Rapid Go Unterhaltung Abo - drei Mehrwertdienst

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trumpfi
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Rapid Go Unterhaltung Abo - drei Mehrwertdienst

Beitrag von trumpfi » 07.01.2015, 19:27

Hallo,
Ich habe auf meiner drei Rechnung eine Überraschung erlebt. Da ist plötzlich dreimal ein Abo mit insgesamt zwölf Euro aufgetaucht. Der Name der Buchung ist:

"Rapid Go Unterhaltung Abo"

Vor kurzem hat ein Freund auf Facebook ein Video geteilt, wo angeblich eine Mutter eine Kamera im Zimmer installiert hat. Anstatt des Videos kam aber eine Pornoseite. Weil ich mit dem Handy dorthin gesurft habe konnte anscheinend dieser Drittanbieter über einen Mehrwertdienst einfach Geld von meiner Handy Rechnung abbuchen und ein Abo abschließen.

http://www.bilder-hochladen.net/files/c ... pg-rc.html

Der drei Hotline Mitarbeiter erklärte mir das ich die Dienste nicht gesperrt habe und dass ich das jetzt noch machen kann. Er kann für mich aber gerne das Abo beenden, was ich auch veranlasst habe.

Ich werde noch Einspruch gegen diese Rechnung erheben, weil ich nicht bewusst einem Abo zugestimmt habe und auch nicht über eine Abbuchung informiert wurde. Der Hotline Mitarbeiter erklärte mir, dass man mit dem Handy einfach nur auf einer Website gehen kann und durch die aufpoppende Werbung schon ein Abo abgeschlossen hat.

Vorsicht! bei allzu interessanten Video Links auf Facebook und auch die eigene Pinnwand kontrollieren!!


SG Trumpfi

ChristianWien
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Beitrag von ChristianWien » 08.01.2015, 02:02

Da hast du eine leidige Erfahrung mit dem eigentlich fast schon totgeglaubten WAP-Billing gemacht, das mit der Verbreitung der Smartphones nun fröhliche Urständ feiert.
Beim Surfen auf dem Smartphone kann jede Website (da reicht ein einfaches Ansurfen oder ein Klick auf ein Werbebanner schon aus) prinzipiell deine MSISDN (=Rufnummer) abfragen und dann über das WAP-Billing fast beliebige Beträge über deinen Netzbetreiber kassieren lassen. (Das höchste, mir bisher bekannte derartige Inkasso sind € 9,99 alle 3 Tage als Abo, doch kann es durchaus sein, daß Betreiber dieses inzwischen schon erhöht haben.)

Natürlich unter dem theoretischen Vorbehalt und der Zusicherung der Betreibers des (Nutzlos)Dienstes, daß der Vertrag korrekt zustandegekommen ist.
Nur leider verdienen in der Nutzlosdienstbranche alle an dem Kuchen bestens mit und zur Gewinnmaximierung sind die Netzbetreiber zumeist geheim inzwischen dazu übergegangen, nicht mehr bloß fremde Forderungen auf fremdes Risiko einzuziehen, sondern kaufen diese Forderungen gegen saftiges Disagio auf und haben somit ein direktes eigenes wirtschaftliches Interesse an der Zahlung des Kunden.
Daher wirst du wohl jetzt von Pontius zu Pilatus und zurück geschickt werden, weil der Betreiber seine aufgekaufte Forderung nicht auf Schadensfälle ausbuchen will. sondern versuchen wird, dich so lange mürbe zu machen, bis du auf die Rückforderung verzichtest.

Rechtlich gesehen gilt natürlich, daß derjenige, welche behauptet, mir dir einen entsprechenden Vertrag geschlossen zu haben, diesen auch nachweisen muß.
Das wird ihm bei solchen halbseidenen WAP-Billing-Fallen wohl kaum gelingen - sofern nicht du etwas nachweisbar Aktives für das Abo oder den berechneten Dienst (wie z.B. die Eingabe eines übermittelten TAN-Codes oder Ähnliches) beigetragen hast.

Wichtig für die Zukunft ist aber, daß du sämtliche Nutzlosdienste (insbes. 09xx für Sprache + SMS sowie den wichtigen u.a. das WAP-Billing betreffenden Punkt, der technisch gesehen "Drittanbietersperre" heißt, aber gern auch etwas verschleiernd "Partnerdienste", "Digitale Güter" etc. genannt wird, sperren läßt bzw. dies in deiner Web-Selbstverwaltung sperrst.
Eine derartige Sperre ist für jeden prinzipiell ratsam - am besten möglichst gleich nach Aktivierung der SIM-Karte.

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