Bei Orange gab es ja bis 18.04.2012 ein Sonderkündigungsrecht bei den Wertkartentarifen.
Leider tätigte ich nach Bekanntwerden der neuen AGB noch eine Aufladung. Fristgerecht habe ich eine SoKü beantragt. Nach über 3monatiger "Prüfung" durch die Orange-Zentrale hat mir diese nun mitgeteilt, dass ich durch die Aufladung meinen "Vertrag" um 1 Jahr verlängert habe und somit die neuen AGB akzeptiert habe. Eine Auszahlung wäre daher erst wieder nach Ablauf der 12 Monate möglich.
Aus Kulanz zahle man mir mein Guthaben trotzdem schon jetzt (nach 3monatiger Wartezeit) aus, jedoch hätte ich die Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15 Euro zu bezahlen.
Möchte daher alle warnen: Bei SoKü-Recht bei Wertkarten nicht vergessen, dass man unter keinen Umständen aufladen darf, sobald die neuen AGB veröffentlicht wurden!
SoKü bei Wertkarten: Aufladung zählt als Verzicht auf SoKü!
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Re: SoKü bei Wertkarten: Aufladung zählt als Verzicht auf So
Klarerweise führen manuelle Aufladungen bei Wertkarten analog zu einer Vertragsverlängerung bei Vertragstarifen zu einer Anerkennung der neuen (verschlechterten) AGB und verwirken daher das Sonderkündigungsrecht.Matula hat geschrieben:Bei Orange gab es ja bis 18.04.2012 ein Sonderkündigungsrecht bei den Wertkartentarifen.
Leider tätigte ich nach Bekanntwerden der neuen AGB noch eine Aufladung. Fristgerecht habe ich eine SoKü beantragt.
Möchte daher alle warnen: Bei SoKü-Recht bei Wertkarten nicht vergessen, dass man unter keinen Umständen aufladen darf, sobald die neuen AGB veröffentlicht wurden!
Bei Vertragstarifen ist klar, daß dem Kunden die (nachteiligen) Änderungen entsprechend klar und nachvollziehbar kommuniziert werden müssen.
Bei Wertkarten ist das sicher etwas problematischer, da viele entweder nicht (korrekt) namentlich registriert sind und somit offen ist, wann und wie der Kunde "offiziell" über die Änderungen informiert werden muß bzw. ab wann diese Information als bekannt bzw. zugegangen gilt.
Du hast diesen wichtigen Punkt leider auch unklar gelassen:
Da wäre es interessant, worauf du den Zeitpunkt des "Bekanntwerdens" bezogen hast (In einschlägigen Foren und Informationsseiten werden solche Informationen meist Monate früher publiziert, als sie die Netzbetreiber dann offiziell den Kunden mitteilen.), wann die Aufladung erfolgte und warum trotz der beabsichtigten SoKü dennoch aufgeladen wurde.Leider tätigte ich nach Bekanntwerden der neuen AGB noch eine Aufladung.
Etwas offtopic, aber auch "Orange", ich habe einen Telefonie Vertrag seit 1.10.09 und habe im Oktober 2011 einen Vertrag über mobiles Internet bei Orange abgeschlossen, dieser wurde meinem Konto/account zugebucht.
Im Juli 2011 kamen aber für Neukunden neue AGB (in meinen Telefonie Rechnungen habe ich keinen Hinweis auf AGB Änderungen für Bestandkunden). Mein Internet Vertrag untersteht natürlich den neuen AGB, nun aber wurde ich darauf aufmerksam, dass auch mein alter Vertrag (Telefonie) die neuen AGB innehat, obwohl ich meinen Telefonie Vertrag weder verlängert habe oder auch sonst wie verändert habe. Der Mitarbeiter von Orange erwiderte, dass die AGB aufgrund des neuen Vertrags für alle bestehenden Verträge komplett geändert wurden, dies stünde in den AGB, als ich mehrmals darum bat, mir die Stelle in den AGB zu nennen, wurde einfach kommentarlos aufgelegt.
Unterschied der neuen AGB zu den Alten, 12 Wochen Kündigungsfrist conta 8 Wochen bei den Alten.Ein wichtiger Punkt besteht darin, dass in den AGB von 2009 die Kündigungsfrist 8 Wochen betrug, bei den AGB von 2011 diese schon 12 Wochen beträgt.
Ich bin mir nicht sicher, dass das rechtens ist.
Im Juli 2011 kamen aber für Neukunden neue AGB (in meinen Telefonie Rechnungen habe ich keinen Hinweis auf AGB Änderungen für Bestandkunden). Mein Internet Vertrag untersteht natürlich den neuen AGB, nun aber wurde ich darauf aufmerksam, dass auch mein alter Vertrag (Telefonie) die neuen AGB innehat, obwohl ich meinen Telefonie Vertrag weder verlängert habe oder auch sonst wie verändert habe. Der Mitarbeiter von Orange erwiderte, dass die AGB aufgrund des neuen Vertrags für alle bestehenden Verträge komplett geändert wurden, dies stünde in den AGB, als ich mehrmals darum bat, mir die Stelle in den AGB zu nennen, wurde einfach kommentarlos aufgelegt.
Unterschied der neuen AGB zu den Alten, 12 Wochen Kündigungsfrist conta 8 Wochen bei den Alten.Ein wichtiger Punkt besteht darin, dass in den AGB von 2009 die Kündigungsfrist 8 Wochen betrug, bei den AGB von 2011 diese schon 12 Wochen beträgt.
Ich bin mir nicht sicher, dass das rechtens ist.
Gruß Ray
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Hallo ray81,
wir vom Orange Service Team beantworten sehr gerne Ihre Frage zum Thema AGBs.
Bei Orange werden alle Rufnummern eines Teilnehmers unter einer gemeinsamen Kundennummer zusammengefasst. Dadurch ist eine übersichtliche Verwaltung und Verrechnung möglich. Daher kann es für einen Kunden auch nur eine AGB-Version geben. Dasselbe gilt übrigens auch für die gewählte Zahlungsart.
Wenn ein bestehender Kunde sich dazu entschließt eine weitere Orange Rufnummer anzumelden, dann akzeptiert er mit der Unterzeichnung des neuen Vertrags die aktuellen AGBs für sämtliche bestehenden Rufnummern.
Zu diesem Zweck befindet sich ein entsprechender Hinweis direkt über dem Unterschriftenfeld. (fett gedruckt)
Für detaillierte Informationen zu Ihrem Vertrag, kontaktieren Sie uns bitte unter der E-Mail Adresse info@orange.co.at. Bitte nennen Sie dabei Ihre Orange Rufnummer sowie Ihr Orange Kundenkennwort.
Wir wünschen Ihnen einen schönen und sonnigen Tag.
Freundliche Grüße
Ihr Orange Service Team
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Bei Orange werden alle Rufnummern eines Teilnehmers unter einer gemeinsamen Kundennummer zusammengefasst. Dadurch ist eine übersichtliche Verwaltung und Verrechnung möglich. Daher kann es für einen Kunden auch nur eine AGB-Version geben. Dasselbe gilt übrigens auch für die gewählte Zahlungsart.
Wenn ein bestehender Kunde sich dazu entschließt eine weitere Orange Rufnummer anzumelden, dann akzeptiert er mit der Unterzeichnung des neuen Vertrags die aktuellen AGBs für sämtliche bestehenden Rufnummern.
Zu diesem Zweck befindet sich ein entsprechender Hinweis direkt über dem Unterschriftenfeld. (fett gedruckt)
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Dies ist der offizielle tarifecheck.at-Account der Hutchison Drei Austria GmbH. Bei Fragen und Anmerkungen sind wir gerne unter info@orange.co.at für Sie da.
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ray81 hat geschrieben:Etwas offtopic, aber auch "Orange", ich habe einen Telefonie Vertrag seit 1.10.09 und habe im Oktober 2011 einen Vertrag über mobiles Internet bei Orange abgeschlossen, dieser wurde meinem Konto/account zugebucht.
Hast du den zusätzlichen Vertrag online oder in einem Shop abgeschlossen?
Hast du dich dabei online in deinen bestehenden Vertrag eingeloggt oder hast/wurdest du im Shop auf deinen bestehenden Vertrag hingewiesen?
Wenn du eine separate Neuanmeldung (ohne Bezugnahme auf deinen bestehenden Vertrag) gemacht hast, dann müßte dieser theoretisch eigenständig und meist auch zu einem anderen Abrechnungsstichtag abgerechnet werden, wie es beispielsweise bei bob-Anmeldungen passiert.
Klarerweise macht es aber durchaus Sinn, das Ganze unter einer Kundennummer und monatlichen Gesamtabrechnung zusammenzufassen.
Unabhängig davon müßten auch bei Zusammenfassung beide Verträge separat und unabhängig voneinander sein/bleiben.
D.h., daß sich für deinen "Altvertrag" dadurch nichts (weder MVD, noch AGB) ändern dürfte.
Für den hinzugefügten "Neuvertrag" gelten hingegen klarerweise die damit verbundenen AGB und ggf. MVD.
Wie bist du darauf aufmerksam geworden?...nun aber wurde ich darauf aufmerksam, dass auch mein alter Vertrag (Telefonie) die neuen AGB innehat, obwohl ich meinen Telefonie Vertrag weder verlängert habe oder auch sonst wie verändert habe.
Was irgendein Mitarbeiter im Shop oder an der Serviceline erzählt, ist meist genauso zutreffend und sinnvoll, wie wenn du bei der Blumenverkäuferin fragen würdest.
Im Normalfall müssen (neuere) AGB eines späteren, zusätzlichen Vertrages jene eines früheren, anderen Vertrags unberührt lassen, sofern auf diesem keine Vertragsverlängerung bzw. Tarifwechsel durchgeführt wird.Der Mitarbeiter von Orange erwiderte, dass die AGB aufgrund des neuen Vertrags für alle bestehenden Verträge komplett geändert wurden, dies stünde in den AGB,
Gegenteiliges müßte klarerweise explizit in den AGB erwähnt sein, was ich allerdings den aktuellen AGB nirgends entnehmen konnte.
Unterschied der neuen AGB zu den Alten, 12 Wochen Kündigungsfrist conta 8 Wochen bei den Alten.Ein wichtiger Punkt besteht darin, dass in den AGB von 2009 die Kündigungsfrist 8 Wochen betrug, bei den AGB von 2011 diese schon 12 Wochen beträgt.
Ich bin mir nicht sicher, dass das rechtens ist.
Rechtens dürfte es m.E. nicht sein und es ist auch offen, ob Orange nicht ohnehin bei einer Kündigung deines ersten Vertrags die alte, kürzere Kündigungsfrist akzeptieren bzw. anwenden würde.
Du könntest sicherheitshalber die Tatsache des "alten" Vertrags samt Geltung der damaligen AGB-Version in deiner Kündigung samt Kündigungsdatum explizit angeben, damit etwaige "Unklarheiten" zu deinen Ungunsten ausgeschlossen sind.
Wenn es letztendlich "nur" um 4 Wochen Kündigungsfrist geht ist es jedoch fraglich, ob dies einen etwaigen Rechtsstreit wert ist.
Vielen Dank @ ChristianWien
und vielen Dank an den Mitarbeiter des OrangeServiceTeams.
Das steht in meiner Bestellbestätigung:
"Über das vorliegende Vertragsverhältnis hinaus gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
und die derzeitige Entgeltübersicht von Orange auch für sämtliche allfällig sonst bestehenden
Vertragsverhältnisse mit Orange über Kommunikationsdienste (für vor dem 11.07.2011 gewählte
Tarife sind die Bestimmungen über die Wertsicherung ausgenommen)."
Man sollte sich alles genau durchlesen, abwägen und dann nehmen oder ablehnen!
und vielen Dank an den Mitarbeiter des OrangeServiceTeams.
Das steht in meiner Bestellbestätigung:
"Über das vorliegende Vertragsverhältnis hinaus gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
und die derzeitige Entgeltübersicht von Orange auch für sämtliche allfällig sonst bestehenden
Vertragsverhältnisse mit Orange über Kommunikationsdienste (für vor dem 11.07.2011 gewählte
Tarife sind die Bestimmungen über die Wertsicherung ausgenommen)."
Man sollte sich alles genau durchlesen, abwägen und dann nehmen oder ablehnen!
Gruß Ray
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