Sonderkündigungsrecht für alle Telering-Kunden AB SOFORT !!
Moderatoren: Matula, jxj, brus
So jetzt hab ich mich auch hier registriert.
Klingt alles interessant werd das noch ne nacht überschlafen und morgen vll nen eingeschriebenen Brief losschicken.
Stillschweigende Zustimmung glaub ich gilt hier nicht da ich bis jetzt noch nicht informiert wurde über diese Verschlechterung.
Wollte nur noch zu Nachteule sagen:
Was du mit der Hotline besprochen hast kannst du dir wahrscheinlich in die Haare schmieren wenn ich mal sosagen darf, daran wird sich bei tele.ring unter Garantie niemand mehr erinnern können wenns drauf ankommt.
Reagier also auf die Zustellung der normalen Kündigung mit einem Einspruch oder ähnliches.
LG Gerhard
Klingt alles interessant werd das noch ne nacht überschlafen und morgen vll nen eingeschriebenen Brief losschicken.
Stillschweigende Zustimmung glaub ich gilt hier nicht da ich bis jetzt noch nicht informiert wurde über diese Verschlechterung.
Wollte nur noch zu Nachteule sagen:
Was du mit der Hotline besprochen hast kannst du dir wahrscheinlich in die Haare schmieren wenn ich mal sosagen darf, daran wird sich bei tele.ring unter Garantie niemand mehr erinnern können wenns drauf ankommt.
Reagier also auf die Zustellung der normalen Kündigung mit einem Einspruch oder ähnliches.
LG Gerhard
Gesetzestexte
Hallo hab mir jetzt auch mal die zuständigen Passagen im Telekommunikationsgesetzt angeschaut
(Am leichtesten auf www.rtr.at zu finden):
Die Pflicht auf die Änderung hinzuweisen steht im §25 Absatz 3:
Der wesentliche Inhalt der nicht ausschließlich begünstigenden Änderungen ist dem Teilnehmer mindestens ein Monat vor In-Kraft-Treten der Änderung in geeigneter Form, etwa durch Aufdruck auf einer periodisch erstellten Rechnung, mitzuteilen. Gleichzeitig ist der Teilnehmer auf den Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Änderungen hinzuweisen sowie darauf, dass er berechtigt ist, den Vertrag bis zu diesem Zeitpunkt kostenlos zu kündigen. Der Volltext der Änderungen ist den Teilnehmern auf deren Verlangen zuzusenden.
die zugehörigen Strafbestimmungen in §109 Absatz 4:
Eine Verwaltungsübertretung begeht und ist mit einer Geldstrafe bis zu 58 000 Euro zu bestrafen, wer
1. entgegen § 15 Abs. 1 die Bereitstellung eines Kommunikationsnetzes oder -dienstes nicht anzeigt;
2. entgegen § 22 nicht Interoperabilität herstellt;
3. entgegen § 25 Abs. 1 oder 2 Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Entgeltbestimmungen oder Änderungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Entgeltbestimmungen der Regulierungsbehörde nicht rechtzeitig vor Aufnahme des Dienstes oder In-Kraft-Treten der Änderung anzeigt;
4. entgegen § 37 an einem Verfahren nach §§ 36 oder 37 nicht in dem in § 90 festgelegten Umfang mitwirkt;
5. entgegen § 45 hinsichtlich allenfalls genehmigungspflichtiger Entgelte keinen diesbezüglichen Antrag stellt;
6. einem auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Bescheid, mit dem spezifische Maßnahmen auferlegt werden, zuwiderhandelt;
7. entgegen § 94 Abs. 1 nicht Einrichtungen zur Überwachung einer Telekommunikation bereit stellt.
Das werde ich meinem Schreiben das morgen an telering weggeht gleich anfügen
Hoffe ich konnte damit helfen,
Grüße,
Gerhard
(Am leichtesten auf www.rtr.at zu finden):
Die Pflicht auf die Änderung hinzuweisen steht im §25 Absatz 3:
Der wesentliche Inhalt der nicht ausschließlich begünstigenden Änderungen ist dem Teilnehmer mindestens ein Monat vor In-Kraft-Treten der Änderung in geeigneter Form, etwa durch Aufdruck auf einer periodisch erstellten Rechnung, mitzuteilen. Gleichzeitig ist der Teilnehmer auf den Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Änderungen hinzuweisen sowie darauf, dass er berechtigt ist, den Vertrag bis zu diesem Zeitpunkt kostenlos zu kündigen. Der Volltext der Änderungen ist den Teilnehmern auf deren Verlangen zuzusenden.
die zugehörigen Strafbestimmungen in §109 Absatz 4:
Eine Verwaltungsübertretung begeht und ist mit einer Geldstrafe bis zu 58 000 Euro zu bestrafen, wer
1. entgegen § 15 Abs. 1 die Bereitstellung eines Kommunikationsnetzes oder -dienstes nicht anzeigt;
2. entgegen § 22 nicht Interoperabilität herstellt;
3. entgegen § 25 Abs. 1 oder 2 Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Entgeltbestimmungen oder Änderungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Entgeltbestimmungen der Regulierungsbehörde nicht rechtzeitig vor Aufnahme des Dienstes oder In-Kraft-Treten der Änderung anzeigt;
4. entgegen § 37 an einem Verfahren nach §§ 36 oder 37 nicht in dem in § 90 festgelegten Umfang mitwirkt;
5. entgegen § 45 hinsichtlich allenfalls genehmigungspflichtiger Entgelte keinen diesbezüglichen Antrag stellt;
6. einem auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Bescheid, mit dem spezifische Maßnahmen auferlegt werden, zuwiderhandelt;
7. entgegen § 94 Abs. 1 nicht Einrichtungen zur Überwachung einer Telekommunikation bereit stellt.
Das werde ich meinem Schreiben das morgen an telering weggeht gleich anfügen

Hoffe ich konnte damit helfen,
Grüße,
Gerhard
Re: Gesetzestexte
sehr gut, wir können also rückwirkend per 31.8. kündigen!loosi hat geschrieben:Gleichzeitig ist der Teilnehmer auf den Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Änderungen hinzuweisen sowie darauf, dass er berechtigt ist, den Vertrag bis zu diesem Zeitpunkt kostenlos zu kündigen.
tele.ring hätte dies nämlich bereits im juli anzeigen müssen.
so würd ich das nicht sehen also was du seither verbraucht hast musst du natürlich zahlen.
nur laut AGB gilt das kündigungsrecht nur bis zum eintreten der Änderung
Wenn telering damit argumentiert können wir darauf hinweisen dass sie das bekanntgeben hätten müssen und sich somit sogar strafbar gemacht haben.
Ich feile grad am Text für das Schreiben werde ihn dan in kürze hier rein stellen
Grüße Gerhard
nur laut AGB gilt das kündigungsrecht nur bis zum eintreten der Änderung
Wenn telering damit argumentiert können wir darauf hinweisen dass sie das bekanntgeben hätten müssen und sich somit sogar strafbar gemacht haben.
Ich feile grad am Text für das Schreiben werde ihn dan in kürze hier rein stellen
Grüße Gerhard
die strafbestimmungen gelten aber offenbar nur, wenn das abschalten auch der rtr vorher nicht mitgeteilt worden war.
denke übrigens doch, ausreichend argumentieren zu können, zwar verbrauchte gesprächsentgelte, jedoch keine grundgebühr bzw. differenz mgu ab 1.9. zahlen zu müssen.
dienst war nicht mehr im vertragskonformen zustand bereitgestellt.
denke übrigens doch, ausreichend argumentieren zu können, zwar verbrauchte gesprächsentgelte, jedoch keine grundgebühr bzw. differenz mgu ab 1.9. zahlen zu müssen.
dienst war nicht mehr im vertragskonformen zustand bereitgestellt.
Re: Gesetzestexte
Danke einmal für deine Ausführungen!loosi hat geschrieben:Hallo hab mir jetzt auch mal die zuständigen Passagen im Telekommunikationsgesetzt angeschaut
...
Das werde ich meinem Schreiben das morgen an telering weggeht gleich anfügen
Zur Wiederholung: Wie im gesamten Thread bereits behandelt befindet sich Telering in einer Grauzone: UMTS wird nicht abgeschaltet, sondern ist (nach eigenen Aussagen Telerings) "vorübergehend" (Anm.: also für 4 Monate) nicht verfügbar. Somit ist es fraglich, ob sie diese Änderung bekannt geben müssen, ebenso wie es fraglich ist, ob eine Sonderkündigung zugestanden werden muss. Für mich persönlich ist das eine "wesentliche Änderung", selbst wenn sie "nur" 4 Monate dauert.
Wie aber auch schon zurecht kritisch bemerkt wurde, als Privatperson diesen Sachverhalt vor Gericht auszufechten ist riskant, wobei ich die besseren Chancen beim Kunden sehe.
Grüße
Stefan
pit hat geschrieben:wer umts will, für den ist es wesentlich. & vertrag darüber besteht einer.
genauso wenig können sie für 4 monate die telefonie killen.

Ja, pit, so sehe ich es auch, allerdings muss genau diesen Sacherverhalt im Falle des Falles das Gericht entscheiden. Ein Urteil genügt und es würde für alle gelten, aber wer ist der Erste, der dieses Urteil "erzwingt"?
Grüße
Stefan
ich glaube trotz der Aufruhr hier im Forum sind es nur wenige die es versuchen werden, also werden sie wohl eher hier nachgeben als einen rechtsstreit zu riskieren wo sie eher schlechte chancen haben und dann das ganze noch mehr publik wird und sie so haufenweise kunden verlieren.
darauf bau ich mal
und jetzt schreib ich weiter am brief *G*
darauf bau ich mal

und jetzt schreib ich weiter am brief *G*
Gut, das hatten wir auch schon öfter: Das ist reiner Blödsinn, der den MA nun eingetrichtert wurde zu schreiben! Bestandteil des Vertrages ist UMTS, ob das nun genutzt wird oder nicht, ist unerheblich -- was ist denn, wenn ich keinen UMTS-Empfang hab? Wie soll ich denn dann UMTS nutzen können? Aber wenn ich dann UMTS-Empfang hätte, könnte ich UMTS laut Vertrag auch nutzen...rhawke hat geschrieben:sonderkündigung nicht möglich da UMTS nicht genutzt wurde und damit "nicht Bestandteil der Vertragsbeziehung zwischen Ihnen und tele.ring" ist.
Leider ist die Situation derzeit so verfahren, dass nur ein unabhängiger Dritter Klarheit schaffen kann....
Grüße
Stefan
wenn du nicht mit der rtr ernsthaft drohst, wirst du es vergessen können.loosi hat geschrieben:ich glaube trotz der Aufruhr hier im Forum sind es nur wenige die es versuchen werden, also werden sie wohl eher hier nachgeben als einen rechtsstreit zu riskieren wo sie eher schlechte chancen haben und dann das ganze noch mehr publik wird und sie so haufenweise kunden verlieren.
darauf bau ich mal
und jetzt schreib ich weiter am brief *G*
spreche aus erfahrung ...
Die "Antwort" darauf war, dass Kunden nun innerhalb einer MVD den Vertrag kostenpflichtig wechseln können, was zuerst völlig ausgeschlossen war. Ähnlich verhält es sich mit dem Datenangebot von t-mobile, das Telering Kunden "vergünstigt" in Anspruch nehmen können.loosi hat geschrieben:ich glaube trotz der Aufruhr hier im Forum sind es nur wenige die es versuchen werden, also werden sie wohl eher hier nachgeben als einen rechtsstreit zu riskieren wo sie eher schlechte chancen haben und dann das ganze noch mehr publik wird und sie so haufenweise kunden verlieren.
Grüße
Stefan
so hoffe ihr seid noch wach
hab den Brief auf meiner hp online gestellt
www.disputatio.at unter download
bitte um reaktionen
LG Gerhard
hab den Brief auf meiner hp online gestellt
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bitte um reaktionen

LG Gerhard
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