Haftungsfrage bei offenen Wlans,Rechtslage in Österreich?

Alles, was es sonst noch zu zum Thema "Telefonieren und Surfen" sagen gibt

Moderatoren: Matula, jxj, brus

Mr.Dailer
Moderator oder Gottheit !?
Beiträge: 3613
Registriert: 21.10.2003, 23:14
Wohnort: ausgewandert nach Thaildnd,Land of Smile!, faraway from home.

Haftungsfrage bei offenen Wlans,Rechtslage in Österreich?

Beitrag von Mr.Dailer » 12.05.2010, 15:37

Hallo!
gerade ein intersannter Bericht gefunden!

wie ist die Rechtslage bei uns auch so wie in Deutschland ,oder anders?




http://www.heise.de/newsticker/meldung/ ... 98591.html

Benutzeravatar
Stefan
Moderator oder Gottheit !?
Beiträge: 8618
Registriert: 19.05.2004, 19:57

Beitrag von Stefan » 12.05.2010, 16:19

Da hat der Beklagte wohl einen guten Anwalt gehabt...

Wie auch in Deutschland ist auch in Ö grundsätzlich der WLAN-Inhaber für den Datenverkehr verantwortlich.

Das Urteil in D hat lediglich weisungsgebenden Charakter, aber keine legislativen Auswirkungen. Somit wird jeder ähnlich gelagerte Fall auch vor Gericht landen und individuell entschieden werden.

Diesen Fall hat wahrscheinlich (zu Gunsten des Beklagten) die nachweisliche Tatsache entschieden, dass dieser auf Urlaub war --- in wahrscheinlich 99,9% der anderen Fälle hätte der Beklagte auch noch Schadensersatz leisten müssen ...

Grüße
Stefan

Mr.Dailer
Moderator oder Gottheit !?
Beiträge: 3613
Registriert: 21.10.2003, 23:14
Wohnort: ausgewandert nach Thaildnd,Land of Smile!, faraway from home.

Beitrag von Mr.Dailer » 12.05.2010, 18:29

hm,mir gefällt diese Regelung,nicht ganz!
gab so gar mal eine umgekehrten Fall in Bayern,wo einer verhaftet wurde,weil er sich die "Leistung"offener Internet Zugang,eben erschlichen hat,gratis mitgesurft ,über offenes Wlan ohne zu fragen,wenn er sich rein gehackt hätte,wärs ja noch verständlicher gewesen,fast aber wohl jede Rechtskammer,je nach Bundesland,in D anders auf,ob das wissentliche mitsurfen auch schon angeklagt werden kann!
wenn ich bedenke wieviel tausende offene Scheunen Wlan Tore es gerade in den Stätdten gibt,wünsche ich der Musikindustrie viel Spaß,wegen einem Mp3 Song zu forschen,wer ihn nun wirklich geladen hat!
gibt es bei uns auch obergrenzen,was die Musikindustrie je nach Vergehen vordern darf?
gab ja genug deutsche Anwaltskanzleihen die Abmahnten,den letzen Fall den ich bei orf futurezone las,war ein Fall eines Hotelbesitzers in Lech,der von der XX insdustrie verklagt wurde,er hätte einen Porno gezogen,es war aber irgendein Gast,über Offenes Wlan,das er seinen Gästen zur Verfüng gestellt hatte,letzendlich wurde er freigesprochen,da er dagegen Berufung einlegte,die" Industrie" durfte dann die ganze Zecke,samt Gerichtskosten zahlen!

ChristianWien
Moderator oder Gottheit !?
Beiträge: 747
Registriert: 07.05.2006, 12:19
Wohnort: Wien

Beitrag von ChristianWien » 12.05.2010, 23:22

@Mr.Dailer
... fast aber wohl jede Rechtskammer,je nach Bundesland,in D anders auf ...
Natürlich hat jedes Gericht mitunter andere Ansichten in einem Prozeß.
Erst der BGH/OGH entscheidet letztgültig bzw. gibt mit einem Grundsatzurteil die Rechtsmeinung für die untergeordneten Gerichte vor.
... wünsche ich der Musikindustrie viel Spaß,wegen einem Mp3 Song zu forschen,wer ihn nun wirklich geladen hat!
Wegen eines einzigen MP3s wird es wohl kaum zu einer Verfolgung kommen, da dies von den meisten Gerichten inzwischen als geringfügig und rechtsmißbräuchlich gesehen wird.
Bei einer größeren Anzahl gesharter MP3s (ab ca. 50-100 aufwärts) hingegen sieht die Sache schon wieder anders aus.

gibt es bei uns auch obergrenzen,was die Musikindustrie je nach Vergehen vordern darf?
Obergrenzen gibt es prinzipiell nirgends.
Auch die in Deutschland vorgesehenen "100 Euro Pauschale für einfache Fälle" ist nur eine Kann- aber keine Muß-Bestimmung.
Schließlich hat der Gesetzgeber offen gelassen, die "einfachen Fälle" näher zu definieren.
Die Rechteverwertungsgeier und deren Anwälte können somit prinzipiell beliebige Forderungen stellen und es liegt dann an den einzelnen Gerichten, diese im Einzelfall zu beschränken.

Berufung einlegte,die" Industrie" durfte dann die ganze Zecke,samt Gerichtskosten zahlen!
Natürlich kann auch der Schuß einmal nach hinten losgehen.
Dies ist aber locker mehrfach einkalkuliert, denn einerseits lassen sich mit Massenabmahnungen und überzogenen Schadenersatzforderungen sowie eigenen und/oder kostenlos (da eigentlich illegalerweise von den erzielten Abmahn- und Schadenersatzkosten bezahlten) tätigen Anwälten hohe Summen lukrieren, da dank der Lobbyisten dem Abmahnwahnsinn nach wie vor keine Grenzen gesetzt werden, die dieses Geschäftsmodell unrentabel machen würden.
Es wurde bereits nachgewiesen, daß Abmahnungen mehr als hundertfach rentabler sind, als es der legale Verkauf von MP3s jemals ist bzw. sein wird.


Fazit:
Es ist schon jahrelang bekannt, daß die (intensive) Nutzung von P2P-Tauschbörsen mit einem hohen Risiko, abgemahnt und auf Schadenersatz verklagt zu werden, verbunden ist.
Allerdings gibt es genügend Alternativen, die schnellere Downloads ohne gleichzeitigen Upload und somit ohne Verfolgungsrisiko ermöglichen.

Benutzeravatar
brus
Moderator
Beiträge: 5951
Registriert: 11.10.2003, 18:32
Wohnort: Wien

Beitrag von brus » 13.05.2010, 08:31

Das gefällt mir nicht.
Ich habe mein WLAN zu Hause ohne Passwort. sonst funktioniert komischerweise der Laptop meiner Frau nicht, mein iPhone läuft hingegen mit Passwort super.
Müßte ich mit Strafen rechnen fall jemand Fremder beispielsweise Kinder Pornos runterlädt?
Grüße
Gerhard

Mr.Dailer
Moderator oder Gottheit !?
Beiträge: 3613
Registriert: 21.10.2003, 23:14
Wohnort: ausgewandert nach Thaildnd,Land of Smile!, faraway from home.

Beitrag von Mr.Dailer » 13.05.2010, 10:30

Also,was ist den das für ein Rechsstaat,wenn es den Gerichten obliegt,wie man was in jedem Bundesland regelt,machen die sich jetz ihre eigenen Gesetze je nach Gutdünken?
toll sowas,denke mal bei uns ist es wenigstens einheitlich,sowas gehört auf Eu Ebene geregelt,damit für alle das gleich gilt,und nicht überall je nach Region was anderes"!
bis jezt hat die Eu noch nicht darüber entschieden,ob Privatsfähre vor Copyrightverletzung geht,oder umgekehrt,was nun mehr gewichtig ist!
aktuell schaut es so aus,das die Ta zumidest,die Daten ein halbes Jahr speichert,obwohl sie es laut EU länger müste,dann abgemahnt wurde,letzendlich wurde,die ganze Vorratsspeicherung gekippt,das Gesetz ist in der Schwebe!
in einem Bericht las,ich das die Ta,und vielleicht auch andere Provider,obwohl sie es ind er Vergangenheit nicht taten,und mit ein paar selbsternannten Rechtsanwälten koperierten,um klein Private wegen 5 Lieder einzuschücktern,inwzsichen die Praxis dahingehen geändert wurde,das die Provider in einer Abwartestellung sind,und abwarten,was nun die Eu entscheidet,bis jezt werden also Daten Copright verstöße,und deren Leitungs Inhaber solange nicht von der Ta,an weitergegeben,und obliegen dem Datenschutz,bis die Frage,was nun mehr Gewichtigkeit hat von der Eu geklärt wurde!
nach spätenstens einem halben Jahr,vielleicht inzwischen 2 Jahre,werden dann die Verbidungsdaten gelöscht!
mit einem Wort,der Rechteinhaber ,bekommt im Moment,trotz eines etweigen Auskuftsansuchen über eine Ip gar keine Auskunft von der Ta!
wie es andere Provider handhaben weis ich nicht,denke mal,das sie es der Ta nachmachen,da die rechtliche Situation,verwirrend ist,und für wenige im Detail durch schaubar!

Benutzeravatar
Stefan
Moderator oder Gottheit !?
Beiträge: 8618
Registriert: 19.05.2004, 19:57

Beitrag von Stefan » 13.05.2010, 11:09

brus hat geschrieben:Ich habe mein WLAN zu Hause ohne Passwort. sonst funktioniert komischerweise der Laptop meiner Frau nicht
Also das der nicht mit Passwort läuft, kann ich mir nicht vorstellen - aber egal; Ich habe damals selbst zuhause ein unverschlüsseltes WLAN gehabt, weil ich mich mit einer Win95-Maschine auch in ein anderes WLAN ohne Verschlüsselung eingelogt habe und ich das mit den unterschiedlichen Profilen nicht ganz verstanden habe... Jetzt beim WinXP geht es anscheinend eh schon von selbst...

Es gibt aber 2 weitere Möglichkeiten:
1/ Du aktivierst den MAC-Filter im WLAN-Router: Somit wird bei fremden WLAN-Karten gar keine Verbindung aufgebaut
2/ Du schaltest das "Broadcast" ab, somit ist dein WLAN bedingt unsichtbar

Du solltest natürlich deinen WLAN-Router mit einem Passwort schützen...

Grüße
Stefan

Azby
Moderator oder Gottheit !?
Beiträge: 8241
Registriert: 28.01.2005, 23:06
Wohnort: Wien

Beitrag von Azby » 13.05.2010, 12:56

Stefan hat geschrieben:Es gibt aber 2 weitere Möglichkeiten:
1/ Du aktivierst den MAC-Filter im WLAN-Router: Somit wird bei fremden WLAN-Karten gar keine Verbindung aufgebaut
2/ Du schaltest das "Broadcast" ab, somit ist dein WLAN bedingt unsichtbar

Du solltest natürlich deinen WLAN-Router mit einem Passwort schützen...
Das sind sicherlich zwei gute Sicherheitsvarianten, die man zusätzlich einsetzen sollte. Aber: einen MAC-Filter kann man vergleichsweise leicht umgehen, da sich MAC-Adressen klonen lassen. Es gibt Programme, die dir automatisiert den Router zu knacken versuchen, indem sie es immer wieder mit anderen MACs probieren. Das dauert zwar selbstverständlich seine Zeit, aber wenn das WLAN 24/7 aufgedreht ist und beispielsweise der Nachbar von unten einen Laptop hinlegt, der durchtestet, hat er den Router irgendwann auch mal geknackt. Ein (am besten sehr langes, nicht im Wörterbuch existentes, idealerweise eine wilde Groß/Klein-Buchstaben-Zahlen-Sonderzeichen-Kombination) Passwort mit WPA2-Verschlüsselung ist sicher die beste Lösung. Zusätzlich kannst du das WLAN verstecken und einen MAC-Filter einbauen.

ChristianWien
Moderator oder Gottheit !?
Beiträge: 747
Registriert: 07.05.2006, 12:19
Wohnort: Wien

Beitrag von ChristianWien » 13.05.2010, 15:05

@Mr.Dailer
Also,was ist den das für ein Rechsstaat,wenn es den Gerichten obliegt,wie man was in jedem Bundesland regelt,machen die sich jetz ihre eigenen Gesetze je nach Gutdünken?
Viele Paragraphen sind einerseits in der Auslegung nicht eindeutig und andererseits ist jedes Gerichtsurteil hierzulande - im Gegensatz zu z.B. den USA - eine Einzelfallentscheidung, wo eben auch deine besonderen persönlichen Umstände einfließen.
Außerdem können auch Richter irren bzw. auch mal parteiisch sein.
Gerade das Internet bietet dabei auch die Möglichkeit, sich den Gerichtsstand nach eigenem Gutdünken und bisheriger Entscheidungsneigung der dortigen Richter passend zu wählen, um leichter ein gewünschtes Urteil zu bekommen. (zumindest bei Nicht-Konsumenten ist dies problemlos möglich)

Deshalb gibt es schließlich den Instanzenzug bis zum OGH/BGH, um solche Fehlurteile zu minimieren.


@brus
Das gefällt mir nicht.
Ich habe mein WLAN zu Hause ohne Passwort. sonst funktioniert komischerweise der Laptop meiner Frau nicht, mein iPhone läuft hingegen mit Passwort super.
Müßte ich mit Strafen rechnen fall jemand Fremder beispielsweise Kinder Pornos runterlädt?
WLAN ohne möglichst sichere Verschlüsselung + Paßwort ist sehr schlecht.
Wenn der Laptop deiner Frau damit nicht klarkommt, kann es nur an der WLAN-Karte und/oder am Betriebssystem, dem Treiber bzw. dem verwendeten Konfigurationstool liegen.
Wenn dein Nachbar über dein WLAN KiPo runterlädt, wirst du damit rechnen dürfen, um 3 Uhr früh Besuch von der Polizei zu bekommen, die unverhofft plötzlich in deinem Schlafzimmer steht und dann deine Hardware beschlagnahmen und dich in U-Haft nehmen wird.

Daher würde ich in deinem Fall nur sehr kurz im unbedingt notwendigen Ausmaß das unverschlüsselte WLAN aktivieren und schauen, daß der Laptop deiner Frau auch mit (möglichst WPA2) Verschlüsselung funktioniert.


@Stefan
1/ Du aktivierst den MAC-Filter im WLAN-Router: Somit wird bei fremden WLAN-Karten gar keine Verbindung aufgebaut
2/ Du schaltest das "Broadcast" ab, somit ist dein WLAN bedingt unsichtbar
Diese Maßnahmen sind bestenfalls zusätzlich sinnvoll, können aber keine Verschlüsselung ersetzen.

MAC-Filter lassen sich einfach umgehen bzw. knacken und das Abdrehen des SSID-Broadcasts ändert nichts daran, daß dein Netzwerk mit entsprechenden Tools trotzdem sichtbar ist.
Einzig in der Netzwerkliste des Betriebssystems bzw. Konfigurationstools scheinen "versteckte" SSIDs standardmäßig nicht auf, wenn man sie nicht per Hand eingetragen hat.

Der beste Sicherheitstipp ist und bleibt aber, WLAN nur dann zu aktivieren, wenn man es benötigt und dann im Router wieder zu deaktivieren.
Schließlich gilt immer noch die banale Tatsache, daß nur gehackt werden kann, was aktiv ist und was nicht läuft, hat klarerweise auch keine potentiellen Sicherheitslücken.
Und eine Kabelverbindung ist immer noch die bessere Wahl, da sie einerseits viel bessere Datenübertragungsraten als die meisten WLANs bringt und nebenbei den Krampf mit Verschlüsselung und Hack-Risiko erspart.

Benutzeravatar
brus
Moderator
Beiträge: 5951
Registriert: 11.10.2003, 18:32
Wohnort: Wien

Beitrag von brus » 13.05.2010, 16:01

ChristianWien hat geschrieben:Wenn dein Nachbar über dein WLAN KiPo runterlädt, wirst du damit rechnen dürfen, um 3 Uhr früh Besuch von der Polizei zu bekommen,.
Wird in so einem Fall, unberechtigter Zugriff zu einem offenem WLAN nicht die IP des Runterladers angezeigt??
Nachtrag: Besuch so früh will ich nicht, daher habe ich mich etwas gespielt und den Laptop meiner Frau per LAN an meinen Chello Account angehängt. Es leidet halt die Beweglichkeit.
Mein WLAN habe ich mit Netzwerk-Sicherheitsschlüssel versehen. Ich brauche es nur für mein iPhone sowie fallweise für den Laptop meiner Tochter wenn sie zu Besuch ist.
Grüße
Gerhard

ChristianWien
Moderator oder Gottheit !?
Beiträge: 747
Registriert: 07.05.2006, 12:19
Wohnort: Wien

Beitrag von ChristianWien » 13.05.2010, 17:33

@brus
Wird in so einem Fall, unberechtigter Zugriff zu einem offenem WLAN nicht die IP des Runterladers angezeigt??

Gerade eben NICHT, sonst würde der Verdacht nicht auf dich fallen.
Sowohl unberechtigte als auch berechtigte Zugriffe erfolgen vom Router nach außen hin mit der dir zugeteilten und zugeordneten offiziellen IP-Adresse deines Providers.
Bei den meisten Verträgen bekommst du von deinem Provider standardmäßig nur eine einzige offizielle IP-Adresse zugeteilt; bei den Routern werden üblicherweise die für private Zwecke freigegebenen und im Internet nicht direkt gerouteten Adreßblöcke (u.a. im 192.168.xxx.yyy Bereich) verwendet und via NAT nach Außen umgesetzt.
Der fremde KiPo-Surfer bekommt somit von deinem Router eine interne, private IP-Adresse - zumeist automatisch via DHCP oder notfalls eben, indem er sich selber eine freie aus dem passenden zumeist verwendeten 192.168.xxx.yyy Bereich nimmt.
Somit sehen die von dir angesurften Webseiten etc. im Allgemeinen nur deine offizielle IP-Adresse. (Unter bestimmten Umständen kann zwar mitunter auch deine interne, private IP-Adresse bekannt bzw. ermittelt werden, doch kann man mit dieser ohne deine offizielle IP-Adresse und dem erst damit möglichen Rückschluß auf dich und dein privates internes Netzwerk nichts anfangen.
Die Kommunikation mit deinem Rechner bzw. Netzwerk ist nur über deine offizielle, öffentliche IP-Adresse möglich und dein Router weiß, welche Verbindungen von welchem internen Rechner nach Außen aufgebaut wurden und - wenn du Ports forwardest - auch, wohin allfällige unaufgefordert (wenn du z.B. Serverdienste, zu welchen u.a. auch P2P-Dienste zählen, betreiben solltest) von Außen kommende Verbindungen gehen sollen.

Das Prinzip interner privater IP-Adressen ist - sehr stark vereinfacht und nicht technisch betrachtet - vergleichbar mit einer Postadresse "Hauptstraße 5".
Die gibt es in jedem Bundesland wohl mehrere hundert- bzw. tausendfach und erst wenn man den richtigen Ort weiß, dann kann man damit etwas anfangen.
Zuletzt geändert von ChristianWien am 13.05.2010, 17:42, insgesamt 2-mal geändert.

Azby
Moderator oder Gottheit !?
Beiträge: 8241
Registriert: 28.01.2005, 23:06
Wohnort: Wien

Beitrag von Azby » 13.05.2010, 17:37

brus hat geschrieben:Wird in so einem Fall, unberechtigter Zugriff zu einem offenem WLAN nicht die IP des Runterladers angezeigt??
Schon, aber der Runterlader bist in dem Fall du. ChristianWien hat die näheren Hintergrunde erläutert. Erkannt kann natürlich nur der Inhaber des Internetanschlusses werden, auf den dann der Verdacht fällt.

Benutzeravatar
Stefan
Moderator oder Gottheit !?
Beiträge: 8618
Registriert: 19.05.2004, 19:57

Beitrag von Stefan » 13.05.2010, 19:32

EDIT: Vorweg, ich arbeite mit WPA2 und habe zusätzlich u.a. Einstellungen aktiviert...
ChristianWien hat geschrieben:Diese Maßnahmen sind bestenfalls zusätzlich sinnvoll, können aber keine Verschlüsselung ersetzen.
Inhaltlich gebe ich dir recht, aber praktisch gesehen muss man schon die Kirche im Dorf lassen - da ich mich selbst nicht auskenne und einmal davon ausgehe, dass sich auch die meisten Leute (die illegal etwas laden) nicht sonderlich gut auskennen, würde schon einmal ein Großteil der potentiellen "Schmarotzer" wegfallen.

1/ Kein Broadcast: Zumindest ich kann mich nicht "einwählen", wenn ich die falsche Kennung des Routers eingebe. Dass die Leute ein Signal sehen, bestreite ich nicht, aber trotzdem muss auch einmal der Name herausgefunden werden.
2/ MAC-Filter: Dann hat man mal den Namen raus, dann kann man sich nicht verbinden, wegen Filter --- wieder eine Hürde
3/ DHCP: Den habe ich auch deaktiviert, dass dann der potentielle mal raten muss, welchen Bereich (10.0.x.x, 192.168.x.x) und welche Zahl an der 3.Stelle ist.
Umgekehrt habe ich es auch schon gehandhabt: Ich habe DHCP aktiviert und dann bei 2-PCs den Bereich x.x.x.1 bis x.x.x.2 freigegeben...

Ich mein, klar, das ist keine absolute Sicherheit, aber was ist schon absolut...
Aber ich finde es etwas "überzogen", wie hier schon fast Panik-Mache betrieben wird...
Es gibt sogar Ideologen, die für ein komplettes teilen von WLANs sind; Ich hätte damit sogar wenig Problem, wenn ich sicher sein kann, dass sich jeder so verhält wie ich: In der Wiener Wohnung bin ich sehr dankbar, dass ein Nachbar sein WLAN offen hat, da spare ich mir dann 100 MB Datenvolumen von meinem Prepaid-Breitband ...

Grüße
Stefan
Zuletzt geändert von Stefan am 13.05.2010, 19:36, insgesamt 1-mal geändert.

Benutzeravatar
Stefan
Moderator oder Gottheit !?
Beiträge: 8618
Registriert: 19.05.2004, 19:57

Beitrag von Stefan » 13.05.2010, 19:34

brus hat geschrieben:Nachtrag: Besuch so früh will ich nicht, daher habe ich mich etwas gespielt und den Laptop meiner Frau per LAN an meinen Chello Account angehängt. Es leidet halt die Beweglichkeit.
Sag uns doch mal genauere Daten vom PC deiner Frau (Betriebssystem, WLAN-Karte, etc.), damit wir vllt. gemeinsam eine Lösung finden, um das WLAN sicher zu machen ... :wink:

Grüße
Stefan

Benutzeravatar
brus
Moderator
Beiträge: 5951
Registriert: 11.10.2003, 18:32
Wohnort: Wien

Beitrag von brus » 13.05.2010, 19:43

ChristianWien hat geschrieben:Die Kommunikation mit deinem Rechner bzw. Netzwerk ist nur über deine offizielle, öffentliche IP-Adresse möglich und dein Router weiß, welche Verbindungen von welchem internen Rechner nach Außen aufgebaut wurden
OK, da habe ich wieder etwas gelernt und gutgetan jetzt meine WLAN zu verschlüsseln.
Grüße
Gerhard

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 18 Gäste