Orange verrechnet Grundgebühr ab Bestelltag im Webshop!

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Matula
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Orange verrechnet Grundgebühr ab Bestelltag im Webshop!

Beitrag von Matula » 24.01.2012, 02:14

Bisher war man es gewohnt, dass bei Abschluss eines neuen Vertrags erst mit tatsächlichem Erhalt der SIM-Karte bzw. schriftlicher Vertragsunterzeichnung die Verrechnung der Grundgebühr beginnt (meist sogar erst ab dem Tag der ersten Nutzung der SIM-Karte).

Doch auch hier nutzt Orange (wie bei der "Wertsicherung") die Chance auf einen Mehrgewinn.

Die Verrechnung der Grundgebühr beginnt schon ab dem Bestelltag im Webshop! Man kann die Karte also noch nicht nützen, man hat den Vertrag noch nicht einmal unterzeichnet, aber die Verrechnung läuft schon!

Kann das legal sein?

AGB-Webshop §2: "Der Vertrag kommt erst mit ausdrücklicher schriftlicher Annahme der Bestellung des Käufers durch Orange bzw. durch tatsächliche Ausführung der vom Käufer bestellten Lieferung bzw. Leistung zustande."

Mit diesem "Vertrag" dürfte meiner Meinung nach aber nur der Vertrag der Bestellung, nicht der Handyvertrag gemeint sein.

In den normalen AGB steht:
§ 3.1: "Das Vertragsverhältnis kommt - vorbehaltlich anderslautender Bestimmungen bei besonderen Bestellformen (z.B. Webshop) - zustande, indem Orange das vom Kunden gestellte Anbot durch permanentes Freischalten der SIM-Karte(n) oder durch Übergabe bereits freigeschaltener SIM-Karten annimmt."

Es reicht also, dass Orange SIM-Karten aktiviert. Wann - und ob - ich diese erhalte, ist ihnen wurscht. Verrechnet wird munter ab Aktivierung. Hauptsache, es bleibt ein bissal mehr Körberlgeld.

Ein Handyvertrag ist m.M.n. eine LEISTUNG, und demzufolge dürfte man erst verrechnen, sobald eine LEISTUNG erbracht wird und nicht nur weil man die SIM-Karte schon dem Postweg zugeführt hat.

Was meint ihr?

ray81
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Beitrag von ray81 » 24.01.2012, 13:02

Also, ich habe noch mal bei mir nachgesehen, bei mir wurde mit dem Tag der Zustellung verrechnet, das war im letzten Oktober.
Meine Meinung:
Es ist ja nett, wenn sie die Sim schon früher freischalten, verrechnet sollte dennoch erst mit dem Tag der Übernahme werden, detto verhält es sich mit dem Risiko.
Nun aber sei gefragt, wie sieht es mit dem Rechnungslauf aus? Wann beginnt die Abrechnung, also wann war der Vertragsbeginn, wann hast du die Karte bekommen?
Es gibt aber sogar einen Vorteil, die MVD Frist endet quasi früher!
Wenn du aber weißt, dass du am Ende der 2-Jahres MVD genau diese paar Tage haben möchtest, weil der Vertrag über die MVD gehen "soll", dann solltest du dies beanstanden!
Gruß Ray

Azby
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Beitrag von Azby » 24.01.2012, 15:33

ray81 hat geschrieben:Es gibt aber sogar einen Vorteil, die MVD Frist endet quasi früher!
Das ist aber kein Vorteil. Die Grundgebühr über die MVD (=24 Monate) musst du ohnehin zahlen. Da zahle ich sie lieber für den Zeitraum ab Inbetriebnahme und kann dementsprechend auch eine Leistung für die ohnehin zu zahlende GGB in Anspruch nehmen.

ray81
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Beitrag von ray81 » 24.01.2012, 16:11

Wenn man genau überlegt, hast du vollkommen recht, zahlen muss man ja 24 Monate. So oder so. Danke für's "Augen öffnen". Das Einzige, was es bringt, man kann es nach einer Kündigung früher "ad acta" legen, das ist schon alles - nicht unbedingt ein Vorteil! Thx, Azby! :wink:
Gruß Ray

teamobeil
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und als Sahnehäubchen drauf verlängert Orange Kündigungszeit

Beitrag von teamobeil » 25.01.2012, 20:20

[quote="ray81"]Wenn man genau überlegt, hast du vollkommen recht, zahlen muss man ja 24 Monate. So oder so. Danke für's "Augen öffnen". Das Einzige, was es bringt, man kann es nach einer Kündigung früher "ad acta" legen, das ist schon alles - nicht unbedingt ein Vorteil! Thx, Azby! :wink:[/quote]
...und als Sahnehäubchen drauf verlängert Orange Kündigungszeit auf 12 Wochen (vormals 8 Wochen)

Perla
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Re: Orange verrechnet Grundgebühr ab Bestelltag im Webshop!

Beitrag von Perla » 22.02.2012, 12:13

Matula hat geschrieben: AGB-Webshop §2: "Der Vertrag kommt erst mit ausdrücklicher schriftlicher Annahme der Bestellung des Käufers durch Orange bzw. durch tatsächliche Ausführung der vom Käufer bestellten Lieferung bzw. Leistung zustande."
Vllt bin ich ja grad ein bisschen blind, aber ich kann da nicht herauslesen, dass es mit dem drücken des Bestellbuttons bereits zu Verrechnungen kommt. Hat das schon jmd bei Orange nachgefragt? Es ließt sich ja eher so, dass eine ausdrückliche schriftliche Annahme nötig ist (wie immer halt) bzw. die Lieferung/Freischaltung der Leistung :?:

ChristianWien
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Beitrag von ChristianWien » 22.02.2012, 16:25

Irgendwie kommt mir die Argumentation wegen der u.U. etwas vorzeitigen Freischaltung und somit Beginn der Grundgebührenverrechnung und Mindestvertragsdauer vor, wie der berühmte Streit um des Kaisers Bart.
Wenn die SIMs nicht aktiviert zugestellt würden und der Kunde diese erst (wohl kaum in Echtzeit) freischalten lassen müßte, wäre dies vielen auch nicht recht, genauso, wie hier kritisiert wird, daß die SIMs u.U. bereits einige Tage freigeschaltet sind.


@ray81
Es ist ja nett, wenn sie die Sim schon früher freischalten, verrechnet sollte dennoch erst mit dem Tag der Übernahme werden, detto verhält es sich mit dem Risiko.
Das Risiko liegt hier ausnahmsweise mal nicht bei dir als Kunden, weil eben die Übergabe durch den Zustelldienst nur eigenhändig an den Besteller und gegen Vorlage des angegebenen Ausweisdokuments erfolgt bzw. erfolgen darf.



@Perla
Vllt bin ich ja grad ein bisschen blind, aber ich kann da nicht herauslesen, dass es mit dem drücken des Bestellbuttons bereits zu Verrechnungen kommt. Hat das schon jmd bei Orange nachgefragt? Es ließt sich ja eher so, dass eine ausdrückliche schriftliche Annahme nötig ist (wie immer halt) bzw. die Lieferung/Freischaltung der Leistung
Klar.
Das ist so gut wie überall im Fernabsatz so.
Die automatische Bestellbestätigung gilt rechtlich nicht als Annahme der vos Kunden abgebenen Vertrags- bzw. Kaufangebots.
Schließlich behält sich jeder Webshop vor, die Bonität des potentiellen Kunden zu prüfen und ggf. vor Annahme des Kaufangebots auch die eigene Lieferfähigkeit sicherzustellen.
Erst eine gesonderte Erklärung wie z.B. eine Versandbestätigung oder eben die Lieferung gilt rechtlich als Annahme des Vertrags- bzw. Kaufangebots des Kunden.

ray81
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Beitrag von ray81 » 22.02.2012, 17:11

ChristianWien hat geschrieben:Irgendwie kommt mir die Argumentation wegen der u.U. etwas vorzeitigen Freischaltung und somit Beginn der Grundgebührenverrechnung und Mindestvertragsdauer vor, wie der berühmte Streit um des Kaisers Bart.
Wenn die SIMs nicht aktiviert zugestellt würden und der Kunde diese erst (wohl kaum in Echtzeit) freischalten lassen müßte, wäre dies vielen auch nicht recht, genauso, wie hier kritisiert wird, daß die SIMs u.U. bereits einige Tage freigeschaltet sind.

@ray81
Es ist ja nett, wenn sie die Sim schon früher freischalten, verrechnet sollte dennoch erst mit dem Tag der Übernahme werden, detto verhält es sich mit dem Risiko.
Das Risiko liegt hier ausnahmsweise mal nicht bei dir als Kunden, weil eben die Übergabe durch den Zustelldienst nur eigenhändig an den Besteller und gegen Vorlage des angegebenen Ausweisdokuments erfolgt bzw. erfolgen darf.
Meine Äußerung zielte eher auf die Berechnung ab, mit detto das Risiko meinte ich, dass das "Haftungs-Risiko" erst nach Empfang beim Kunden liegt, außerdem der Anbieter die ordnungsgemäße Zustellung nachweisen muss und nicht der Kunde, dass er es nicht bekommen hat.
Gruß Ray

Matula
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Beitrag von Matula » 25.02.2012, 02:27

ChristianWien hat geschrieben:Wenn die SIMs nicht aktiviert zugestellt würden und der Kunde diese erst (wohl kaum in Echtzeit) freischalten lassen müßte, wäre dies vielen auch nicht recht[...]
Also ich hätte nichts dagegen, wenn ich 30 Min. warten müsste (wie bei den anderen Anbietern), bis die SIM aktiviert ist und dafür nicht Grundgebühr zahle bevor ich die SIM überhaupt nutzen kann. Es ist schlicht und ergreifend unfair und benachteiligend dem Kunden gegenüber.
ChristianWien hat geschrieben:[...]weil eben die Übergabe durch den Zustelldienst nur eigenhändig an den Besteller und gegen Vorlage des angegebenen Ausweisdokuments erfolgt bzw. erfolgen darf.
In meinem Fall wurde die SIM-Karte an eine minderjährige Verwandte des Bestellers ohne jegliche Ausweisleistung abgegeben. Soviel dazu. Typisch DPD halt.

Wenn mein Freund (der den Orange-Vertrag bestellt hatte) diesen Tarif nicht unbegint wollte, würde ich da eh schon Orange Feuer unter dem Hintern machen... Aber ich will nicht dass sie den Vertrag dann womöglich annullieren...

Und ausgemacht war auch ein anderer Zustelltag bei DPD. Also 100% geschlampt wiedermal. Weiter so, DPD!

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