Verfasst: 29.09.2009, 09:31
@Gerhard, net bös sein, aber da drehst mir die Worte schon gewaltig im Mund um bzw. gibts mein Posting sehr selektiv wieder:
1.) Die Kapazitäten müssen passen! Das war meine Prämisse. Ob ich wegen einem benachtbarten Pflegeheim, dass alle paar Stunden (von mir aus berechtigterweise) den Notruf wählt oder wegen einem vermeintlichen Business-Kunden aus der Leitung fliege, ist mir persönlich egal: Für mich beides inakzeptabel/verwerflich.
2.) Es geht in dem von Georgs genannten Fallbeispiel sehr wohl um unterschiedliche Leistungen - auch hier hast du partout die Fakten "zurechtgebogen": Einerseits reden wir von Kunden, die um € 20,- GG Leistungen im Gegenwert von € 280,- beziehen. Andererseits von Kunden, die um (sagen wir) € 39,- Leistungen im Gegenwert von € 20,- beziehen. Aber ich weiß schon, inzwischen gehört es zum gesellschaftlichen Chic, ohne Genierer mit beiden Händen zuzugreifen, wenns was gratis gibt bzw. bewusst die Gratis-Angebote zu suchen --- ich glaube, ich brauche jetzt keine wissenschaftliche Arbeit zu verfassen, um klar zu machen, dass absolut nichts im Leben gratis ist. Irgendwer zahlts immer und auf einmal sind die (Staats-)Kassen leer, der Jammer groß und eine andere Politik an der Macht ...
Also noch einmal zurück: Es ist mit Bestimmtheit nicht verwerflich, als Unternehmer die Kunden zu klassifizieren - diesmal nehme ich andere Worte: "fair" und "dreist". Umgekehrt würdigt der Kunde die Unternehmen als "großzügig" und "Abzocker" --- schließlich bietet ohnehin jeder die gleiche Leistung an, oder etwa doch nicht?
Und ich glaube, da jetzt mit dem "gebrochenen Werbeversprechen" zu argumtieren, ist - bezogen auf unseren Fachwissensstand - doch etwas unangebracht --- Ja, Werbung (und die Politik) lügt, dass selbst Münchhausen rot geworden wäre.
3.) Und ich habe ganz und gar nicht Äpfel mit Birnen verglichen. Vielmehr möchte ich deine Argumentation anpassen: Das wäre so, als würde ein Kunde den € 1.000,- Schrank als Ausstellungsstück in der Aktion um € 200,- kaufen (anstatt regulär einen Günstigen um € 500,-) und dann auch noch reklamieren, dass sich darauf Schäden befinden und den Schlüsselanhänger als "Wiedergutmachung" für den ihm entstandenen Ärger und (Zeit-)Aufwand zusätzlich einfordert --- bei den o.g. Tarifen handelt es sich um "Aktions-Tarife": Nicht jeder Kunde ist berechtigt, diese Tarife in Anspruch zu nehmen...
Grüße
Stefan
1.) Die Kapazitäten müssen passen! Das war meine Prämisse. Ob ich wegen einem benachtbarten Pflegeheim, dass alle paar Stunden (von mir aus berechtigterweise) den Notruf wählt oder wegen einem vermeintlichen Business-Kunden aus der Leitung fliege, ist mir persönlich egal: Für mich beides inakzeptabel/verwerflich.
2.) Es geht in dem von Georgs genannten Fallbeispiel sehr wohl um unterschiedliche Leistungen - auch hier hast du partout die Fakten "zurechtgebogen": Einerseits reden wir von Kunden, die um € 20,- GG Leistungen im Gegenwert von € 280,- beziehen. Andererseits von Kunden, die um (sagen wir) € 39,- Leistungen im Gegenwert von € 20,- beziehen. Aber ich weiß schon, inzwischen gehört es zum gesellschaftlichen Chic, ohne Genierer mit beiden Händen zuzugreifen, wenns was gratis gibt bzw. bewusst die Gratis-Angebote zu suchen --- ich glaube, ich brauche jetzt keine wissenschaftliche Arbeit zu verfassen, um klar zu machen, dass absolut nichts im Leben gratis ist. Irgendwer zahlts immer und auf einmal sind die (Staats-)Kassen leer, der Jammer groß und eine andere Politik an der Macht ...
Also noch einmal zurück: Es ist mit Bestimmtheit nicht verwerflich, als Unternehmer die Kunden zu klassifizieren - diesmal nehme ich andere Worte: "fair" und "dreist". Umgekehrt würdigt der Kunde die Unternehmen als "großzügig" und "Abzocker" --- schließlich bietet ohnehin jeder die gleiche Leistung an, oder etwa doch nicht?
Und ich glaube, da jetzt mit dem "gebrochenen Werbeversprechen" zu argumtieren, ist - bezogen auf unseren Fachwissensstand - doch etwas unangebracht --- Ja, Werbung (und die Politik) lügt, dass selbst Münchhausen rot geworden wäre.
3.) Und ich habe ganz und gar nicht Äpfel mit Birnen verglichen. Vielmehr möchte ich deine Argumentation anpassen: Das wäre so, als würde ein Kunde den € 1.000,- Schrank als Ausstellungsstück in der Aktion um € 200,- kaufen (anstatt regulär einen Günstigen um € 500,-) und dann auch noch reklamieren, dass sich darauf Schäden befinden und den Schlüsselanhänger als "Wiedergutmachung" für den ihm entstandenen Ärger und (Zeit-)Aufwand zusätzlich einfordert --- bei den o.g. Tarifen handelt es sich um "Aktions-Tarife": Nicht jeder Kunde ist berechtigt, diese Tarife in Anspruch zu nehmen...
Grüße
Stefan