A1 erhöht Grundgebühr für Bestandskunden

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djrob15
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Beitrag von djrob15 » 01.05.2011, 15:20

taff hat geschrieben:der xcite tarif wurde im mai 2008 verlängert, also passt da auch alles.

im kündigungschreiben wurde geschrieben, dass ich mit der erhöhung nicht einverstanden bin und deswegen eine außerordentliche kündigung mache.
Dann hast du um einen Monat zu früh gekündigt, wenn der Vertag sowieso im Mai ausgelaufen wäre.
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Alle sagten, das geht nicht.
Bis meinereiner kam, der das nicht wusste und es einfach machte.

taff
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Beitrag von taff » 01.05.2011, 15:30

das hat in meinen augen rein gar nichts mit dem sonderkündigungsrecht zu tun, egal wann der vertrag ausläuft! weil dann hätte ich im letzten monat die erhöhte grundgebühr bezahlen müsssen....

djrob15
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Beitrag von djrob15 » 01.05.2011, 15:33

Schon mal angerufen bei A1?

Was sagen die dazu?
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Alle sagten, das geht nicht.
Bis meinereiner kam, der das nicht wusste und es einfach machte.

r a g e
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Beitrag von r a g e » 01.05.2011, 15:38

djrob15 hat geschrieben:
taff hat geschrieben:der xcite tarif wurde im mai 2008 verlängert, also passt da auch alles.

im kündigungschreiben wurde geschrieben, dass ich mit der erhöhung nicht einverstanden bin und deswegen eine außerordentliche kündigung mache.
Dann hast du um einen Monat zu früh gekündigt, wenn der Vertag sowieso im Mai ausgelaufen wäre.
wenn der vertrag zuletzt im mai 2008 verlängert wurde ist die mvd schon
längst vorbei (damals waren es noch 18 monate bei vvl).

ein anruf bei a1 (0800 664 664) kann nicht schaden. sonst bleibt nur ein
rechnungseinspruch übrig (wobei man sich den hinweis auf den konsumentenschutz sparen kann). mfg

taff
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Beitrag von taff » 01.05.2011, 16:50

also die an der hotline meint, dass dies nicht sein dürfte, aber erst morgen kann mir die buchhaltung erst sagen warum mir das verrechnet wurde ...

also die mvd war 24 monate, jedenfalls hat im jänner die hotline noch gesagt, dass ich noch 4 monate und 4 tage einen vertrag besitze ....

ray81
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Beitrag von ray81 » 02.05.2011, 10:45

also, wenn eine vv 2008 gemacht wurde, dann ist die mvd eigentlich schon längst vorbei ... das wären ja fast 3 Jahre ...

ganz gleich, bei einer SonderKü dürfte kein Entgelt wegen vorzeitiger Kündigung verrechnet werden.
Gruß Ray

taff
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Beitrag von taff » 02.05.2011, 16:45

nein die vv wurde einen tag bevor die neuen xcite tarife rausgekommen sind gemacht, also vor 2 jahren.

die a1-buchhaltung hat heute mitgelteilt, dass die 25 euro storniert werden.

djrob15
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Beitrag von djrob15 » 02.05.2011, 16:47

taff hat geschrieben:die a1-buchhaltung hat heute mitgelteilt, dass die 25 euro storniert werden.
Na, dann ist ja alles in Butter.
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Bis meinereiner kam, der das nicht wusste und es einfach machte.

Azby
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Beitrag von Azby » 02.05.2011, 17:05

taff hat geschrieben:die a1-buchhaltung hat heute mitgelteilt, dass die 25 euro storniert werden.
Haben sie auch gesagt, wie es zu dieser "unabsichtlichen" Verrechnung dieses Postens gekommen ist? Ich will gar nicht wissen, wieviele Tausende Euro die Netzbetreiber allein durch solche Aktionen zusätzlich einstreift.

taff
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Beitrag von taff » 03.05.2011, 09:34

nein haben leider nichts gesagt. ev ist es auch nur ein zufall von div. faktoren, dass hier ev. die kündigungsroutine dies so vorgesehen hat, trotzdem darf dies nie passieren, weil wenn man nichts sagt, dann machen sie hier wieder eine menge kohle ....

Matula
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Beitrag von Matula » 19.05.2011, 03:18

Wie ist eigentlich der Unterschied zwischen den 2 Monaten
§25, (2) [...]Für den Teilnehmer nicht ausschließlich begünstigende Änderungen gilt eine Kundmachungs- und Anzeigefrist von zwei Monaten.[...]
und dem 1 Monat
§25, (3) [...]Der wesentliche Inhalt der nicht ausschließlich begünstigenden Änderungen ist dem Teilnehmer mindestens ein Monat vor In-Kraft-Treten der Änderung in geeigneter Form, etwa durch Aufdruck auf einer periodisch erstellten Rechnung, mitzuteilen.[...]
zu verstehen?

Azby
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Beitrag von Azby » 20.05.2011, 18:59

2 Monate vorher müssen die neuen AGB der RTR angezeigt werden. Mindestens 1 Monat vorher müssen die Änderungen dem Kunden (gemeinsam mit dem Kündigungsrecht) mitgeteilt werden.

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