du via hotline, kennst du deinen login nicht mehr ?
oder meinst du die bob wertkarte ? denke mal sie werden dir das formular auch über die 0800 nummer zusenden.
mfg tszr
warum machst du via hotline, kennst du deinen login nicht mehr ?
oder meinst du die bob wertkarte ? denke mal sie werden dir das formular auch über die 0800 nummer zusenden.
mfg tszr
Nein, ich habe den Vierer! Und es gibt keinen EVN im Log-In - das ich nicht vergessen habe - bevor man den EVN nicht per Formular beantragt hat! Also, ein Log-In hilft da nicht ... mal abgesehen davon, man bekommt das Formular nur per Post zugeschickt, nicht gefaxt, nicht als Mail-Anhang ... also nur per Post, das habe ich geklärt, außerdem wollte ich sowieso die Mehrwertnummern sperren lassen, also hab ich mal schnell die Hotline ... Ausland ... angerufen ... ist billiger! Daher die Infos und zum EVN ist zu sagen, auf meine Frage, weshalb dies nur auf ein halbes Jahr beschränkt ist, lautete die Antwort, weil es die Gesetzeslage so verlangt! Ich bezweifle das ... ich werde daher mit RTR in Kontakt treten und versuchen herauszubekommen, ob dem so ist oder nicht! Sollte das nicht so sein, schreibe ich auf das EVN Formular: bis auf Widerruf!
Gruß Ray
ray81 hat geschrieben:Nein, ich habe den Vierer! Und es gibt keinen EVN im Log-In - das ich nicht vergessen habe - bevor man den EVN nicht per Formular beantragt hat! Also, ein Log-In hilft da nicht
der gekürzte EVN ist sicher dort im untermenü im CSV format, vielleicht hast du noch keine rechnung erhalten, dann gibt es auch noch keinen gekürzen EVN ? (neben dem PDF der rechnung auf details klicken --> EVN)
der vollständige EVN (also die vollständige rufnummer) darf nur mitteles unterschriebener vollmacht dem telefoninhaber ausgefolgt werden.
EVN = einzelverbindungsnachweis
mfg tszr
Also dass es im Gesetz so geschrieben steht wäre mir neu.
Außerdem kriege ich bei one schon seit gut 2 Jahren den EGN, seit ca. 1,5 Jahren ungekürzt. Da müsste one schon ziemlich lang das Gesetz "brechen".
Wie ist das eigentlich bei bob? Gibt's da prinzipiell eine Post-Rechnung, oder muss man für die extra zahlen?
Außerdem kriege ich bei one schon seit gut 2 Jahren den EGN, seit ca. 1,5 Jahren ungekürzt. Da müsste one schon ziemlich lang das Gesetz "brechen".
Wie ist das eigentlich bei bob? Gibt's da prinzipiell eine Post-Rechnung, oder muss man für die extra zahlen?
ich bekomme derzeit nur PDFs + EVN im CSV format über den login auf der page rechnung.bob.at.Azby hat geschrieben:Wie ist das eigentlich bei bob? Gibt's da prinzipiell eine Post-Rechnung, oder muss man für die extra zahlen?
keine ahnung ob es per post auch möglich wäre, aber dann sicher kostenpflichtig, so wie ich die mobilkom kenne

mfg
Dass man den unverkürzten EGN unterschreiben muss, ist mir bekannt. Das musste ich auch machen. Ich habe mich auf die gesetzliche "Vorschrift" bezogen, dass das angeblich nur 6 Monate lang gültig wäre. Das wäre mir neu.brus hat geschrieben:Das unterschriebene Formular soll für den unverkürzten EGN zwingend vorgeschrieben sein.Azby hat geschrieben:Also dass es im Gesetz so geschrieben steht wäre mir neu.
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