Verfasst: 25.02.2012, 07:18
du hast geschrieben, bei defekten TV geräten muss man nichts zahlenHab ich je was anderes behauptet?
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du hast geschrieben, bei defekten TV geräten muss man nichts zahlenHab ich je was anderes behauptet?
hier hast du das komplette Gesetz:ray81 hat geschrieben:Die verwirrenden Medienmitteiliungen nehmen aber keinen Bezug auf ein defektes TV-Gerät, bitte zeige doch per Link auf, dass der Gesetzgeber auch die Vergebührung auf ein defektes TV-Gerät gestattet.
Ein defektes TV-Gerät hat den Nutzen, für den es geschaffen wurde komplett verwirkt, ist im diesem Zustand nur eine Ansammlung von Metall und Plastik.
Und das stimmt auch.tszr hat geschrieben:du hast geschrieben, bei defekten TV geräten muss man nichts zahlen
Ich habe es bereits früher geschrieben: Du musst gar nichts beweisen!tszr hat geschrieben:PS: Es geht nicht direkt um die Gebührenpflicht ein defektes Gerät (der ORF Empfang muss schon möglich sein), sondern meine Aussage um Schwierigkeiten vorab mit der GIS zu vermeiden muss man alle Geräte aus der Wohnung entfernen auch defekte (zB in den Keller stellen), da ein GIS Mitarbeite kein Techniker ist und defekte nicht feststellen kann (will oder darf), wird immer mal eine Anzeige gemacht und du musst durch einen Techniker (Sachverständigen) vor Gericht beweisen, das dein Gerät wirklich defekt ist bzw. ORF nicht empfangbar ist !
Dh. das Erhebungsorgan muss die Betriebsbereitschaft feststellen, nicht bloß vermuten.VwGH hat geschrieben:Den Feststellungen im angefochtenen Bescheid ist nur zu entnehmen, dass das Erhebungsorgan ein
Fernsehgerät wahrnehmen konnte. Eine ausdrückliche Feststellung darüber, dass dieses betriebsbereit war oder
betriebsbereit gehalten wurde, ist dem angefochtenen Bescheid nicht zu entnehmen. Einer solchen hätte es aber
im Hinblick auf die Umschreibung des den Gebührentatbestand auslösenden Sachverhaltes bedurft.
Was ist mit einem DVB-T-Stick, der ist nicht zu entdecken ist? Ich glaube gelesen zu haben dass genau dies das Argument der GIS ist.eigs hat geschrieben:Aber man muss keine GIS Gebühr für einen Internetanschluss bezahlen. Das hat die Finanzbehörde schon so entschieden. Die GIS sagt es aber trotzdem noch immer schließlich wollen sie dein Geld.
Der DVB-T-Stick hat aber mit dem Internet nichts zu tun, eher mit dem Computer - die Mitarbeiterin hat aber offensichtlich nach einem reinen Internetanschluss gefragt. Die Argumentation der GIS geht wohl in die Richtung, dass man sich, wenn man einen Internetanschluss hat, jederzeit ihre tvthek anschauen kann. Der Internetanschluss kann aber keinesfalls ein Empfangsgerät sein, weshalb die Frage selbst schon lächerlich ist. Bestenfalls könnte man die Empfangsgeräteigenschaft bei einem Computer mit Netzwerkkarte bejahen, wobei das schon weit hergeholt wäre. Das Problem an der Sache wäre, dass dann jeder Computer mit Netzwerkkarte, auch wenn er nicht am Internet hängt, als Empfangsgerät einzustufen wäre - ist ja beim Fernseher genau so.brus hat geschrieben:Was ist mit einem DVB-T-Stick, der ist nicht zu entdecken ist? Ich glaube gelesen zu haben dass genau dies das Argument der GIS ist.
Wenn der GIS Kontrolleur keinen DVB-T Stick findet, dann ist auch nicht bewiesen dass einer vorhanden ist.brus hat geschrieben:Was ist mit einem DVB-T-Stick, der ist nicht zu entdecken ist?
Alles was zu machen ist steht bereits in den von mir geposteten Link.FrancescoA hat geschrieben:Wie schauts aus, wenn die Druck machen?