@Mr.Dailer:
Vergiss das mit dem 90 Cent. Das ist nur ein Rechenbeispiel, aufgrunddessen herauskommt, dass man im Endeffekt dadurch, dass man den Restbetrag auf den Mindestgesprächsumsatz aufzahlen muss einen Minutenpreis von 90 Cent hat. Das heißt nur, dass man, wenn man 10 Minuten in einem Monat telefoniert, trotzdem 9 Euro für diese 10 Minuten zahlen muss. Daher kommt man auf einen Minutenpreis von 90 Cent. 10x90=900 Cent=9 Euro.
Wenn du aber brav deine 129 Minuten bei Bob telefonierst, kommst du schon auf 9,03 Euro und hast somit tatsächlich deinen Minutenpreis von 7 Cent (einmal davon abgesehen, dass man durch die Taktung einen viel schlechteren Minutenpreis hat - aber das is eine ganz andere Sache...).
sprich mit bob
Moderatoren: Matula, jxj, brus
Naja, jetzt sieht man wenigstens, was mit so einer öffentlich getätigten Klage bewirkt werden kann
Obwohl ich es bislang nicht nachvollziehen konnte -- in so einem Fall ist es wirklich sinnvoll, eine Widerklage wegen übler Nachrede einzuleiten. Noch dazu, wo der ursprüngliche Kläger mehr als nur Dreck am Stecken hat.
Grüße
Stefan

Grüße
Stefan
-
- Moderator oder Gottheit !?
- Beiträge: 3613
- Registriert: 21.10.2003, 23:14
- Wohnort: ausgewandert nach Thaildnd,Land of Smile!, faraway from home.
,was mich immer sehr verwundert,ist,warum man die Klage beim Handelsgericht einbringt,und nicht bei der Rtr,die für sowas eigentlich auch zuständig wäre,aber so wies bei mir Ausschaut,muß ich in meinen Beiden fällen,wo seit 2,5 Jahren "bearbeitet"werden,wohl auch das Handelsgericht bemühen,traurig aber war 

Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 3 Gäste