Orange zieht bei der Servicepauschale-Abzocke mit

Alles rund um die Mobilfunkanbieter

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AluFranz
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Beitrag von AluFranz » 20.07.2011, 13:18

ChristianWien hat geschrieben: Naja, das klingt wieder nach dem kommunistischen Parteiprogramm, wo natürlich alle anderen schlecht sind und das "tolle" Ziel ist, daß der Staat für alles sorgen und regeln möge.
Was dabei herauskommt bzw. herausgekommen ist konnte man in den diversen Ostblockstaaten bewundern.
Die Marktwirtschaft hat zumindest den Untergang des Kommunismus/Sozialismus überlebt.
Ich bin ein Anhänger der Marktwirtschaft. Allerdings haben wir uns von einer wirklichen (und sozialen) Marktwirtschaft längst verabschiedet. Du solltest Konzernkapitalismus nicht mit Marktwirtschaft verwechseln. Wohin uns das derzeitige Wirtschaftssystem führt, das können wir täglich erleben. Hast du bei der Einführung des Euro gewusst, was da alles im Kleingedruckten verborgen war?

Diese Entscheidung des Eintritts in den Euro hat dir sehr wohl unser Staat abgenommen, du bist nicht gefragt worden. Aber auslöffeln wirst du es müssen.

ChristianWien
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Beitrag von ChristianWien » 20.07.2011, 17:24

@AluFranz
Zitat:
Auch soll eine Gebühr von 3,50 Euro für Kunden eingeführt werden, die ihre Orange-Rechnung mit Zahlschein bezahlen.

Ein weiterer Beweis für des rechtswidrige Verhalten eines Anbieters. Gegen derartige Gebühren liegen bereits Urteile vor.
Das leidige Schattenboxen mit den Zahlscheingebühren dient auch nur zur medienwirksamen Profilierung der Konsumentenschützer, nachdem sie vor mehr als 10 Jahren damit eine Bauchlandung erlitten haben.

Diese Urteile auf Grund der EU-Zahlungsdiensterichtlinie sehen zwar Zusatzkosten für die Bezahlung mit Zahlschein als nicht zulässig an, sind jedoch wegen Berufungen noch nicht rechtskräftig und wohl kurz davor, vom OGH endgültig entschieden zu werden.

Dessen ungeachtet sind meines Wissens die Betreiber bis auf A1 (bei A1 sind die AGBs diesbezüglich noch unverändert in der alten Form) bereits dazu übergegangen, die Gebühren nicht mehr pauschal für die Zahlung mit Zahlschein, sondern als "Zuordnungsgebühren" und nur dann zu erheben, wenn du mit Zahlschein zahlst und die erforderlichen Daten nicht korrekt und vollständig angibst und somit eine manuelle Buchung deiner Zahlung erforderlich ist.
Diese Vorgehensweise scheint mit der EU-Zahlungsdiensterichtlinie vereinbar zu sein.

Wohin uns das derzeitige Wirtschaftssystem führt, das können wir täglich erleben. Hast du bei der Einführung des Euro gewusst, was da alles im Kleingedruckten verborgen war?

Diese Entscheidung des Eintritts in den Euro hat dir sehr wohl unser Staat abgenommen, du bist nicht gefragt worden. Aber auslöffeln wirst du es müssen.

Beim Euro liegen die Probleme leider nicht beim Kleingedruckten, sondern darin, daß dieser einerseits vorzeitig (ohne rechtzeitige vorherige Harmonisierung der EU-Staaten beim Steuer-, Arbeits, Finanz-, Sozialrecht etc.) übereilt eingeführt wurde, weil sich Kohl und Miterrand feiern lassen und in die Geschichtsbücher eingehen wollten, statt dies ihren Nachfolgern zu überlassen.

Deshalb wurde dieser auch - entgegen der damaligen Werbeaussagen zur
EU-Abstimmung, wonach mit einem EU-Beitritt noch keine Zustimmung zum Euro verbunden wäre - anschließend trotzdem eigenmächtig von den Politikern ohne weitere Volksabstimmung durchgesetzt.

Noch viel stärker und negativer wirkt(e) sich dabei aber aus, daß einerseits die Kontrollen in der EU bestenfalls lax und zumeist nur auf dem Papier stattfinden und dabei auch kein Anreiz der EU-Staaten an Ehrlichkeit besteht, weil sie dann zu Unrecht empfangene Gelder zurückzahlen müßten.

Die voreilige Schengen-Öffnung samt vorsätzlichem Abbau und Verschlechterungen in den Polizei- und Zollstrukturen und damit Ermöglichung überbordender Kriminalität und Zuwanderung in die Sozialsysteme (besonders nach Deutschland und Österreich, wo es besonders leicht besonders viel abzuschöpfen gibt) versetzt der EU einen weiteren Todesstoß.

Der massivste Todesstoß des Euro begann aber mit der Finanzkrise, wo vorsätzlich und entgegen sämtlichen geltenden Verträgen und Verfassungen gegen das "No Bailout" Prinzip verstoßen wurde und wird, wonach die EU-Staaten füreinander nicht haften dürfen.
Und von den vollmundigen Ankündigungen 2008, es würde nun hart durchgegriffen, reguliert und die Schuldigen hart bestraft, sodaß sich solch eine Krise nie mehr wiederholen können solle, ist bis heute absolut null passiert.
Stattdessen haben wir zu der noch fortdauernden Finanz- und Immobilienkrise inzwischen noch eine Spekulations- und Schuldenkrise dazubekommen, weil sich die Hochfinanz, Spekulanten und die "PIIGS"-Staaten einfach weiter auf Kosten der Steuerzahler bereichern wollen und die Politik beim nunmehrigen "Mühle auf, Mühle zu" Spiel untätig wie das Kaninchen auf die Schlange starrt und glaubt, die Probleme würden sich aussitzen lassen.

Zusätzlich rächt sich auch mehrfach, daß die EU-Gremien de facto seit ca. 40 Jahren mit immer stärkerer Tendenz nicht mit fähigen, kompetenten Politikern besetzt wurden, sondern weitestgehend unfähige, korrupte und "daheim" nicht mehr brauch- oder versorgbare Politiker dorthin teuer abgeschoben wurden.
Als es nur um "wichtige" Dinge wie die Gurkenkrümmung ging, war dies noch nicht so tragisch, doch seitdem die EU immer mehr Macht und Einflußbereiche von den Nationalstaaten übernommen oder sich einfach angemaßt hat, wuchsen die Probleme exponentiell.

Als ob dies nicht genug wäre kommt noch dazu, daß es von so gut wie keinen Politikern - weder in der EU, noch in den nationalen Parlamenten - Bestrebungen gibt, diese Schieflagen zu ändern und z.B. auf die Einhaltung der Verträge zu drängen.
Klar, denn die meisten Politiker sind nicht Politiker aus Idealismus, sondern nur, weil man hier in kurzer Zeit möglichst viel verdienen kann.
Sie vertreten nicht das Volk, sondern nur sich selbst, jene, die für ihre Dienste und "Lobbyarbeit" bezahlen und die Partei, durch die sie nominiert bzw. auf einen wählbaren Listenplatz gesetzt haben.
Generell sind heute leider fast alle Politiker Marionetten der Hochfinanz und internationalen Konzerne, welche für Geld auch ihre Seele dem Teufel verkaufen.
Daher unterstützen die Politiker auch zu 99% das "Auf-Zeit-Spielen" der EU, da sie nur möglichst lange ihre Pfründe retten wollen.
Klar ist, daß die EU in ihrer derzeitigen Form angezählt ist und die nächsten 3 Jahre wohl kaum überleben kann und wird.
Je nachdem, was als nächstes "detoniert" kann es aber auch schon viel schneller zu Ende sein.

Tel.
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Beitrag von Tel. » 20.07.2011, 20:54

@christianwien
wenn du sachlich argumentierst antworte ich gerne. auf unterstellungen und untergriffigkeiten gehe ich nicht ein!

AluFranz
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Beitrag von AluFranz » 21.07.2011, 10:41

ChristianWien hat geschrieben:
Das leidige Schattenboxen mit den Zahlscheingebühren dient auch nur zur medienwirksamen Profilierung der Konsumentenschützer, nachdem sie vor mehr als 10 Jahren damit eine Bauchlandung erlitten haben.

Diese Urteile auf Grund der EU-Zahlungsdiensterichtlinie sehen zwar Zusatzkosten für die Bezahlung mit Zahlschein als nicht zulässig an, sind jedoch wegen Berufungen noch nicht rechtskräftig und wohl kurz davor, vom OGH endgültig entschieden zu werden.

Dessen ungeachtet sind meines Wissens die Betreiber bis auf A1 (bei A1 sind die AGBs diesbezüglich noch unverändert in der alten Form) bereits dazu übergegangen, die Gebühren nicht mehr pauschal für die Zahlung mit Zahlschein, sondern als "Zuordnungsgebühren" und nur dann zu erheben, wenn du mit Zahlschein zahlst und die erforderlichen Daten nicht korrekt und vollständig angibst und somit eine manuelle Buchung deiner Zahlung erforderlich ist.
Diese Vorgehensweise scheint mit der EU-Zahlungsdiensterichtlinie vereinbar zu sein.
Orange macht aber keinen Hinweis aus den korrekt ausgefüllten und damit kostenlosen Zahlschein:
Warum wird bei Zahlscheinzahlung eine Zahlscheingebühr verrechnet?

Die Zahlungsart Zahlschein verursacht einen erheblichen manuellen Aufwand bei der Verbuchung. Stellen Sie einfach auf die automatisierten Varianten Einziehungsauftrag bzw. Zahlung per Kreditkarte um. Dabei fällt keine Bearbeitungsgebühr an.
Wobei ich für mich natürlich ohnehin abbuchen lasse (noch 1 Monat ORANGE - Kunde). Ich möcht ja auch nicht jeden Monat mit dem Zahlschein zur Bank rennen. allerdings krieg ich Monat für Monat eine Papierrechnung ..... soviel Service muss schon sein.

Eine gravierendere Frage für mich ist aber: Was passiert bei BOB, wenn die Möglichkeit des Zahlscheines verpflichtend wird?

suppa
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Beitrag von suppa » 23.07.2011, 11:57

ChristianWien hat geschrieben:Das Problem liegt - PISA läßt grüßen - vielmehr darin, daß (zu) viele Kunden offenbar unfähig und/oder unwillig sind, sich vor einer Vertragsentscheidung einfach SÄMTLICHE Vertragsdetails, Kosten, Inklusivvolumina, Ausnahmen, Mehrkosten bei Überschreitung, mögliche Zusatzpakete etc. durchzulesen und dann eben den für seinen (richtig ermittelten) Bedarf den bzw. einen passenden Tarif auszuwählen - wie es eben in anderen Lebensbereichen wie z.B. beim Kauf eines neuen Fernsehers, Autos oder einer Waschmaschine, einer Urlaubsbuchung etc. offenbar problemlos funktioniert.
Wenn es tatsächlich so ist, dass viele Kunden beim Abschluss eine Handyvertrages unfähig sind, alle Tarifdetails zu überblicken, gibt es umso mehr Grund für eine Regulierung hin zu mehr Übersichtlichkeit. Das ist gut für die Konsumenten und auch den Wettbewerb. Dass die Wettbewerber keinen Wettbewerb wollen wundert nicht, ist aber nicht im Sinne der Marktwirtschaft.

Die Verpflichtung, bei Flugtickets den Gesamtpreis eindeutig auszuweisen, ist ein gutes Beispiel, dass so etwas funktionieren kann. Benachteiligt wird dadurch kein Anbieter, gilt das doch für alle gleichermaßen.

Gerade der Mobilfunkmarkt soll und muss vernünftig reguliert werden. Schließlich nutzen die Betreiber mit den Frequnzen ein begrenztes öffentliches Gut. Also sollen auch alle Bürger von diesem Markt profitieren können, nicht nur die schlauen und gebildeten. Die Netzbetreiber zahlen für die Nutzung der Frequenzen, aber in einer Mietwohnung kann man auch nicht alles machen was man will.

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brus
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Beitrag von brus » 23.07.2011, 12:07

AluFranz hat geschrieben:Ich möcht ja auch nicht jeden Monat mit dem Zahlschein zur Bank rennen.
Onlinebanking :idea: :?:
Grüße
Gerhard

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nwg-sat
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Beitrag von nwg-sat » 23.07.2011, 12:22

Genau denn ich vermute das jeder der einen Mobilfunkvertrag hat und will ein Konto besitzt ...

ich kann mir gar nicht vorstellen mit Erlagscheinen zu arbeiten jeden Monat

...außer als Unternehmer um Schwarzgeld loswerden zu wollen :D :D :D

ChristianWien
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Beitrag von ChristianWien » 23.07.2011, 15:05

@AluFranz
Eine gravierendere Frage für mich ist aber: Was passiert bei BOB, wenn die Möglichkeit des Zahlscheines verpflichtend wird?
Was meinst du mit "Möglichkeit des Zahlscheines verpflichtend"???
bob ist üblicherweise (insbes. 4er-bob und big.bob sowie der bob-Datentarif) ein Vertragstarif, wo die Registrierung über einen Lastschrifteinzug erfolgt und somit eine Einzugsermächtigung Grundlage für den Tarif ist. (siehe auch §1/4 der Leistungsbeschreibung)
Wer diese nicht erteilen will, der muß sich halt einen anderen Tarif nehmen und bleibt dann eben Wertkartenkunde, der standardmäßig 6,8 Cent statt der 4 Cent beim Vertragstarif zahlt oder per SMS auf den "bob Vielwertkartentarif" mit 1000 Minuten + 1000 SMS um € 10,-- Grundgebühr pro Monat wechseln kann.
Unabhängig von den beiden Wertkartentarifen muß sich der Kunde dann aber selber um die rechtzeitige Aufladung kümmern.

Auf die Möglichkeit, generell keine Zahlung per Zahlschein (was eigentlich korrekt "Nutzung auf offene Rechnung" heißen müßte) mehr anzubieten, könnten die anderen Netzbetreiber wohl ebenso wechseln, denn kein Kunde hat Anspruch auf eine bestimmte Zahlungsart.
Wenn dir ein Webshop nur per Vorkasse oder Kreditkarte liefern will, kannst du schließlich auch nicht gerichtlich erzwingen, daß du auf Rechnung beliefert wirst.

Bei bob ist allerdings eine andere Besonderheit viel wichtiger:
Du kannst nicht nur gesperrt werden, wenn der Lastschrifteinzug fehlschlägt und du die offene Forderung nicht kurzfristig (spätestens nach Erhalt eines Info-SMS) selber überweist, sondern lt. AGB §16/5 auch dann, wenn "die Höhe des laufenden Verbindungsentgeltes das Kreditlimit des Kunden, welches sich aus dem siebenfachen Mindestumsatz gemäß den jeweils gültigen Entgeltbestimmungen ergibt oder - falls in den jeweils gültigen Entgeltbestimmungen kein Mindestumsatz verrechnet wird – den Betrag von € 35,-- (inkl. USt.) -, übersteigt".

Berichten zufolge kann es passieren - beispielsweise im Roaming -, daß man bereits mit > ca. € 120,-- sicherheitsgesperrt wird, auch wenn der Abrechnungszeitraum noch gar nicht abgeschlossen ist und auch zwischenzeitlich kein Einzug der offenen Forderung versucht wurde .
Daher ist es anzuraten, in solchen Fällen für ein ausreichendes Guthaben (durch manuelle Überweisung auf das Kundenkonto) zu sorgen, um keine bösen Überraschungen zu erleben.



@suppa
Wenn es tatsächlich so ist, dass viele Kunden beim Abschluss eine Handyvertrages unfähig sind, alle Tarifdetails zu überblicken, gibt es umso mehr Grund für eine Regulierung hin zu mehr Übersichtlichkeit.

Dann mußt du aber auch Reiseangebote, den Autoverkauf und den gesamten Konsumgüterbereich wie im Kommunismus regulieren.
Hier gibt es schließlich noch viel mehr Angebote, die nicht oder nur schwer miteinander vergleichbar sind und wo dann die armen überforderten Konsumenten genauso scheitern.
Eigenartigerweise scheint es bei diesen Bereichen aber zu klappen, denn es beschwert sich kaum ein Kunde, daß er z.B. das Angebot an HD/HD ready/Full HD etc. Fernsehern nicht durchschaut und vom bösen ahnungslosen Verkäufer mit einem überteuerten Ladenhüter aufs Kreuz gelegt wurde.
Und Beschwerden über die Vielfalt am Automarkt, den mitunter kaum/nicht vergleichbaren Ausstattungsvarianten etc. hört man auch nicht. :lol:


Die Verpflichtung, bei Flugtickets den Gesamtpreis eindeutig auszuweisen

Äpfel mit Birnen vergleichen bringt aber nicht wirklich etwas.
Ein Gesamtpreis bei Flugtickets ist sowohl sinnvoll, als auch eindeutig errechenbar, da die enthaltenen Leistungen dabei fix genannt sind und du keine Möglichkeit hast, diese zu überschreiten, sondern diese höchstens verfallen lassen kannst.

Was bitte soll ein "Gesamtpreis" bei einem Handytarif sein? :roll:
Dieser hängt eben von deiner persönlichen Nutzung oder eben Nicht-Nutzung ab.

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Beitrag von brus » 23.07.2011, 15:22

ChristianWien hat geschrieben:Was bitte soll ein "Gesamtpreis" bei einem Handytarif sein?
Sagen wir es so:
Gewünscht wird statt der jetzigen Grundgebühr ein "Grundtarif" ohne Gespräche, SMS oder Daten, bei dem auch solche Nebenkosten wie das Service Pauschale oder andere noch erfindbare Kosten, mit der Monatsgrundgebühr abgedeckt sind.
Grüße
Gerhard

ray81
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Beitrag von ray81 » 23.07.2011, 18:59

Gesamtpreis!? Bezüglich der Sim-Pauschale geht das schon ...
Die Sim-Pauschale und die Grundgebühr sind beides zyklische Gebühren, diese sollen verpflichtend zusammen gelegt werden ... da die GG monatlich ist, ist folglich die Pauschale auf die Monate umzulegen, so sollte es im Sinne der Transparenz sein ... eine Einmalgebühr und die wiederkehrende zyklische Gebühr ... aber nicht hier eine und da eine und noch eine, da hätten wir wieder eine ....
... das bedeutet nicht, dass ich den Betreibern eine Erhöhung verbiete ... sondern, dass eine "Erhöhung" nicht durch solch Neuerfindungen "geschönt" wird!
Gruß Ray

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„Gesamte Fixkosten pro Monat“.

Beitrag von AluFranz » 23.07.2011, 19:29

Dann mußt du aber auch Reiseangebote, den Autoverkauf und den gesamten Konsumgüterbereich wie im Kommunismus regulieren.
Ist der Kommunismus für dich ein Dauer - Trauma?
Wieso stellst du Konsumentenschutz mit dem jetzt schon wieder mit Kommunismus gleich?

Zum Zahlschein: Es könnte ja ein Findiger auf die Idee kommen, dass er versucht, so was bei Gericht durch zu boxen. Um nicht missverstanden zu werden ..... ich will nicht mit Zahlschein zahlen.
Und Beschwerden über die Vielfalt am Automarkt, den mitunter kaum/nicht vergleichbaren Ausstattungsvarianten etc. hört man auch nicht.
Damit habe ich wiederum bisher kaum Probleme gehabt. Von einer klitzekleinen Ausnahme abgesehen, die allerdings schon mehr als 30 Jahre zurück liegt. Damals gab es allerdings noch keinen Konsumentenschutz in der heutigen Form. Trotzdem habe damals ich „gewonnen“.
Äpfel mit Birnen vergleichen bringt aber nicht wirklich etwas.
Ein Gesamtpreis bei Flugtickets ist sowohl sinnvoll, als auch eindeutig errechenbar, da die enthaltenen Leistungen dabei fix genannt sind und du keine Möglichkeit hast, diese zu überschreiten, sondern diese höchstens verfallen lassen kannst. .
Wo sind da die Äpfel und die Birnen? Wenn bei meinem Internetvertrag zusätzlich zur monatlichen Grundgebühr eine jährliche Servicepauschale kommt, dann könnte die doch in 12 Teilen auf die Grundgebühr aufgeteilt werden. Gleiches gilt für die monatliche Grundgebühr beim Mobilfunkvertrag, die jetzt mit einer SIM – Pauschale aufgefettet wird. Die EU hat auch dem Lebensmittelhandel gezeigt, wo der Bartel den Most her holt und die Angabe des Kilopreises vorgeschrieben. Warum? Weil die Schlaumeier geglaubt haben, sie könnten Preiserhöhungen hinter geänderten Füllgewichten verstecken. Das sit doch ganz genau die gleiche Strategie wie jetzt bei den Mobilfunkern: Tarnen und Täuschen !!

Wenn den Schlawinern so sehr an einer getrennten Angabe für die SIM – Pauschale liegt, dann könnte man wie bei den Lebensmitteln eben eine weitere Angabe vorschreiben: Analog zum Kilopreis „Gesamte Fixkosten pro Monat“ :idea:

ray81
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Beitrag von ray81 » 24.07.2011, 17:49

Die jährliche Service-Pauschale gehört für MICH in die monatliche Gebühr eingerechnet ... diese steigt dann klar ... und das ist der Grund, weshalb die Anbieter dies nicht tun, weil sie dann ja mit der gestiegenen Grundgebühr werben müßten ...

Jetzt:
Tarif GG 19,90 Euro/Monat - Sim-Pauschale 19,90 Euro/Jahr

Man könnte ja dann auch ganz leicht folgendes machen:
Tarif GG 99 Euro Cent/Monat - Sim-Pauschale 246,82 Euro/Jahr

Sieht man vom Zinsspiel ab, kommt am Ende das Gleiche raus!

Dem Kunden ist der Endpreis anzuzeigen, erstens die Einmalgebühr (Aktivierung) und zweitens die Zyklus-Gebühr (Grundgebühr/Sim-Pauschale) - und nur jeweils Eine - Einmal+Zyklische!

Ansonsten ist weiteren "Fantasie-Pauschalen" Tür und Tor geöffnet:

Freundlichkeitspauschale, Wir-sind-für-Sie-da-Pauschale, Gratis-Hotline-Pauschale, Verrechnungspauschale, Sie-haben-Netz-Pauschale, Seien-Sie-froh-dass-es-uns-gibt-Pauschale ...
Gruß Ray

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Nachteule
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Beitrag von Nachteule » 24.07.2011, 18:35

ray81 hat geschrieben:Ansonsten ist weiteren "Fantasie-Pauschalen" Tür und Tor geöffnet:

Freundlichkeitspauschale, Wir-sind-für-Sie-da-Pauschale, Gratis-Hotline-Pauschale, Verrechnungspauschale, Sie-haben-Netz-Pauschale, Seien-Sie-froh-dass-es-uns-gibt-Pauschale ...
:lol: :lol: :lol:
Herrlich, danke!

suppa
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Beitrag von suppa » 24.07.2011, 19:59

ray81 hat geschrieben:Ansonsten ist weiteren "Fantasie-Pauschalen" Tür und Tor geöffnet:

Freundlichkeitspauschale, Wir-sind-für-Sie-da-Pauschale, Gratis-Hotline-Pauschale, Verrechnungspauschale, Sie-haben-Netz-Pauschale, Seien-Sie-froh-dass-es-uns-gibt-Pauschale ...
:lol: Wundervoll!
Obwohl! Bist du wahnsinnig, die auf so gute Ideen zu bringen! :wink:

Allerdings sollte ich dann vielleicht auch nicht vorschlagen, gewisse Pauschalen alle 100 Tage einzuheben. Da wird es dann erst so richtig verwirrend. Vor allem, wenn die Konkurrenz dann alle 140 Tage abrechnet...

AluFranz
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Zahlscheingebühr ud Datensicherheit

Beitrag von AluFranz » 26.07.2011, 07:52

Aus ganz aktuellem Anlass:

Und wer übernimmt jetzt die Verantwortung dafür, wenn unsere Bankdaten auf den Servern der diversen Anbieter nicht ausreichend geschützt liegen?
Mittlerweile wurde seitens Dritter bestätigt, dass AnonAustria im Besitz des Archivs ist und dass es 211.695 Datensätzen enthält. Auch die Tatsache, dass der Gebühren Info Service (GIS) Bankdaten von Online-Kunden unverschlüsselt in der gleichen Datenbank vorhielt und diese somit nicht schwer zu stehlen waren, ist von Dritten bestätigt.

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