Lückenhafte Bonitätsprüfung,bei Mobilfunkvertragspartnern!

Alles rund um die Mobilfunkanbieter

Moderatoren: Matula, jxj, brus

Mr.Dailer
Moderator oder Gottheit !?
Beiträge: 3613
Registriert: 21.10.2003, 23:14
Wohnort: ausgewandert nach Thaildnd,Land of Smile!, faraway from home.

Lückenhafte Bonitätsprüfung,bei Mobilfunkvertragspartnern!

Beitrag von Mr.Dailer » 08.11.2008, 23:41

Hallo!
möchte mal ein heises Eisen anschneiden,das tagtäglich,Realität ist,hier auf dem Booard,intersanterweise nicht disktuiert wurde!

habe,bekannte,die selbst,im Mobilfunksektor,beim Verkauf tätig sind,und sie berichteten mir tagtäglich von Problemen,mit Leuten,die Aufgrund,negativer Bonitätsprüfung,laut Vorgaben,des Mobilfunkbetreibers ,keinen Mobilfunkvertrag abschliesen können!

hier einmal eine pasierte Fall Schilderung!


ein Asylberwerber,der nicht mal einen Paß hat,sondern nur eine Asylaufenthaltgenehmungsschnein (vorübergehend)möchte eine A1 Vetrag abschliesen!
darauf heist es bei A1,das geht nicht,wer in Österreich,kein Aufrechtes Beschäftigungsverhältnis hat,und kein Einkommen,geschweige den eine Paß nachweisen kann,bekommt keinen Vertrag!

in den Händlerbedienungen steht.das der Verkäufer,zu prüfen hat,ob diese Bedienungen erfüllt werden,ist dies nicht der Fall,und die Bonitätsprüfung,pasiert unzureichend,sei der Verkäufer für enstandene Schäden,pzrinzipell haftbar,würde A1 sagen,würde der Asylberwerber,ins Ausland abhauen,und dort hohe Roaming Kosten verusachen!
ich sehe das zwar,etwas anders,da ja der Verkäufer,selbst den Vertrag,nicht unterschreibt,sondern nur vermittelt!

summa Sumherum,Mein Bekannter,der einen A1 Shop hat,hat ihm den Vertrag,wies vertraglich vereinbart wurde,nicht ausgehändigt!

5 Tage später,kommt,besagter Asylbewerber,ohne österriechischen Paß wieder ins Geschäft,und verkündet Stolz,das man ihm,bei der örtlichen Cosmos Filiale trotzdem einen Vertrag ausgehändigt hat!
da sich,der Mitarbeite,wie leider bei Hartlauer und CO auch,so oft,in der Detail Thematik nicht auskennt!

ich frage mich dabei nur,wer haftet da wirklich?
der Cosmos verkäufer mit seinem Namen,könnte,ihm A1,die Verkaufslizenz entziehen,wenn man das ganze drauf ankommen lassen würde?
als 3 startete,gab es ähnliche Lücken in der Bonitätsprüfung,man brauchte glaube ich Anfangs nciht mal ein Ausweis,und ganz früher zu Conect Austria Zeiten,in der Startphase,war es sogar möglich mündlich am Telefon,eine Vertrag abzuschliesen!
selbst,wenn man sich max Musterman Nannte,wurde das Telefon freigschaltet!

so,nun sollen sich,die Goldpartner,da drausen,uns wie sie alle heisen,mal zu Wort melden,wie sie solch komplizierte Fälle handhaben!

Amen,Sprach,der Herr,und dann ging Jesus,übers Wasser,ohne dabei unterzugehen..!

Boy2006
Moderator oder Gottheit !?
Beiträge: 4221
Registriert: 01.05.2007, 12:42

Beitrag von Boy2006 » 09.11.2008, 00:20

Hi
Ist es bei den Grossen Filialketten so das sie ihr eigenes Anmelde Tool haben als die "normalen" Verkäufer ?
Ich kann sowas echt nicht verstehen bei uns wissen alle in der Firma das man in Österreich wohnen muss damit man sich bei einen Anbieter Anmelden kann.

Benutzeravatar
Stefan
Moderator oder Gottheit !?
Beiträge: 8618
Registriert: 19.05.2004, 19:57

Beitrag von Stefan » 09.11.2008, 01:14

Nicht, dass ein Asylbewerber kein Recht auf Kommunikation hätte, aber was ist denn wirklich mit dem 24 Monat-Vertrag, wenn er kein Asyl bekommt!?
Und bekommt man denn als Asylbewerber schon ein Bankkonto (für den Einziehungsauftrag)?
Und wie ist es denn mit der Bonitätsprüfung: Verfügt ein Asylbewerber über "Bonität" im Heimatland, oder warum sucht er überhaupt um Asyl an? Und ist es die Aufgabe eines Unternehmens, die Bonität im Ausland zu prüfen!? Ich rede hier von B2C und nicht von B2B --- und wenn schon Bonität im Ausland vorhanden ist, muss nicht der Asylbewerber Bankgarantien, etc. belegen?

Also mein Fazit: Ein Unternehmen hat das legitime Recht, die potentiellen Kunden "willkürlich" zu selektieren. Wenn sich Vertragspartner nicht daran halten, können sie im Regress dafür verantworlich gemacht werden - sei es ein A1-Shop-Franchise-Inhaber, Cosmos, Hartlauer oder ein direkter Hotline-MA, der sich nicht an die Unternehmens-Order hält.

Grüße
Stefan

Benutzeravatar
brus
Moderator
Beiträge: 5951
Registriert: 11.10.2003, 18:32
Wohnort: Wien

Beitrag von brus » 09.11.2008, 08:00

Stefan hat geschrieben:Nicht, dass ein Asylbewerber kein Recht auf Kommunikation hätte,
Dafür gibt es ja die "noch" anonymen Prepaid Angebote.

Essotiger
Moderator oder Gottheit !?
Beiträge: 532
Registriert: 20.11.2008, 14:49

Re: Lückenhafte Bonitätsprüfung,bei Mobilfunkvertragspartner

Beitrag von Essotiger » 09.11.2008, 09:08

Mr.Dailer hat geschrieben:Hallo!
möchte mal ein heises Eisen anschneiden,das tagtäglich,Realität ist,hier auf dem Booard,intersanterweise nicht disktuiert wurde!

habe,bekannte,die selbst,im Mobilfunksektor,beim Verkauf tätig sind,und sie berichteten mir tagtäglich von Problemen,mit Leuten,die Aufgrund,negativer Bonitätsprüfung,laut Vorgaben,des Mobilfunkbetreibers ,keinen Mobilfunkvertrag abschliesen können!

hier einmal eine pasierte Fall Schilderung!


ein Asylberwerber,der nicht mal einen Paß hat,sondern nur eine Asylaufenthaltgenehmungsschnein (vorübergehend)möchte eine A1 Vetrag abschliesen!
darauf heist es bei A1,das geht nicht,wer in Österreich,kein Aufrechtes Beschäftigungsverhältnis hat,und kein Einkommen,geschweige den eine Paß nachweisen kann,bekommt keinen Vertrag!

in den Händlerbedienungen steht.das der Verkäufer,zu prüfen hat,ob diese Bedienungen erfüllt werden,ist dies nicht der Fall,und die Bonitätsprüfung,pasiert unzureichend,sei der Verkäufer für enstandene Schäden,pzrinzipell haftbar,würde A1 sagen,würde der Asylberwerber,ins Ausland abhauen,und dort hohe Roaming Kosten verusachen!
ich sehe das zwar,etwas anders,da ja der Verkäufer,selbst den Vertrag,nicht unterschreibt,sondern nur vermittelt!

summa Sumherum,Mein Bekannter,der einen A1 Shop hat,hat ihm den Vertrag,wies vertraglich vereinbart wurde,nicht ausgehändigt!

5 Tage später,kommt,besagter Asylbewerber,ohne österriechischen Paß wieder ins Geschäft,und verkündet Stolz,das man ihm,bei der örtlichen Cosmos Filiale trotzdem einen Vertrag ausgehändigt hat!
da sich,der Mitarbeite,wie leider bei Hartlauer und CO auch,so oft,in der Detail Thematik nicht auskennt!

ich frage mich dabei nur,wer haftet da wirklich?
der Cosmos verkäufer mit seinem Namen,könnte,ihm A1,die Verkaufslizenz entziehen,wenn man das ganze drauf ankommen lassen würde?
als 3 startete,gab es ähnliche Lücken in der Bonitätsprüfung,man brauchte glaube ich Anfangs nciht mal ein Ausweis,und ganz früher zu Conect Austria Zeiten,in der Startphase,war es sogar möglich mündlich am Telefon,eine Vertrag abzuschliesen!
selbst,wenn man sich max Musterman Nannte,wurde das Telefon freigschaltet!

so,nun sollen sich,die Goldpartner,da drausen,uns wie sie alle heisen,mal zu Wort melden,wie sie solch komplizierte Fälle handhaben!

Amen,Sprach,der Herr,und dann ging Jesus,übers Wasser,ohne dabei unterzugehen..!
1.) OT aber hast Du zufälligerweise zuviele Beistriche auf Deiner Tatstatur? :oops: Ist ja wirklich schwer zu lesen!

2.) Dachte eigentlich immer, dass die Verträge vom Mobilfunkanbieter freigegeben werden und das erst nach Prüfung der angegebenen Daten! Cosmos kann doch niemandem einen A1-Vertrag ausstellen, wenn A1 dies nicht abgesegnet hat, oder?

Benutzeravatar
brus
Moderator
Beiträge: 5951
Registriert: 11.10.2003, 18:32
Wohnort: Wien

Re: Lückenhafte Bonitätsprüfung,bei Mobilfunkvertragspartner

Beitrag von brus » 09.11.2008, 09:20

Essotigerlein hat geschrieben:aber hast Du zufälligerweise zuviele Beistriche auf Deiner Tatstatur? :oops: Ist ja wirklich schwer zu lesen!
Da sprichst du ein heißes Eisen an das schon viele bekrittelt hatten.
Meine Vermutung: ein schlechtes Sprachprogramm das bei jeder noch so kurzen Pause einen Beistrich setzt, anders kann ich es mir nicht erklären.

Mr.Dailer
Moderator oder Gottheit !?
Beiträge: 3613
Registriert: 21.10.2003, 23:14
Wohnort: ausgewandert nach Thaildnd,Land of Smile!, faraway from home.

Beitrag von Mr.Dailer » 09.11.2008, 12:22

Hallo!
ja also,ein Asylbewerber,bekommt,in Österreich,wenn es ein politischer Flüchtling ist,meistens,eine befristete Aufenhaltsgenehmigung!
dies,ist der sogenannte Befreiungsschein!
meistens,eine kostenlose Wohnung,und im Schnitt 500€ Taschengeld!
sicher,hat jeder das Recht auf Komunikation!
das ist von vornherein klar,aber bei der Bonitätsprüfung,sind die heimischen Banken,eigentlich sehr genau!
deshalb,ist es schon verwunderlich,das Leute,ohne Arbeitsgenehmigung,ein Konto bekommen!

das Ö Gesetz besagt,das ,jeder "Neuankömling"
5 Jahre,nicht arbeiten darf,selbst wenn er wollte!

ist zwar sehr bescheuert,wie ich finde,aber so steht es im Gesetz!

Benutzeravatar
Cheinzle
Moderator oder Gottheit !?
Beiträge: 555
Registriert: 06.08.2005, 11:43
Wohnort: Vorarlberg

Beitrag von Cheinzle » 09.11.2008, 12:35

Ich eskaliere mal wieder gleich. Was für ein Unsinn! Jetzt zeigst mir aber blitzartig das Gesetz, wo das drinsteht, das wird ja schön langsam unpackbar.

In jedem anderen Forum bekommt man für so einen nachhaltigen Unsinn lebenslanges Hausverbot!

Nur hier geht das wohl, dafür kommt jetzt wohl gleich ein "anstatt mir an den Karren zu fahren könntest Du ja sagen wie es richtig ist flennflenn".
Richtig wäre: Anstatt andauernd so einen Unsinn zu erzählen könntest ja einfach mal On Topic bleiben. Oder still sein.

Bitte danke und noch einen schönen Sonntag.
Manche Leute haben das mit der Demokratie einfach falsch verstanden: Man darf eine Meinung haben und sie sagen. Man muß nicht. Ich wäre sehr froh, wenn sich das endlich mal herumsprechen würde.

Mr.Dailer
Moderator oder Gottheit !?
Beiträge: 3613
Registriert: 21.10.2003, 23:14
Wohnort: ausgewandert nach Thaildnd,Land of Smile!, faraway from home.

Beitrag von Mr.Dailer » 09.11.2008, 13:19

LIEBER Chrsstoph!
spricht man so ,mit seinen eigenen Landsmänern?
ich denke,etwas mehr Anstand,und eine bessere Wortwahl,ohne gleich immer abfällig zu werden,würdne dir gut zu Gesicht stehen!
ich habe,mit den Flüchtligen selbt,gesprochen,und weis genau,wie das Flüchlingsgesetzh ausschaut!
du hingegen recherchierst überhaupt nix!
warum meinst du das ich Unsin schreibe?
jeder Flüchtling bekommt bei uns,wenn er aus politischen Gründen flüchtet,eine Asylhilfe!
und eben die Woihnung!
gestellt,aber nur,so lange,bis er nach 5 Jahren arbeiten darf!

wenn du es nicht glaubst,dann kann dich niemand dazu zwigen!
Tatsache ist das es stimmt!
sonst würden sie ja verhüngern,da sie gaar nicht arbeiten dürfen,die ersten 5 Jahre!
so nun weiter im Text!

Ps>leute die die Netquite nicht beachten,so wie du,und andere beleidigen,fliegen bei anderne Boards im Normalfall auch raus!
da wir erwachsene Menschen sind,k;nnen wir vern[mpftig mit einander sprechen!!
auf Streits,wie in der Vergangenheit lasse ich mich nicht mehr ein!



Oesterreich,hat nebenbei bemerkt, 70 Prozent der Antrage,politischer Fluechtlinge recht gegeben!
die EU sieht ein Gesetz vor,das jeder Mitgliedsstaar,anteils maesig zur Bevoelkerung,prozentuell gesehen,gleich viele aufnehmen muss!

cicero7
Moderator oder Gottheit !?
Beiträge: 1202
Registriert: 01.04.2008, 18:16
Wohnort: Wien

Beitrag von cicero7 » 09.11.2008, 13:46

Liebe Leute, auch wenn es ein heikles Thema ist so kann man meines erachtens ja ganz offen darüber reden, hier im Beitrag gibts mal wieder einige "halbwahrheiten".

zu den Fakten:

* Kein ÖSterreichischer Mobilfunkbetreiber unterliegt dem Kontrahierungszwang -> ergo kann er jedem dem er möchte seine Leistungen verweigern. (Monopolisten wie zb.: Flughäfen unterliegen obowhl sie Private Unternehmen sind einem Zwang Verträge abschließen zu müssen = Kontrahierungszwang)

* Die Bonitätsprüfung obliegt NICHT dem Verkäufer -> bei keinem Betreiber.
* Der Verkäufer ist verpflichtet in die jeweilige WebApplikation für Anmeldungen die Daten wahrheitsgemäß einzugeben, tut er DIES nicht dann ist er für den entstandenen Schaden haftbar. Solange er wahrheitsgemäß reinschreibt "Asylwerber, kein dauerhafter Aufenthalt, kein Einkommen" ist er auch schon aus dem Schneider.
* diese Webapplikation meldet nach spätestens 30 Minuten zurück ob der Verkäufer dem Kunden den Vertrag geben darf oder nicht, bei Inländern mit guter Bonität dauert es meist nur 2 Minuten und fällt daher einfach nicht auf.
* Wenn in der Webapplikation "Nein" zurück kommt, dann ist es irrelevant ob der Verkäufer dem Kunden den Vertrag aushändigt -> der Vertrag wird nie aktiviert. Der Verkäufer bekommt einfach Probleme mit dem Handy, der Provision etc. weil er sie sinnnlos rausgegeben hat.

Was passiert wenn jemand eine "schlechte Bonität" hat?

1. Prepaid empfohlen
2. Wenn er auf einem Vertrag besteht, dann kann er auch Kaution leisten (nur direkt beim Betreiber möglich)
3. einige Betreiber haben spezielle Tarife (zb.: drei) die nur für solche Kunden sind, Roaming und international Calls sowie Mehrwertdinste etc. sind bei diesen Verträgen meist auf X-Monate gesperrt und werden erst nach einigen brav bezahlten Rechnungen freigeschalten.

Ich hoffe die Verwirrung etwas geklärt zu haben, auch wenn es ein heikles Thema ist so muss uns allen klar sein das dies nicht nur zum Schutz des Betreibers passiert sondern auch zum "Selbstschutz" der betreffenden. Wer bereits etliche 1000€ an Schulden hat, die er nicht bezahlen kann der hilft weder sich noch dem Unternehmen wenn er sich weitere Schulden anhäuft die er dann nicht bezahlen kann.

Bei Menschen mit nur zeitweiligem Aufenthaltsrecht beschränkt es einfach die Betrugsmöglichkeiten.

Beide Effekte führen dazu das die Betreiber weiterhin attraktive Tarife für alle "braven Kunden" anbieten können, denn wie wir es von Banken und Versicherungen kennen: Die schlechten Kunden werden immer in den Preis eingerechnet. (Kreditzinsen wären zb.: nur halb so hoch wenn nicht so viele Privatkredite platzen würden) ergo ist es auch ein Vorteil von uns allen wenn sich die Betreiber vor unnötigem Schaden schützen, was ja wiederum auf kurz oder lang nur zu einem "risiko Aufschlag" bei den Tarifen führen würde.
inter arma enim silent leges

Mr.Dailer
Moderator oder Gottheit !?
Beiträge: 3613
Registriert: 21.10.2003, 23:14
Wohnort: ausgewandert nach Thaildnd,Land of Smile!, faraway from home.

Beitrag von Mr.Dailer » 09.11.2008, 14:05

Danke,für die sehr intersannten Details!
freut mich,das endlich mal jemand,mehr Infos,darüber geben kann!


noch eine kleine Frage zum Satz!


Der Verkäufer ist verpflichtet in die jeweilige WebApplikation für Anmeldungen die Daten wahrheitsgemäß einzugeben, tut er DIES nicht dann ist er für den entstandenen Schaden haftb

auf welche Kundendatenbank,greigt diese Webablikations zurück?

mir ,wäre nicht bekannt,das es in Österreich,wie in Deutschland,eine Art Schuffa Liste,wie sie drausen heist gibt,wo,alles so genau abgespeichert wird!

in Deutschland,habe ich schon darüber gelesen,gibts sogar schon bei Online Shops,Verifizierungsmethoden,wo zahlungsunwillige Käufer rausfiltern,die etwas,bei Versandhäusern,beinahe täglich ständig bestellen,und die Ware zur Ansicht,wieder zurückschicken,und eigentlich nie was kaufen,die Händler tauschen dabei,dann die Datensätzt aus,wohl oder übel,gegen die datenschutzrechtlichen Bestimmungen,und ,ein säumiger Kunde,bekommt dann,in einem Webshop z,b eingeblendete Meldungen,Bestellung im Moment nicht möglich,weil er eben intern auf der schwarzen Liste steht!

die Bonitätsprfügung,obliegt alleine der Bank,hat der Antragsteller ein Konto im benachbarten EU Ausland,verweigert,ein Mobilfunkanbieter,wenn der Kunde,nicht auch den selben Wohnsitz im EU Staat,wie das Konto hat,explizit die Anmeldung!
meiner Auffassung nach,wiederspricht das geltendem EU Recht,da eine bald kommende Richtliniie,die binnen einer Frist,von 1,5 Jahren in nationale Recht umgesetz werden muß,vorsieht,das auch Abbuchungen von Verträgen,die im EU Raum geschlossen werden,von jedem Konto,innerhalb des Eu Raums,auch per Banklastschrift verfahren eingezogen werden können!
im Moment,ist die Rechtlage,sehr defizil darüber,wird sich,aber bald,zu "Gunsten",des abschluswilligen Kunden,dahingehend,ändern,das ein Deutscher mit Wohnsitz in Deutschland,ein Österreichisches Handy,prinzipell anmelden kann,mit deutschen Konto,und umgekehrt wir Österreicher auch das selbige in Deutschland!
der Verkäufer,ist verpflichtet,z,b Meldebestätigungen,der Bh, Etc,einzuholen,ändert sich die Aufenhaltsbewilungssituation schnell,wie bei Flüchtlichen üblich,kann dies,aber sofort,selbst wenn zum Zeitpunkt,des Vertragsabschluses ,alle Angaben korrekt geprüft wurden sich schnell ändern!

der Verkäufer,ist also,ab diesem Zeitpunkt nicht mehr haftbar,es sei den ,er wurde,über die geänderten Bedingungen in Kenntnis gesetzt!
pasiert das nicht,gilt,der "Stand"bei Vertragsabschluß!(Online)

ändert sich die Situation im Nachhinein,und ein nur kurz,hier anwensender zahlungsunfähiger Kunde,haut ins Ausland ab,und,produziert dabei hohe Roaming kosten,ist allein der mobil Funkanbieter,für das Versäumnis Haftbar,da die Person,praktisch,rechtlich nicht mehr greifbar ist,da sie sich nicht mehr im Inland aufhält!

Cosmos hat also grob fahrläsig gehandelt!
in gröberen Fällen,wurden schon Handyshops die Lizenz entzogen!

in Wien,gabs vor Jahren mal eine Bande,die die Betreiber schmierte,und Handys,unter,falschen Scheinnammen,auf Real Existierende Personen,in Romänien,mit falschen auch real existierenden Kontos anmeldete !

über die Zahlen,der tasächlichen Dunkelziffer,die dem Anbieter,durch llcken im eigenen System enstehen,liest man nie etwas!
intersanterweise!
wahrscheinlich,sind die Verluste zu hoch,das man öffentlich darüer sprechen wollte,geschweige den es in den Medien public macht,der Mantel des Schweigens wird gern darüber ausgebreitet !

Essotiger
Moderator oder Gottheit !?
Beiträge: 532
Registriert: 20.11.2008, 14:49

Beitrag von Essotiger » 09.11.2008, 14:20

Bitte was bedeutet
mit falschen auch real existierenden Kontos
?

Das in Wien war reiner Betrug und kommt wohl immer wieder vor!

Und wer sagt, dass COSMOS fahrlässig gehandelt hat! Es ist ja nicht gesagt, das COSMOS A1 die wahren Daten verheimlicht bzw. verfälscht hat! Und wenn da was gefälscht worden ist, dann ist das nicht grob fahrlässig sondern Dummheit des Mitarbeiters oder Betrug!

Was in DE die SCHUFA ist bei uns der KSV!

Wie schon geschrieben muss man niemandem ein Handy verkaufen, also muss auch kein Konto aus DE für eine Kunden aus Ö akzeptiert werden, da man den Kunden sowieso ablehnen kann und wenn ich nicht will, dann will ich nicht!

Natürlich ist bei späteren Änderungen der Verkäufer nicht verantwortlich dafür, ob der Kunde vertragsgemäß die Änderungen mitteilt!

tszr
Moderator oder Gottheit !?
Beiträge: 1418
Registriert: 12.03.2005, 07:31
Wohnort:

Beitrag von tszr » 09.11.2008, 14:46

Was in DE die SCHUFA ist bei uns der KSV!

die firma deltavista nicht vergessen, die wird von vielen mobilfunkfirmen verwendet :wink:
.
.

cicero7
Moderator oder Gottheit !?
Beiträge: 1202
Registriert: 01.04.2008, 18:16
Wohnort: Wien

Beitrag von cicero7 » 09.11.2008, 14:46

Richtig. Die Deutsche SChufa ist der österreichische KSV (Kreditschutzverband)

Der KSV führt zwei Register, das Kredit und Banknregister auf welches NUR Banken zugriff haben, dafür aber auch mit Details (Kreditsumme, welche Bank etc.) sowie das Käuferverhaltensregister / Zahlungsmoral Register, in dem jeder Versandhandel, Mobilfunker etc. einsicht nehmen kann und auch Dinge melden kann.

Bei der Zahlungsmoral kommen nur anonymisierte Daten zurück, sprich es erfährt niemand das der Herr Chvatal bei T-Mobile seine Rechnung net bezahlt hat, sondern es kommt nur zurück "hat 200 Punkte".
inter arma enim silent leges

Azby
Moderator oder Gottheit !?
Beiträge: 8241
Registriert: 28.01.2005, 23:06
Wohnort: Wien

Beitrag von Azby » 09.11.2008, 14:53

Wenn der Asylwerber bei Cosmos den Vertrag bekommen hat, dann muss A1 dem zugestimmt haben. Sonst wird, wie Andi oben geschrieben hat, der Anschluss nie freigeschaltet. Und kein Cosmos-Mitarbeiter wird jemandem Handy&SIM aushändigen, wenn er nicht das OK vom Anbieter bekommen hat. Warum der Anbieter (hier) A1 das Okay gegeben hat, das ist eine andere Frage.
An sonsten hat jeder Anbieter das Recht, seine Kunden selbst zu wählen. Das nennt man Vertragsfreiheit.
Du, ich, wir, alle (natürlichen und juristischen) Personen, die nicht in gewisser Weise über eine Monopolstellung auf einem gewissen Gebiet verfügen oder überlebenswichtige Dienste/Güter anbieten, können sich aussuchen mit wem sie einen Vertrag abschließen*. Einem oben erwähnten Kontrahierungszwang - das bedeutet kurz, dass ein Vertrag abgeschlossen werden muss - unterliegen Post, Bahn und dergleichen.

* Ein Vertrag ist nicht nur ein Stück Papier, auf dem die Unterschrift beider Vertragsparteien drunter ist, sondern es kann sich auch um einen mündlichen Vertrag oder einen Vertrag, der durch schlüsiges Handeln zu Stande gekommen ist handeln. Auch wird zB beim Kauf einer Wurstsemmel beim Billa ein Kaufvertrag abgeschlossen.

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot] und 32 Gäste