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Brief von MA37
Verfasst: 12.02.2012, 18:38
von Wowo
Soeben fand ich im Briefkasten meiner Nebenwohnung (Miete) einen gelben Zettel der Post vor. RSb-Brief der Baupolizei (MA37).
Darauf steht mein Name und seltsamerweise die Adresse meiner Eigentumswohnung (Hauptwohnsitz).
Welche Wohnung ist davon betroffen?
Die Iraner, die ein Stockwerk aufbauen ließen, hatten - so hörte ich - Probleme mit der Baupolizei.
Ich selber ließ mir nichts zu Schulden kommen (zumindest nicht wissentlich), kaufte einfach eine Wohnung und ließ sie renovieren.
Inzwischen zog eine iranische Familie aus, und ein Südtiroler übernahm die Wohnung.
Verliere ich die Wohnung?? Wird das Haus abgerissen?
Ich bin extrem nervös, wenn ich morgen den Brief von der Post abhole...

Re: Brief von MA37
Verfasst: 12.02.2012, 19:38
von eigs
Wowo hat geschrieben:Verliere ich die Wohnung??
Wenn das Haus abgerissen wird schon.
Wowo hat geschrieben:Ich bin extrem nervös, wenn ich morgen den Brief von der Post abhole...

Du bist jetzt schon nervös. Aber da ich auch nicht weis was im Brief steht kann ich dir auch nicht helfen.
Verfasst: 12.02.2012, 19:41
von Wowo
Wenn ein Haus abgerissen wird, bekommt man für seine Eigentumwohnung nichts??
Verfasst: 12.02.2012, 19:53
von Wowo
Aber es ist wohl anzunehmen, dass der Brief dem Haus gilt, in dessen Briefkasten er geworfen wurde, ja?
In Österreich weiß man nie, though...
Verfasst: 12.02.2012, 22:10
von ray81
Vielleicht wäre es dir möglich, alles ein wenig zu präzisieren!? Du schreibst ein bisschen wirres Zeug, Wohnungen, Nebenwohung, Eigentum, Iraner, Stockwerkaufbau, Baubehörde, Wohnungskauf, Renovierung, Abriss ...
Du fragst uns dabei ehrlich, welche Wohnung? Tatsächlich Abriss? Verlust der Wohnung?
Wir wissen doch nicht einmal, wer wo was wann wie besitzt!
Ich kann durchaus verstehen, dass du nervös bist, aber dann solltest du schon klarer berichten, es ist für uns bzw. mich ein echtes Ratespiel!
Calm down!

Verfasst: 12.02.2012, 22:12
von Wowo
Unabhängig davon, was im Brief steht:
Was passiert mit einer Eigentumswohnung, wenn ein Brief der Baupolizei eintrifft, besagend, dass das Haus abgerissen werden muss?
Gemeint ist das Finanzielle , of course.
Verfasst: 12.02.2012, 22:15
von Wowo
ray81 hat geschrieben:Vielleicht wäre es dir möglich, alles ein wenig zu präzisieren!? Du schreibst ein bisschen wirres Zeug, Wohnungen, Nebenwohung, Eigentum, Iraner, Stockwerkaufbau, Baubehörde, Wohnungskauf, Renovierung, Abriss ...
Du fragst uns dabei ehrlich, welche Wohnung? Tatsächlich Abriss? Verlust der Wohnung?
Wir wissen doch nicht einmal, wer wo was wann wie besitzt!
Ich kann durchaus verstehen, dass du nervös bist, aber dann solltest du schon klarer berichten, es ist für uns bzw. mich ein echtes Ratespiel!
Calm down!

Es ist eigentlich alles ziemlich genau erklärt.
Verfasst: 12.02.2012, 22:32
von Azby
Wowo hat geschrieben:Was passiert mit einer Eigentumswohnung, wenn ein Brief der Baupolizei eintrifft, besagend, dass das Haus abgerissen werden muss?
Gemeint ist das Finanzielle , of course.
Warum sollte das Haus abgerissen werden?
Dafür müsste es schon einen triftigen Grund geben. Ein Abriss kann darüber hinaus nicht von heute auf morgen unanfechtbar verfügt werden.
Wenn das Haus bspw. einsturzgefährdet und unsanierbar wäre und es infolgedessen abgerissen werden müsste, bleibst du natürlich auf den Kosten sitzen. Warum sollte dir die Gemeinde/das Land etwas dafür zahlen?
Was anderes wäre eine Enteignung, für die es allerdings ein überwiegendes Allgemeininteresse geben müsste (zB Aufbau von wichtiger Infrastruktur, die nur auf diesem Grundstück errichtet werden könnte). In diesem Fall würdest du natürlich eine Entschädigung erhalten. Aber das ist wieder was ganz anderes...
Verfasst: 12.02.2012, 22:39
von Wowo
So viel zu Investieren in Immobilien...
Verfasst: 12.02.2012, 23:06
von ray81
Wowo hat geschrieben:ray81 hat geschrieben:Vielleicht wäre es dir möglich, alles ein wenig zu präzisieren!? Du schreibst ein bisschen wirres Zeug, Wohnungen, Nebenwohung, Eigentum, Iraner, Stockwerkaufbau, Baubehörde, Wohnungskauf, Renovierung, Abriss ...
Du fragst uns dabei ehrlich, welche Wohnung? Tatsächlich Abriss? Verlust der Wohnung?
Wir wissen doch nicht einmal, wer wo was wann wie besitzt!
Ich kann durchaus verstehen, dass du nervös bist, aber dann solltest du schon klarer berichten, es ist für uns bzw. mich ein echtes Ratespiel!
Calm down!

Es ist eigentlich alles ziemlich genau erklärt.
"Eigentlich", weil du der Betreffende bist, du weißt, was dein wirres Zeug bedeutet, ich nicht, deswegen habe ich es ja auch angesprochen, erklärt hat du eher nichts.
Du hast sinnvolle Sätze geschrieben, die aber einen Sinnzusammenhang zur Gänze vermissen lassen.
Verfasst: 12.02.2012, 23:09
von ray81
Azby hat geschrieben:Wowo hat geschrieben:Was passiert mit einer Eigentumswohnung, wenn ein Brief der Baupolizei eintrifft, besagend, dass das Haus abgerissen werden muss?
Gemeint ist das Finanzielle , of course.
Warum sollte das Haus abgerissen werden?
Dafür müsste es schon einen triftigen Grund geben. Ein Abriss kann darüber hinaus nicht von heute auf morgen unanfechtbar verfügt werden.
Wenn das Haus bspw. einsturzgefährdet und unsanierbar wäre und es infolgedessen abgerissen werden müsste, bleibst du natürlich auf den Kosten sitzen. Warum sollte dir die Gemeinde/das Land etwas dafür zahlen?
Was anderes wäre eine Enteignung, für die es allerdings ein überwiegendes Allgemeininteresse geben müsste (zB Aufbau von wichtiger Infrastruktur, die nur auf diesem Grundstück errichtet werden könnte). In diesem Fall würdest du natürlich eine Entschädigung erhalten. Aber das ist wieder was ganz anderes...
der Aussage kann ich mich anschließen ...
aber weswegen ursprünglich die Iraner ins Spiel gebracht wurden ... weiß nur Wowo und der "liebe Gott" ...
Verfasst: 13.02.2012, 09:28
von D_D
Ich interpretiere, da auch nur geraten.
Wowo hat eine Wohnung, wo er lebt und eine Zweit-Wohnung.
Wowo hat seine ZweitWohnung renoviert (scheinbar ohne Erlaubnis des Bauamts).
Der Iraner ist scheinbar Nachbar der Zweitwohnung , der auch renoviert hat, aber
halt etwas mehr, als er dürfte (und hat auch kein Sanktus von der Gemeide).
Da es sehr interpretierbar ist:
Welches Haus ist das Problem: Hauptwohnung, Nebenwohnung.
Sind beide Wohnungen im gleichen Haus?
Ist der Iraner, der renoviert hat, Nachbar in der Hauptwohnung oder Nebenwohnung?
Was hast renoviert: beide Wohnungen oder nur eine und dann welche?
Ich würde mal sagen:
Du hast eine Vorladung bekommen, entweder um eine Erklärung zur Nachbarwohnung zu geben oder Deine Renovierung zu rechtfertigen und zu zeigen.
Verfasst: 13.02.2012, 10:31
von Wowo
Dass ich wegen eines Stockaufbaus aussagen muss, kann ich mir vorstellen.
Dass ich wegen einer Renovierung der Wohnung innen (ist das verboten??) aussagen muss, wohl kaum.
Erfolgen solche Ladungen nicht von Gericht aus?
Verfasst: 13.02.2012, 12:13
von Azby
Wowo hat geschrieben:Erfolgen solche Ladungen nicht von Gericht aus?
Hast du zumindest eine grundlegende Ahnung von der Verwaltungszuständigkeit in Österreich?
Warum sollte ein Gericht (Judikative) eine Ladung in einer Verwaltungssache (Exekutive) verschicken?
Wie du selbst schon geschrieben hast, ist die MA 37 in Wien für Baurechtsangelegenheiten zuständig. Wenn ein Verfahren vor der MA 37 anhängig ist, dann ladet sie, wie jede andere Verwaltungsbehörde in Österreich auch, selbst die entsprechenden Personen (§ 19 AVG).
Verfasst: 13.02.2012, 12:18
von Wowo
Mit (Un-) Recht habe ich - Gott sei Dank - nichts gemein.