unsere Gesetze sind teilweise so kopliziert,und vorallem bürokratisch,das die wo sie gemacht haben,sie seblst nicht kennen:)
so das heute mit der Kündigung durchexerziert funktioniert tasächlich komme pünktlich raus,wobei mir mitgeteilt wurde,das die alten Ätsch immer schon eine 60/30 Taktung hätten,es sich also daran eigentlich auch bei den neuen Agbs,bezogen auf diesen Tarif nix ändern !
Sonderkündigungsrecht,wegen Agbsänderung,auch bei Ätsch?
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