GIS Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt

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Stefan
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Beitrag von Stefan » 08.05.2010, 20:34

Matula hat geschrieben:Gutes Gedächtnis, Stefan ;)
Ich merke mir schwer Details (Namen, etc), aber ich versuche immer, den Überblick zu bewahren (ungefähr verkaute Mengen der letzten Saisonen, Entwicklungen, etc.) und dadurch bleiben dann auch solche Themenbereiche bei mir "hängen". :wink:
Matula hat geschrieben:Danke nochmal für Deine damalige Hilfe!
"Geholfen" habe ich dir weniger, ich würde es als "seelischen Beistand" bezeichnen, geschafft hast du es ganz alleine!

Grüße
Stefan

tszr
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Beitrag von tszr » 01.01.2012, 07:34

Hallo Leute,

da es noch nicht alle wissen, jetzt bietet auch bob einen Sozialzuschuss von 12 Euro an: http://bob.at/bobsozialzuschuss
Zu bekommen mit einer GIS Befreiung, wenn das Haushaltseinkommen nicht höher ist als:

Quelle GIS:
https://www.gis.at/service/antrag-auf-befreiung/
1. Person: 888,61
2. Personen: 1.332,31
3. Personen: 1.469,41
usw...

Bild

Quelle: http://www.gis.at
Übersteigt das Nettoeinkommen die maßgeblichen Betragsgrenzen, kann der Antragsteller folgende abzugsfähige Ausgaben geltend machen:

Hauptmietzins einschließlich der Betriebskosten im Sinne des Mietrechtsgesetzes, wobei eine gewährte Mietzinsbeihilfe anzurechnen ist, (entsprechende Belege bitte dem Antrag in Kopie beilegen z. B. Mietvertrag, Bestätigung über eine Mietzinsbeihilfe etc.) anerkannte außergewöhnliche Belastungen im Sinne des aktuellen Einkommenssteuergesetzes.

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zB. Du lebst alleine, verdienst 1.400,- netto pro Monat (inkl Weihnachts und Urlaubsgeld) und zahlst 600,- Miete = netto Einkommen 800,- Euro = GIS Befreiung + Telefonbefreiung (auch Handy, zB A1 BIGBOB 1000 min gratis usw.) möglich.

======================================================

Telefonzuschuss 12,- pro Monat bei :
A1 Telekom Austria AG (A1 Festnetz u. Mobil / bob)
AICALL Telekomm.-Dienstleistungs GmbH
Hutchison 3G Austria GmbH
Kabel-TV Amstetten GmbH
mmc kommunikationstechnologie GmbH
Multikom Austria Telekom GmbH
Orange Austria Telecommunication GmbH
T-Mobile Austria GmbH
xpirio Telekommunikation Service GmbH

PS: Am besten einen Tarif mit Freiminuten nehmen der unter den 12 Euro liegt (zB BigBob)!
= gratis telefonieren und zusätzlich Gutschriften bekommen.

klio
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Beitrag von klio » 03.01.2012, 15:19

danke für den hinweis!

wenn ich bigbob um 8,80 monatl. anmelde und dafür € 12 zuschuss erhalte, "verdiene" ich jedes monat 3,20 euro. da bob diesen betrag aber nicht in bar auszahlt, kann ich ihn nur vertelefonieren und hab daher 80 weiterer freieinheiten(sms od. min a 4 cent) übrig. aliquot umgelegt hieße dies: beim "bigbob sozial" habe ich 1040 freiminuten und 1040 frei sms. und das alles um 0 euro.

das nenne ich einen sozialstaat....

tszr
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Beitrag von tszr » 03.01.2012, 17:21

Der einzige Haken, dass Guthaben wird NICHT ausbezahlt !

Muss vertelefoniert werden, also am besten falls mal der Sozialtarif ausläuft auf Bob 4er umstellen lassen und das Guthaben abtelefonieren.

Azby
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Beitrag von Azby » 03.01.2012, 23:29

So ein bisschen zusätzliches Guthaben ist aber auch zB für 08XX/09XX-Nummern oder Roaming gar nicht so schlecht.

tszr
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Beitrag von tszr » 04.01.2012, 08:03

Azby hat geschrieben:So ein bisschen zusätzliches Guthaben ist aber auch zB für 08XX/09XX-Nummern oder Roaming gar nicht so schlecht.
Oder für Auslands-SMS bzw. Roaminggebühren usw..

GunnarDH
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Beitrag von GunnarDH » 09.01.2012, 00:21

das Eigenartige an der GIS-Befreiung ist ja, dass man sie nur dann bekommt, wenn das Einkommen unter einer gewissen Grenze ist, UND man eine von öffentlicher Hand finanzierte soziale Hilfe bekommt (Pflegegeld, Arbeitslosengeld, etc.).
falls man allerdings die gleich geringe Menge an Einkommen selber erwirtschaftet (erarbeitet - angestellt oder selbständig), kriegt man die Befreiung NICHT.

übrigens, bei der (vormals Telekom Austria, nun) A1 bekommt man im Positivfall die 12€ brutto auch bei div. Festnetz-A1-Kombis, und nicht nur, wie vorhin erwähnt, bei TickTackPrivat und Bob.
Zitat "Bei A1 Festnetz, der A1 Kombi sowie A1 TV Kombi erhalten Sie den Zuschuss seitens des BMVIT als Gutschrift auf Ihrer Rechnung, das sind im Augenblick €12,- inkl. USt. pro Monat." (a1.net)

was vermutlich auch die Frage klärt, ob der Staat oder die Telekom-Firmen dies finanzieren. (also Staat)

tszr
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Beitrag von tszr » 09.01.2012, 06:23

GunnarDH hat geschrieben:das Eigenartige an der GIS-Befreiung ist ja, dass man sie nur dann bekommt, wenn das Einkommen unter einer gewissen Grenze ist, UND man eine von öffentlicher Hand finanzierte soziale Hilfe bekommt (Pflegegeld, Arbeitslosengeld, etc.).
1.) Arbeitslosengeld wird von der Arbeislosenversicherung bezahlt, die man als Arbeiter oder Angestellter Monat für Monat bezahlt = eine Versicherung, nicht die öffentliche Hand.

2.) Wie kommst Du darauf, dass Selbständige das nicht bekommen ?
Es heißt da "Haushaltseinkommen" wenn die o.a. Höhe nicht überschritten wird, ist des doch egal woher das Einkommen kommt.

Mfg tszr

GunnarDH
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Beitrag von GunnarDH » 09.01.2012, 13:44

ad1) Du hast recht, mein Irrtum, Arbeitslosenversicherung ist nicht wirklich staatlich.

ad2) Selbständige (wie alle anderen) kriegen das nur, FALLS sie eine der untenstehenden Leistungen beziehen:

"Bezieher von:
* Pflegegeld oder einer vergleichbaren Leistung,
* Leistungen nach pensionsrechtlichen Bestimmungen oder diesen Zuwendungen vergleichbare sonstige wiederkehrende Leistungen versorgungsrechtlicher Art der öffentlichen Hand,
* Leistungen nach dem aktuellen Arbeitslosenversicherungsgesetz,
* Beihilfen nach dem aktuellen Arbeitsmarktförderungsgesetz,
* Beihilfen nach dem aktuellen Arbeitsmarktservicegesetz,
* Beihilfen nach dem aktuellen Studienförderungsgesetz,
* Leistungen und Unterstützungen aus der Sozialhilfe oder der freien Wohlfahrtspflege oder aus sonstigen öffentlichen Mitteln wegen sozialer Hilfsbedürftigkeit sowie
* Gehörlose oder schwer hörbehinderte Personen.
"
(gis.at/information/gebuehrenbefreiung/checkliste-b)

worauf ich hinauswollte: wenn ich etwas bekomme, bekomme ich auch das andere; wenn ich nichts bekomme, krieg ich auch das andere nicht. dieses Prinzip benachteiligt diejenigen, die gerade noch so selber über die Runden kommen, gegenüber jenen, die sich auf den Sozial-"Staat" verlassen.

vielleicht sollten wir diese Diskussion nach "Talk Talk Talk" verschieben.

P.S. dies ist übrigens der schönste Passus im Bundesgesetzblatt zum Rundfunkgebührengesetz: "1. In § 2 Abs. 5 wird das Wort „Wohung“ durch das Wort „Wohnung“ ersetzt." (71. Bundesgesetz: Budgetbegleitgesetz 2003, Artikel 25) schön zu wissen, mit welcher Akribie Gesetzesvorlagen geprüft werden.

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