Lückenhafte Bonitätsprüfung,bei Mobilfunkvertragspartnern!

Alles rund um die Mobilfunkanbieter

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anton
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Beitrag von anton » 09.11.2008, 16:13

Kenne das Problem 'am eigenen Leib':

Bin deutscher Staatsbürger und Anfang des Jahres bin ich nach Österreich 'rübergemacht'.... ;-)

Ich hatte einen festen Wohnsitz mit korrekter Aufenthaltsgenemigung, einen Beruf bei einem Magistratsunternehmen (Krankenhaus) und komme zudem nicht aus Afganistan und hätte mich über eine menschenwürdige Behandlung durch die Telefongesellschaften sehr gefreut.

Wie ists mir ergangen:
ohne 1/2 Jahr fester Wohnsitz geht bei AT-Handyanbietern nix - weder bei 3, One, Telering. T-Offline und Votzenfone (sorry - aber da gabs in Dt. was mit einem Herrn Esser.... bin noch immer sehr angepisst!) also hier heissts ja nich A1 - Vodafone ist zu 10(?) % Anteilseigner.... ... bei T-Offline und Votzenfone hab ichs net versucht.

Ich bin kein Terrorverdächtiger, habe ein festes Einkommen und einen festen Wohnsitz - und trotzdem haben die Anbieter kein Auge zu gedrückt bzw. mal etwas genauer nachgesehen..... war eindeutig, dass ich hier bleiben werde.

Also - summa sumarum: Die Handyanbieter in AT sind höchst arrogant und unverschämt. Das ist mein Fazit zu diesem ganzen Thema.

Sicher gibts zwischen mir und einem Asylsuchenden einen kleinen Unterschied.... ich hab Arbeit und eine feste Adresse.

An sonsten denke ich, kommt man mit einem BOB 4er weiter (war für mich problemlos zu aktivieren, da ja nur ein Konto nötig war).

Andy

Azby
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Beitrag von Azby » 09.11.2008, 21:23

anton hat geschrieben:T-Offline und Votzenfone (sorry - aber da gabs in Dt. was mit einem Herrn Esser.... bin noch immer sehr angepisst!) also hier heissts ja nich A1 - Vodafone ist zu 10(?) % Anteilseigner...
Es heißt nur A1 (Mobilkom Austria) und Vodafone ist nicht 10% Anteilseigner. Die Mobilkom Austria AG gehört zu 100% der Telekom Austria Group.
Zwischen der Mobilkom und Vodafone gibt es nur ein Partner-Abkommen. Deshalb sind die Vodafone-Netze meist die bevorzugten Partner-Roaming-Netze und A1 (und die anderen Töchter der Mobilkom (FL1, si.mobil, VIPnet etc.)) die entsprechenden Partner-Netze für Vodafone-Kunden. Eigentümer ist Vodafone aber nicht.

T-Mobile Austria hingegen ist tatsächlich eine 100% Tochter der T-Mobile International.

Essotiger
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Beitrag von Essotiger » 09.11.2008, 21:31

anton hat geschrieben:Also - summa sumarum: Die Handyanbieter in AT sind höchst arrogant und unverschämt. Das ist mein Fazit zu diesem ganzen Thema.
Ohne es zu wissen nehme ich doch an, dass man umgekehrt in DE auch nicht unbedingt sofort mit offenen Armen einen Handyvertrag bekommt!

Azby
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Beitrag von Azby » 09.11.2008, 21:42

Das denke ich auch nicht.
Auch wenn es im konkreten Fall sicher okay gewesen wäre, den Vertrag zu akzeptieren, ist das einfach eine Vorsichtsmaßnahme der Betreiber.
Leute, die erst seit Kurzem in Österreich leben, stellen scheinbar eine gewisse "Abhaugefahr" dar. Einen solchen Kunden dann im Ausland zu verfolgen, wird dementsprechend hohe Kosten verursachen, dass es sich einfach nicht rechnet, auch wenn der Kunde EU-Bürger ist.
Ich denke mal, dass nicht nur die österreichischen Anbieter so handeln. Als arrogant würde ich es auch nicht bezeichnen - es ist eher vorsichtig.

Mr.Dailer
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Beitrag von Mr.Dailer » 12.11.2008, 00:40

Hallo!
ich ,glaube nicht das Cosmos,etwas gefälscht hat!
vielleicht der Antragssteller,und die Überprüfung war zu lasch!
hat ein Asylbewerberk,keinen Freischein,also ,eine Arbeitsgenemigung,sprich somit kein Einkommen,darf laut A1 Auflagen,kein Händler einen Vertrag abschliesen!


und hier auch noch,was "nettes" zum Thema!

http://www.heise.de/newsticker/Oesterre ... ung/118721

wie ich schon ,weiter hinten schrieb,wer überprüft wann was?
die Situation,könnte ja,fall bezogen so sein ,das er,im Moment,des Vertragsabschluses ein Beschäftigungsverhältnis hat,5 Wochen später,z.b aber nicht mehr!

denke ,mal das jeder EU Bürger,in jedem Mitgliedsstaat,einen Vertrag abschliesen darf,das was hier abgeht,ist sicher nicht rechtskonform!
wundert mich,das es diesbezüglich,noch keine Sammelklagen in Brüssel gab!
wollte,auch schon bei Eplus,vor 2 Jahren einen Vertrag abschliesen,da es damals schon eine Datenflat gab,die es bei uns bis heute noch nicht gibt,die ich im 3 Ländereck,hätte auch nutzen können,bin aber auf die selben Probleme wie Anton gestosen!
Wilkomen,im vereinten Europa!

Azby
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Beitrag von Azby » 12.11.2008, 12:02

Mr.Dailer hat geschrieben:denke ,mal das jeder EU Bürger,in jedem Mitgliedsstaat,einen Vertrag abschliesen darf
Du hast recht, jeder Bürger darf prinzipiell einen Vertrag abschließen, das heißt aber nicht, dass deshalb jeder Anbieter jeden als Kunden akzeptieren muss. Nochmal: In Österreich gibt es eine Vertragsfreiheit. Jeder darf mit jedem (sofern ausreichend geschäftsfähig) einen Vertrag abschließen, sofern dieser nicht gegen gesetzliche Regelungen verstößt. Auf voll geschäftsfähige Erwachsene bezogen heißt das, dass jeder Betreiber (in Österreich) mit jedem Erwachsenen geschäftsfähigen Menschen einen Vertrag abschließen darf, der wie gerade geschrieben nicht gegen Gesetze verstößt. Ein Betreiber kann also beispielsweise keinen rechtsgültigen Vertrag über die Lieferung von Drogen abschließen. Allerdings kann jede Person sich aussuchen, mit wem sie Verträge abschließt. Du hast keinen Anspruch darauf, dass sie mit dir einen Vertrag schließen. Wenn du aber die Voraussetzungen erfüllst, die ein Betreiber an einen Vertragspartner (->Kunden) stellt (ausreichende Bonität, österreichischer Staatsbürger oder zumindest seit einer gewissen Zeit in Österreich lebend und laufendes Einkommen), dann schließen sie mit dir einen Vertrag. Sie müssen aber nicht.

Mr.Dailer
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Beitrag von Mr.Dailer » 12.11.2008, 12:39

hm,ja hier auch noch was, neues!

zum sinbildlichen Thema!

http://www.heise.de/newsticker/Oesterre ... ung/118752

ob das ganze nun,den Betreiber,obliegt,wo er sein Produkt,vermarkten,respektive verkaufen will,darüber streiten sich schon lange die Gerichte!
ein Hersteller,kann Importsperren auferlegen,und sein Produkt,nur in den Ländern vermarkten wo er es will!
bzw Importe in Großem Ausmaß untersagen,wie damals bei der Playstation 3 Einführung!

ein Fall,gabs ja mal vor ca 3 bis 4 Jahren,als sich VW Italien,weigerte,einem deutschen,in Italien,ein Vw Modell,zu verkaufen das merklich billiger war wie in Deutschland,darauf hin,reichte er Klage,beim Europäischen Konsumentenschutz ein,und bekam recht,und Vw,muste an die 30 Mio Rekordbusgeld bezahlen!

würde,man diese Tatsache,in deren Gültigkeitsform,auch auf Verträge umlegen,hätten die Anbieter ein Erklärungsproblem!

so wie ich bei Anton lese,lebt er ja in Österreich,wenn ich es richtig verstanden habe,sollte er ja dann auch einen Vertrag bekommen!
ich sage,immer wo kein Kläger da kein Richter,und bei uns ändert sich nur dann etwas,wenn jemand am Ogh klagt,siehe Autobahnüberwachung etc!

Eplus stellte,gar nciht erst die Frage,ob die Bonität past,sonder,blockte von Vornherein ab,mit geht nicht,und genau darin sehe ich das Problem!
an der Hotline,waren sie damit überfordert,und musten die Frage,auch erstmal an ein paar spezielle Stellen weiterleiten!
intersannt,wäre wirklich,wenn man die Verbraucherschutzzentralen der jeweiligen Länder damit beauftragt,was dann dabei herauskommt!

es wieder spricht sich hier einiges!
Gäbe,es diese Bonitätsdatenbank tasächlich,müste jeder Handyanbieter,ein europaweites Register,über Positve oder Nagative Bonität haben,denn es kann ja nicht sein,das man in seinem eigenen Land kreditwürdig ist,und ,in einem Eu Nachbarstaat in dem man übersiedelt ist,auf einmal nicht mehr!

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Beitrag von Azby » 12.11.2008, 13:09

Mr.Dailer hat geschrieben:so wie ich bei Anton lese,lebt er ja in Österreich,wenn ich es richtig verstanden habe,sollte er ja dann auch einen Vertrag bekommen!
Der Betreiber muss mit ihm keinen Vertrag schließen, genausowenig wie er mit dir oder mir, Stefan oder sonst jemandem aus diesem Forum einen Vertrag schließen muss. Vertragsfreiheit ist das Stichwort.
Der Betreiber kann sich seine Kunden aussuchen.
Nochmal eine kleine Grundlade:
Die Mobilfunker haben gewisse Tarife im Sortiment. Wenn du auf die Seite des Mobilfunkers gehst, siehst du diverse Preise für gewisse Gegenleistungen. Das ist: kein Angebot, sondern eine Einladung zur Offerte. Ein (verbindliches) Angebot würde nämlich bedeuten, dass der Anbieter (hier der Mobilfunker) sagt: Ich biete an, zu diesem Preis diese Gegenleistung zu bringen. Somit müsste er tatsächlich mit jedem einen Vertrag schließen. Da es sich hier aber um eine Einladung zur Offerte handelt, heißt das ungefähr so viel: "Ich, Betreiber xy wäre bereit, einen Vertrag zu diesen Konditionen zu schließen, wenn mir jemand ein entsprechendes (verbindliches) Angebot legt.". Damit ist der Betreiber soweit aus dem Schneider, dass er kein Angebot legt, sondern der Kunde ein Angebot legen muss. Wenn du also in den Betreibershop gehst und sagst, du willst (beispielsweise) den Absolut Zero von A1 haben, dann legst du A1 ein Angebot, welches A1 nun annehmen kann - oder nicht. Denn wie wir weiter oben bereits festgestellt haben, steht es jedermann frei, seine Verträge nur mit jenen Personen zu schließen, mit denen er auch einen Vertrag schließen will, wenn wir mal von der Ausnahme mit Kontrahierungszwang (die hier aber ohnehin nicht gegeben ist) absehen. Der Betreiber ist also nicht in der Pflicht, mit jedem Verträge zu schließen.

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Beitrag von Mr.Dailer » 12.11.2008, 13:53

ja,das ist ein intersannter Tiefgang hier:)
es heist,zwar das Angebot ist freibleibend!
kann,also geändert werden,und das pasiert so schnell,das nicht mal die Händler,von bevorstehenden und kommenden Aktionen,dies immer mitbekommen!
da aber,das Angebot,für alle gleich ist,und sich nicht pro Kunde,im selbst gewählten Tarif,respektive gleiches Produktpaket,nicht unterscheidet,teile ich diese Auffassung,nur halb!
die Rahmenbedienungen,gibt trotzdem der Mobilfunkanbieter vor,die der Kunde,mit seiner Unterschrift,akzeptieren muß!
wäre es so,wie Azby meint,müste man von einem Verhanlungsspielraum,pro gewähltem(identischen)Tarif ausgehen,den es aber faktisch nicht gibt!

deshalb,ist ,es mir auch etwas schleierahft wie man ,etwas weiter hinten las,das ein Verkäufer,informiert er sich zuwenig,über die gemachten Angaben,ob sie der Wahrheit ensprechen,oder nicht,überhaupt laut A1 Vorgaben dafür haftbar ist!

weiters denke ich,sollten es Telefonbanden,wo es in Deutschland tausende gibt,die unter Scheinnamen,und Scheinadressen,Wohnungen anmieten,und mit geläschten Dokumenten ,diese Verträge !abkupfern",,es seitens des Anbieters,sicher auch eine Versicherung gibt!
,der den Schaden,der eventeller der Verkäufer,oder aber,die Versäumnis des Anbieters selbst,wieder deckt!

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Beitrag von Azby » 12.11.2008, 14:52

Mr.Dailer hat geschrieben:es heist,zwar das Angebot ist freibleibend!
Nein, der Mobilfunker legt dir kein Angebot.
Mr.Dailer hat geschrieben:die Rahmenbedienungen,gibt trotzdem der Mobilfunkanbieter vor,die der Kunde,mit seiner Unterschrift,akzeptieren muß!
Wie wir mittlerweile dutzende Male erläutert haben, kommt ein Vertrag nicht nur durch eine schriftliche Unterschrift zu Stande. Ein Vertrag kann auch mündlich geschlossen werden und ist genauso gültig wie ein schriftlicher oder durch schlüssige Handlung. Für die schlüssige Handlung brauchst du keine Unterschrift und nicht einmal eine mündliche Aussage. Die schlüssige Handlung wäre zB wenn du beim Billa wortlos eine Cola-Flasche nimmst, zur Kassa gehst und (wortlos) zahlst. Du musst nicht sagen "Ich schließe hiermit einen Vertrag über den Kauf einer 0,5l Coca-Cola Flasche (inkl. Inhalt) um 0,99€ bei sofortiger Warenausfolgung mit der Billa AG." und auch die Kassadame muss nichts sagen. Der (Kauf-)Vertrag kommt hier durch die schlüssige Handlung (du wählst die Ware selbst, gehst zur Kassa und zahlst den geforderten Preis) zu Stande. Es bedarf hier keiner Schriftform. Stell' dir vor, jeder müsste ein Formular ausfüllen, das vom Billaverkäufer und vom Kunden unterschrieben werden muss...
Mr.Dailer hat geschrieben:wäre es so,wie Azby meint,müste man von einem Verhanlungsspielraum,pro gewähltem(identischen)Tarif ausgehen,den es aber faktisch nicht gibt!
Welcher Handlungsspielraum?
Du meinst, weil der Kunde das Angebot legt? Das ist kein Problem. Der Mobilfunker akzeptiert einfach nur gewisse Angebote und aus. Hier sind wir nämlich wieder am Anfang: Der Mobilfunker kann Verträge mit jedem schließen, mit der er will. Und er kann auch selbst bestimmen, welchen Vertragsinhalten er zustimmt. Somit schließt er nur Verträge mit solchen Personen, die ihm passen (Bonität etc.) und zu den entsprechenden Konditionen (verfügbares Tarifsortiment). Das Angebot legt in jedem Fall trotzdem der Kunde. Sonst wäre es wie gesagt ja so, dass der Mobilfunker aufgrund des von ihm abgegebenen Angebots, das dann jeder akzeptieren kann, mit jedem, der das Angebot annimmt einen Vertrag schließen müsste.
Um auf das Beispiel beim Billa (oder einem sonstigen Geschäft) zurückzukommen: Hier ist es genauso. Der Preis auf dem Preisschild in Kombination mit der ausgestellten Ware ist kein Angebot als solches. Auch wenn auf dem Preisschild steht "Im Angebot", ist das eine reine umgangssprachliche Definition. De facto liegt auch hier nur eine Einladung zur Offerte vor und du als Kunde legst das Angebot, wobei du schwer vom angegebenen Preis abweichen kannst: Ein solches Angebot wird halt nicht angenommen.
Es heißt also nur "Du kannst ein Angebot zu diesen Konditionen legen.".

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Stefan
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Beitrag von Stefan » 12.11.2008, 16:27

Mr.Dailer, vielleicht einmal auf den Punkt gebracht: Das heißt Marktmacht!
Anders formuliert: Du bist ein kleinen Würstchen und darfst froh sein, wenn du beim Anbieter dein Geld ablegen darfst.

Und wenn das ganze so unrechtmäßig ist, glaubst du nicht, dass es da schon gescheitere als dich gegeben hat, die da schon längst geklagt hätten!?!? Nach 15 Jahren Mobilkommunikation thematisierst du hier einen Umstand, der noch nie anders war... und sprichst immer noch von Banden, Verbrecher, Bonitätsverweigerer und Mafia-Datenbanken.

Gibt dich doch mal damit zufrieden, dass du im Leben nichts ausrichten wirst können gegen die wirklichen Wirtschaftsbosse. Die Politiker wollen es auch nicht einsehen und glauben, sie sind gescheiter als die Wirtschaft.

Grüße
Stefan

Mr.Dailer
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Beitrag von Mr.Dailer » 12.11.2008, 18:11

die machen aber auch nix,würden sie sich in der Telekomunikations,so angaschieren,wie ein Berlusconi in Italien,würde es auch bei uns anderst ausschauen,und wir hätten das Dsl Steinzeitalter,schon längst vorher verlassen,und nicht als Schlusslicht Europas,oft betitelt worden!
die Politik ist bei uns zu starr und eingefahren!
wer sich,mit dem zufrieden gibt,was ihm der Anbieter sagt,erfährt meistens nur die halbe Wahrheit!
,das es diese Banden gibt,ist nicht von der Hand zu weisen,um ein Problem zu analysieren,muß man sämtliche Szenarien durchgehen!

unybetrift es ja nicht direkt,aber ich denke,sobald es uns ähnlich erginge,wie eben vielen aus dem benachbarten EU Raum,und umgekehrt,die bei uns leben,und,auf Grund,eines Formfehlers,keinen Vertrag abschliesen bei Anbieter A,und bei Anbieter B,schon,dann ist das halt einfach nur traurig!
denke nun ist diesbezüglich alles gesagt,es werden im Laufe der Zeit,sicher noch Antworten kommen,von Leuten,die es direkt betrifft,lassen wir nun diese zu Wort kommen!

ps:Stefan,ich bin zufrieden,aber erst dann,wenn ich das Problem,analyiert,und letzendlich gelöst habe!
Schlupflöcher,gibt es in unserem System genung,wer weis wie die Banken funktionieren,und unser System ansich,findet immer einen Ausweg!
die Schwachstelle,ist immer noch der Verkäufer,der in der Schulung nicht aufgepast hat,und angeblich auch dafür dann verantortlich ist,wie man auf Seite 1 laß,weil er in der Mitarbeiterschulung zuwenig aufgepast hat!

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Beitrag von Stefan » 12.11.2008, 19:48

Mr.Dailer hat geschrieben:ps:Stefan,ich bin zufrieden,aber erst dann,wenn ich das Problem,analyiert,und letzendlich gelöst habe!
Schlupflöcher,gibt es in unserem System genung,wer weis wie die Banken funktionieren,und unser System ansich,findet immer einen Ausweg!
die Schwachstelle,ist immer noch der Verkäufer,der in der Schulung nicht aufgepast hat,und angeblich auch dafür dann verantortlich ist,wie man auf Seite 1 laß,weil er in der Mitarbeiterschulung zuwenig aufgepast hat!
Gut, wir haben das Problem anaylsiert und auch festgestellt, dass Banden es ausnutzen - aber gelöst haben wir es nicht und werden es auch nicht können; das ist Fakt.
Schlupflöcher gibt es für diejenigen, die es sich leisten können. Oder kannst du dir ein Kaution für hundertausenden Euro leisten, damit du aus dem Knast kommst, um dann unauffindbar unterzutauchen bzw. so teuer Anwälte zahlen, die einen "außergerichtlichen Vergleich" schließen, der für jede "kleinen Bürger" unmöglich wäre?

Ja, die Schwachstelle ist der Verkäufer, nur muss der auch persönlich haften, wenn es Probleme gibt. Somit ist das Fazit klar: Der Asylbewerber kann froh sein, dass er so einen dummen Verkäufer gefunden hat und der dumme Verkäufer kann nur hoffen, dass der Asylbewerber keinen "Blödsinn" macht, denn sonst ist er dran.

Grüße
Stefan

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Beitrag von Georg Hitsch » 13.11.2008, 13:47

Ein Punkt, der hier bisher noch nicht behandelt worden ist:

Der Anbieter MUSS dir keinen Vertrag geben.
Wenn aber der Grund der Ablehnung eine offensichtliche Diskriminierung ist (zB wir verkaufen nichts an Afrikaner), dann verstoesst das gegen Oesterreichische und EU-Gesetze.

Diskriminierung koennte sein
- aufgrund der Staatsbuergerschaft (Oesterreichische und EU-Buerger muessen praktisch gleichgestellt sein)
- aufgrund der Hautfarbe
- aufgrund der Geschlechts
- aufgrund des Alters
- aufgrund von Behinderungen
etc.

Im Falle einer Diskrimenierung gibts eine entsprechende Stelle in Oesterreich:

Nationale Gleichbehandlungsstelle
Anwaltschaft für Gleichbehandlung
Tel: +43 1 5320244
Email: gaw@bmgf.gv.at
www.bmgf.gv.at

http://ec.europa.eu/employment_social/f ... neb_de.htm

Leider machen die Mobilfunkbetreiber ihre Bonitaetskriterien nicht transparent, aber grundsaetzlich mal "alle Auslaender" als Vertragskunden nicht zu akzeptieren, verstoesst - aus meiner rechtlichen Beurteilung - vermutlich gegen diverse Gleichbehandlungsgesetze..... -

Georg Hitsch

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Beitrag von Azby » 13.11.2008, 18:24

Georg Hitsch hat geschrieben:Leider machen die Mobilfunkbetreiber ihre Bonitaetskriterien nicht transparent, aber grundsaetzlich mal "alle Auslaender" als Vertragskunden nicht zu akzeptieren, verstoesst - aus meiner rechtlichen Beurteilung - vermutlich gegen diverse Gleichbehandlungsgesetze.....
Schwer zu beurteilen. Eben gerade weil niemand genau weiß, welche Kriterien für das Akzeptieren oder Ablehnen eines Kunden inwiefern relevant sind, kann man einem Anbieter in Folge schwer unterstellen, diskriminierend gehandelt zu haben. Außerdem denke ich auch nicht, dass es die Absicht der Betreiber ist, zu diskriminieren, sondern eben tatsächlich Kunden, bei denen unsicher ist, ob man sein Geld jemals sieht auszusieben. Eben das ist ja ihr gutes Recht. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Betreiber jemanden mit "anderer" Hautfarbe ablehnt, der Österreicher ist, seit langer Zeit auch in Österreich wohnhaft ist und über die ausreichende Bonität verfügt.
Zwar klingt es nicht unbedingt nach Gleichbehandlung, aber wenn ein Betreiber prinzipiell mehr Nicht-Österreicher ablehnt, die keinen oder zu kurzen Hauptwohnsitz in Österreich haben, kann man dem Betreiber schwer unterstellen, diejenigen nur aufgrund ihrer Herkunft zu diskriminieren. Hier würde es sich meiner Meinung nach eindeutig um einen Fall handeln, wo es dem Betreiber drauf ankommt, vorsichtig zu sein. Schließlich kann sich der Betreiber eben aufgrund der Vertragsfreiheit aussuchen, mit wem er sich traut, einen Postpaid-Vertrag abzuschließen. Und es ist ja nicht so, dass nur Ausländer abgelehnt werden. Es gibt genügend Inländer, die aufgrund der fehlenden Bonität als Kunde abgelehnt werden. Bei Nicht-Österreichern kommt auch bei ausreichender Bonität wahrscheinlich ein Risiko-Aufschlag dazu. Wenn der damit ermittelte Wert nicht den Vorgaben für einen "akzeptablen Kunden" entspricht, wird er abgelehnt.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Betreiber sich einen Kunden mit ausreichender Bonität entgehen lässt, nur weil er nicht aus Österreich ist, solange das Risiko, dass der Kunde abhaut nicht zu groß ist. Das wäre ja allein schon aus wirtschaftlichen Gründen unsinnig. Von der Gefahr, dass der Fall "auffliegt" und man als diskriminierendes Unternehmen angeprangert wird mal ganz abgesehen.

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