Voraussetzungen für auserordendlichen Kündigungsgrund!?

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Mr.Dailer
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Voraussetzungen für auserordendlichen Kündigungsgrund!?

Beitrag von Mr.Dailer » 06.11.2013, 22:33

Hallo!
Guten Abend liebe Telefongemeinde!
möchte wieder mal, ein heises Eisen anschneiden,das in seiner Thematik etxas komplex ist,und man deshalb zum besseren Verständis weiter ausholen muß!
und zwar,mache ich mir schon seit längerem Gedanken,wann in speziellen Fällen.hat der Kunde tasächlich ein Sonderkündigungsrecht und wann nicht?
dabei ,sollte jeder der diesen Beitrag anklickt,nicht nur lesen,sondern auch aus dem Nähkästchen plaudern,was ihm schon alles wiederfahren ist,da wir nur so,mit der Zeit,ein Komplettbild des Puzzles bekommen,welche Rechte der Kunde überhaupt hat,bzw der Anbieter,und welche nicht,beobachte akribisch genau,wie die "Urteile"ausfallen,wann einem Kunde so ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt wird und wann nicht,das Gefühl.das bis auf wenige Ausnahmen,fallbezogen entschieden wird,davor ein langer Rechtstreit ist,und der Anbieter einen nie aus dem Vertrag freiwillig lässt ist allgegengenwertig(leider)
weis gar nicht wo ich anfangen soll,beginne mit einer einfachen Schilderung!,bei schlechtem internet Empfang,hat der Kunde wie ich,nach einer Klage über die Rtr vor 2 Jahren erfahren muste kein Kündigungsrecht,die rTR,nahm die Klage an,wie auch der Konsumentenschutz,lies das ganze ein halbes Jahr durchexerzieren,und präsendtierte mir dann ein Jahr alten Ogh Entscheid,das eben Festgestelt,wurde das es in der Natur des Mobilen Internets sei,das die Geschwindigkeit eben schwankt,und nicht garantiert werden kann,bei Drei kamen dann immer die Häuserfasden ins Spiel die das Signal schlucken,es intersierte die Überhaupt nicht,das es im freien genau gleich langsam war!
der Konsumentenschutz hatte damals 100 Anfragen mit dem selben Problem,und brachte durch die Tv Show Orf Help im voriegen Jahr,die mich zur Thematik auch intervieven wollten,tasächlich einige Leute aus dem Vertrag,aber als ich sagte das sich die Sprachqualitätsprobleme im 3G Netz gelegt hattten im hdspa+nezt ist die Komprimierung entgegen der Werbung immer noch stark,wurde kurz davor der Orf Kameramann termin,obwohl er mir zuerst zugesagt wurde abgeblasen,man hätte genug Kunden mit iNternetproblemen,aber Kunden mit schlechtem Signal gäbe es wenige!
eine Frau,brachte man über die Sendung Help damals,aber aus dem Vertrag weil sie in der Wohnung überhaupt nicht telefonieren konnte!
der Ogh Entscheid macht also keinen Unterschied daraus,das bei 3,leider die Neztkapazitäten daran Schuld sind,das es vielerorts nicht geht,sondern urteilte Pauschal,das es eben in der physikalischen Natur des Internets sei,das es eben nicht dauerhaft schnell garantiert werden kann,ob tausende Kunden davon betroffen sind,intersierte den Ogh nicht,auch wenn der Anbieter daran "schuld" ist,und vorsätlich tausende Kunden täuschte!,mit dem besten Netz,das es leider nie war!

anders,das Urteil in Deutschland,dort haben die Kunden durchaus Sonderkündigungsrechte ,bei schlechten Internet durchgesetzt!
man sollte,an sich,den Ogh,Entscheid,zur Neuerlichen Prüfung dem EUgh,europa Gerichtshof vorlegen,die durch ein Gremium im Stande sind,bestehende Gesetze,zu begutachten und gegebenfalls zu ändern,wenn sie in einem Mitgliedsstaar anders ausgelegt werden,ich bin kurz davor,diesen Ogh Passus,raus zu suchen,aus meinem Archiv,und dem Eugh zur erneuten Prüfung vorzulegen!
die Deutschen haben als mehr Rechte,wie wir österreicher,bei ein und dem selben Problem!
bei Tmobile gabs auch schon Fälle,das Leute aus dem Vertrag rauskamen,welche das sind weis ich im Detail nicht mehr,das Inflationsanpassungsgesetz,das es unter dem Vertrag teuerer werden kann,vertraglich verankern,und dann das Sonderkündigungsrecht auszuhebeln,ist natürlich ein anderes heises eisen,bin mir nicht sicher ob das rechtskonform ist,warte diesbezüglich noch auf Antwort,von den entsprechenden Stellen!

bei Internet Anschlüssen war es bei Bekannten schon mehrfach so,das sie auch aus dem Vertrag kamen,wenn sie innerhalb österreichs den Wohnsitz wechselten,was pasiert,wenn man ins Ausland abwandert,auserhalb der Eu,und auf ein Sonderkündigungsrecht,und auf eine Abschlagszahlung pocht,habe das noch nicht durchexerziert,glaube aber kaum,das die rechtlich dann im Eu Ausland ein Handhabe haben,wenn man quasi selbst den Vetrag abwürgt,würde man dann als Betrüger gesucht werden,wenn die einem kein Angebot unterbreiten,ich glaube es im Moment nicht,es ist natürlich ein übertriebenes Fallbeispiel,aber nötig,um ein mögliches Worst Case Scenario so passend,wie möglich zu umschreiben,das durchaus pasieren könnte,so nun bin ich fertig mit meinen Schilderungen ,und 30000 Tastaruranschlägen nun seit ihr an der Reihe!

ChristianWien
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Re: Voraussetzungen für auserordendlichen Kündigungsgrund!?

Beitrag von ChristianWien » 06.11.2013, 23:59

Mr.Dailer hat geschrieben: ...wann in speziellen Fällen.hat der Kunde tasächlich ein Sonderkündigungsrecht und wann nicht?
Du hast prinzipiell immer dann ein außerordentliches Kündigungsrecht (umgangssprachlich als Sonderkündigungsrecht bezeichnet), wenn der Betreiber seine Preise und/oder Vertragsbedingungen "nicht ausschließlich zu deinen Gunsten" ändert und diese Änderungen auch für bestehende Vertragskunden gelten sollen.

Da die bekannten Fälle in der Vergangenheit jeweils die AGB betroffen haben und inzwischen nach all den Änderungen samt Verschlechterungen kein potentieller "Bedarf" an weiteren Änderungen mit negativer Publicity erkennbar ist bzw. diese von den bestehenden AGB bereits abgedeckt sind, wird es mit wohl an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit im Mobilfunkbereich zu keinen weiteren außerordentlichen Kündigungsmöglichkeiten mehr kommen.


Mr.Dailer hat geschrieben: beginne mit einer einfachen Schilderung!,bei schlechtem internet Empfang,hat der Kunde wie ich,nach einer Klage über die Rtr vor 2 Jahren erfahren muste kein Kündigungsrecht,
...
Das hätte dem Kunden aber auch schon der normale Hausverstand sagen können/müssen.
Es gibt beim Mobilfunk nun mal keine Garantie auf Empfang - insbesondere nicht in Gebäuden.
Warum hat der Kunde nicht das Naheliegende getan und den Empfang etc. vor Vertragsabschluß z.B. mit einer SIM-Karte von Freunden oder einer Test-SIM auf Wertkartenbasis vorher getestet?
Eine andere Möglichkeit wäre der Vertragsabschluß übers Internet, da hier das EU-Fernabsatzrecht gilt und der Kunde hier innerhalb von min. 7 Tagen seinen Vertrag bei Nichtzufriedenheit einfach widerrufen kann.

Mr.Dailer hat geschrieben: anders,das Urteil in Deutschland,dort haben die Kunden durchaus Sonderkündigungsrechte ,bei schlechten Internet durchgesetzt!
Wie kommst du zu dieser Einschätzung???
Kannst du entsprechende Aktenzeichen zu BGH-Urteilen angeben?
Soweit mir bekannt ist auch in D die Rechtslage so, daß schlechter Empfang eben KEIN ausreichender Kündigungsgrund ist.
Das kannst du u.a. hier http://www.***.de/umzug-kein-handy ... 48696.html nachlesen.
Es werden Kunden jedoch mitunter aus Kulanz aus dem Vertrag entlassen; Anspruch darauf hast du nicht.

Mr.Dailer hat geschrieben: ...
as Inflationsanpassungsgesetz,das es unter dem Vertrag teuerer werden kann,vertraglich verankern,und dann das Sonderkündigungsrecht auszuhebeln,ist natürlich ein anderes heises eisen,bin mir nicht sicher ob das rechtskonform ist,warte diesbezüglich noch auf Antwort,von den entsprechenden Stellen!

Wenn du den Vertrag mit vereinbarter Indexanpassung der Grundgebühren abgeschlossen hast, dann ist dieser klarerweise auch gültig, denn einerseits hast du diesen Passus ausdrücklich akzeptiert und andererseits sind die Basis sowie Bedingungen der Anpassung (die natürlich in beiden Richtungen gleichermaßen gelten müssen) angeführt und somit für dich klar berechenbar.

Außerdem zwingt dich niemand, einen solchen Vertrag abzsuchließen; es gibt immer noch genügend Tarife ohne Wertsicherungsklausel.
Wertkartentarife sind inzwischen für viele kostenmäßig eine bessere Alternative, welche ebenfalls naturgemäß keine derartige Klausel - dafür aber auch keine Bestandsgarantie - haben.

Mr.Dailer hat geschrieben: die Deutschen haben als mehr Rechte,wie wir österreicher,bei ein und dem selben Problem!
Tendentiell ja, viele Rechtsbereiche sind in D im Vergleich zu Ö besser (z.B. 14 Tage statt 7 Tagen Widerrufsrecht im Fernabsatz, unzulässige Bankgebühren etc.) , aber eben nicht alle.
So ist das Wohnungseigentumsrecht und das Grundbuchsrecht in Österreich besser geregelt.

Mr.Dailer hat geschrieben: bei Internet Anschlüssen war es bei Bekannten schon mehrfach so,das sie auch aus dem Vertrag kamen,wenn sie innerhalb österreichs den Wohnsitz wechselten,was pasiert,wenn man ins Ausland abwandert,auserhalb der Eu,und auf ein Sonderkündigungsrecht,und auf eine Abschlagszahlung pocht,habe das noch nicht durchexerziert,glaube aber kaum,das die rechtlich dann im Eu Ausland ein Handhabe haben,wenn man quasi selbst den Vetrag abwürgt,
Auch hier gilt der übliche Grundsatz "Pacta sunt servanda", wonach geschlossene Verträge von beiden Seiten einzuhalten sind.
Wenn du einen Umzug in Erwägung ziehst, dann liegt es eben an dir, keine langfristigen Verträge abzuschließen.
Wenn du innerhalb eines Bundeslands oder Österreichs umziehst und der Betreiber am neuen Wohnort auch seine Dienste bereitstellen kann, dann wird der laufende Vertrag am neuen Standort einfach fortgesetzt.
Natürlich kann aber für die technischen Änderungen ein zusätzliches Entgelt verlangt werden.
Wenn du ins Ausland ziehst, dann kann der Betreiber dir dort die Dienste klarerweise nicht mehr bereitstellen.
Das ändert aber nichts an dem laufenden Vertrag, da die Übersiedlung ausschließlich in deiner Privatsphäre begründet ist.
Rechtlich gesehen mußt du bei vorzeitiger Kündigung die vertraglichen Grundgebühren bis zum Ende der vereinbarten Mindestvertragsdauer bezahlen; allerdings muß sich der Betreiber dabei auch eigene ersparte Kosten und Aufwendungen durch die Nichtnutzung gegenrechnen lassen.
Allerdings werden in so einem Fall wohl die meisten Betreiber einer Kulanzlösung zustimmen - insbesondere dann, wenn du bisher ein korrekt zahlender Kunde warst.

Mr.Dailer hat geschrieben: das die rechtlich dann im Eu Ausland ein Handhabe haben,wenn man quasi selbst den Vetrag abwürgt,würde man dann als Betrüger gesucht werden,wenn die einem kein Angebot unterbreiten
Natürlich kann man auch in anderen EU-Ländern rechtlich verfolgt werden.
Der Aufwand und die Kosten sind dann eben höher, die dann letztendlich an dich verrechnet werden.
Da aber insbesondere Mobilfunkbetreiber internationale Konzerne sind, sehe ich hier eine andere Gefahr als viel größer an:
Nämlich, daß deine vertragliche Unzuverlässigkeit einfach an die Schufa bzw. Kreditschutzverbände und/oder diversen Wirtschaftsauskunfteien gemeldet wird, was dir dann im weiteren Wirtschaftsleben sehr hinderlich werden kann.

Mr.Dailer hat geschrieben: so nun bin ich fertig mit meinen Schilderungen ,und 30000 Tastaruranschlägen nun seit ihr an der Reihe!
Irgendwie verstehe ich den Anlaß oder Zweck deiner etwas diffusen Ausführungen nicht.

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Stefan
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Beitrag von Stefan » 07.11.2013, 11:52

Die Überschrift war ja "Voraussetzungen" - diese wurden schon erklärt.
Dagegen gibt es oft "Wünsche". Ich glaube, danach suchst du.

Ich hatte im tariflichen Leben schon viele Gründe, die Tarife vor Ablauf der MVD ändern zu wollen. Allerdings war meine Erfahrung, dass es bis auf wenige Ausnahmen nicht geklappt hat.

Erst letzten Monat konnte ich bei A1 ein Tarifpaket um € 5,90 monatlich von 300MB auf 1GB ändern lassen --- nachdem es dieses 1GB-Paket schon mehr als 1 Jahr gegeben hat. Aber die Servicebindung war einfach 2 Jahre. Selbst mein Angebot, auf ein größeres Paket (inkl. A1-Navi) umzustellen, hat es nicht ermöglicht.

Naja und einmal kam es, wie es kommen muss: Das iPhone hat ein iOS-Update im WLAN begonnen und als dann WLAN weg war, hat es via mobiles Internet weitergeladen --- über 300MB zu 5c/MB Überziehungskosten sind angefallen.

Und ganz ehrlich, ich schließe ja einen Tarif nicht ab, damit ich ihn (sonder-) kündige. Von daher wäre es mir lieber gewesen, diesen Verschlechterungen erst gar nicht zustimmen zu müssen --- so habe ich das früher nämlich verstanden. :wink: Und als ich dann nachgefragt habe, wie ich meine Zustimmung verweigern kann, bin ich aufgeklärt worden, dass ich dann kündigen müsse ...


Naja, wie auch immer, ich habe leider keinen Bericht über einen Kündigungswunsch, der durchgegangen wäre.

Grüße
Stefan

Mr.Dailer
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Beitrag von Mr.Dailer » 07.11.2013, 12:16

Hallo:)

da könnte es jetz sein,das dir A1,wegen der Änderung,des Datentarifes,eine "versteckte"Vertragsverlängerung,die naütürlich verschwiegen wurde,von weiteren 2Jahren aufgebrummt hat,die die Bedingungen geändert wurden,zuzutrauen wär es denen,frage mal nach,falls dem so ist,stellt sich die Frage,ob man bei Falschberatung,durch Berater selbst,in Österreich überhaupt ein Kündigungs,oder ein Vertragswandlungsrecht hat,hatte da schon einige Fälle mit Versicherungen,deren Berater falsch beraten haben,aber direkte Antwort,wer in solch einem Fall,für die Probleme gerade steht,bzw,wenn mir daraus ein Nachteil,.durch die Fehlberatung ensteht haften würde?

ChristianWien
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Beitrag von ChristianWien » 07.11.2013, 13:46

Stefan hat geschrieben: ...
Ich hatte im tariflichen Leben schon viele Gründe, die Tarife vor Ablauf der MVD ändern zu wollen. Allerdings war meine Erfahrung, dass es bis auf wenige Ausnahmen nicht geklappt hat.
Es ist immer schlecht, sich mit einer Mindestvertragsdauer zu binden und diese dann nicht über den gesamten Zeitraum einhalten zu können bzw. tarifliche Änderungen haben zu wollen.
Ein Umstieg auf einen teureren Tarif oder die Aktivierung eines Zusatzpakets wird wohl selten ein Problem sein, aber ein Downgrade auf einen billigeren Tarif ist klarerweise nicht vorzeitig möglich, da dies die vereinbarte MVD ad absurdum führen würde.
Stefan hat geschrieben: Erst letzten Monat konnte ich bei A1 ein Tarifpaket um € 5,90 monatlich von 300MB auf 1GB ändern lassen --- nachdem es dieses 1GB-Paket schon mehr als 1 Jahr gegeben hat. Aber die Servicebindung war einfach 2 Jahre. Selbst mein Angebot, auf ein größeres Paket (inkl. A1-Navi) umzustellen, hat es nicht ermöglicht.
A1 hat bei der Buchung von Zusatzpaketen eine 2-Jahresbindung auf das Paket?!
Das finde ich absolut nicht kundenfreundlich.
Es stellt sich aber die Frage, ob dir diese Tatsache vor dem Abschluß dieses Zusatzpakets auch klar und deutlich kommuniziert wurde.
Eigenartig finde ich aber vor allem, daß dir ein Wechsel auf ein teureres Paket verweigert wurde, was normalerweise bei allen Firmen akzeptiert wird.
Allerdings ist A1 - bis auf die Discounter-Tochter bob - für Privatkunden nicht wirklich attraktiv und legt auch - wie deine Erfahrungen beweisen - wohl keinen großen Wert auf die (noch verbliebenen) Privatkunden.
Das einzige Alleinstellungsmerkmal bei einem A1 Tarif ist die flexible und praktische Multiring-Funktion, welche leider sonst kein anderer Anbieter hat.
Das war es dann aber auch schon mit den Vorteilen bei A1.
Stefan hat geschrieben: Naja und einmal kam es, wie es kommen muss: Das iPhone hat ein iOS-Update im WLAN begonnen und als dann WLAN weg war, hat es via mobiles Internet weitergeladen --- über 300MB zu 5c/MB Überziehungskosten sind angefallen.
Es ist immer äußerst schlecht, einen Tarif zu haben, wo beim Überschreiten des inkludierten Datenvolumens mehr oder weniger saftige Mehrkosten anfallen, statt daß "nur" eine Drosselung (oder Sperre wie bei den neuen A1 Tarifen) erfolgt.
Somit setzt man besser auf ein Dual-SIM Smartphone mit einer günstigen Datenkarte fürs Internet und einem günstigen Sprachtarif für den Rest.
Den Komfort, Sprache+Daten nur mit einer Karte zu nutzen, lassen sich die Betreiber durch ungünstige Tarife mit wenig Inklusivvolumen und/oder saftigen Mehrkosten bei Überschreitung teuer bezahlen.
Gerade Smartphones haben bei aktivierter Datenverbindung leider häufig ein Eigenleben mit Updates und der Synchronisation von Mails, Videos, Fotos etc., was das Kostenrisiko bei limitierten Tarifen noch verschärft.

Stefan hat geschrieben: Und ganz ehrlich, ich schließe ja einen Tarif nicht ab, damit ich ihn (sonder-) kündige. Von daher wäre es mir lieber gewesen, diesen Verschlechterungen erst gar nicht zustimmen zu müssen --- so habe ich das früher nämlich verstanden. :wink: Und als ich dann nachgefragt habe, wie ich meine Zustimmung verweigern kann, bin ich aufgeklärt worden, dass ich dann kündigen müsse ...
Du läßt aber offen, um welche Verschlechterungen es dir konkret gegangen ist.
Du hast aber bei Verschlechterungen nur die Möglichkeit, diesen zu widersprechen bzw. in diesem Zusammenhang gleich außerordentlich zu kündigen.
Bei einem Widerspruch zu den Verschlechterungen kann der Betreiber entweder dir die Vertragsfortsetzung zu den bisherigen Bedingungen anbieten oder eben den Widerspruch als außerordentliche Kündigung mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen bestätigen.
Falls dir auf deinen Widerspruch die Fortsetzung zu den bisherigen Bedingungen angeboten werden sollte, dann muß dies aber sehr kurzfristig geschehen, damit du dich rechtzeitig auf die Entscheidung einstellen kannst und keine Nachteile durch einen evtl. zwischenzeitlich abgeschlossenen neuen Vertrag bei einem anderen Betreiber, der dann unnötig wäre, erleidest.

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Stefan
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Beitrag von Stefan » 07.11.2013, 14:45

Mr.Dailer hat geschrieben:da könnte es jetz sein,das dir A1,wegen der Änderung,des Datentarifes,eine "versteckte"Vertragsverlängerung
Nein, inzwischen gibt es keine Servicebindung mehr, sondern es ist eine Daten-Option, die monatlich gekündigt werden kann. Und bei Überschreitung des Datenvolumens wird nicht mehr pro MB zusätzlich verrechnet (€ 50,- /GB) sondern pauschal um € 5,90 ein zusätzliches GB verrechnet.
Mr.Dailer hat geschrieben:stellt sich die Frage,ob man bei Falschberatung,durch Berater selbst,in Österreich überhaupt ein Kündigungs,oder ein Vertragswandlungsrecht hat
Ich gehe davon aus, dass wie bei jedem anderen, großen Unternehmen keine "Nebenabreden" von Mitarbeitern zulässig sind - im Positiven wie auch negativen Sinn: Sowohl unzulässige Gutschriften als auch unberechtigte Mehrkosten werden von der "Revision" bereinigt.
Wenn tatsächlich eine Fehlberatung (Beweise!?) erfolgt ist und der Kunde etwas bekommen hat, was er nicht exakt wollt, dann liegt es in der Kulanz des Anbieters hier den Tarif zu wandeln und ev. Gutschriften zu gewähren.

ABER: Es ist jetzt nicht so, dass du auf der Straße angesprochen wirst und dir ein Tarif aufgeschwatzt wird, obwohl du beim Mitbewerber schon längst einen Vertrag hast.
Und oft wird es gerne so dargestellt und das ist Blödsinn.
Der Kunde geht zu einem Verkäufer mit der Absicht, einen Vertrag abzuschließen. Wenn der jetzt im A1-Shop steht und "überzeugt" wird, dass der Tarif einmalig günstig ist, dann ist man mit 18 Jahren berechtigt, einen Vertrag mit allen Rechten und Pflichten abzuschließen.
Wenn jetzt dieser Kunde einerseits das Kleingedruckte nicht liest (das Wichtige steht IMMER ganz, ganz klein) und andererseits dann im T-Mobile-Shop nebenan drauf kommt, dass er sich bei A1 gefühlt über den Tisch ziehen hat lassen --- ich meine, was willst du da noch sagen!?!? Ich bin da schon fast geneigt zu sagen: Recht bekommt der, dem Recht bedarf.

Würde nämlich der Betreiber nicht hart sein, es würden die Leute alle 2 Wochen im Laden stehen und die Tarife kündigen/wechseln, weil sie für sich "schwerwiegende Gründe" gefunden haben, warum sie nicht mehr mit dem Tarif können.


ChristianWien hat geschrieben:Bei einem Widerspruch zu den Verschlechterungen kann der Betreiber entweder dir die Vertragsfortsetzung zu den bisherigen Bedingungen anbieten oder eben den Widerspruch als außerordentliche Kündigung mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen bestätigen.
... Falls dir auf deinen Widerspruch die Fortsetzung zu den bisherigen Bedingungen angeboten werden sollte ...
Genau das ist ja das Problem, dass die Betreiber das eben gar NICHT wollen - zumindest war es damals bei der Taktung vom Telekom-Festnetz so. Entweder zustimmen oder kündigen.
Und umgekehrt: Warum sollte das Unternehmen eine Änderung einläuten, wenn sie dann ohnehin jedem Kunden wieder die alten Konditionen einräumen? Wegen 2 Leuten, die bei den Rechnungen die Ankündigung nicht gelesen haben?
ChristianWien hat geschrieben:Das einzige Alleinstellungsmerkmal bei einem A1 Tarif ist die flexible und praktische Multiring-Funktion, welche leider sonst kein anderer Anbieter hat.
Das war es dann aber auch schon mit den Vorteilen bei A1.
Ganz so drastisch sehe ich es nicht. A1 ist immer der Prügelknabe gewesen, teilweise sicher auch berechtigt.
Aber auch T-Mobile hat "Geschäfts-Preise", wobei sich beide Anbieter auf Technologie-Führerschaft konzentrieren.
Drei investiert zwar viel in die Werbung vom besten Netz, aber mich erinnert es einfach an die Anfangszeiten von One-Connect, wo nur in Wien das Netz vernünftig ausgebaut war.
Ich höre speziell von Drei-Kunden (= DAS Privatkunden-Netz), dass im Prospekt mehr versprochen wurde, als dann in der Praxis möglich ist.
Entweder sind A1- und T-Mobile-Kunden demütiger oder schweigsamer, aber da höre ich weniger "Unmut".


Wie auch immer: Es gibt nicht DAS perfekte Netz. Und es gibt auch nicht DEN besten Betreiber.
Wichtig ist es, sich selbst klar zu sein, was man braucht und vor allem was man will. Und meine Vermutung ist: Weil viele Kunden nicht wissen, was sie wollen, wird einfach ausprobiert, solange bis man etwas gefunden hat.
Und das funktioniert bei 2-Jahres-Knebelverträgen einfach nicht so gut. Daher auch die Unzufriedenheit vieler Kunden und der Wunsch einer vorzeitigen Vertragsauflösung.

Und noch einmal: Ich habe niemals an eine Auflösung gedacht, sondern an eine Anpassung an Marktverhältnisse von Möglichkeiten im EIGENEN Haus. Diese Sturheit stört mich, weil es eine unfreiwillige Ungleichstellung bedeutet für Peanuts: A1 hätte in unserem Fall monatlich den selben Betrag bekommen, wenn sie geschickt gewesen wären sogar € 1,- monatlich mehr. Und das alles wegen 700MB, die wir nicht einmal regelmäßig nutzen.
Ähnliches bei Neukunden-Bonus vs. VVL-Bonus, wo Zweiterer i.d.R. niedriger ausfällt, obwohl die Bestandskunden den Neukunden-Bonus finanzieren.
Aber da kochen alle Anbieter mit dem selben Wasser, von daher ist es auch schon wieder ausgeglichen.


Hier sehe ich auch die Problematik, dass gerne bewusst missbräuchlich von Sonderkündigungsrecht gesprochen wird, obwohl es sich um die Unzufriedenheit des Kunden dreht.

Grüße
Stefan

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