Arbeitnehmerveranlagung

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Wowo
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Arbeitnehmerveranlagung

Beitrag von Wowo » 03.01.2014, 18:15

Weiß jemand, wann man beim Finanzamt die Arbeitnehmerveranlagung einreichen kann?
Jetzt schon?

D_D
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Beitrag von D_D » 03.01.2014, 20:10

Meinst 2013?
Sobald das Finanzamt die info hat, was Du verdient hast.
Dauert bei manchen Firmen bis März/April.

Wowo
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Beitrag von Wowo » 03.01.2014, 20:36

ja, 2013

Also einreichen darf man erst dann?

D_D
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Beitrag von D_D » 03.01.2014, 23:02

Wenn Du es in Papierform machst, kannst es sofort einreichen (Auszahlung, wenn bei FA alle Daten vorhanden sind).
Online geht es erst, wenn der Betrag bekannt ist.

Azby
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Beitrag von Azby » 03.01.2014, 23:03

Das Finanzamt muss warten, bis dein(e) Arbeitgeber sämtliche Entgeltinformationen ("Lohnzettel") gemeldet haben. Erst dann ist eine Berechnung der Einkommensteuerbemessungsgrundlage möglich.

djrob15
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Beitrag von djrob15 » 04.01.2014, 02:33

Die Arbeitgeber müssen bis spätestens 28. Februar die Lohnzettel übermittelt haben, ab dann sieht man gleich, was rauskommt.
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Alle sagten, das geht nicht.
Bis meinereiner kam, der das nicht wusste und es einfach machte.

jxj
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Beitrag von jxj » 06.01.2014, 00:07

Ab 7.Jänner kannst du theoretisch schon einreichen über FinanzOnline. Aber wie oben schon beschrieben, es bringt dir wenig, da das Finanzamt auch abwartet, bis alle Lohnzettel bei ihr landet.
Andererseits eine Vorausberechnung über Finanzonline geht nur, wenn alle Lohnzettel vorhanden sind.

tszr
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Re: Arbeitnehmerveranlagung

Beitrag von tszr » 07.01.2014, 06:23

Wowo hat geschrieben:Weiß jemand, wann man beim Finanzamt die Arbeitnehmerveranlagung einreichen kann?
Jetzt schon?
hier: https://finanzonline.bmf.gv.at/fon/

mfg tszr

Wowo
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Beitrag von Wowo » 31.01.2014, 21:19

Habe soeben alles zum ersten Mal elektronisch gemacht.
Die Lohnzettel von 2013 scheinen bereits auf.
Heißt dies, dass die Auszahlung rasch erfolgen wird?

P.S.: Es wird auch schon die (voraussichtliche) Auszahlungssumme angezeigt.

Azby
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Beitrag von Azby » 01.02.2014, 16:44

Die Vorausberechnung stimmt idR, wenn keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen.
Die Auszahlung erfolgt normalerweise bei einer Arbeitnehmerveranlagung recht schnell, ich würde sagen innerhalb von 2 Wochen.

Wowo
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Beitrag von Wowo » 01.02.2014, 19:21

Danke.
Letztes Jahr dauerte es ca. 6-7 Wochen, aber wohl, weil es zum ersten Mal war und ich es nicht elektronisch, sondern beim Amt direkt machte.

Azby
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Beitrag von Azby » 02.02.2014, 13:16

Die 2 Wochen haben sich auf Finanzonline bezogen.
Bei manueller Eingabe via Papierformular dauert es länger.
Es kann auch bei der Eingabe via Finanzonline länger dauern, wenn deine Erklärung aus irgendwelchen Gründen nochmal nachgeprüft wird, daher das "normalerweise".

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Beitrag von Wowo » 02.02.2014, 14:43

o.k.

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