A1 Servicepauschale retour - juhu --- geschafft

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LisaA7
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A1 Servicepauschale retour - juhu --- geschafft

Beitrag von LisaA7 » 03.04.2014, 15:34

heute versucht, die Servicepauschale zurück zu verlangen, per Hotline.

Meinte der Typ doch glatt, weil ich bereits einmal den "TreueBonus" von 20,-- in Anspruch genommen habe, gelte das für mich nicht mehr, denn dadurch sei mein Vertrag "verändert worden".

Es handelt sich um diese Aktion, die ich damals annahm - und davon ausging, das alles gleich bleibt also ein reiner Bindungsverzicht bei unveränderten Bedingungen !
http://xdsl.at/viewtopic.php?f=23&t=54012


edit: auch jene, die auf die 20,-- treuebonus eingegangen sind, sollten zurückfordern, aber nur per einschreiben, nicht mit der Hotline diskutieren
Zuletzt geändert von LisaA7 am 16.04.2014, 22:06, insgesamt 1-mal geändert.

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Stefan
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Re: A1 Servicepauschale retour - hinterhältige Abwehr von A1

Beitrag von Stefan » 03.04.2014, 22:05

LisaA7 hat geschrieben:heute versucht, die Servicepauschale zurück zu verlangen, per Hotline.

Meinte der Typ doch glatt, weil ich bereits einmal den "TreueBonus" von 20,-- in Anspruch genommen habe, gelte das für mich nicht mehr ...
Ich denke, du spielst auf das Urteil "halbe Grundgebühr ein Leben lang" an.

Es ist tatsächlich so, dass bei VVL-Angeboten i.d.R. auch die AGB (noch einmal aktiv) akzeptiert werden: In deinem konkreten Fall wurde sogar schon/noch im zweiten von 2 Sätzen darauf hingewiesen, dass die maßgeblichen AGB gelten und damit akzeptiert werden!
Ohne es beweisen zu können, nehme ich an, dass es sogar bereits bei Einführung der Servicepauschale so ein SoKü-Recht gab. Also damals wurden die AGB ursprünglich geändert, jedoch nicht aktiv vom Kunden anerkannt --- bei einer VVL aber schon.

Ich meine, eines muss man A1 lassen: Allen Kunden schenkt man € 20,-, um damit dann auf ewig die Servicepauschale abgesichert zu haben. Vermutlich war zu dieser Zeit das Gerichts-Verfahren schon am Laufen und A1 hat schon etwas geahnt. So gesehen war dieses "Geschenk" sehr vorausschauend und weise --- womit sich wieder einmal bestätigt: Nichts im Leben ist gratis und das Wichtige steht ganz klein geschrieben.

Was mich verwundert, dass auch du Lisa das "übersehen" hast!? Oder anders gesagt: Hast du dich einfach der Servicepauschale schon gefügt gehabt und wolltest dann zumindest die € 20,- lukrieren!? So oder so ist niemanden ein Vorwurf zu machen.

Ja, im Nachhinein ist man immer klüger. Hätte ich gewusst, dass die Servicepauschale vor Gericht nicht hält, hätte ich stellvertretend wohl auch die VVL nicht unterschrieben.

Von daher fällt es mir schwer, hier ein moralisches Urteil zu fällen ... Aber selbst in den "guten, alten Zeiten" war die A1-Kombi ein absoluter Kracher, wo selbst die Servicepauschale gerne akzeptiert wurde. Und aus heutiger Sicht käme so eine Kombi wohl einem Wunder gleich.

Grüße
Stefan

r a g e
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Re: A1 Servicepauschale retour - hinterhältige Abwehr von A1

Beitrag von r a g e » 04.04.2014, 07:58

Stefan hat geschrieben: Ich meine, eines muss man A1 lassen: Allen Kunden schenkt man € 20,-, um damit dann auf ewig die Servicepauschale abgesichert zu haben. Vermutlich war zu dieser Zeit das Gerichts-Verfahren schon am Laufen und A1 hat schon etwas geahnt. So gesehen war dieses "Geschenk" sehr vorausschauend und weise --- womit sich wieder einmal bestätigt: Nichts im Leben ist gratis und das Wichtige steht ganz klein geschrieben.
die 20 euro treuebonus wurde allerdings nur einer kleinen "minderheit" der a1-kunden angeboten. abgesehen davon hat a1 in der ersten instanz gewonnen. mfg

LisaA6
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re an stefan

Beitrag von LisaA6 » 04.04.2014, 11:43

Hallo Stefan,

es geht nicht um die AGB, ob ich diese mit Annahme des Treuebonus akzeptiert habe oder nicht, denn eben diese AGB Klausel wurde ja für diejenigen, die damals abgeschlossen haben, gekippt. Damals wußte ich nicht, das der OGH das kippt, deshalb habe ich auch nicht der Pauschale widersprochen.

Es geht darum, das Bindungsverzicht von A1 als Produktänderung/Wechsel ausgelegt werden will, das es nicht ist.

Laut Arbeiterkammer muss ein Produktwechsel für den Kunden erkennbar sein, ich habe meinen Fall dort geschildert, sie kennen diesen Versuch, er ist untauglich.

Wenn A1 das nicht einsieht, wird noch per Einschreiben kontaktiert, dann wird über die AK interveniert.

Ich habe nämlich nichts "verändert" am Vertrag, gleiche GG, gleiche Produkte, mir weder Speederhöhung noch Zusatzpakte eingetreten.
Nur um Bindungs-Verlängerung ging es.

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re

Beitrag von LisaA6 » 04.04.2014, 11:47

es geht nicht darum, das man Firmen "eh nicht auskommt", denn wenn sie einfach die GG erhöhen und ein Sokü einräumen, wie bei den teurer gewordenen Handy-Verträgen, dann kann man auch sch..ßen gehen.

Sehr vorrauschauend von A1 gewesen, diese 20,-- da gebe ich Dir recht.
Neuabschluss bzw. Änderung ist es aber keine und fällt daher unter "nice try"



********
Ich für dulde es nicht, so schnell über den Tisch gezogen zu werden, das ich die Reibungshitze als Netzwärme empfinde.

steelman
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Beitrag von steelman » 04.04.2014, 12:42

Diesen 20 Euro Bonus habe ich auch bekommen. Trotzdem hat A1 auf meine schriftliche AK Rückforderung prompt reagiert: Die 45 Euro bekomme ich auf den nächsten Rechnungen gut geschrieben. Die Antwort von A1 war auch sehr freundlich. Ich würde raten mit dem vorgedruckten AK Brief zu intervenieren.

MfG

ray81
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Beitrag von ray81 » 04.04.2014, 14:32

Moin, ich habe mich auch wegen der Pauschale an A1 gewandt, da ich meinen Vertrag auch zu jener Zeit abgeschlossen habe. Auch mir wurde von A1 eine Kulanzgutschrift von 45,- Euro geboten, mit dem Hinweis allerdings, dass ich im 9.2012 einen Umzug hatte und das Umzugsservice in Anspruch genommen habe und es sich ab diesem Zeitpunkt um einen "Produktwechsel" handelt, der neuen ABG unterliegt.
Ergo, unterliegt mein derzeitiger Vertrag der Zwangs-Pauschale.
Ich habe aber keinen Produktwechsel gehabt, absolut gleiches Produkt, gleicher Speed, gleiche Tel-Nummer - am anderen Platz halt, musste dafür ja auch die Umzugspauschale löhnen.
... würd mich interessieren, ob die AK bei so einem Fall auch einen Produktwechsel sieht ...
Gruß Ray

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Stefan
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Re: re an stefan

Beitrag von Stefan » 04.04.2014, 19:19

LisaA6 hat geschrieben:Laut Arbeiterkammer muss ein Produktwechsel für den Kunden erkennbar sein, ich habe meinen Fall dort geschildert, sie kennen diesen Versuch, er ist untauglich.
Ok, dann ist es ja gut ...

Jetzt wäre interessant, wie es bei den Mobilfunk-Erhöhungen aussieht ...
Hier wird ja eben genauso nun SIM-Pauschale und GG-Erhöhung nachträglich eingeführt. Nur war da kein Werbeversprechen ...

Grüße
Stefan

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Beitrag von Mr.Dailer » 13.04.2014, 12:27

Das heist jetz also automatisch bekommen Betroffene Kunden, die Servicepauschalenim Nachhinein nicht gutgeschrieben ?

ray81
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Beitrag von ray81 » 14.04.2014, 08:36

Automatisch wird hier gar nichts gutgeschrieben, man bekommt eine Gutschrift allenfalls wenn man eine Rückforderung der Servicepauschale stellt.
Gruß Ray

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so

Beitrag von LisaA6 » 16.04.2014, 20:38

geschafft, bei mir hat A1 eingelenkt / kulanterweise :lol:

Muttern und Freundin haben auch zurückbekommen

von selbst geht natürlich nichts, da muss man sich rühren, sollte aber klar sein.

Das zeigen, man kennt sich rechtlich aus, genügt schon. So gesehen haben die Informierten und lebenstüchtigen den Vorteil. Ist aber wohl überall so.

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Beitrag von ray81 » 18.04.2014, 14:32

Die Frage ist, bekommst du "nur" was zurück oder bekommst du was zurück und musst auch in Zukunft keine Servicepauschale mehr zahlen!?
Ich bekomme auf ein Schreiben mit Unterschrift (eingescannt) 45 Euro als Guthaben zurück, allerdings die Servicepauschale muss ich nach meinem Umzug 2012 allerdings schon zahlen, weil ich das Umzugsservice in Anspruch genommen habe.
Gruß Ray

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Antwort an Ray

Beitrag von LisaA7 » 20.04.2014, 10:42

Natürlich muss ich die Pauschale auch künftig nicht zahlen. Denn ich habe ja nichts verändert !
Das A1 es Kulanz nennt, um die Würde zu wahren, ist mir herzlich egal.

ray81
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Beitrag von ray81 » 20.04.2014, 17:05

Das ist natürlich prima! :wink:
Gruß Ray

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Beitrag von Mr.Dailer » 09.05.2014, 02:40

Hallo Lisa!
Kannst du genau erklären welches dsl Produkt du hast?
Bzw Eine Auflistung bei welchen man die Servicepauschale zurückfordern kann?
Meine Oma hat noch dsl , aus Zeiten wo der Aufpreis erstmals nur 4€ zur normalen Grundgebühr war,'der Anschluss hat nur 2 Mbit weis nicht mehr genau wie das Produkt hieß !?

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