Überziehungsrahmen bei Banken

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Wowo
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Überziehungsrahmen bei Banken

Beitrag von Wowo » 03.11.2012, 14:08

Ich hatte vor fünf Jahren, als es mir beruflich nicht so gut ging, das Bankkonto um 500 Euro überzogen, obwohl ich gar keinen Überziehungsrahmen hatte. Die Bank machte einen diesbezüglichen Fehler.
Das Konto wurde wieder gedeckt, seither achtet die Bank sehr genau darauf, dass nicht überzogen wird.

Mittlerweile habe ich neben meinen unregelmäßigen Einkünften als Künstler auch ein fixes Gehalt, einer Professur entstammend.
Letzte Woche wurde der Betrag für die Haushaltsversicherung eingezogen, es fehlten drei bis vier(!) Euro zur Deckung.
Ich schrieb folgende Mail meinem Kundenberater:

"Sehr geehrter....


heute werden etwas über 13 Euro von der Versicherung Helvetia eingezogen.
Es fehlen drei Euro zur Deckung.

Wie Sie sehen, habe ich seit 15. Oktober auch ein regelmäßiges Einkommen.

Muss ich wegen drei Euro zur Kassa kommen, um einzuzahlen?

Sind drei Euro Überziehungsrahmen bei regelmäßigem Einkommen nicht
mehr möglich?"

Eine knappe Stunde später die Antwort:

"Grundsätzlich ist ein Rahmen bei regelmäßigem Einkommen (ab dem 3. Gehalt) möglich.

Da jedoch bei Ihnen ein Konto 2007 von uns ausgebucht worden ist und dieses erst im Nachhinein von Ihnen bezahlt wurde, ist leider kein Rahmen oder Überziehung möglich.

Daher würde ich Sie bitten den fehlenden Betrag einzuzahlen."

Ich hätte nur gern 50 Euro Rahmen für solche Fälle.
Kann mir nicht vorstellen, dass die Bank dies verweigern darf.

Ich werde einen Termin mit dem "Betreuer" vereinbaren und darum bitten.
Ansonsten würde ich den Fall publik machen.

Wie seht ihr dies?

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Re: Überziehungsrahmen bei Banken

Beitrag von brus » 03.11.2012, 15:40

Wowo hat geschrieben:Ich werde einen Termin mit dem "Betreuer" vereinbaren und darum bitten.
Wie seht ihr dies?
Das ist der einzige Weg der zum Ziel führen kann.
Grüße
Gerhard

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Beitrag von jxj » 03.11.2012, 20:47

Ich sehe auch, dass das nur über einen vernünftigen Gespräch funktionieren kann.

Ich habe auch so ein ähnliches Problem. Beim einer der vielen alten Betreuer habe ich nie Probleme gehabt und habe alles bekommen. Bei machen habe ich Probleme und nicht mal Erklärung hilft.

Glaube, die Bank verdient mit mir zu wenig....

Azby
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Re: Überziehungsrahmen bei Banken

Beitrag von Azby » 03.11.2012, 21:21

Wowo hat geschrieben:Kann mir nicht vorstellen, dass die Bank dies verweigern darf.
Warum sollte sie es nicht verweigern dürfen?

Wowo
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Re: Überziehungsrahmen bei Banken

Beitrag von Wowo » 03.11.2012, 21:50

Azby hat geschrieben:
Wowo hat geschrieben:Kann mir nicht vorstellen, dass die Bank dies verweigern darf.
Warum sollte sie es nicht verweigern dürfen?
DÜRFEN wahrscheinlich schon.
Allerdings wird dann vor Gericht begründet werden müssen, weswegen jemand, der ein fixes regelmäßiges Einkommen als Akademiker hat, keinen 3 Euro-Rahmen erhält, andere mit hohen Schulden jedoch etliche tausend.

Und in die Zeitung würde ich den Fall auch geben.

D_D
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Beitrag von D_D » 04.11.2012, 00:44

Dem Gericht wird es egal sein, weil den Beweis des regelm. Einkommens mußt Du liefern (Wechsel und Änderung Deines Einkommens natürlich auch)

Was noch dazukommt ist, daß jede Bank regelm. Einkommen anders definiert:
- Bank A: mind. 300 Euro/Monat
- Bank B: 6 Monate lang 500 Euro/Monat.
....

Das Einfachste, was Du machen kannst: zu Deinem Berater gehen, Deine Einkommensnachweise der letzten Monate (6 Monate) mitnehmen und Ihnen zeigen, daß Du ein regelm. Einkommen hast. Arbeitsbestätigung wäre sicher auch nicht schlecht.

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Beitrag von brus » 04.11.2012, 11:55

D_D hat geschrieben:Das Einfachste, was Du machen kannst: zu Deinem Berater gehen, Deine Einkommensnachweise der letzten Monate (6 Monate) mitnehmen und Ihnen zeigen, daß Du ein regelm. Einkommen hast. Arbeitsbestätigung wäre sicher auch nicht schlecht.
Das sollte nicht nötig sein, der Berater hat ja Einsicht in das Konto und sollte so das regelmäßige Einkommen feststellen können.
Grüße
Gerhard

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Re: Überziehungsrahmen bei Banken

Beitrag von ChristianWien » 04.11.2012, 22:31

Wowo hat geschrieben:Ich hatte vor fünf Jahren, als es mir beruflich nicht so gut ging, das Bankkonto um 500 Euro überzogen, obwohl ich gar keinen Überziehungsrahmen hatte. Die Bank machte einen diesbezüglichen Fehler.
Das Konto wurde wieder gedeckt, seither achtet die Bank sehr genau darauf, dass nicht überzogen wird.

...

Da jedoch bei Ihnen ein Konto 2007 von uns ausgebucht worden ist und dieses erst im Nachhinein von Ihnen bezahlt wurde, ist leider kein Rahmen oder Überziehung möglich.

Da paßt für mich etwas nicht zusammen:
Zwischen einer (nicht vereinbarten oder über die Vereinbarung hinaus) geduldeten Überzeihung, welche du ohnehin (mit saftigem Zuschlag zu den "normalen" Sollzinsen) zurückgezahlt hast und einem "Ausbuchen eines Kontos von dir" ist ein riesiger Unterschied.
Den zweiten Teil deiner Aussage verstehe ich so, daß du irgendeine Forderung (z.B. Kredit) nicht ordnungsgemäß von dir bezahlt wurde.
So etwas ist klarerweise ein KO-Kriterium für einen neuen Überziehungsrahmen bzw. Kredit.

Wowo hat geschrieben: Ich werde einen Termin mit dem "Betreuer" vereinbaren und darum bitten.
Ansonsten würde ich den Fall publik machen.
Das kannst du zwar machen, wird dir aber wohl nichts bringen.
Rechtsanspruch auf Übeziehungsrahmen und Kredit gibt es keinen.
Allerdings finde ich es kleinlich und unseriös, wenn eine Bank wegen wenigen Euro fehlender Kontodeckung eine Lastschrift zurückgehen läßt.
Offenbar bist du durch deine Vorgeschichte und/oder aus anderen Gründen bei deiner Bank kein besonders geschätzter Kunde.
Da wird dir wohl nichts anderes übrigbleiben als dir eine andere Bank zu suchen.
Es gibt genügend andere Banken, welche teilweise auch Girokonten ohne Kontoführungsgebühren (bei Onlinenutzung) anbieten.
Wenn du allerdings negative Bonitätsdaten beim KSV und anderen Auskunfteien hast, wird dies aber möglicherweise nicht ganz leicht sein.

Wowo hat geschrieben: Allerdings wird dann vor Gericht begründet werden müssen, weswegen jemand, der ein fixes regelmäßiges Einkommen als Akademiker hat, keinen 3 Euro-Rahmen erhält, andere mit hohen Schulden jedoch etliche tausend.
Wie kommst du auf eine solche perverse Ansicht?
Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Kredit - genausowenig, wie die Bank dich nicht zwingen kann, einen solchen gegen deinen Willen zu nehmen.
Sie muß dir auch gar nichts begründen, wobei sie es aber mit den Punkten, die du beschrieben hast, ohenhin bereits getan hat.
Und die Argumentation "Der Andere hat etwas bekommen, aber ich nicht" ist Kindergartenniveau; damit kannst du dich höchstens blamieren.

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Beitrag von Wowo » 04.11.2012, 23:19

Ich hatte mal nach einem Jugendstreich Probleme beim KSV.
Rückzahlung endete allerdings 1996, das darf doch kein Thema mehr sein, oder?

Überlege nämlich wirklich, die Bank zu wechseln.

D_D
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Beitrag von D_D » 05.11.2012, 09:18

brus hat geschrieben:Das sollte nicht nötig sein, der Berater hat ja Einsicht in das Konto und sollte so das regelmäßige Einkommen feststellen können.
Wenn man(n) positiv beim Berater auffallen will, sollte man alles dafür tun und dazu gehört halt "Beweise" auf den Tisch zu legen.

Ein KSV Negativeintrag ist nie verjährt. Solltest mal bei KSV anfragen.

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Beitrag von Wowo » 05.11.2012, 20:58

Wenn jemand für das Klauen einer Tafel Schokolade zwei Jahre Gefängnis erhält und sich darüber beschwert, dass ein andrer mit etlichen Vorstrafen für das Klauen von hundert Flaschen teuersten Weins freigesprochen wird, hat er Kindergartenniveau?

ChristianWien
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Beitrag von ChristianWien » 05.11.2012, 23:42

Wowo hat geschrieben:Ich hatte mal nach einem Jugendstreich Probleme beim KSV.
Rückzahlung endete allerdings 1996, das darf doch kein Thema mehr sein, oder?

Überlege nämlich wirklich, die Bank zu wechseln.
Auch wenn etwas offiziell datenschutzrechtlich verjährt ist, kann dies durchaus im Hintergrund weiterhin vorhanden sein.
Das ist z.B. bei strafrechtlichen Verurteilungen wohl nicht anders.
Die werden nach einiger Zeit offiziell "getilgt".
D.h. dann, daß diese in einer "normalen" Auskunft, welche du z.B. für einen neuen Arbeitgeber brauchst, nicht mehr aufscheint.
Bei einer internen Datenbankabfrage der Polizei oder bei Fahndungen werden die offiziell getilgten Einträge jedoch dennoch (zumindest eine Zeitlang) weiterhin abrufbar sein.

Banken und Versicherungen haben jedoch interne "graue" Datenbanken mit unerwünschten bzw. auffälligen Kunden, sodaß diese auch ohne KSV auf solche prüfen können und diese auch untereinander austauschen bzw. gemeinsam führen.
Außerdem bleiben Negativeinträge beim KSV je nach Schwere (Konto-/Kreditkarten-/Lastschriftbetrug, geplatzte Kredite und Wechsel, abgelehnte und erfolgreiche Privatkonkurse, ...) sehr lange Zeit erhalten.

Diesbezüglich wird für dich wohl ein Bankwechsel nicht ganz einfach werden und dich dieser "Jugendstreich" wohl noch lange verfolgen.

Wowo hat geschrieben: Wenn jemand für das Klauen einer Tafel Schokolade zwei Jahre Gefängnis erhält und sich darüber beschwert, dass ein andrer mit etlichen Vorstrafen für das Klauen von hundert Flaschen teuersten Weins freigesprochen wird, hat er Kindergartenniveau?
Eine solche Argumentation ist kindergartenmäßig und bringt dich nicht weiter.
Das ist genauso, wenn du wegen 100 im Ortsgebiet angehalten wirst und dem Polizisten sagst, er hätte doch statt dir den vor dir Fahrenden aufhalten können/müssen, denn dieser sei doch schließlich mindestens genauso schnell gefahren, da du ihm doch ansonsten aufgefahren wärst.
Leider bist du mit solcher Argumentation aber in bester Gesellschaft:
So gut wie alle bei irgendeinem Fehlverhalten ertappten Politiker und Manager rechtfertigen sich, daß es doch bei ihnen bloß Läusesuchen wäre und doch bitte bei anderen vorher kritisiert/verfolgt werden möge, welche doch noch viel ärgeres Fehlverhalten gesetzt hätten. :roll:

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Beitrag von Wowo » 06.11.2012, 10:30

Der richtige Vergleich wäre wohl, dass ich im Ortsgebiet wegen 70 km/h angehalten wurde, während mein Vordermann einen Fußgänger angefahren hatte, aber weiterfahren durfte.

Außerdem stellt sich beim Beispiel der gleichen Geschwindigkeit sehr wohl die Frage, weswegen man nicht beim ersten Sünder beginnt! Weil der zweite ein burgenländisches Kennzeichen hat etwa?

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Stefan
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Beitrag von Stefan » 04.12.2012, 21:22

Nachgefragt: Konnte die Sache geklärt werden?

Grüße
Stefan

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Beitrag von Mr.Dailer » 17.05.2014, 22:28

Bei mir hat die Raifeisen in den Vergangenen Rahmen den überziehungsrahmen eigenmächtig angepasst und verändert, ohne den Kunden zuvor informieren'
Ein miserabler Service!

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