Nach A1 koppeln auch T-Mobile und 3 Grundgebühren an Index

Beiträge zum Thema Preise und Gebühren

Moderatoren: Matula, jxj, brus

Antworten
r a g e
Moderator oder Gottheit !?
Beiträge: 617
Registriert: 11.12.2008, 16:02

Nach A1 koppeln auch T-Mobile und 3 Grundgebühren an Index

Beitrag von r a g e » 28.03.2014, 07:19

Mit 1. April steigen nicht nur die Mieten: Auch T-Mobile
erhöht die Grundgebühr um zwei Prozent, was der durchschnittlichen Inflationsrate von 2013 entspricht. Ab Mai müssen einige Drei-Kunden ebenfalls mit einem höheren Grundentgelt rechnen. Der Grund: Um sinkende Umsätze bei gleichzeitiger Explosion des übertragenen Datenvolumens und Investitionen in die Netz-Infrastruktur - zumindest teilweise - abzufedern, haben die drei in Österreich vertretenen Mobilfunker A1, T-Mobile und Drei die Wertsicherung eingeführt.


A1 wartet OGH-Entscheid ab
Marktführer A1 weitet die Indexsicherung für Grundentgelt und die jährliche SIM-Pauschale ab 19. Mai 2014 auf alle A1-Mobil- und Festnetz-Kunden aus. Bei A1 werden Schwankungen von bis zu zwei Prozent nicht berücksichtigt - wird diese Grenze in den Folgejahren insgesamt über- oder unterschritten, werden die Entgelte allerdings in voller Höhe angepasst. A1 hat die Wertsicherung für Neukunden und bei Vertragsverlängerungen - wie T-Mobile - bereits 2012 eingeführt. "Auch wenn wir eine Indexierung von Entgelten als zulässig erachten. Exekutiert haben wir die Indexsicherung bisher noch nicht", sagt A1-Sprecherin Livia Dandrea-Böhm. Grund dafür sei ein Rechtsstreit mit dem Verein für Konsumenteninformation (VKI), der nun vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) gelandet ist.

Der VKI brachte Klagen gegen alle drei Mobilfunker ein. Das Oberlandesgericht Wien als zweite Instanz gab einmal dem VKI recht und zweimal den Telekomunternehmen. Nach Ansicht der Richter sind Indexanpassungen "unbedenklich", weil sie "nur die bisherige Vertragsäquivalenz in vordeterminierter Weise aufrecht erhalten und daher keine Änderung der Entgeltbestimmungen im Sinne des § 25 Abs 3 TKG (Telekommunikationsgesetz, Anm.) bewirken", heißt es im Urteil zur Klage des VKI gegen T-Mobile.

Streit um Kündigungsrecht
Aus Sicht der Konsumentenschützer müssten Mobilfunker den betroffenen Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht einräumen, wenn sie Grundgebühren an die Inflation koppeln. VKI-Juristin Maria Ecker verweist auf den Paragraphen 25 des TKG, wonach Kunden berechtigt sind, den Vertrag kostenlos zu kündigen, wenn Telekomfirmen nicht ausschließlich begünstigende Änderungen einführen. "Das ist aber in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Mobilfunkanbieter nicht vorgesehen", sagt Ecker.

Drei argumentiert, dass Entgeltanpassungen aufgrund eines bereits vereinbarten Index wie dem Verbraucherpreisindex vom Schutzzweck des TKG nicht erfasst sind - eine Indexklausel begründe daher kein Sonderkündigungsrecht. Einerseits seien die künftigen Anpassungen vertraglich ausreichend festgelegt, andererseits liege der Eintritt der Voraussetzungen für die Anpassung des Entgeltes (nämlich das Überschreiten des Schwankungszeitraumes) wie bei einer gesetzlich oder behördlich vorgegebene Änderung nicht im Machtbereich von Drei. "Da die Wertsicherungsklausel lediglich für Neukunden eingeführt wurde, wurde durch die Aufnahme in die AGB nicht in bestehende Verträge eingegriffen", so Drei-Sprecher Tom Tesch.

Da nach allen drei OLG-Urteilen Revision eingelegt wurde, ist nun der OGH am Zug.

Trotz des laufenden Rechtsstreits erhöht T-Mobile - wie schon im Vorjahr - die Grundgebühr für betroffene Kunden, wie T-Mobile-Sprecher Helmut Spudich ankündigt. Beim zweitgrößten Mobilfunker wirken sich bereits Inflationsraten von mehr als ein Prozent im Folgejahr aus, Drei zieht die Grenze bei drei Prozent. Kunden werden auf der Rechnung (online oder per Post) über die Indexanpassung informiert.

Der Anbieter Orange, der im Vorjahr von Drei übernommen wurde, hat die Wertsicherung bereits 2011 eingeführt. Im Jahr darauf stieg die Grundgebühr für Orange-Kunden um 3,3 Prozent. Da 2012 die Inflation mit 2,4 Prozent die Schwelle nicht überschritt, gab es im Vorjahr keine Änderung - allerdings wird heuer die Grundgebühr um voraussichtlich 4,4 Prozent erhöht. Betroffen sind ehemalige Orange-Privat-Kunden, die ab 11. Juli 2011 Neuverträge abgeschlossen haben, Drei-Kunden, die ab 19. August 2013 Neuverträge unterschrieben haben, sowie Kunden, die die AGB mit Indexklausel auf anderem Weg akzeptiert haben.


http://www.wienerzeitung.at/themen_chan ... eigen.html

mfg

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 15 Gäste