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Sonderkündigung

Verfasst: 02.05.2014, 14:10
von Wowo
Hat man bei Mobilfunkern ein Sonderkündigungsrecht, wenn man beruflich ins Ausland zieht?

Re: Sonderkündigung

Verfasst: 02.05.2014, 14:37
von brus
Wowo hat geschrieben:Hat man bei Mobilfunkern ein Sonderkündigungsrecht, wenn man beruflich ins Ausland zieht?
Das ist dem Provider egal.

Re: Sonderkündigung

Verfasst: 02.05.2014, 14:59
von bluepepper
Wowo hat geschrieben:Hat man bei Mobilfunkern ein Sonderkündigungsrecht, wenn man beruflich ins Ausland zieht?
NEIN !!! - warum auch ???

Manchmal KANN Betteln helfen, dann heisst es KULANZ.

MfG bluepepper

Verfasst: 02.05.2014, 17:31
von tarifecheck
Ich denke auch, man kann da was erreichen mit einer freundlichen Anfrage!!!

Verfasst: 02.05.2014, 19:46
von Azby
Sonderkündigungsrecht gibt's natürlich keines, der Wegzug liegt schließlich in deiner Einflusssphäre.
Tatsächlich kann man aber mit einem freundlichen (!) Schreiben durchaus auf Kulanz hoffen - darunter ist dann aber nicht zu verstehen, dass du kulanterweise sofort (ohne Kosten) aus dem Vertrag kommst, sondern dass dir bei sofortiger Kündigung nicht die volle Grundgebühr für die restliche Mindestvertragsdauer verrechnet wird, sondern zB 3 Monate Grundgebühr erlassen werden.

Re: Sonderkündigung

Verfasst: 02.05.2014, 20:04
von Stefan
Wowo hat geschrieben:Hat man bei Mobilfunkern ein Sonderkündigungsrecht, wenn man beruflich ins Ausland zieht?
Die Antwort ist schon gekommen.

Ich weiß, dass du das Richtige meinst, trotzdem soll es ja vorkommen, dass manchmal jemand Fremder mitliest. Daher mein Versuch einer möglichst umfassenden und vor allem verständlichen Erklärung:


Der Begriff (oder das Recht auf eine) Sonderkündigung (außerordentliche Kündigung) ergibt sich im täglichen (Telekom-) Alltag daraus, dass der Betreiber seine Bedingungen zum Nachteil der Kunden ändert.
Also der Betreiber stellt Bedingungen (= AGB) und du willigst dem ein. Natürlich bekommst du auch etwas, jedoch überwiegen subjektiv die Verpflichtungen der Kunden (pünktliche Zahlung, Einhaltung der MVD, keine Übertragung nicht genutzter Freieinheiten, Datentransfer ohne garantierte Geschwindigkeit und und und).

Und genau hier ist auch die Erklärung zu finden: Du bist gegenüber dem Betreiber Bedingungen eingegangen und nicht der Betreiber gegenüber dir!

Du sprichst also jetzt von einer normalen Kündigung deinerseits mit der Hoffnung, dass der Betreiber von den Bedingungen, denen du zugestimmt hast, absieht --- und in diesen Bedingungen steht z.B. nicht, dass du den Vertrag kündigen darfst, wenn du ins Ausland ziehst.
Daher der Verweis auf Kulanz bzw. einem freundlichen Schreiben.


Ich hoffe, so ist die Sache auch etwas verständlicher.

Grüße
Stefan

Verfasst: 03.05.2014, 12:13
von Wowo
Interpol wird wegen (ein paar) hundert Euro wohl kaum eingeschaltet werden.

Verfasst: 03.05.2014, 13:33
von ray81
Eine echte WoWo Frage ;-)

Verfasst: 03.05.2014, 16:33
von Stefan
Wowo hat geschrieben:Interpol wird wegen (ein paar) hundert Euro wohl kaum eingeschaltet werden.
Umgekehrt wäre es mir zu blöd, wegen ein paar hundert Euro so eine schlechte Nachrede zu haben und beim Provider vermutlich in Zukunft auch keinen Vertrag mehr abschließen zu können ...

Grüße
Stefan

Verfasst: 04.05.2014, 00:56
von Azby
Wowo hat geschrieben:Interpol wird wegen (ein paar) hundert Euro wohl kaum eingeschaltet werden.
Was hat das mit Interpol zu tun? Das Ganze ist ja keine Strafrechtssache. Da geht's nur um zivilrechtliche Ansprüche des Providers gegen dich.
Hast du nicht selbst geschrieben, dass du eine Eigentumswohnung in Österreich hast?
Wenn du nicht zahlst, klagen sie den Betrag ein - wenn du auf den Zahlungsbefehl des Gerichts nicht reagierst, wird der rechtskräftig und sie führen Exekution. Falls nichts anderes greifbar ist, dann eben auf die Wohnung... Viel Spaß.
Ich an deiner Stelle würde lieber zahlen.
Um die günstigste Lösung für dich rauszuholen, würde ich um eine Kulanzlösung bitten. Ich weiß von einer Bekannten, die auch aus beruflichen Gründen weggezogen ist, dass das bei A1 funktioniert hat. Sie haben ihr bei sofortiger Zahlung ein paar Monate (wenn ich mich richtig erinnere, waren es 3 Monate bei einer restlichen MVD von ca einem Jahr) GGB erlassen.

Verfasst: 05.05.2014, 19:13
von ChristianWien
Wowo hat geschrieben:Hat man bei Mobilfunkern ein Sonderkündigungsrecht, wenn man beruflich ins Ausland zieht?
Stefan und Azby haben es schon richtig erklärt.
Was soll dein beruflicher Umzug mit deiner freiwillig eingegangenen Verpflichtung einer Mindestvertragsdauer zu tun haben?
Das liegt vollständig in deinem Bereich und wenn man sich nicht sicher ist, eine Mindestvertragsdauer aus welchen Gründen auch immer einhalten zu können bzw. wollen, dann darf man eben keinen derartigen Vertrag abschließen.
Klarerweise gibt es dann aber auch kein (mehr oder weniger) "Gratis"-Handy.

Wenn du ins Ausland ziehst, dann mußt du deinen Vertrag dennoch weiterhin erfüllen.
Eine Möglichkeit wäre, deinen Vertrag jemandem mit Interesse zu übergeben, der dann eben in deine Rechte und Pflichten eintritt.
Dafür fällt dann wohl eine Übernahmegebühr für die Vertragsumschreibung an und der neue Inhaber soll zumindest mindestens die gleiche Bonität wie du haben.

Sonst bleibt dir nur eine freundliche Anfrage nach einer Kulanzlösung, auf die du aber keinerlei Rechtsanspruch hast.

Alternativ bleibt dir nur - was Azby schon geschrieben hat - die Möglichkeit, deinen Vertrag vorzeitig zum Ende deiner MVD zu kündigen.
Hier mußt du dann prinzipiell sämtliche vereinbarte noch offenen Grund- und Paketgebühren bis zum Ende deiner MVD auf einmal zahlen.
In Deutschland gibt es dazu aber auch schon ein BGH-Urteil, daß sich hier der Betreiber im Umkehrschluß auch "ersparte Aufwendungen" gegenrechnen lassen muß, welche er durch deine Nichtnutzungsmöglichkeit der in den Grundgebühren inkludierten Leistungen hat.
Dazu gibt es allerdings in Österreich noch keine entsprechende Judikatur und somit ist es Verhandlungssache, wieviel Rabatt du erzielen kannst.
Die von Azby beschriebenen 3 Monate Nachlaß sind sicher ein guter und aussichtsreicher Ansatz.

Wowo hat geschrieben:Interpol wird wegen (ein paar) hundert Euro wohl kaum eingeschaltet werden.
Je nachdem, wo du hinzuziehen gedenkst, gibt es dort auch den Rechtsweg und innerhalb der EU lassen sich zivilrechtliche Dinge auch gut verfolgen.
Der Mehraufwand samt Kosten geht dann eben zu deinen Lasten.
"Gratis" bekommst du dann auch die entsprechenden negativen Einträge bei Schufa und anderen Wirtschaftsauskunfteien, was dir mit Sicherheit mehr (zukünftige) Probleme und Kosten bringen wird, als du dir mit der Nichteinhaltung deiner vereinbarten Mindestvertragsdauer jemals ersparen kannst.

Verfasst: 12.05.2014, 22:33
von Wowo
Ist es ein österreichischer Komplex, immer sofort, obzwar in keinster Weise davon in meinem Beitrag die Rede war, schlusszufolgern, dass der Fragesteller in eigener Sache aktiv wurde?

Und: Jeder die Heimat Verlassende tut dies freiwillig? interessant...

Verfasst: 12.05.2014, 23:48
von Stefan
Wowo hat geschrieben:Ist es ein österreichischer Komplex, immer sofort, obzwar in keinster Weise davon in meinem Beitrag die Rede war, schlusszufolgern, dass der Fragesteller in eigener Sache aktiv wurde?
Du hast recht, da muss ich mich ehrlich entschuldigen - das habe ich tatsächlich angenommen ... :oops:
Wowo hat geschrieben:Und: Jeder die Heimat Verlassende tut dies freiwillig? interessant...
Das allerdings ist schon ein etwas philosophischerer Ansatz: Unter der Annahme, dass Österreich ein sehr liberales Land ist, "muss" niemand aus ethnischen/religiösen/ideologischen Gründen das Land verlassen.
Dass es durchaus wirtschaftliche und familiäre Gründe gibt, streite ich nicht ab.

Die Frage ist die Gewichtung meiner eigenen Motivation gegenüber dem Netzbetreiber --- hier entscheidet der Netzbetreiber großzügig für sein eigenes, wirtschaftliches Wohlergehen; auch womöglich dann, wenn es um menschenrechtliche Belangen gehen würde ...

Ob das nun moralisch so korrekt ist [da ein Wohnsitzwechsel ins Ausland sehr einfach nachweisbar ist], ist eine Frage, die ich persönlich nur kommentieren aber keinesfalls ändern kann.

Grüße
Stefan

Verfasst: 13.05.2014, 00:00
von Wowo
Danke, Stefan.

Wenn jemand also von seiner Firma ins Ausland versetzt werden soll...

Verfasst: 13.05.2014, 01:06
von ray81
... dann übernimmt das entweder die Firma, weil sie dich unbedingt wollen oder du, weil du ja weiter bei der Firma arbeiten willst ;-)