A1 erhöht Grundgebühr für Bestandskunden

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Azby
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Beitrag von Azby » 12.02.2011, 11:59

Ja, das schon - aber AGB gelten ja gerade allgemein. Diese Fassung ist jetzt gültig. Auch Kunden, die den Vertrag vor dem 2.6.2009 geschlossen haben, unterliegen jetzt diesen AGB (außer vielleicht ein paar Kunden, bei denen sie die AGB-Änderungen wegen der außerordentlichen Kündigung "zurückgenommen" haben, was ja wiederum sehr bedenklich ist). Keinesfalls aber gelten die AGB vor 2.6.2009 für alle Kunden, die ihren Vertrag vor diesem Zeitpunkt geschlossen haben, da die AGB-Änderung vom 2.6.2009 die alte Fassung erneuert hat, sofern keine außerordentliche Kündigung ausgesprochen wurde.
Die von dir zitierten Bestimmungen der AGB sind zwar recht nett und die nimmt A1 hier offensichtlich als Grundlage für die Änderungen ohne dem Kunden das Kündigungsrecht einräumen zu wollen, Fakt ist aber, dass damit das außerordentliche Kündigungsrecht nach § 25 TKG umgangen werden soll, obwohl das es dort zwingend angeordnet wird.

r a g e
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Beitrag von r a g e » 12.02.2011, 12:39

alle a1-kunden die vor dem 2.6.09 ihren vertrag abgeschlossen oder
verlängert haben unterliegen den alten agb und haben ein sokü-recht.
für kunden ab dem 2.6.09 sind die neuen agb gültig die eine einvernehmliche vertragsänderung vorsehen. es gibt nur die möglichkeit
zu widersprechen. "wo kein kläger, da kein richter". selbst der vki hält
eine klage gegen a1 für wenig aussichtsreich. kommt a1 mit den
änderungen durch, dann wird es nicht lange dauern und drei wird
ebenfalls derartige änderungen durchführen welche das sind kann sich
jeder selbst ausrechnen. mfg

Azby
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Beitrag von Azby » 12.02.2011, 13:21

r a g e hat geschrieben:alle a1-kunden die vor dem 2.6.09 ihren vertrag abgeschlossen oder
verlängert haben unterliegen den alten agb und haben ein sokü-recht.
für kunden ab dem 2.6.09 sind die neuen agb gültig die eine einvernehmliche vertragsänderung vorsehen.
Ich kann mich zwar nicht an jede in der Vergangenheit liegende AGB-Änderung erinnern (und dementsprechend nicht an diese), eins ist aber immer gleich: Die AGB-Änderungen betreffen immer auch Bestandskunden (sonst wären es ja keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen). Sonst gäbe es ja auch nicht alle paar Monate eine Diskussion um die außerordentliche Kündigung bei AGB-Änderungen - würden diese Änderungen nicht auch Bestandskunden betreffen, wäre der ganze § 25 Abs. 3 TKG obsolet. Daher unterliegen auch Kunden, die zuvor einen Vertrag mit A1 geschlossen haben heute diesen neuen AGB (ausgenommen evtl. diejenigen, denen A1 die alten AGB belassen hat, um ein SoKü-Recht abzuwehren, was ich, wie oben gesagt, ebenfalls für bedenklich halte).

Das Einschätzungsvermögen des VKI was die Rechtslage betrifft, halte ich, besonders in diesem Fall, für wenig zutreffend. Verbindlich entscheiden könnte hier ohnehin nur der OGH.

r a g e
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Beitrag von r a g e » 12.02.2011, 14:03

Azby hat geschrieben: Die AGB-Änderungen betreffen immer auch Bestandskunden.

Das Einschätzungsvermögen des VKI was die Rechtslage betrifft, halte ich, besonders in diesem Fall, für wenig zutreffend. Verbindlich entscheiden könnte hier ohnehin nur der OGH.
die bestandskunden wurden aber über die änderung vom juni 2009
nicht informiert, daher sind sie davon nicht betroffen und weiterhin
mit den alten agb kunde bei a1.
bei der änderung vom april 2008 wurden auch die bestandskunden
umgestellt und hatten daher ein recht auf sokü.

wenn niemand klage erhebt kann auch der ogh nichts entscheiden. mfg

Azby
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Beitrag von Azby » 12.02.2011, 14:14

r a g e hat geschrieben:wenn niemand klage erhebt kann auch der ogh nichts entscheiden. mfg
Das ist schon klar - ich habe gemeint, dass die Ansicht des VKI hier wertlos ist, da nur der OGH verbindlich entscheiden könnte. Dass dafür erst jemand klagen müsste und im Fall der Fälle bis zum OGH ziehen müsste, ist klar. Ich bin hier aber nicht so pessimistisch wie der VKI.

ray81
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Beitrag von ray81 » 12.02.2011, 15:49

VKI - ein sich erhaltender Verein ... :roll:

Änderung der AGB vor oder nach 2009 hin oder her ... es handelt sich hier um eine Entgeltänderung für Bestandskunden - §25 TKG sagt, dass bei einer Änderung der Kunde das Recht zur vorzeitigen Kündigung hat.
Der Paragraph sagt aber nichts über einen Widerspruch, durch diesen die Änderung nicht eintritt.
Es kann durchaus sein, dass ein Gericht der Meinung ist, dem Kunden zum Erhalt einen Widerspruch zum Erhalt des Vertrags zuzumuten, andererseits kann es auch sein, dass das Gericht dies als nicht zumutbar hält, da dies dem Anbieter Tür und Tor öffnet beliebig oft "ohne Konsequenzen" eine Änderung durchzuführen,
Apropos Klage, die würde ja dann eher A1 gegen den Kunden führen ... da der Kunde das Vertragsverhältnis aufgrund der Entgeltänderung per Sonderkündigung als beendet sieht (§25 TGK).
Gruß Ray

ChristianWien
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Beitrag von ChristianWien » 12.02.2011, 17:28

@ray81
- §25 TKG sagt, dass bei einer Änderung der Kunde das Recht zur vorzeitigen Kündigung hat.
Dabei bleibt aber unberücksichtigt, ob der Kunde prinzipiell ein Interesse an der (unveränderten) Weiterführung seines Vertrages hat.
Wer sowieso kündigen wollte, der hat damit nun eine günstige und vorzeitige Möglichkeit dazu.
Wer jedoch seinen Vertrag unverändert fortführen möchte, kann "bloß" Widerspruch gegen die Änderungen einlegen, die Weiterführung zu den bisherigen Konditionen einfordern und abwarten, ob A1 mit einer unveränderten Weiterführung einverstanden ist oder den Widerspruch als Kündigung ansieht.

taff
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Beitrag von taff » 01.05.2011, 09:22

wer hat hier eigentlich die sonderkündigung gemacht?

weil mir wurde nun folgendes verrechnet:
"Entgelt für vorzeitige Kündigung des Vertrages"....... 25 euro inkl. mwst.

darf das sein?!

djrob15
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Beitrag von djrob15 » 01.05.2011, 09:39

taff hat geschrieben: "Entgelt für vorzeitige Kündigung des Vertrages"....... 25 euro inkl. mwst.

darf das sein?!
Nein.

Telekom anrufen: 0800 100 100

Bin gespannt, was die sagen.
Krone Mobile mit Fritzbox 6820 LTE | iPhone X 256GB - spusu|

Alle sagten, das geht nicht.
Bis meinereiner kam, der das nicht wusste und es einfach machte.

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Beitrag von Azby » 01.05.2011, 12:16

Das darf definitiv nicht sein. Du musst kostenlos kündigen können. Wenn sie ein Entgelt verrechnen, ist das nicht kostenlos. Ich würde das der RTR melden und eine Kopie dieser Meldung deiner Beschwerde bei der TA beifügen.

djrob15
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Beitrag von djrob15 » 01.05.2011, 12:27

taff hat geschrieben:wer hat hier eigentlich die sonderkündigung gemacht?

weil mir wurde nun folgendes verrechnet:
"Entgelt für vorzeitige Kündigung des Vertrages"....... 25 euro inkl. mwst.

darf das sein?!
Kannst du mal die Rechnung einscannen und hier posten?
(Name Kundennr. usw unkenntlich machen nicht vergessen)
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taff
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Beitrag von taff » 01.05.2011, 14:18

hier der link zu den 3 rechnungsseiten
http://www.abload.de/gallery.php?key=71AAj9jl

falls ich noch wo was unkenntlich machen muss, dann mir bitte mitteilen. danke!

djrob15
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Beitrag von djrob15 » 01.05.2011, 14:32

Ich sehe, du hast einen Tarif aus 2008, hast du diesen letztes Jahr verlängert?

Ist die Sonderkündigung von dir ausgegangen, weil du fragt, wer hier Sonderkündigt.

Ansonsten Einspruch gegen die Rechnung erheben und mit dem Konsumentenschutz drohen.
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Beitrag von r a g e » 01.05.2011, 14:46

die abrechnung erweckt eher den eindruck einer "normalen kündigung"
(ende februar mit 4.4. gekündigt). gab es auf einer der letzten rechnungen
einen hinweis auf die erhöhung und damit auf die sokü ?
die 22,98 euro entsprechen dem mindestumsatz vom 5.4. bis zum 31.5.11. mfg

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Beitrag von taff » 01.05.2011, 15:07

das stand auf meiner rechnung:
A1 Telekom Austria informiert:
Mit 04.04.2011 ändern wir unsere Entgeltbestimmungen.
NEU: Zusätzliches monatliches Grundentgelt 2,75 Euro.
Dafür telefonieren Sie in Zukunft 1.000 Minuten gratis zu privaten Netzen (05).
Private Netze haben z.B. Banken, Versicherungen oder Behörden - längere Wartezeiten sind hier keine Seltenheit.
Anrufe zu 05er-Nummern sind für Sie dann gratis und Sie brauchen sich auch bei längeren Gesprächen keine Gedanken zu machen.


Bis 04.04.2011 können Sie Ihren A1 Vertrag außerordentlich schriftlich kündigen.
Die geänderten Entgeltbestimmungen finden Sie auch unter www.A1.net/agb
der xcite tarif wurde im mai 2008 verlängert, also passt da auch alles.

im kündigungschreiben wurde geschrieben, dass ich mit der erhöhung nicht einverstanden bin und deswegen eine außerordentliche kündigung mache.
das kündigungsschreiben wurde am 25. märz gefaxt.
Zuletzt geändert von taff am 01.05.2011, 15:21, insgesamt 1-mal geändert.

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