Grund für Sonderkündigung?

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Wowo
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Grund für Sonderkündigung?

Beitrag von Wowo » 24.01.2013, 00:59

Ich erhalte die Rechnung bei Orange per E-Mail und SMS, und zwar gratis.

"3" hebt zwei Euro für alle Zahlungsmethoden außer Bankeinzug 2 Euro "Papierkosten" ein.

Wäre dies ein Sonderkündigungsgrund? Ist letztlich ja auch eine Verschlechterung für den Kunden.

Azby
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Beitrag von Azby » 24.01.2013, 11:18

Und was verlangt Orange für die anderen Zahlungsmethoden?
Du vergleichst ja die Kosten für die Ausstellung/Übermittlung der Rechnung mit den Kosten für die Bezahlung derselben.
Wenn du heute für die Bezahlung mittels Erlagschein nichts zahlst und der Betreiber ändert die AGB in die Richtung, dass du von nun an etwas zahlen musst, ist das eine nicht ausschließlich begünstigende Änderung, die dich zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.

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Stefan
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Re: Grund für Sonderkündigung?

Beitrag von Stefan » 24.01.2013, 14:43

Wowo hat geschrieben:Ich erhalte die Rechnung bei Orange ...
"3" hebt zwei Euro für alle Zahlungsmethoden ...
Moment, du bist ja weiterhin Kunde bei der Marke "Orange"!

Also so wie T-Mobile und Telering eigene ABGs haben oder A1 und bob obwohl die Mutterkonzerne immer dieselben sind.

Du darfst durch die Übernahme nicht davon ausgehen, dass automatisch die 3-AGB zur Geltung kommen. Du kannst nur abwarten, ob die Orange-AGB geändert werden.

Grüße
Stefan

ChristianWien
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Re: Grund für Sonderkündigung?

Beitrag von ChristianWien » 24.01.2013, 23:23

Wowo hat geschrieben:Ich erhalte die Rechnung bei Orange per E-Mail und SMS, und zwar gratis.

"3" hebt zwei Euro für alle Zahlungsmethoden außer Bankeinzug 2 Euro "Papierkosten" ein.
Die Art der Rechungslegung hat mit der Art der Bezahlung nichts zu tun!
Du bringst da zwei Dinge durcheinander:
Einerseits elektronische Rechnung per Mail versus Papierrechnung und andererseits Zahlung per automatisiertem Lastschrifteinzug bzw. via Kreditkarte versus manueller Bezahlung durch den Kunden mittels Zahlschein bzw. Onlinebanking.

Außerdem ist die Problematik mit den Gebühren für "nicht automatisierte Zahlungsverfahren" derzeit soweit ausjudiziert, daß dafür (vorerst) keine Gebühren mehr anfallen dürfen.
Es ist meines Wissens aber noch ein Grundsatzurteil noch offen, ob Zahlscheine überhaupt als Zahlungsinstrument gelten und ob diese daher überhaupt von der EU-Zahlungsdiensterichtlinie betroffen/umfaßt sind.

Daher haben die Betreiber diesen Gebührenaspekt i.d.R. so umformuliert, daß diese Zusatzgebühren nur dann anfallen, "wenn die Überweisung des Kunden nicht eindeutig ist bzw. nicht automatisch verbucht/zugeordnet werden kann".
D.h., wenn du sämtliche Daten wie Kundennummer, Rechnungsnummer, allfällige Datenzeile/Nummerncode für automatische Buchung etc. korrekt (im Onlinebanking) angibst und fristgerecht überweist, dann fallen diese Zusatzgebühren nicht an.

Irgendwie verstehe ich aber ohnehin nicht wirklich, warum sich so viele über die Zusatzgebühren für nicht automatisierte Zahlungsverfahren - gerade bei regelmäßigen monatlichen Rechnungen - echauffieren. :roll:
Eine Lastschrift ist hier sicher der einfachere Weg ohne Sicherheitsrisiko, weil man die Lastschrift im Fall eines groben Rechnungsfehlers sowieso problemlos zurückbuchen lassen kann und somit keinen Nachteil hat.
Umgekehrt versäumt man (auch im Urlaub etc.) keine Zahlungsfrist und erfolgt die Zahlung korrekt zur Fälligkeit.
Nachdem man einerseits über die regelmäßigen Rechnungen Bescheid weiß und andererseits diese min. 5 Werktage vor Einzug (zur Fälligkeit) dem Kunden übermittelt werden, sollte eine ausreichende Kontodeckung bei Bedarf möglich sein.
Gerade jene, welche unbedingt manuell zahlen wollen, sind dann die ersten, welche sich massiv beschweren, wenn sie mal wegen privatem Streß, Urlaub, Krankenhausaufenthalt etc. auf die Überweisung vergessen und dann Ärger haben.
:roll:

Wowo
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Beitrag von Wowo » 25.01.2013, 00:36

Ich erhalte seit vielen Jahren die Rechnung per E-Mail und gleichzeitig eine Information per SMS.
Einfach einmalig.

sweber
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Beitrag von sweber » 25.01.2013, 07:14

Wowo hat geschrieben:Ich erhalte seit vielen Jahren die Rechnung per E-Mail und gleichzeitig eine Information per SMS.
Einfach einmalig.
Und wie bezahlst Du? Wie schon ChristianWien gesagt hat; das sind 2 verschiedene Dinge. Die Rechnung sendet Dir 3 per E-Mail auch gratis zu. (SMS weiß ich nicht.)
ChristianWien hat geschrieben: Irgendwie verstehe ich aber ohnehin nicht wirklich, warum sich so viele über die Zusatzgebühren für nicht automatisierte Zahlungsverfahren - gerade bei regelmäßigen monatlichen Rechnungen - echauffieren. Rolling Eyes
Eine Lastschrift ist hier sicher der einfachere Weg ohne Sicherheitsrisiko, weil man die Lastschrift im Fall eines groben Rechnungsfehlers sowieso problemlos zurückbuchen lassen kann und somit keinen Nachteil hat.
Umgekehrt versäumt man (auch im Urlaub etc.) keine Zahlungsfrist und erfolgt die Zahlung korrekt zur Fälligkeit.
Nachdem man einerseits über die regelmäßigen Rechnungen Bescheid weiß und andererseits diese min. 5 Werktage vor Einzug (zur Fälligkeit) dem Kunden übermittelt werden, sollte eine ausreichende Kontodeckung bei Bedarf möglich sein.
Gerade jene, welche unbedingt manuell zahlen wollen, sind dann die ersten, welche sich massiv beschweren, wenn sie mal wegen privatem Streß, Urlaub, Krankenhausaufenthalt etc. auf die Überweisung vergessen und dann Ärger haben.
Danke, seh ich genauso.

Grüße
- Steffen

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Stefan
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Beitrag von Stefan » 25.01.2013, 11:31

Ich denke, es geht gar nicht um die Rechnungsstellung, es geht um die Möglichkeit einer SoKü --- und hier sehe ich aus doppelter Hinsicht (Rechnungsverfahren + Orange-AGB) derzeit keine Chancen.

Die Zahlscheingebühr per se ist aus meiner Sicht eine Bearbeitungsgebühr für das Drucken + verschicken und das verstehe ich auch in gewisser Weise.
Wenn man davon ausgeht, dass ein bedrucktes Papier etwa 30c kostet, dann noch der Briefumschlag, das Porto und den Aufwand, es zur Poststelle zu bringen, dann sind gleich einmal € 1,50,- weg. Bei All-Inclusiv Tarifen mit € 9,90 Grundgebühr sehe ich sogar ein, dass so etwas nicht mehr "im Service inbegriffen" sein kann.

Ansonsten kann ich erzählen, dass selbst mein Vater durch die "Zwangsbeglückung LSV" die Vorteile und den Komfort zu schätzen gelernt hat.

Grüße
Stefan

Wowo
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Beitrag von Wowo » 26.01.2013, 00:51

sweber hat geschrieben:
Wowo hat geschrieben:Ich erhalte seit vielen Jahren die Rechnung per E-Mail und gleichzeitig eine Information per SMS.
Einfach einmalig.
Und wie bezahlst Du? Wie schon ChristianWien gesagt hat; das sind 2 verschiedene Dinge. Die Rechnung sendet Dir 3 per E-Mail auch gratis zu. (SMS weiß ich nicht.)
ChristianWien hat geschrieben: Irgendwie verstehe ich aber ohnehin nicht wirklich, warum sich so viele über die Zusatzgebühren für nicht automatisierte Zahlungsverfahren - gerade bei regelmäßigen monatlichen Rechnungen - echauffieren. Rolling Eyes
Eine Lastschrift ist hier sicher der einfachere Weg ohne Sicherheitsrisiko, weil man die Lastschrift im Fall eines groben Rechnungsfehlers sowieso problemlos zurückbuchen lassen kann und somit keinen Nachteil hat.
Umgekehrt versäumt man (auch im Urlaub etc.) keine Zahlungsfrist und erfolgt die Zahlung korrekt zur Fälligkeit.
Nachdem man einerseits über die regelmäßigen Rechnungen Bescheid weiß und andererseits diese min. 5 Werktage vor Einzug (zur Fälligkeit) dem Kunden übermittelt werden, sollte eine ausreichende Kontodeckung bei Bedarf möglich sein.
Gerade jene, welche unbedingt manuell zahlen wollen, sind dann die ersten, welche sich massiv beschweren, wenn sie mal wegen privatem Streß, Urlaub, Krankenhausaufenthalt etc. auf die Überweisung vergessen und dann Ärger haben.
Danke, seh ich genauso.

Grüße
- Steffen
Ich zahle selber ein. Orange verrechnet hierfür gar nichts.
Bei 3 wird die Rechnung per E-Mail UND Brief zugesandt (wozu der Brief??), ich zahle auch selber ein und erhalte 2 Euro Zusatzkosten.

Azby
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Beitrag von Azby » 26.01.2013, 20:17

Wowo hat geschrieben:Ich zahle selber ein. Orange verrechnet hierfür gar nichts.
Bei 3 wird die Rechnung per E-Mail UND Brief zugesandt (wozu der Brief??), ich zahle auch selber ein und erhalte 2 Euro Zusatzkosten.
Es wurde schon gesagt: solange bei Orange nichts geändert wird, hast du keinen Nachteil und keine Sonderkündigungsmöglichkeit. Sollte für den Erlagschein irgendwann etwas verlangt werden (Änderung), dann geht eine Sonderkündigung.

lanund897
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Beitrag von lanund897 » 29.11.2013, 13:59

azby hat recht. so is es leider.. mir fällt auch leider kein sonderkündigungsgrund ein den man hier verwenden könnte.. also n fake :))))

Umzug Ausland passt ja auch nicht.. irgendwie...
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