Drei Wertkarte Sonderkündigung

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eigs
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Drei Wertkarte Sonderkündigung

Beitrag von eigs » 06.10.2012, 01:36

Meine Erfahrungen bezüglich einer Sonderkündigung bei einer Drei Wertkarte:

Ich habe vom 3ServiceTeam folgende SMS erhalten:
Sie haben Ihre Wertkarte bereits 3 Monate nicht aktiv genutzt. Sollten Sie in den nächsten 10 Tagen ebenfalls nicht aktiv nutzen, weisen wir Sie darauf hin, dass die SIM-Aktivitätspauschale in Höhe von 50 Cent / Monat anfällt.
Da diese Bedienungen für mich nicht in Frage kamen und ich die SIM Karte nur als Backup hatte, habe ich eine Sonderkündigung geschrieben und an Drei gefaxt.

Etliche Tage später hat mich Drei angerufen und nach 17 Minuten Diskussion versprach mir die Mitarbeiterin mich später nochmal anzurufen. Wenig später der versprochene Anruf von der Mitarbeiterin und nach fast 20 Minuten Diskussion kamen wir leider wieder zu keiner gemeinsamen Lösung.

Einige der Diskutierten Sachen:
Drei muss die Gebühren nicht ausweisen. Also nicht auf der Internetseite, in den Vertragsbedienungen Entgeltbedienungen oder Geschäftsbedienungen nennen.
Dann darf Drei also verrechnen was sie wollen und muss den Kunden nicht beim Vertragsabschluss darüber verständigen?
Eine Wertkarte ist kein Vertrag, da dafür nichts unterschrieben wurde.
Ein Vertrag ist eine gegenseitige Selbstverpflichtung. Das ist es laut Drei allerdings nicht, da ich nichts unterschrieben habe und Drei sich offensichtlich nicht an ausgemachte Bedienungen halten muss.
Drei kann die Bedienungen jederzeit ändern und der Kunde kann doch das Guthaben vertelefonieren und danach nicht mehr nutzen.
Könnte ich, ich habe allerdings das Guthaben aufgeladen da Drei zu Vertragsabschluss ein gutes Angebot gemacht hat und die SIM-Karte als Backup zuhause liegen sollte.
Es ist nicht möglich mir das gesprochene schriftlich an den Kunden zu schicken, da das eine interne Regelung ist.
Ich kann verstehen, dass Drei mir rechtlich bedenkliche Sachen schriftlich nicht zukommen lassen will. Allerdings sollte Drei dazu stehen, wenn sie glauben im Recht zu sein.
Das betrifft alle Kunden.
Nur weil sich anderen Kunden nicht zur Wehr setzen heißt das noch lange nicht, dass ich auf meine Rechte verzichte.

Danach stellte ich bei der RTR einen Antrag auf Schlichtung. Die Schlichtung wurde abgelehnt mit der Begründung der Streitwert liegt unter 20 €. Daraufhin habe ich den Guthabenwert als Streitwert nachgereicht woraufhin die Schlichtung erneut abgelehnt wurde da ich noch nichts Schriftliches von Drei hatte. Allerdings schrieb die RTR Drei an, dass sie gegenüber mir schriftlich dazu Stellung nehmen sollen.

Daraufhin erhielt ich gleich einen Anruf von Drei, dass ein Fehler passiert ist und sie mein Problem nachvollziehen können. Die Mitarbeiterin machte mir gleich das Angebot die SIM Karte zu einen gewünschten Zeitpunkt zu deaktivieren und das Guthaben in einem Drei Shop ausbezahlen zu lassen. (Leider ist laut Drei eine Banküberweisung nicht möglich.) Ich willigte mit der sofortigen Deaktivierung ein, die für nächsten Tag dann eingetragen werden konnte.

Am nächsten Tag bin ich zum Drei Shop gefahren worauf mir der Shop Mitarbeiter mitgeteilt hat, dass die SIM Karte deaktiviert sein muss um das Guthaben ausbezahlen zu können aber die SIM Karte noch nicht deaktiviert ist aber ich am nächsten Tag nochmal kommen soll. Am nächsten Tag wieder angekommen brauchte er noch irgendeinen Code von Drei wo er aber keinen passenden erreichen konnte da Samstag war. Er sagte er würde mich anrufen, wenn das Guthaben ausbezahlt werden kann. Nach ein paar Tagen bekam ich eine SMS mit einem Datum ab wann das Guthaben ausbezahlt werden kann. Als ich an diesen Tag ankam erkannte er mich gleich und wusste gleich was ich will und er konnte mir mein Guthaben ausbezahlen.


In der Masse zahlt es sich für Drei bestimmt aus die Sonderkündigungen erstmals abzulehnen da viele Kunden von ihren vorhaben abrücken werden.
Da ich mich allerdings im Telekommunikationsmarkt auskenne, die Vorgehensweise kenne wann was zu machen ist, meine Rechte kenne und mir vorgenommen habe die Sonderkündigung durch zu ziehen blieb ihnen nicht viel anderes übrig als mir das vollständige Guthaben auszuzahlen.

ChristianWien
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Beitrag von ChristianWien » 06.10.2012, 13:42

Wäre interessant zu wissen, wie lange und welchen Wertkartentarif du von "3" hast.
Auf den aktuellen "3" Webseiten, Tarif- und AGB-Dokumenten ist zu einer SIM-Aktivitätspauschale jedenfalls kein Sterbenswörtchen zu finden.
Allerdings gibt es in einschlägigen Foren - u.a. hier http://4g-mobilfunk.net/3g-forum/tags.p ... spauschale - schon seit einiger Zeit Berichte, daß die Verrechnung eines solchen Pauschales ab Juni 2012 offenbar intern den Händlern kommuniziert wurde.
Den Kunden hat man diese "Überraschung" offenbar bisher erfolgreich verschwiegen. :evil:

Solch ein Vorgehen ist sicher kein Renommee für Drei.
Damit kann sich "3" gleich um den zweiten Negativ-Platz gleich hinter Vodafone bewerben, welche "unrentable" Wertkartenkunden gleich kurzfristig nach einigen Monaten nach bloßer Übermittlung einer kurzlebigen SMS-Nachricht ohne schnelle Reaktion darauf einfach deaktiviert bzw. eigenmächtig in einen Sondertarif mit monatlicher Grundgebühr umstellt, wenn der Kunde nicht rechtzeitig und regelmäßig widerspricht.

So muß man wohl bei "3" auch seine Wertkarte möglichst immer eingebucht halten und auf die Zustellung solcher "Nötigungs-SMS" achten und/oder alle 2-3 Monate zumindest einen Anruf um € 0,10 tätigen.
Wäre aber interessant, ob "3" bei Registrierung der Wertkarte in der Web-Selbstverwaltung diese "Nötigungs-Info" auch per Mail verschickt und somit auch jene Kunden eine Chance auf zeitgerechte Kenntnisnahme haben, welche nicht regelmäßig und kurzfristig auf SMS prüfen können/wollen. :roll:

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Beitrag von eigs » 06.10.2012, 21:37

ChristianWien hat geschrieben:Wäre interessant zu wissen, wie lange und welchen Wertkartentarif du von "3" hast.
Seit September 2011 habe ich den Tarif 3ReLoad Extreme.
Im August 2012 erhielt ich die SMS von Drei.
Im September 2012 wurde schlussendlich mein Vertrag beendet und das Guthaben ausbezahlt.
ChristianWien hat geschrieben:wenn der Kunde nicht rechtzeitig und regelmäßig widerspricht.
Da das eine SMS war und in der auch nichts von einem Sonderkündigungsrecht genannt wurde stehen ich die Rechtlichen Möglichkeiten seitens des Kunden gut auch nach längeren Zeitraum noch zu widersprechen. Weiteres werden nur Kunden informiert die die Wertkarte fast 3 Monate nicht genutzt haben und die anderen haben davon gar keine Kenntnis. Man könnte also Drei unterstellen bewusst die Kunden nicht früh genug und auf einen Zweckmäßigen Weg zu informieren, damit wenn das Handy länger in einer Schublade liegt der Kunde von der SMS nichts mitbekommt.
ChristianWien hat geschrieben:alle 2-3 Monate zumindest einen Anruf um € 0,10 tätigen.
Hat mir die Drei Mitarbeiterin auch geraten die Wertkarte einfach alle 3 Monate einmal zu nutzen für ein einziges Telefonat. Diese Bedienungen waren für mich aber nicht akzeptabel.
ChristianWien hat geschrieben:Wäre aber interessant, ob "3" bei Registrierung der Wertkarte in der Web-Selbstverwaltung diese "Nötigungs-Info" auch per Mail verschickt und somit auch jene Kunden eine Chance auf zeitgerechte Kenntnisnahme haben, welche nicht regelmäßig und kurzfristig auf SMS prüfen können/wollen. :roll:
Ich habe nur die SMS erhalten und sonst auf keinen anderen Weg (bis auf den Foreneintrag von der Händlerinformation) davon erfahren.

Eine alleinige SMS finde ich sehr bedenklich, da gerade wenn man die SIM Karte länger nicht benutzt meist auch die SMS nicht gelesen werden.

Weiteres verwende ich ein GSM Modul (zum Glück nicht mit einer Drei SIM, wäre auch nicht möglich mit einer USIM) bei dem ankommende SMS einer nicht autorisierten Nummer automatisch verworfen werden und ich gar keine Möglichkeit habe die SMS irgendwie auszulesen.

Mr.Dailer
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Beitrag von Mr.Dailer » 08.10.2012, 20:29

Hallo!
Diskusionen ,mit der 3 Hotline sind leider Sinnlos!

Paragraph 1
3 hat immer recht!

Paragraph 2,sollte 3 einmal nicht recht haben,tritt automatisch Pharagraph 1 in Kraft,die wissen immer alles besser,als der Kunde,und verstroßen wieder mal gegen das gesetz!
wie damals ,auch bei Tmoble,die 2,€ automatisch abzogen,wenn man nicht mit Nein abmeldete das man 05er Nummer gratis anrufen konnte,letzendlich hahben sie mit dieser Praxis vor gericht verloren,aber wo kein Kläger da kein Richter!

würde an deiner Stelle,mehr Guthaben aufladen,das der von der Rtr obligatorsich geforderte 20€ Mindeststreitwert überschritten wird,und den Fall nochmal vor die Behörden bringen,lange Wartezeit und Geduld,ist vorprogramiert,warte auch schon ein halbes Jahr auf Antwort,glaube aber allzuviel länger wie ein Jahr darf ein Schlichtungsverfahren auch nicht dauern,bevor es eine Entscheidung gibt!

sollche Scharmüzel versuchte schon Eplus in Deutschland,eine Nichtnutzungspauschale,auch dort sind sie vor Gericht gescheitert!
die EU,hat in diesem Bereich,meiner Meinung nach ihre Hausaufgaben,nicht gemacht,und es leider vergessen,klare Rahmenbedienungen zu schaffen,was die Anbieter mit dem Kunden alles machen können und was nicht!
ob bei einer Wertkarte ein klasisches Vertragsverhältnis mit dem Kunden überhaupt besteht,ohne Unterschrift,ist eine andere Frage,und genau diese Gesetzeslücke werden die Anbieter ausnützen,in der Annahme,das es mehr wie die Hälfte nicht merkt,wenn auf einmal Guthaben fehlt,ist das ein leicht dazuverdientes Kostenloses zubrot,von ein paar hundert tausend € pro Monat auf die ganze Bevölkeruung gerechnet,und das ohne eine Leistung dafür zu erbringen,nur das schon alein ist Betrug !

eigs
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Beitrag von eigs » 08.10.2012, 21:05

Mr.Dailer hat geschrieben:3 hat immer recht!
Das habe ich schon bemerkt in den 37 Minuten mit denen ich mit der Drei Mitarbeiterin telefoniert habe. Da die Anweisung zur Ablehnung aber von einer Instanz ober ihr kam war sie auch nicht willens sich bei der Rechtsabteilung zu erkundigen. Wobei ihr auch die Hände gebunden sind wenn die Vorgehensweise im Unternehmen von Drei so vorgegeben ist. Sie hat also den Auftrag mir zu erklären, dass das Guthaben nicht ausbezahlt werden kann.
Mr.Dailer hat geschrieben:würde an deiner Stelle,mehr Guthaben aufladen,das der von der Rtr obligatorsich geforderte 20€ Mindeststreitwert überschritten wird,und den Fall nochmal vor die Behörden bringen,lange Wartezeit und Geduld,ist vorprogramiert
Ich habe mein Guthaben doch schon ausbezahlt bekommen. Dafür habe ich 1 Monat gebraucht um das durchzusetzen. Ich hatte ein Guthaben von 80 €.
Die Geduld habe ich mitgebracht aber ich wollte es auch unter allen Umständen durchsetzen. Man darf dabei auch nicht zu viel Zeit mit Sachen verschwenden die sich nicht bringen sondern muss bald mit Rechtlichen Möglichkeiten aktiv werden. Sonst zieht sich das ewig hin.
Mr.Dailer hat geschrieben:ob bei einer Wertkarte ein klasisches Vertragsverhältnis mit dem Kunden überhaupt besteht,ohne Unterschrift,ist eine andere Frage,und genau diese Gesetzeslücke werden die Anbieter ausnützen
Ich sehe da keine Gesetzeslücke. Ich sehe nur Anbieter die sich nicht an die bestehenden Gesetze halten bzw. oft erst aktiv werden bevor es zu größeren Rechtsstreitigkeiten kommt.
Denn bei einer Wertkarte besteht definitiv ein Vertragsverhältnis.

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Beitrag von r a g e » 08.10.2012, 21:16

Telekom und Post Newsletter TK05/2012 - Seite 8

Regulatorisches: Voraussetzungen für einseitige
Vertragsänderung wurden nicht eingehalten – Wertkartentarif „Mücke“

Da es nicht ausreicht, Teilnehmer per SMS über Entgelterhöhungen
zu informieren und auch kein ausdrücklicher Hinweis auf das
kostenlose Kündigungsrecht enthalten war, wurde ein
Aufsichtsbescheid erlassen.

http://www.rtr.at/de/komp/NewsletterTK0 ... 5-2012.pdf

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Beitrag von Nachteule » 09.10.2012, 19:09

Na, das klingt doch mal gut!

Matula
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Beitrag von Matula » 10.10.2012, 05:16

Mr.Dailer hat geschrieben:würde an deiner Stelle,mehr Guthaben aufladen,das der von der Rtr obligatorsich geforderte 20€ Mindeststreitwert überschritten wird,und den Fall nochmal vor die Behörden bringen
Abgesehen davon, dass er sein Guthaben eh bereits erhalten hat, möchte ich an dieser Stelle darauf hinweisen, dass Aufladungen eine "Verlängerung des Vertragsverhältnisses" sind, daher man damit die neuen AGB akzeptiert und durch eine simple Aufladung sein Recht auf SoKü verspielt! Achtung!

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