Soll ich kündigen oder nicht

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Wowo
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Soll ich kündigen oder nicht

Beitrag von Wowo » 30.09.2014, 00:00

Ich nahm letzten April ein neues Handy bei 3 und somit läuft meine Mindestvertragsdauer bis April 2016.
Vor zwei Wochen erhielt ich einen Brief mit der Nachricht, dass mein Tarif Superphone L ab 20. Oktober erhöht wird.
Ich werde ab Anfang kommenden Jahres höchstwahrscheinlich (sicher ist's nicht) das Land verlassen und überlege nun, zu kündigen.
Nur: Was soll ich stattdessen nehmen...
Habe einen alten "Hallo Europa SMS" -Tarif, den ich sicher behalten werde. mit einem Tastenhandy und tollen Akku von 12 Stunden Sprechzeit.
Den Superphone-Tarif nahm ich wegen des Handys.
Wenn ich nun kündige, darf ich das Smartphone behalten, dafür fällt aber die Garantie bei Reparatur weg, richtig.
Bin noch unschlüssig...

ray81
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Beitrag von ray81 » 30.09.2014, 09:25

Meiner Meinung nach kommst du bei der Kündigung nicht um die Garantie! Du hast das Handy damals käuflich erworben, sehr wahrscheinlich gegen eine Zuzahlung. Diese entspricht dem Kaufpreis, dies gilt (meiner Meinung nach) auch für einen allfälligen 0,- Euro Kaufpreis.
Also wie viele Tarife hast du jetzt? Superphone L und Hallo Europa SMS ...
Wenn du zwei Tarife hast und den Superphone L nur wegen des Handys genommen hast, was überlegst du dann noch?
Gruß Ray

Wowo
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Beitrag von Wowo » 30.09.2014, 16:12

Weil die Angelegenheit nicht so einfach ist.

1) Ich kann/will das/ein Smartphone nicht zum Telefonieren (Hallo Europa SMS) nehmen, da der Akku einfach viel zu schwach ist. Habe hierfür ein Dual-Sim Handy (Hallo Europa SMS und eine Wertkarte von T-mobile)

2) Die Rufnummer vom Superphone L-Tarif benutze ich aber sehr wohl auch zum SMS Schreiben. Will daher die Nummer ungern aufgeben, da sie schon zu vielen bekannt ist.

Falls wirklich Garantie bis zum Ablauf der Mindestvertragsdauer bestehen sollte (bei Defekt nach wie vor im 3-Shop einzureichen oder direkt bei LG?), wäre doch auch überlegenswert, einen Tarif ohne Telefon bei einem anderen Anbieter zu nehmen mit Rufnummernmitnahme.

Azby
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Beitrag von Azby » 30.09.2014, 16:31

Zur Garantie kommt es darauf an, was du mit Garantie meinst. Viele Leute verwenden den Begriff, ohne zu überlegen, was damit eigentlich gemeint ist.
IdR gibt es eine (stets freiwillige) Garantie des Herstellers des Geräts. Der garantiert hier idR für 1-2 Jahre, dass das Gerät funktioniert, wenn man es entsprechend der Gebrauchsanweisung verwendet. Du als Käufer des Handys bist der Begünstigte dieser Garantieerklärung. Eine allfällige Kündigung deines Telefonievertrags hat damit nichts zu tun und berührt die Gültigkeit des Garantievertrags nicht.
Der Verkäufer kann dir ebenfalls (freiwillig) eine Garantie geben. Diese kann er natürlich (da freiwillig) an Bedingungen knüpfen. In diesem Fall wäre es möglich, dass Drei die Garantie nur so lange aufrecht erhält, wie der Telefonievertrag besteht.
Derjenige, der dir das Gerät "gegen Entgelt überlässt" (verkauft), muss gewährleisten, dass sie zum Zeitpunkt der Übergabe dem Vertrag entspricht (Gewährleistung). Dem Vertrag entspricht ein Handy, wenn es keine Mängel hat. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, wobei in den ersten 6 Monaten die Vermutung gilt, dass der Mangel schon zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war (Beweislastumkehr). In dieser Zeit (also bei dir von April bis Oktober 2014) kannst du mit einem defekten Handy zu Drei gehen und sagen, du möchtest deine Gewährleistung einfordern. Wenn sie der Ansicht sind, dass das kein Gewährleistungsfall ist, müssen sie zunächst beweisen, dass der Mangel nicht schon bei der Übergabe vorhanden war, was in den meisten Fällen schwierig bis unmöglich ist. Die Gewährleistung behältst du auf jeden Fall, da die Überlassung des Handys jedenfalls gegen Entgelt (nicht gratis) erfolgt ist. Selbst wenn es sich um ein "0€-Handy" handelt, hast du dich im Gegenzug zu einem Kündigungsverzicht bereit erklärt, was ebenfalls als "Entgelt" (Gegenleistung) anzusehen ist. Das Aufrechtsein des Telefonievertrags spielt für die Gewährleistung keine Rolle.

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Stefan
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Beitrag von Stefan » 01.10.2014, 08:12

Wowo hat geschrieben:... wäre doch auch überlegenswert, einen Tarif ohne Telefon bei einem anderen Anbieter zu nehmen mit Rufnummernmitnahme.
Aber das Smartphone ist doch gesperrt? Also müsstet du mit einem neuen Tarif das Dual-SIM verwenden.
Wenn du die Nummer behalten willst, bleibt wohl nur ein anderer Anbieter, aber welcher?

Grüße
Stefan

Wowo
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Beitrag von Wowo » 03.10.2014, 17:08

keine Hilfe :(

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Stefan
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Beitrag von Stefan » 05.10.2014, 18:00

Ich denke, es ist doch eh alles gesagt, was zu sagen war:

Den Zweittarif abmleden, Rufnummer bspw. zu yesss portieren (4c/SMS) und im Dual-SIM Handy verwenden.

Grüße
Stefan

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