Sonderkündigungs-Recht (SoKü) bei A1 bis 01.04.2012

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Matula
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Sonderkündigungs-Recht (SoKü) bei A1 bis 01.04.2012

Beitrag von Matula » 26.01.2012, 01:18

A1 ändert mit 01.04.2012 AGB und einzelne Preise. Dadurch haben alle Kunden, deren Anschluss von so einer Änderung betroffen ist (auch Festnetzkunden) die Möglichkeit, ihren Vertrag (auch trotz evtl. aufrechter Bindung) bis 01.04.2012 kostenlos zu kündigen.

Die Änderungen: http://www.a1.net/preise-neu

Hauptpunkte:
Festnetzanschluss: 16,70€ statt 15,98€
Grundgebühranpassungen aufgrund Verbraucherpreisindex möglich (danke fürs Vormachen, Orange!)
Verzugszinsen 12% statt 5%
Ab 01.04.2012 gilt es als vereinbart, dass man Änderungen akzeptiert, wenn man nicht widerspricht.


Frage einer Freundin von mir: Sie hat noch 1 Jahr Bindung und damals mit Handy (und dem Satz "bei vorzeitiger Vertragsbeendigung erhöht sich der Gerätepreis um 79€") angemeldet. Sie kann jetzt aus dem Vertrag raus und braucht keine Grundgebühr mehr bezahlen, das ist klar. Aber darf A1 die 79€ verrechnen?

r a g e
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Re: Sonderkündigungs-Recht (SoKü) bei A1 bis 01.04.2012

Beitrag von r a g e » 26.01.2012, 06:33

Matula hat geschrieben: Frage einer Freundin von mir: Sie hat noch 1 Jahr Bindung und damals mit Handy (und dem Satz "bei vorzeitiger Vertragsbeendigung erhöht sich der Gerätepreis um 79€") angemeldet. Sie kann jetzt aus dem Vertrag raus und braucht keine Grundgebühr mehr bezahlen, das ist klar. Aber darf A1 die 79€ verrechnen?
für die mobilfunkanschlüsse (a1,rbm) ändert sich nichts. mfg

ray81
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Beitrag von ray81 » 26.01.2012, 10:27

Hi Matula!

Zur Frage einer Freundin, leider ist deine Angabe zu ihrem Vertrag etwas ungenau, "sie hat noch 1 Jahr Bindung" - schön oder schlecht, aber Bindung an was genau?
Aufgrund der Angabe noch ein Jahr Bindung könnte man, wie bei R A G E geschehen, von einem reinen Mobilfunkvertrag ausgehen, soweit so gut ...
Angenommen, es ändern sich die AGB für alle A1 Kunden, dann sind alle Kunden von A1, seien es Festnetz-, Breitband- oder Mobiltelefonie Kunden betroffen! Dementsprechend auch die Freundin, egal ob sie einen Kombi- oder einen Mobilfunkvertrag hat.
Ob sich nun für alle die AGB ändern, also auch die Freundin, wird ihr (allen Kunden) durch Post von A1 mitgeteilt.
Nehmen wir nun an, sie sei betroffen, dann ist es meines Erachtens nicht zulässig, bei dem bestehenden Vertrag im Falle einer AUSSERORDENTLICHEN KÜNDIGUNG eventuelle Abschlagszahlungen/Pönalen dennoch zu verrechnen.

§ 25 TGK Abs.(3)
(3) Der wesentliche Inhalt der nicht ausschließlich begünstigenden Änderungen ist dem Teilnehmer mindestens ein Monat vor In-Kraft-Treten der Änderung in geeigneter Form, etwa durch Aufdruck auf einer periodisch erstellten Rechnung, mitzuteilen. Gleichzeitig ist der Teilnehmer auf den Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Änderungen hinzuweisen sowie darauf, dass er berechtigt ist, den Vertrag bis zu diesem Zeitpunkt ___KOSTENLOS___ zu kündigen. Der Volltext der Änderungen ist den Teilnehmern auf deren Verlangen zuzusenden.

Matula, du hast es ja quasi in deinem Post selbst geschrieben:
... die Möglichkeit, ihren Vertrag (auch trotz evtl. aufrechter Bindung) bis 01.04.2012 kostenlos zu kündigen.
Gruß Ray

sweber
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Sonderkündigung und Mobilpoints?

Beitrag von sweber » 27.01.2012, 01:18

Hallo,

weiß jemand, wie es sich bei einer Sonderkündigung mit den geliebten negativen Mobilpoints verhält?

Grüße
- Steffen

ray81
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Beitrag von ray81 » 27.01.2012, 11:37

Laut A1 muss man zahlen - ich würde sagen, dass man trotz Sonderkündigung eine Ausgleichszahlung für die negativen Mobilpoints leisten muss.
Weshalb? Weil du dir einen Vorschuss an Punkten gewähren, kannst du diesen Vorschuss nicht durch Punkte "abarbeiten", dann ist dies in Geldform zu geschehen.
Du kannst natürlich die Sonderkündigung vornehmen, die (Mobilpunkte-) Schuld bleibt bestehen. Anders verhält es sich, wenn bei Abschlagszahlungen oder Pönalen.
negative Mobilpoints = Leihschuld

http://www.a1.net/forum/mehr-als-telefo ... obilpoints

Minus-MOBILPOINTS:

1 – 1000: 30 Euro
1001 – 2500: 70 Euro
2501 – 3500: 120 Euro
3501 – 5500: 165 Euro
5501 – 7500: 210 Euro
7501 – 8500: 250 Euro
Gruß Ray

Azby
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Beitrag von Azby » 27.01.2012, 13:15

Ganz so würde ich das nicht sehen.
Immerhin ist ein EA-Handy auch ein Vorschuss, der dir für das Eingehen der MVD (=sichere Grundgebühr über die Vertragslaufzeit) geboten wird.
Dieser Argumentation zufolge müsste man dann auch das Handy zurückgeben oder eine Zahlung für die entgangene GGB leisten.
Das TKG fordert, dass der Vertrag bei nachteiligen Änderungen kostenlos gekündigt werden kann. Über den Umweg der Minuspunkte wäre eine solche Kündigung nicht mehr kostenlos. Natürlich kann man berücksichtigen, dass der Kunde für die Minuspunkte eine Leistung (Handy etc.) erhalten hat. Nichts desto trotz wäre das Ausüben des Sonderkündigungsrechts mit Kosten verbunden, die in dieser Form nur wegen der Kündigung entstehen. Die Minuspunkte hätte man sonst möglicherweise über die MVD abbezahlt, dh. es hätte keine zusätzliche Zahlung für die Punkte erfolgen müssen. Darüber hinaus ist jede Bindung mit irgendeinem Bonus verbunden. Umsonst geht ein Kunde ja keine 24-monatige MVD ein. Mit dieser "Vorschuss-Argumentation" könnte man ja immer nachträglich den Bonus zurück verlangen.
Der Umweg über die Minuspunkte würde den Betreibern Tür und Tor öffnen, um das kostenlose gesetzliche Kündigungsrecht zu umgehen oder daraus Profit zu schlagen.
Die nächste Idee der Provider wäre, bei EAs auch gleich Minuspunkte zu verbuchen, die exakt über die MVD-GGB abbezahlt werden würden. Danach werden munter die AGB geändert und niemand kündigt, weil er eine Lawine für die Minuspunkte zahlen müsste. Kündigt er doch, macht der Provider ein schönes Körberlgeld...

Der von dir verlinkte Forenbeitrag vom Jänner 2011 bezieht sich nicht auf eine Sonderkündigung, sondern auf eine ordentliche Kündigung. Dass im Zuge einer normalen Kündigung Punkte bezahlt werden müssen, ist klar. Der Kunde wusste immerhin beim Abschlusszeitpunkt über die Konditionen bescheid und hat sich entsprechend bereit erklärt, bis zum prognostizierbaren Abbezahlen der Minuspunkte an A1 gebunden zu sein oder andernfalls zu zahlen.
Wenn aber nun A1 einseitig Änderungen zum Nachteil des Kunden einführt, kann dieser nicht ohne weiteres daran gebunden werden bzw. durch eine Art Vertragstrafe daran gehindert werden, von seinem gesetzlichen Kündigungsrecht Gebrauch zu machen. Auch wenn A1 vielleicht dabei Geld verloren geht, weil sie dem Kunden zusätzlich "auf Pump" ein Handy gegeben haben, geht die Änderung immer noch von A1 aus. Solche Konsequenzen muss der Betreiber bei einer AGB-Änderung berücksichtigen.

ray81
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Beitrag von ray81 » 27.01.2012, 14:14

Wieder mal ein schlechter Tag für mich ;-)
Azby, du hast recht, dem Kunden ist es ja gar nicht möglich durch weitere "geerntete" Mobilpoints sein Negativ - Konto auszugleichen, wenn ja, dann wäre er gezwungen die neuen AGB zu akzeptieren - ich habe ja selbst geschrieben, dass dies kostenfrei sein muss!

Ich habe bei google "negative Mobilpoints und Sonderkündigung" eingegeben, daraufhin hat man mir den Link ausgespuckt, bei genauem Hinsehen hätte mir auffallen müssen, dass es eine "normale" Kündigung ist.

Jetzt habe ich einen dementsprechenden Link gefunden, der Bezug auf die negativen Mobilpoints und eine Sonderkündigung nimmt.

Zitat A1_Christian (Admin):

Hallo alle!
@Kosten der außerordentlichen Kündigung: Die Kündigung ist in diesem Fall gratis – d.h. Pönalen und Entgelte für bestehende Bindungen bzw. minus MOBILPOINTS werden nicht verrechnet.


http://www.a1.net/forum/tarife-optionen ... immungenab
(am Ende des Zweiten Drittels im Text)
Gruß Ray

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Beitrag von AluFranz » 29.01.2012, 18:15

Frage einer Freundin von mir: Sie hat noch 1 Jahr Bindung und damals mit Handy (und dem Satz "bei vorzeitiger Vertragsbeendigung erhöht sich der Gerätepreis um 79€") angemeldet. Sie kann jetzt aus dem Vertrag raus und braucht keine Grundgebühr mehr bezahlen, das ist klar. Aber darf A1 die 79€ verrechnen?
Was würde passieren, wenn sie einfach der Vertragsänderung widerspricht?

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Beitrag von ray81 » 29.01.2012, 21:00

Wenn sie den Widerspruch nicht akzeptieren (wird wohl so sein), werden sie mitteilen, dass das Vertragsverhältnis mit 31.3 beendet wird (also Kündigung).
Gruß Ray

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Beitrag von Nachteule » 30.01.2012, 18:21

Unterm Strich hätte dies dann also denselben Effekt wie eine SoKü, oder habe ich etwas übersehen?

ray81
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Beitrag von ray81 » 30.01.2012, 21:16

Nichts übersehen ----> außerordentliche Kündigung

... theoretisch könnten sie aber den Widerspruch akzeptieren, dann läuft der Vertrag mit alten AGB so weiter ...
Gruß Ray

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einseitige Rücknahme der AGB-Änderung?

Beitrag von sweber » 31.01.2012, 12:51

Hi,

und weiß noch jemand, wie das war mit der einseitigen Rücknahme der AGB-Änderungen durch A1? Ist das noch zulässig?

Kann A1 einen Rückzieher machen und damit ein außerordentliche Kündigung durch den Kunden umgehen?

Grüße
- Steffen

Wowo
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Beitrag von Wowo » 03.02.2012, 15:25

Wird mein mobiles Internet auch erhöht werden?

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Beitrag von ray81 » 03.02.2012, 16:39

Wenn du den Preis meinst, meines Erachtens: Nein, nicht jetzt, möglicherweise aber nach der AGB Änderung, im Rahmen der "dynamischen" Grundgebühr (Indexanpassung).
Durch die AGB Änderung hast du, sollte es auch deinen Vertrag betreffen, das Recht deinen Vertrag außerordentlich kündigen zu können.
Gruß Ray

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Re: Sonderkündigungs-Recht (SoKü) bei A1 bis 01.04.2012

Beitrag von Horstl » 05.10.2012, 14:34

Matula hat geschrieben:A1 ändert mit 01.04.2012 AGB und einzelne Preise. Dadurch haben alle Kunden, deren Anschluss von so einer Änderung betroffen ist (auch Festnetzkunden) die Möglichkeit, ihren Vertrag (auch trotz evtl. aufrechter Bindung) bis 01.04.2012 kostenlos zu kündigen.

Die Änderungen: www.a1.net/preise-neu

Hauptpunkte:
Festnetzanschluss: 16,70€ statt 15,98€
Grundgebühranpassungen aufgrund Verbraucherpreisindex möglich (danke fürs Vormachen, Orange!)
Verzugszinsen 12% statt 5%
Ab 01.04.2012 gilt es als vereinbart, dass man Änderungen akzeptiert, wenn man nicht widerspricht.


Frage einer Freundin von mir: Sie hat noch 1 Jahr Bindung und damals mit Handy (und dem Satz "bei vorzeitiger Vertragsbeendigung erhöht sich der Gerätepreis um 79€") angemeldet. Sie kann jetzt aus dem Vertrag raus und braucht keine Grundgebühr mehr bezahlen, das ist klar. Aber darf A1 die 79€ verrechnen?
Das würde mich alles nicht stören, doch die Preiserhöhungen sind schon happig. Dabei handelt es sich nicht um die Grundgebühr, sondern die sehr hohen Verzugszinsen. Bei einer Rechnung von 70 EUR sind die Beträge statt 3,50 EUR dann 8,40 EUR. Ein Grund den Vertrag so schnell wie möglich zu kündigen und einen anderen Anbieter zu nehmen.

LG

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