AK Erfolg: Auch T-Mobile verkürzt Kündigungsfrist

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r a g e
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AK Erfolg: Auch T-Mobile verkürzt Kündigungsfrist

Beitrag von r a g e » 21.02.2018, 16:31

Erfolgreiche Klagen gegen A1 und Drei
Die AK hat dagegen erfolgreich geklagt, und zwar durch alle Instanzen, und schließlich vom Obersten Gerichtshof Recht bekommen: Kündigungsfristen von 3 Monaten sind bei Handyverträgen unzulässig.

Bei Hutchison wird die generelle Umstellung Ende März abgeschlossen sein. Betroffene können sich aber schon vorher auf das OGH-Urteile berufen, und bekommen die einmonatige Kündigungsfrist.


T-Mobile mit Klage gedroht
„Die Urteile sollten Auswirkungen auf die ganze Branche haben“, ist AK-Konsumentenschutzexpertin Margit Handschmann überzeugt. Doch wie selbstverständlich fallen keine Verbesserungen vom Himmel, wenn niemand Druck macht. T-Mobile zum Beispiel wollte die Urteile zunächst nicht akzeptieren. Darum hakte die AK nach, mahnte das Unternehmen ab und drohte mit Klage.

T-Mobile lenkt ein
Erfreulicherweise ist der Gang vor Gericht nun nicht mehr notwendig: T-Mobile lenkte ein und kündigte an, die dreimonatige Kündigungsfrist aufzugeben. Auch für Altverträge (Abschluss vor 26. Februar 2016) kommt jetzt eine einmonatige Kündigungsfrist für die Kundinnen und Kunden. „Die generelle Umstellung der Altverträge soll mit Anfang März erfolgen. Wer sich aber auf die OGH-Urteile beruft, dem räumt T-Mobile schon jetzt die einmonatige Kündigungsfrist ein“, berichtet AK Chefklägerin Handschmann. 14.2.2018

Gelten die Urteile nur für Handyverträge?
Die Urteile beziehen sich zwar nur auf Handyverträge, aber wir gehen davon aus, dass man es auch auf andere Telekommunikationsverträge übertragen kann, z.B. für Internet oder Festnetz.

Gelten die Urteile auch bei einer Kündigung während der Mindestbindedauer?
Nein, während einer vereinbarten Mindestvertragsdauer ist eine Kündigung ausgeschlossen. Zum Ende der Mindestvertragsdauer kann der Vertrag dann unter Einhaltung der einmonatigen Kündigungsfrist zum Monatsletzten gekündigt werden.

Gelten die Urteile auch für Business-KundInnen?
Sie gelten definitiv für Verbraucherverträge. Aus unserer Sicht könnte es auch auf Business-Verträge übertragbar sein, aber das müssen letztendlich die Gerichte klären. Business-Kundinnen und -kunden empfehlen wir: Versuchen Sie Ihr Glück und berufen Sie sich auf das OGH-Urteil gegen Hutchison und A1. Mit ein bisschen Kulanz kommen Sie vielleicht früher aus dem Vertrag raus.

mfg

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