vollständiger EVN Einzelverbindungsnachweis

Alles, was es sonst noch zu zum Thema "Telefonieren und Surfen" sagen gibt

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taff
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vollständiger EVN Einzelverbindungsnachweis

Beitrag von taff » 17.02.2008, 09:16

hallo!

mein lokaler entbündelter telefonanbieter will mir keinen vollständigen EVN zur verfügung stellen, er behauptet immer, dass er laut mediengesetz bzw. tkg die angerufenen nummern nicht vollständig im EVN anzeigen darf.

soviel mir aber bekannt ist, kann ich das aber anfordern, dass er mir den EVN vollständig zur verfügung stellen muss (oder ist es doch nur eine kann bestimmung?)

kann mir hier wer sagen auf welchen bestimmungen dieser vollständige EVN aufbaut bzw. wo ich bei der rtr.at mehr dazu finde? habe gestern eine stunde lang auf dieser seite gesucht aber nichts gefunden :?
möchte meinem lokalen telefonprovider zeigen, warum er diesen service auch anbieten muss.

DANKE für eure hilfe!

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brus
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Re: vollständiger EVN Einzelverbindungsnachweis

Beitrag von brus » 17.02.2008, 10:36

taff hat geschrieben:kann mir hier wer sagen auf welchen bestimmungen dieser vollständige EVN aufbaut bzw. wo ich bei der rtr.at mehr dazu finde?
http://www.rtr.at/de/tk/Einzelentgeltna ... _EEN-V.pdf
Grüße
Gerhard

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Stefan
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Beitrag von Stefan » 17.02.2008, 10:43

Mein Ergebnis nach 3min Internet-Recherche:
Quelle hat geschrieben:§ 94 TKG 1997 normierte
...
Auf Antrag sind die Entgelte als Einzelentgeltnachweis [Anm.: verkürzter EVN] ... darzustellen.
Für Entgeltnachweise, die einen über den Standardnachweis hinausgehenden zusätzlichen Detaillierungsgrad aufweisen, kann ein Entgelt vorgesehen werden, das sich betragsmäßig an den durch die Detaillierung verursachten Kosten orientiert.
Aus dieser "Interpratation" des § 94 geht für mich in gewisser Weise eine Kann-Bestimmung hervor, aber den Rest der Recherche (original Gesetzestext, etc.) überlasse ich nun wieder dir. :wink:

Grüße
Stefan

taff
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Beitrag von taff » 17.02.2008, 20:56

danke für die rasche hilfe!!!
Stefan hat geschrieben:Mein Ergebnis nach 3min Internet-Recherche:
3min? nach was hast du da gesucht? ich habe gestern nach evn (egal ob ausgeschrieben oder abgekürtzt" gesucht oder nach "rechnung vollfständige rufnummer" usw. und ich bin hier nicht auf was brauchbares gekommen, aber egal das habe ich nun eh von euch :-)

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Stefan
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Beitrag von Stefan » 17.02.2008, 22:08

taff hat geschrieben:3min? nach was hast du da gesucht?
Hab jetzt 5min gesucht, damit ich wieder meinen "Suchweg" gefunden habe. :lol:
Erster Suchbegriff in Google [Seiten aus Österreich] war "vollständiger EVN" --> ergebnislos. Zweiter Suchbegriff war "verkürzter EVN" mit dem ersten Treffer von Tele2, wo in der "Linkbeschreibung" was von TKG § 94 (3) gestanden ist. Ohne die Seite von Tele2 geöffnet zu haben, war mein dritter Suchbegriff gleich "§ 94 TKG" und der zweite Treffer war die pdf, die ich dir verlinkt habe.
Im 76-seitigen pdf selbst noch direkt nach § 94 gesucht, kurz überflogen und dir gepostet. Also ob meine Aussagen über "Kann-Bestimmung" jetzt richtig sind, möchte ich nicht beschwören, dafür habe ich zu ungenau recherchiert. :wink:
Aber du könntest uns ja bitte deine Ergebnisse mitteilen. :wink:

Grüße
Stefan

taff
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Beitrag von taff » 18.02.2008, 08:11

also dies hier sollte die richtige rtr seite sein, die einen überblich schaffen sollte:
http://www.rtr.at/een-v

also für mich liest es sich so, wenn ein betreiber einen evn anbietet, dann muss er auch die sache mit vollständigen rufnummer anbieten

http://www.rtr.at/de/tk/Einzelentgeltna ... 0EEN-V.pdf
Zu § 6:
Es wurde eine einfache Regelung bei der Unkenntlichmachung der passiven
Teilnehmernummern gewählt, da der Teilnehmer bei Information der Mitbenutzer seines
Anschlusses gemäß Abs. 2 ein Recht auf die Darstellung unverkürzter Rufnummern hat.
Dieses Recht kann aus datenschutzrechtlichen Erwägungen nur für zukünftige
Abrechnungszeiträume bestehen, da Mitbenutzer des Anschlusses die Möglichkeit haben
müssen, ihr Telefonierverhalten darauf einzustellen, dass der Teilnehmer den
Einzelentgeltnachweis in unverkürzter Form erhält. Die Rufnummern sind dabei ab der dem
Zeitpunkt des Einlangens der notwendigen schriftlichen Erklärung des Teilnehmers beim
Betreiber des öffentlich zugänglichen Kommunikationsdienstes folgenden
Abrechnungsperiode im Einzelentgeltnachweis vollständig anzugeben. Das heißt, dass
Verbindungen, die im Zeitraum zwischen dem Einlangen der Erklärung und dem Ende des
Abrechnungszeitraums anfallen, weiterhin verkürzt dargestellt werden können.
Frei kalkulierbare Mehrwertdienste und Rufnummern im öffentlichen Interesse (das sind
Rufnummern in der Rufnummerngasse 1) im Sinne der Nummerierungsverordnung bzw.
einer diese nach § 24 und § 63 TKG 2003 ersetzende Verordnung sind auf jeden Fall
vollständig anzugeben.

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Georg Hitsch
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Beitrag von Georg Hitsch » 18.02.2008, 10:17

Vorsicht - das sind "Erläuternde Bemerkungen" - diese haben aber keine Rechtskraft ..

Da die RTR sie geschrieben hat, sind sie schon ziemlich bindend, aber "gesetzes-Kraft" haben die Erläuternden Bemerkungen keine.

Wie laufts - normalerweise - in der Praxis ab:
- Kunde teilt seinem Betreiber mit, dass er einen "vollständigen EGN" will
- Betreiber schickt ihm ein entsprechendes Formular
- Kunde schickt das Formular unterschrieben zurück
- der Betreiber tragt in seiner Kunden-Datenbank ein, dass der Kunde ab sofort den "vollständigen EGN" erhält.

Ich würde jedem Betreiber empfehlen, dass so oder so ähnlich zu machen.

Georg

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brus
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Beitrag von brus » 18.02.2008, 11:14

Georg Hitsch hat geschrieben: - Kunde teilt seinem Betreiber mit, dass er einen "vollständigen EGN" will
- Betreiber schickt ihm ein entsprechendes Formular
- Kunde schickt das Formular unterschrieben zurück
- der Betreiber tragt in seiner Kunden-Datenbank ein, dass der Kunde ab sofort den "vollständigen EGN" erhält.
Das habe ich bei bob und bei Mitacs gemacht und es funktioniert.
Grüße
Gerhard

Azby
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Beitrag von Azby » 18.02.2008, 17:18

Bei one war's auch ohne Probleme möglich. Wie Georg geschrieben hat mit (per Mail) zugeschicktem Formular.

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