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Gutschrift Nüvi und Portierentgelt

Verfasst: 21.08.2017, 13:57
von Nightcrawler
Laut meinem Smartphonevertrag habe bzw. hatte ich bei Neubestellung / Vertragsabschluß bei gleichzeitiger Portierung der Rufnummer bis 21. Juni d.H. Anspruch auf Ersatz der Portierungskosten durch meinen neuen Betreiber.

Ich habe den Vertrag am 20. Juni abgeschlossen sowie die Vollmacht zur Einholung der NÜV-Informationen beim bestehenden Mobil-Netzbetreiber erteilt.

Habe ich Anspruch auf besagten Kostenersatz? Natürlich war die Portierung noch nicht per 21. Juni durchgeführt, allerdings habe ich die Vollmacht dafür am 20. Juni erteilt.

Vielen Dank.

Re: Gutschrift Nüvi und Portierentgelt

Verfasst: 28.08.2017, 19:15
von Azby
Ich würde sagen, dass die Portierung tatsächlich bis 21.7. durch sein müsste, damit man die Kosten ersetzt bekommt. Es ist aber natürlich eine Auslegungssache. Da spielt auch rein, wie dieses Angebot tatsächlich beworben wurde - idR gibt es hier spezielles Kleingedrucktes, aus dem sich ergibt, was zu dem Stichtag passiert sein muss.

Man kann aber jedenfalls versuchen, den Betreiber um Kulanz zu bitten.