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Mus ein Händler Garantie auf Gebrauchtware geben?

Verfasst: 26.11.2013, 19:12
von Mr.Dailer
Hallo!
Mein Xerox Laserdrucker hat den Geist aufgegeben
Nach 1,5 Jahren habe ihn Amazon geschickt
Und den damaligen Preis Retour bekommen!
Habe mich an die lokale Herstellerveetretung gewandt ob sie
Ein imstandgeaetztes Nachfolgemodell hätten?
Ja Hies es aber ohne Garantie wûrde noch
Ein Ersatztoner bekOmmen!
Dachte bisher immer ein Händler Mus auch
Auf gebrauchtWare ein halbes Jahr Garantie
Geben oder stimmt das nicht überall?
2 Option wâre ein wartungsvertrag 63€ Monat
Bei 250 Druckseiten !

Verfasst: 26.11.2013, 22:59
von Azby
Du verwechselst Gewährleistung und Garantie.
Während die gesetzliche Gewährleistung (2 Jahre) obligatorisch ist, gibt es keinen Zwang zur Gewährung einer Garantie.
In der Praxis gewährt dir auch nur der Hersteller eine Garantie, nicht der Händler.
Bei Gebrauchtgütern kann die Gewährleistungsfrist bei Verbrauchergeschäften gem. § 9 KSchG auf 1 Jahr verkürzt werden.
De facto hast du innerhalb der ersten 6 Monate ab der Übergabe immer gute Karten, da hier die Beweislastumkehr nach § 924 ABGB (auch bei Gebrauchtgütern) gilt. Danach ist es für einen Konsumenten schwierig zu beweisen, dass der Mangel schon zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war. Nichts anderes aber deckt die Gewährleistung ab.

Eine Garantie deckt hingegen idR sämtliche (nicht durch unsachgemäßen Gebrauch verursachte) Defekte der Sache innerhalb der Garantiefrist. Die Garantie musst du aber beim Garantiegeber (idR der Hersteller/Importeur) einfordern, sofern sie überhaupt existiert.