A1 Free Stream

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r a g e
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A1 Free Stream

Beitrag von r a g e » 14.11.2017, 18:45

Für Neukunden mit einem A1 Go! M Tarif ermöglicht „A1 Free Stream Music“ das Streamen von Musik über ausgewählte Anbieter. Im Tarif A1 Go! L können darüber hinaus Videos in DVD-Qualität gestreamt werden. Das Streamen von HD-Videos ist zusätzlich im Tarif A1 Go! XL inkludiert. Bestehende Kunden erhalten bei Wechsel in einen dieser Tarife ebenfalls kostenlos Zugang zu A1 Free Stream. Bestandskunden in einem der aktuellen A1 Go!-Tarif können im Kundenportal überprüfen, ob ihnen A1 Free Stream offen steht. siehe auch: https://www.a1.net/free-stream

Dass A1 mit dem Angebot einen Bedarf der Kunden trifft, steht wohl außer Frage. In der ersten Jahreshälfte wurden in Österreich – laut Statistik-Portal Statista – rund 1,5 Milliarden Songs gestreamt. Auch die jährlich von A1 durchgeführte Social Impact Studie ergab, dass bereits 20% der befragten Österreicherinnen und Österreicher Musik und Videos am Smartphone streamen.

Derzeit umfasst das Angebot des A1 Free Stream 14 Anbieter für Video-Streams und zehn Anbieter für Musik-Streams. Prinzipiell könne sich jeder Streaming-Anbieter am A1 Programm anschließen, der legale Musik- oder Video-Streams anbietet.
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Die RTR hat bereits ein Verfahren gegen A1 eingeleitet und die Meinungen gehen weit auseinander:

https://www.derstandard.at/200006775744 ... nverbrauch

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Und so schaut es in Deutschland aus:

https://www.infosat.de/digitale-welt/bu ... er-telekom
https://www.computerbase.de/2017-11/net ... n-telekom/

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Es gibt auch schon "Spekulationen" warum der ORF nicht dabei ist:

"Es kann meiner Meinung nach nicht sein, das A1 hier Popularität und Geschäftspartnernähe bestimmt. A1 hat z.B. den ORF nicht dabei weil dieser das Outsourcing bei T-Systems hat jedoch Prosiebensat1Puls4 das Clientoutsourcing und Datenleitungen bei A1." (sergio eristoff LTE-Forum)

In Wirklichkeit schaut es wohl "etwas anders" aus : "Der ORF und seine TVthek sind bei "A1 Free Stream" vorerst nicht dabei.
Der ORF sei zwar gefragt worden, man prüfe die Sache aber noch rechtlich, so ein Sprecher auf APA-Anfrage."

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Für A1 kann sich die Sache durchaus rechnen, auch wenn die Streaminganbieter nichts dafür bezahlen. Entweder weil die
Kunden einen Tarifwechsel machen müssen und damit eine zusätzlichen Bindung eingehen oder auch weil höhere Kosten
entstehen. Man hebt sich von den Mitbewerbern ab bzw. ist vor ihnen am Markt (bei 3 gibt es nur Spotify). mfg

r a g e
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Re: A1 Free Stream

Beitrag von r a g e » 12.12.2017, 07:59

A1 Free Stream – Dein Vorteil

Kommt dir das bekannt vor? Die Skisaison steht vor der Tür: Oft schafft man es nicht mehr pünktlich auf die Couch
und sieht den ÖSV-Stars via Smartphone zu während man auf den Bus wartet oder im Zug sitzt: Ein ganzes Skirennen
verbraucht hier schnell einmal 2 GB.
Zu den zahlreichen unterstützten Partnern gehören zum Beispiel A1 NOW, Amazon Prime Video, Netflix, Sky........
https://www.a1blog.net/2017/11/13/a1-free-stream/
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Der ORF ist bei A1 Free Stream noch immer nicht dabei, daher muss man das kostenpflichtige "A1 Now" aktivieren
um ein Skirennen sehen zu können.....

oder

6 Monate A1 NOW gratis gibt es u.a. für den Tarif "A1 Go L" und 24 Monate A1 NOW gratis für den "A1 Go XL".
Das ist sowohl für A1 Bestands- und Neukunden möglich.
Siehe unter : Voraussetzungen & Registrierung von A1 NOW , Infos zu den Gratismonaten für A1 Kunden
https://www.a1.net/tv/online-tv/live-tv/s/a1-now

Bis das letzte Skirennen dieser Saison vorbei ist sollte man mit den "Gratismonaten" über die Runden kommen
und der ORF wird sich wohl entschieden haben ob er mitmacht oder nicht bzw. die RTR wird ein "Urteil" verkünden.
mfg

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Re: A1 Free Stream

Beitrag von r a g e » 15.12.2017, 15:34

Die deutsche Bundesnetzagentur hat Teile der mobilen Daten-Flatrate „StreamOn“ der Telekom untersagt

Mit der Entscheidung werde sichergestellt, dass die europäischen Vorschriften über das Roaming und die Netzneutralität eingehalten werden, hieß es. „StreamOn kann weiterhin von der Telekom angeboten werden“, betonte Jochen Homann, Präsident der Behörde. „Im Interesse der Verbraucher sind aber Anpassungen bei der Ausgestaltung notwendig.“

So muss das Angebot nach Vorgabe der Bundesnetzagentur auch im europäischen Ausland unterschiedslos zur Verfügung stehen, ohne dass es vom Inklusivvolumen abgezogen wird. Zudem muss Videostreaming in einer ungedrosselten Bandbreite zur Verfügung stehen. „Das Verbot der Drosselung von Videostreaming sichert nicht nur die Vielfalt des Internets, sondern stärkt auch die Anbieter von Videostreaming-Diensten, die auf höherauflösende Inhalte setzen“, sagte Homann.

https://futurezone.at/netzpolitik/deuts ... 02.213.405

mfg

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Re: A1 Free Stream

Beitrag von r a g e » 19.12.2017, 20:36

Die Telekom Control Kommission untersagt A1, bei "Free Stream"-Angeboten die Bandbreite künstlich zu beschränken. Auch die Bevorzugung von "A1 TV"-Streaming wird verboten.

Die Telekom Control Kommission (TCK), die bei der österreichischen Regulierungsbehörde RTR angesiedelt ist, hat entschieden, dass die "Free Stream"-Angebote des Mobilfunkanbieters A1 den geltenden Gesetzen widersprechen. "Free Stream" kann als Zusatzpaket zu A1-Tarifen gebucht werden und erlaubt es, Inhalte bestimmter Streaming-Anbieter zu konsumieren, ohne dass sie das laut Vertrag verfügbare Datenvolumen beeinflussen.
In den Nutzungsbedingungen führt A1 allerdings aus, dass es sich vorbehält, bei Nutzung dieser Angebote die Bandbreite zu reduzieren, was auch zu Qualitätseinbußen führen könne. Dieses Traffic Shaping ist laut Urteil der TCK nicht erlaubt. A1 hat jetzt acht Wochen Zeit, um die notwendigen Anpassungen vorzunehmen, kann aber noch eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgerichtshof einbringen.

In einer zweiten Entscheidung kommt die TCK zudem zum Schluss, dass A1 sein Produkt "A1 TV" durch technische Maßnahmen bevorzugt. Auch das wird dem Mobilfunkbetreiber untersagt. A1 bevorzugt derzeit den hauseigenen Videostreamingdienst, was dem Prinzip der Gleichbehandlung von Datenströmen zuwiderläuft und konkurrierende Produkte benachteiligt. A1 biete sein Streaming-Angebot laut TCK als sogenannten Spezialdienst an, was laut der Regulierungsbehörde aber nicht gerechtfertigt ist. A1 wird eine Frist von drei Jahren gewährt, um die Bevorzugung seines Dienstes zu beenden.

Auch die automatische Trennung der Verbindung von Privatinternetkunden nach 24 Stunden weist die TCK zurück. Hier hat A1 sechs Monate Zeit, den Zeitraum bis zu einer automatischen Trennung der Verbindung auf 31 Tage zu erhöhen. Auf Wunsch muss A1 seinen Kunden künftig zudem ohne Zusatzkosten eine öffentliche IP Adresse zuteilen. Bereits eingehobene Entgelte sind rückwirkend bis 30.4.2016 zurückzuzahlen. A1 kann auch hier noch Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof einlegen.

(futurezone) Erstellt am 19.12.2017, 20:15

https://www.rtr.at/de/tk/R5_17_Bescheid_18122017

https://www.rtr.at/de/tk/R3_16_Bescheid_18122017

mfg

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