ist eine Rechnungsgutschrift nach Rechnungseinspruch üblich?

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Mr.Dailer
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ist eine Rechnungsgutschrift nach Rechnungseinspruch üblich?

Beitrag von Mr.Dailer » 26.10.2013, 17:27

Hallo!
habe jetz einen Rechnungseinspruch bei 3 eingelegt,wie in einem anderen Beitrag geschrieben wurden von 3 fälschlicherweise 140€ berechnet,Freimonat vergessen und Hundert 100€ Servus Bonus!sowie anteilsmäsug der erste Monat von 18,60€ doppelt verrechnet!
10 Tage sind vergangen,noch keine schriftliche Stellungnahme erhalten seit dem Einspruch,am 29 Oktober werden 157€ abgebucht,an der Hotline hies es nur,es sei in Berarbeitung,sie bekommen eine Gutschrift,ist diese Praxis üblich,mein Wunsch,auf eine neue korrigierte Rechnung,wurde ignoriert!
irgendwie werde ich das Gefühl nicht los,das die Folgerechnung möglicherweise dann ganz normal verrechnet wird,oder vielleicht ein Fehler aufweist,könnte es immer noch nach 42 Tagen retour buchen lassen,hatte in der Vergangenheit auch bei der Ta solche Fälle,mit falschen Rechnungen,auch die gaben mir eine Gutschrift anstatt eine neue Rechnung,aber zuerst etwas zahlen,was ich gar nicht zahlen muß,obwohls vielleicht im ENdeffekt auf das selbe rauskommt,ist doch etwas unlogisch,in der Vergangenheit habe ich solche Fälle immer der Rtr übergeben,da A1 nicht zimperlich,beim Mahnungsverschicken war,nie eine Einsicht hatte,obwohl ich mehrfach alles vorgerechnet habe,und deren Fehler aufgezeigt wurde,als es dann bei Mahnung 2 ankam,weil ich Rückbuchungen veranlaste,lies ich von der Rtr,die Fälligkeit der Rechnugn einfrieren,das ganze Hickhack dauerte dann ca ein halbes Jahr!

bei 3 ist das nun der 2.Fall,falscher Rechnungen,auch bei bei meinem anderen Vertrag von früher,werde dieses mal,das ganze der Privaten Rechtschutzversicherung übergeben,und Abwehr von Ungerechtferigten Forderungen beantragen!,ob die die Zahlungsfrist auch aufhaben können,weis ich nicht,gehe davon aus,das es schneller geht als bei Rtr!
hat das jemand schon mal gemacht?

irgendwie,werde ich das Gefühl nicht,los das das ganze eine Verzögerungstaktik ist,und das alles wegen einem Computerfehler!

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Stefan
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Re: ist eine Rechnungsgutschrift nach Rechnungseinspruch üb

Beitrag von Stefan » 26.10.2013, 18:06

Mr.Dailer hat geschrieben:... es sei in Berarbeitung,sie bekommen eine Gutschrift,ist diese Praxis üblich
Ja, diese Praxis ist üblich. Genauso wie deine Erfahrung, dass es sich über Monate hinweg verzögert!

Das Blöde ist einfach, dass der Rechnungs-Computer seinen eigenen Ablauf hat. Erst wenn dann ein Mensch korrigierend eingreift, dann passt wieder alles.
Also wenn du das Geld rücküberweisen lässt, dann schreit der Computer wieder und die Angestellten, die derzeit noch bei der Korrektur des 1.Fehlers sind, müssen dann auch wieder den 2.Fehler nachbessern und so geht es dann immer weiter...

Am besten, du verhandelst eine Gutschrift von € 5,- aus, dann hast du mehr gewonnen, als es dir Zinsen gekostet hat.
So habe ich das bei A1 auch gemacht, nachdem ich monatelang auf die Gutschrift gewartet habe und alle waren glücklich.

Grüße
Stefan

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Beitrag von Mr.Dailer » 27.10.2013, 23:54

Danke für die Info!
noch was sonderbares zwischendruch zum Thema,als ich damals,eine Rückbuchung machte,auch bei einem früheren Streit mit 3 wegen Falschrechnungen,kam postwendend die Rückmeldung das ich jetz den Einziehungsauftrag "gelöscht"hätte,und automatisch auf Rechnung ungestellt würde!

eine Nachfrage,bei der Bank,bestätigte dies aber nicht,Einziehungsauftrag weiterhin aktiv,um ihn tasächlich zu löschen müsse ich in die Bank kommen und unterschreiben!

drei behauptet also was,was nicht stimmt,und bucht nach der ersten Abbuchung nicht mehr ab,ob wohl sie weder schriftlich noch mündlich storniert wurde,eine sehr sonderbare Sache,ohne direkte Logik!

hatte so einen Fall mal früher bei Amiga auf dem Festnetz,einen einziehungsauftrag gegeben,nur kam der nie bei der Firma an,über sagte und schreibe Fast 9 Monate ,kamen Rechnungen die ich aber nie bezahlte,ich wies die sogar darauf hin das ein Einziehungsauftrag besteht,per Mail,es kam nie eine Antwort!
als dann 9 Rechnungen gleich 9 Mahnungen hintersich herzogen,und irgendwann ,von allen 9.die Mahnstufe 2 erreicht hatte,meldete sich eines Tages ein Inkasso Büro!
und wollte 300€ Gebühren und 250€ inkasso nachfordern!
war deshalb so hartnäckick,und hatte nicht bezahlt,weil ich das ganze mal bis zum ende durchexerzieren wollte:),was mir offenbar auch gelang,ich ging dann zur Bank faxte die abgestemepelte Bestätigung mit der damaligen Unterschrift das der Einziehungsauftrag immer seit Vertragsbeginn bestanden hat,aber nie genutzt wurde,dem Inkasso Büro,die haben dann angerufen,und meinten kleinlaut,das sei jetz ein seltsamer Fall,in diesem Fall seinen von Telefonanbieter die Inkassokosten zu tragen!
Tage darauf,habe ich das Vertragsverhältnis,mit Amiga,ein für alle mal gekündigt,da ich auf so ein Service getrost verzichten konnte!
ist es jemand auch so ergangen wie mir?

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Stefan
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Beitrag von Stefan » 28.10.2013, 14:28

Mr.Dailer hat geschrieben:eine Nachfrage,bei der Bank,bestätigte dies aber nicht,Einziehungsauftrag weiterhin aktiv,um ihn tasächlich zu löschen müsse ich in die Bank kommen und unterschreiben!
Naja, was die Bank sagt, ist schon richtig.
Aber wenn du die Erlaubnis gegeben hast, kann eine Firma noch immer verzichten, den Betrag einzuziehen.
Oder noch einmal anders formuliert: Wenn du den Vertrag mit einem Telefonanbieter kündigst, ist zu empfehlen, die Einzugsermächtigung bei der Bank separat zu löschen!

Und bei Drei wurdest du deshalb auf "Zahlschein" umgestellt, da bei Rückbuchung beim Anbieter im Verhältnis extrem hohe Kosten anfallen.
Auch hier wieder umgekehrt formulieret: Würde Drei dann wieder einen Einzieher einrichten, musst du bei deiner Bank gar nicht mehr unterschreiben, weil die Erlaubnis grundsätzlich noch besteht.

Grüße
Stefan

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Beitrag von Mr.Dailer » 28.10.2013, 15:56

Also so wie ich das sehe bekommt die Bank eine schriftliche Bestätigung das ich Online der Abbuchung zu gestimmt habe,eine Kopie dessen bekomme Ich allerdings nicht!
Auch die Anfebliche Umstelling auf Zahlshein ist gegeben und es wurde nix gelöscht !
Sxhätze die Rückbuchkosten auf 10€ die Gebühr der ersten Mahnung!
Warum man bei 3 ein Rechnungseinspruchfrist von Sage und Schreibe 3 Monate hat ist doch sehr hoch angesetzt '
Normal üblich sind 14 Tage!

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Beitrag von ChristianWien » 28.10.2013, 16:51

Mr.Dailer hat geschrieben: ..
Warum man bei 3 ein Rechnungseinspruchfrist von Sage und Schreibe 3 Monate hat ist doch sehr hoch angesetzt '
Normal üblich sind 14 Tage!

Wie kommst du auf 14 Tage???
Üblicherweise beträgt die Verjährungsfrist 3 Jahre und so lange kannst du prinzipiell auch reklamieren.
Die 3 Monate, welche auf Telefonrechnungen angegeben sind, beziehen sich auf die Löschungsfrist von Verbindungsdaten und sollen dich zu einer zügigen Reklamation bewegen, da du andernfalls - wenn du erst reklamierst, wenn die Verbindungsdaten bereits gelöscht sind - Gefahr läufst, Beweisprobleme und ein Mitverschulden zu haben.

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Beitrag von Stefan » 28.10.2013, 21:27

Mr.Dailer hat geschrieben:Also so wie ich das sehe bekommt die Bank eine schriftliche Bestätigung das ich Online der Abbuchung zu gestimmt habe,eine Kopie dessen bekomme Ich allerdings nicht!
Auch die Anfebliche Umstelling auf Zahlshein ist gegeben und es wurde nix gelöscht !
Vielleicht habe ich mich missverständlich ausgedrückt:
Also, du erteilst einem Unternehmen (Mobilfunkanbieter) eine Einziehungsermächtigung --- wie auch immer du sie erteilst, ist egal. Und wenn du "online" zugestimmt hast, dann hast du als Beweis einen Ausdruck dieser "Onlinezustimmung".

Und wenn das Unternehmen freiwillig auf diese Möglichkeit verzichtet (wie in deinem Fall Drei), dann kann aber dieses Unternehmen die Einziehungsermächtigung gar nicht löschen - das kannst nur du als Bankkunde!

Darum hast du ein Schreiben bekommen, dass das Unternehmen freiwillig auf die Möglichkeit des Einziehungsauftrages verzichtet = Umstellung auf Zahlschein.

Ich hoffe, dass es jetzt klarer ist.

Grüße
Stefan

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